Kann man wegen Whats App Chats angezeigt werden ?

xHSVler
Beiträge: 1
Registriert: Sa 20. Jun 2015, 19:04

Erwischt! Panik! Hilfe!

Beitrag von xHSVler »

Hallo liebe Gemeinde,
bislang nur der stille Mitleser hat mich nun ein Vorfall dazu bewogen mich hier anzumelden und euch meinen Fall zu schildern.

Kurz zu meiner Person: Wohnhaft in BaWü , nicht vorbestraft (nie auffällig), Führerschein, fange

Diese Woche Dienstag wurde ich auf der Arbeit böse überrascht. Gegen 11 Uhr standen plötzlich 2 Herren der Polizei in meiner Firma. Sie hatten einen Durchsuchungsbeschluss dabei. Vorwurf: Verdacht auf Verstoß gegen BTMG, laut Zeugin Mutter von Person D. übergebe und verkaufe der Beschuldigte regelmäßig Marihuana an den Mitschuldigen D.

Sie haben auch sofort mein Handy(ausgeschaltet) einkassiert. Der Polizist sagte dann noch" Ich kann ihnen gleich sagen wenn sie ihr Handy ausschalten werden sie es mit Sicherheit nicht mehr sehen".WIE BITTE? Dann haben sie mich zu meinem Auto begleitet und dieses auch kontrolliert, nichts gefunden. Weiter zu mir nach Hause, dort angekommen Zimmer durchsucht, Bong, Grinder gesehen aber nicht(!) mitgenommen oder aufgeführt. Keine Betäubungsmittel gefunden. Die Waage haben sie gar nicht erst gesehen.

Nach guten 20 Minuten sagten sie dann ich MUSS 3x Unterschriften abgeben. Hab ich auch getan, wusste zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht das ich das hätte lassen sollen. Gegen die Wegnahme meines Handys habe ich Wiederspruch eingelegt, und sie meinte ein Richter würde jetzt innerhalb 3 Tage entscheiden ob ich das Handy wiederbekomme. Vor 30 Minuten meinte der Herr doch noch ich würde das Handy nie wieder sehen sollte ich dieses ausmachen. Seitdem nichts gehört.

Ich habe einmalig 100g gekauft. 60g davon habe ich Person D. gegeben um den Eigenverbrauch finanzieren zu können, da bennante Person D über ausreichend Kontakte in der ''Szene'' verfügt hielt ich es für eine gute Idee ihn es für einen Anteil verkaufen zu lassen. Ich habe ihm das Zeug in Tüten verkaufsbereit gegeben. Person D. sollte dann sobald er es verkauft hatte mir natürlich das Geld überreichen.

200 € hat er mir allerdings geklaut und nicht zurückgegeben. Daraufhin habe ich ihm über Whats App :oops: gesagt das er mir geld schulde ich habe ihm so und so viel Zeugs gegeben und er mir so und so viel Geld und da fehlt noch einiges. Die Anwort: Bekommste noch, hab grad kein Geld usw. Termine wurden immer und immer wieder nicht eingehalten und ich habe ihm gedroht ihm seine Ps4 zu verkaufen um das Geld wieder zu bekommen. Das heißt die die Polizei kann mir mit dem Chatverlauf nachweisen das ich mind. 60g über Person D. verkauft habe. Das war aber wirklich das erste Mal und nur um meinen EV zu finanzieren und es geht direkt nach hinten los..
Ich habe seitdem nicht mit Person D. gesprochen nur direkt nacht dem Vorfall seine Mutter angerufen und gefragt was das den solle. Sie streitet alles ab und sage das dies nicht stimmt. WTF? So eine verlogene H***

Meine weitere Angst ist ich habe zusammen mit einem Freund bei ihm angebaut. Er hat mir auch mal geschrieben Seeds sind da. kommst heute töpfen usw. Ist das eindeutig? Werden sie dem nachgehen? Pflanzen sind alle entsorgt.

Der Hammer ist ich habe ein Tag vor der HD Amsterdam gebucht. 10. AUG.
Kiffen ist auch eingestellt aus Angst vor der Führerscheinstelle.

Was erwartet mich für eine Strafe?
Wie lange zieht sich das ganze hin?
Die Person die den Durchsuchungsbeschluss genehmigt hat ist Anwäterin auf den Richterposten und sehr sehr jung. Schlecht für mich?(Schwester arbeitet als Anwaltsgehilfin und konnte dies herausfinden.)
Kiffen in Amsterdam kann ich wohl vergessen.

Ich kann tagsüber an nichts anderes mehr denken, geschweige den wieder Spaß am leben finden, nachts nicht schlafen und mache mir immer und immer wieder Vorwürfe. Es geht mir richtig dreckig..

Wie sollte ich mich weiterhin verhalten? Ich DANKE wirklich jedem der sich die Mühe macht dies durchzulesen und mir seine Meinung dazu sagen kann.
Zuletzt geändert von xHSVler am Di 30. Jun 2015, 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2359
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Erwischt! Panik! Hilfe!

Beitrag von bushdoctor »

Du solltest Dir einen guten Anwalt besorgen!

Dass die Polizei sich rechtlich nicht korrekt verhalten hat, ist leider normal... Vermutlich hast Du Dir aber durch Deine freiwilligen Handlungen (Unterschriften und Aussagen) genügend Probleme selber geschaffen!

Was genau bei Dir rauskommen wird, kann niemand sagen, aber das Verfahren wird wohl sicherlich bei der Menge nicht eingestellt werden! Wenn alles gut läuft bekommst Du eine Bewährung mit (relativ hoher) Geldauflage und der Führerschein ist mit ziemlicher Sicherheit in Gefahr (=> MPU).

Hast Du Dich schon an die Grüne Hilfe gewendet?
GrüneHilfe@BW
Beiträge: 85
Registriert: Do 16. Feb 2012, 01:27

Re: Erwischt! Panik! Hilfe!

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Tipp: Lösch mal die Einlassung zu deiner Person. Ist nicht wichtig wie alt du bist und wann du wo ne Ausbildung anfängst - später folgen noch weitere Sachen, die nicht wirklich wichtig sind. Zu viele Details die prinzipiell zurückverfolgbar sind.

Ansonsten sind das zuviele Fragen - ruf uns oder mich an.
tutz333
Beiträge: 2
Registriert: Fr 2. Dez 2016, 13:58

Kann man wegen Whats App Chats angezeigt werden ?

Beitrag von tutz333 »

Hallo Leute, ich brauche eure Hilfe...
ich und ein paar Freunde (16 , Sachsen ) rauchen halt . Jetzt wurde ein Freund angezeigt , da er eine Kleinmenge an eine Person verkauft hat, die sich damit erwischt hat lassen. Diese Person hat natürlich geredet und hat angegeben , dass dieser Freund ein Großdealer sei (was nicht stimmt!!! wir haben aber alle mit Größeren zu tun haben) .
Dadurch hatte er jetzt eine Hausdurchsuchung , wo auch das Handy eingezogen wurden ist (bei ihm wurde nichts gefunden , wir haben bei uns alles weggeschmissen) Jetzt haben wir halt aber Angst, dass wir eine Anzeige bekommen, da wir in unsere WA-Gruppe geschrieben haben , zwar immer mit Codewörtetn z.B. Bier oder so .
Ich wollte wissen ob diese Chats als Beweise gelten bzw. ausreichen für eine Anzeige/Verfahren(max. Menge die im Chat erwähnt wurde-> max. 10g bei 11 Leuten ).
Und ob es als dealen gilt, wenn eine Person von mehreren Geld bekommt und für sich und diese Leute holt, nach meiner Aufassung nicht, da er ja kein Profit/Gewinn macht.

Danke für eure Hilfe und ich hoffe, dass die Sache klimpflich ausgeht
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 617
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Kann man wegen Whats App Chats angezeigt werden ?

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

tutz333 hat geschrieben:Hallo Leute, ich brauche eure Hilfe...
ich und ein paar Freunde (16 , Sachsen ) rauchen halt .
Das solltet ihr nicht tun, Cannabiskonsum kann (wie auch Bier) bei Heranwachsenden wirkliche Schäden anrichten...
Aber genug der "Moralpredigt"
tutz333 hat geschrieben: Jetzt wurde ein Freund angezeigt , da er eine Kleinmenge an eine Person verkauft hat, die sich damit erwischt hat lassen. Diese Person hat natürlich geredet und hat angegeben , dass dieser Freund ein Großdealer sei (was nicht stimmt!!! wir haben aber alle mit Größeren zu tun haben) .
Dadurch hatte er jetzt eine Hausdurchsuchung , wo auch das Handy eingezogen wurden ist (bei ihm wurde nichts gefunden , wir haben bei uns alles weggeschmissen) Jetzt haben wir halt aber Angst, dass wir eine Anzeige bekommen, da wir in unsere WA-Gruppe geschrieben haben , zwar immer mit Codewörtetn z.B. Bier oder so .
Ich wollte wissen ob diese Chats als Beweise gelten bzw. ausreichen für eine Anzeige/Verfahren(max. Menge die im Chat erwähnt wurde-> max. 10g bei 11 Leuten ).
Und ob es als dealen gilt, wenn eine Person von mehreren Geld bekommt und für sich und diese Leute holt, nach meiner Aufassung nicht, da er ja kein Profit/Gewinn macht.
Das Handy wird ausgewertet werden und ihr könnt alle davon ausgehen das Ihr Besuch/Kontakt zur Polizei (Befragung als Beschuldigter oder Zeuge) bekommen werdet. Da ihr Jugendliche seit wird da genau hingesehen, was ich auch richtig finde (wobei ich den Weg über das Strafrecht als falsch ansehe). Es gilt aber "DU MUSST NICHT MIT DER POLIZEI REDEN". Ihr "müsst" aber mit euren Eltern reden, da wird IMO kein Weg dran vorbeiführen.
tutz333 hat geschrieben: Danke für eure Hilfe und ich hoffe, dass die Sache klimpflich ausgeht
Wenn keiner "auspackt" kann eigentlich nicht viel passieren außer was eindeutig durch die Handyauswertung "beweisbar" ist.
Viel Glück
HabAuchNeMeinung
Ernst Berlin
Beiträge: 750
Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
Wohnort: Berlin

Re: Kann man wegen Whats App Chats angezeigt werden ?

Beitrag von Ernst Berlin »

Was immer man unter glimpflich versteht. Du wirst micht eingesperrt. Drogenberatungsstunden eventuell. Schlimmstenfalls Bewährung. Aber statt hier deinen Fall so schön zu beschreiben so das es der Staatsmacht ein leichtes währe dir wirklich stress zu machen. Wie sind die Fakten. Es gibt einen chat verlauf in dem von Bier die rede ist. Wie alt seit ihr? 16, Wie viele werden beschuldigt b.z.w. Hatten Besuch von der Polizei? Ihr müsst euch immer im klaren sein das Cannabisbesitz in Deutschland ohne gehnemigung strafbar ist. Leider, aber so lange das so ist darf man niemanden trauen. Sind mehr als zwei Personen bei der Polizei vorgeladen glaube ich das mindestens einer Umfällt und redet, dann der nächste und so weiter. Ich drücke dir die Daumen das niemand der Volljährig ist einen Minderjährigen etwas verkauft hat, womöglich öfter. Das ist laut Gesetz ein verbrechen und wird nicht unter drei Jahren ohne Bewährung für den Volljährigen bestraft. Der Minderjährige, siehe oben. Und ihr solltet erlich mit dem konsum noch warten oder zu,indes auf nur am Wochenende beschränken. Ich weiß das sich das für dich dämlich liest, aber es ist wirklich so das man sich noch recht lange endwickelt, ich bin 50 Jahre alt und habe auch erst mit 18 angefangen. Ich habe beides gesehen, Leute die so früh angefangen haben und total abgestürzt sind und welche die genauso früh dabei waren, aber eben ihre Grenze kennen und kannten und Heute Abteilungsleiter sind, und eine ist sogar Tierärztin in einem großen Konzern.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
tutz333
Beiträge: 2
Registriert: Fr 2. Dez 2016, 13:58

Re: Kann man wegen Whats App Chats angezeigt werden ?

Beitrag von tutz333 »

Keine Sorge ich schreibe das hier alles über Tor und über eine gefakte Email, also können die mir nichts nachweisen.
Bis jetzt hatte nur der eine Freund die HD, sonst kam noch keine Vorladung aber wenn bekommen denke ich alle aus dem Chat eine also 11 Leute !!!
Und wir machen das auch nur am Wochendende und die meisten kennen ihre Grenzen. Wir bleiben auch nicht darauf hängen, wir machen das hetzt schon seit 2-3 Jahren (ich weiß das ist nicht besser ) und schaffen trz. alle unsere Schule und sind in der 11 (Gymnasium)
Danke für Deine Hilfe !!
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4667
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Kann man wegen Whats App Chats angezeigt werden ?

Beitrag von Martin Mainz »

Viel Glück erst mal und halt uns doch auf dem Laufenden, wenn sich was neues ergibt.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Ernst Berlin
Beiträge: 750
Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
Wohnort: Berlin

Re: Kann man wegen Whats App Chats angezeigt werden ?

Beitrag von Ernst Berlin »

Martin Mainz hat geschrieben:Viel Glück erst mal und halt uns doch auf dem Laufenden, wenn sich was neues ergibt.
Dem ist wirklich nichts zuzufügen.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
ralvvv
Beiträge: 3
Registriert: Sa 17. Dez 2016, 01:00

Dealer von der Polizei erwischt

Beitrag von ralvvv »

Guten Abend
Ich habe ein Beispiel
Person A = 16 Jahre
Person B = 15 Jahre
Nehmen wir an Person A konsumiert ab und zu Cannabis. Person B macht dies öfter und ist seit kurzem Dealer. Person B wurde von der Schule suspendiert, da ihn dort einer verpfiffen hat. Deswegen war auch die Polizei da und hat sein Handy mitgenommen. Person A weiß außerdem nicht ob Person B die Chatverläufe gelöscht hat. Person A hat diese gelöscht und weiß deswegen auch nicht genau was genau geschrieben wurde. Person A vermutet jedoch, dass auch über die Beschaffung von "g´s" gesprochen wurde. Vor erst ein paar Tagen erst wurde über die Beschaffung von 2 "g´s" gesprochen, zu der es aber nicht kam(dies ist keine Vermutung, der Chatverlauf existiert noch). Person A könnte doch aber behaupten nie etwas bessesen zu haben. Da nur der Besitz und nicht der Konsum von Cannabis strafbar ist, fragt sich Person A was auf sie zukommt. Das letzte Mal gekifft hat Person A am 4.11.16 und sowieso kifft Person A selten, deswegen dürfte mit Glück nichts mehr nachweißbar sein. Falls die Polizei zu Person A kommt, soll diese einen Urin- und Bluttest zulassen? Und sollte sie auch ihre Aussage verweigern? Und wie wahrscheinlich ist, dass die Polizei von Person A das Handy mitnimmt, wie wahrscheinlich ist es überhaupt ,dass die Polizei persöhnlich vorbeikommt. Was darf die Polizei denn machen, wenn sie vorbeikommt(Thema Hausdurchsuchung)?
Falls ihr noch Fragen zu Person A oder B habt könnt ihr sie gerne stellen.
Vielen Dank Für alle Antworten schonmal.
Ach ja die Geschichte ist frei erfunden
LG ralvvv
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4667
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Dealer von der Polizei erwischt

Beitrag von Martin Mainz »

Schau mal bitte hier: http://www.hanfverband-forum.de/viewtop ... =12&t=6537
Ein in etwa ähnlich gelegener Fall. Beantwortet das Deine Frage?
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
ralvvv
Beiträge: 3
Registriert: Sa 17. Dez 2016, 01:00

Re: Dealer von der Polizei erwischt

Beitrag von ralvvv »

Ja beantwortet viele aber nicht alle Fragen. Kommt die Polizei denn bei mir vorbei, weil ich minderjährig bin oder interessiert die sich nur für die Großdealer. Und was haltet ihr von dem Plan das alle Personen angeben nur bei Person B gekifft zu haben und selber nie etwas besessen zu haben. Ich meine Person B ist doch sowieso wegen dealen und somit auch wegen Besitz dran oder erwarten Person B dann noch höhere Strafen?
LG
Zuletzt geändert von ralvvv am So 18. Dez 2016, 00:04, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4667
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Dealer von der Polizei erwischt

Beitrag von Martin Mainz »

Da kann ich keine persönliche Erfahrung vorweisen.

Ich würde meinen, in einem solchen Fall, würde die Polizei - so sie denn Zeit genug hat - sich zunächst mit dem Handy beschäftigen, Kontakte ermitteln und diese abklappern. Sollte meiner Ansicht nach über die Eltern laufen, aber das geht auch anders (siehe hier: viewtopic.php?f=57&t=6577), vor allem in Bayern. Kann auch sein, daß gar nichts passiert, das wird dir hier keiner beantworten können, so unterschiedlich fallen die Reaktion bei den Srafermittlungsbehörden aus.

Vielleicht sollte A auch erwägen, seine Eltern mit einzubeziehen. Vor allem, wenn diese bereits vom gelegentlichen Konsum wissen. Kostet vielleicht etwas Überwindung, ist aber in einem solchen Fall meiner Ansicht nach sinnvoll.

Das ist alles nur Laienmeinung!
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
ralvvv
Beiträge: 3
Registriert: Sa 17. Dez 2016, 01:00

Re: Dealer von der Polizei erwischt

Beitrag von ralvvv »

Danke soweit
Es wäre super wenn noch andere sich hier einschalten würden
LG
Benutzeravatar
donald dump
Beiträge: 1
Registriert: Fr 30. Dez 2016, 01:39

Whatsapp/Telefonüberwachung/Beweis

Beitrag von donald dump »

Person A ist 18 Jahre alt und lebt in Baden-Württemberg. Person A besitzt Feinwaage, Tütchen und 10g Marihuana und verkauft es an Person B,C,D,... . Person A schreibt mit Person B, C, D,... über WhatsApp mit Codewörtern darüber. Reicht das als Beweis für die Polizei? Beziehungsweise kann die Polizei auf Person A aufmerksam werden, ohne Person A, B, C, D,... mit Marihuana erwischt zu haben? Welche Möglichkeiten hat die Polizei?
Falls Person A erwischt wird, welche Strafen drohen? Person A ist nicht vorbestraft, nie polizeilich aufgefallen und hat keinen Führerschein. Gelten Waage und Tütchen als Beweis? oder der WhatsApp-Chat?

MfG euer donald dump
Don Quischotte
Beiträge: 244
Registriert: Fr 19. Sep 2014, 00:13

Re: Whatsapp/Telefonüberwachung/Beweis

Beitrag von Don Quischotte »

wie sind die Ordnunghüter an die Chats gekommen? Handy sichergestellt/beschlagnahmt?

10g sind zwar keine Menge, die auf ein gewerbsmäßiges Handeln hindeutet, aber auch keine geringe Menge mehr.

Habe selbst schon erlebt, dass wegen giringer Mengen eine Fangschaltung für Handy und Festnetzleitungen geschaltet wurden. Bei modernen Smartfones ist es unschwer, für die Ordnungsmacht, sämtliche Daten vom Fone zu saugen und Gespräche aufzuzeichnen und von deinem Handy geführt werden, auch umgebungsgeräusche (Unterhaltungen, auch wenn nicht telefoniert wird). Microfone werden ferngesteuert, du wirst möglicherweise auch geortet, was auch ohne weiteres möglich ist. Sofern dein Festnetzanschluss überwacht wird, wird auch deine Bewegung im Netz überwacht, alles von dem Telecom-Schaltschrank in deiner Wohngegend.

Sofern du einen Termin zu einer Hauptverhandlung bekommst, solltest du einen Anwalt einschalten und von ihm Akteneinsicht beantragen lassen. Dann weisst du was wirklich los war/ist.
If you see the Cops, warn a brother
princexzijvd
Beiträge: 4
Registriert: Di 3. Jan 2017, 17:16

WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von princexzijvd »

Hallo zusammen,

ich bräuchte kurz eure Meinung.

Angenommen es gibt Person A und Person B. Person A schreibt mit Person B über WhatsApp dass sie sich treffen. Person B frägt Person A ob er etwas braucht, Person A antwortet "2 Minuten", Person B sagt "Okay sind dann 30".

Person A (hat bereits einen BTM-Eintrag) macht sich mit einer Feinwaage auf den Weg, wird von der Polizei kontrolliert und die Waage und das Handy werden beschlagnahmt. Die Polizei hat Zugriff auf das Telefon.

Person B wurde heute morgen von der Kriminalpolizei angerufen. Sie wollten wissen ob er noch wohnhaft ist wo er gemeldet wurde. Nachdem Person B fragte worum es sich handelt kam die Antwort "Warten Sie bitte auf Post".

Womit muss Person B jetzt rechnen? Was ist wenn Person B als Beschuldigter vorgeladen wird? Wie soll Person B weiter verfahren?

Person B hat noch keinen BTM-Auftrag und ist bei der Polizei bisher nicht groß aufgefallen.

Danke für euren Rat
Gruß
Prince
CannaChris
Beiträge: 28
Registriert: Di 18. Okt 2016, 13:43

Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von CannaChris »

Da Person B einer Straftat beschuldigt wird, ist diese nicht zu einer Aussage verpflichtet. Und da es sich sicherlich um eine (theoretische) geringe Menge handeln wird, kein Geschäft zu Stande kam und und sowieso alles nur super theoretisch ist, wird das Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt, da der wichtigeres zu tun hat.
princexzijvd
Beiträge: 4
Registriert: Di 3. Jan 2017, 17:16

Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von princexzijvd »

Gut, Danke für die Info :)

Wenn Person B aber als Zeuge eingeladen wird, dann ist eine Aussage nicht zwingend, da Person B sich selbst belasten könnte, oder?

Ist so ein "kleiner" Fall überhaupt etwas für die Kriminalpolizei? Ich dachte sie würden erst auf die Matte gerufen, wenn es sich um eine schwerere Straftat handelt.
can
Beiträge: 38
Registriert: Do 29. Mär 2012, 14:02

Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von can »

princexzijvd hat geschrieben: Wenn Person B aber als Zeuge eingeladen wird, dann ist eine Aussage nicht zwingend, da Person B sich selbst belasten könnte, oder?
Genau so ist es.
princexzijvd
Beiträge: 4
Registriert: Di 3. Jan 2017, 17:16

Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von princexzijvd »

Vielen Dank für eure Antworten.

@CannaChris: Klar, es wurden keine Mengen sichergestellt und keiner beim Handel erwischt, aber ich dachte dass allein der Wille strafbar ist. Bist du dir dennoch sicher, dass das Verfahren eingestellt wird?
Bundesland ist Bayern..
GrüneHilfe@BW
Beiträge: 85
Registriert: Do 16. Feb 2012, 01:27

Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

princexzijvd hat geschrieben:Vielen Dank für eure Antworten.

@CannaChris: Klar, es wurden keine Mengen sichergestellt und keiner beim Handel erwischt, aber ich dachte dass allein der Wille strafbar ist. Bist du dir dennoch sicher, dass das Verfahren eingestellt wird?
Bundesland ist Bayern..
"Wille" gibt es nicht. Was Du meinst ist Versuch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Versuch_(StGB)

Der setzt "unmittelbares Ansetzen" vorraus. Nach gängiger Rechtsprechung reicht eine Verabredung in der Regel dazu nicht aus (Umstände und Details spielen eine Rolle - d.h Ermittlungsakte). Die reine Verabredung kann immer scheitern ("War dann lieber im Kino"). Ist natürlich was anderes, wenn 100 solcher Nachrichten existieren, Aussagen vorhanden sind usw (steht in der Ermittlungsakte). Einzelfall.

Es gibt da keine genaue Antwort, da jeder Fall eben ein Einzelfall ist. "30" können 30 Euro deutsche Hecke oder 30g feinstes Koks sein oder 30 Atombomben. Natürlich ergibt sich aufgrund der Umstände worum es ging.

Wenn es eher Kleinkram ist, setzt der Staatswalt meist einen Strafbefehl an oder stellt gleich ein. Bei Dealerbust gibt es dann meist auch viele solcher Fälle, so dass der dann meist aussortiert. Zeit um vage angebliche Käufe zu verhandeln hat der nicht. Kann trotzdem vors Gericht gehen. Mal so und mal so, abhängig von vielen Faktoren.

Bei Kleinkram wird gerne auch einfach drauf gehauen, weil keine wirklichen Konsequenzen drohen (Keine Vorstrafe, bißchen Kloputzen in der Drogentherapie oder Geldstrafe drohen schlimmstenfalls) und dann auch niemand in Vorleistung geht und einen Anwalt bezahlt und alle Register zieht.
Die Güterabwägung und "In dubio pro Reo" usw. machen meist Landgerichte (mit Schöffen) bei großen Fällen, weil es da ja auch um deutlich mehr geht, wie z.B. langjährige Freiheitstrafen. Bei Firlefanz wird eben auch gerne mal pauschal verurteilt.

Wenn der "Kleinkiffer" vom Dorf mal einen Denkzettel kriegt, juckt das Keinen, auch wenn nichts genau bewiesen werden kann. In die 2. Instanz geht von den "Dorfkiffern" dann eh meist keiner.

-->Übertrieben dargestellt. Wenn da nicht viel war, musst Du Dir auch wenig Gedanken machen.
Falls doch - Anwalt nehmen. Dealer sagt was aus (ob wahr oder nicht) und irgendwelche IT Protokolle vorhanden kann schlimm enden. Da muss man die Akte haben. Klingt aber nicht so für mich.
princexzijvd
Beiträge: 4
Registriert: Di 3. Jan 2017, 17:16

Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von princexzijvd »

Danke für die Antwort!

Nein, viel mehr war in dem Fall auch nicht. Es war bloß einmal diese Verabredung. Was evtl wichtig sein könnte: Person B hat ein Bild der Sorte aus Leafly (eine App die Infos über die Wirkung etc. einer Sorte enthält) verschickt und darunter geschrieben "Das hab ich grade". Hatte vergessen das zu erwähnen. Ändert das etwas?

IT-Protokolle? Hätte jetzt keine Lust dass der BND sich an meinem schönen Apfel ausgespielt hat...
Da könnten sie evtl fündig geworden sein. Dürfen sie das überhaupt in diesem Fall?
Normalerweise sollte das aber schwer funktionieren, da das Apfel-Dateisystem verschlüsselt ist, oder?
Was Abhörung betrifft bin ich paranoid..
Wie wahrscheinlich ist es, dass ich überwacht wurde? Kann man das irgendwie prüfen?

Die Personen haben bis jetzt nicht ausgesagt und werden es voraussichtlich auch nicht tun.
Florian Rister
Board-Administration
Beiträge: 3370
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:43
Wohnort: Berlin

Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von Florian Rister »

Ich wäre mir nicht 100%ig sicher, ob das Verfahren eingestellt wird. Bayrischen Beamten würde ich in so einer Konstellation auch eine Hausdurchsuchung bei Person B zutrauen. Ob das juristisch korrekt wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Wie das Verfahren weitergeht, wird dann per Post mitgeteilt. Solange heißt es abwarten und Tee trinken.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
melone99
Beiträge: 3
Registriert: Di 8. Aug 2017, 17:07

BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von melone99 »

Hallo.

Nehmen wir an Person A handelt mit Cannabis an ca 10-20 Leute (25 G die Woche). Bei Person A ist nun eine Hausdurchsuchung, wobei 2 Handys, 3,5 Gramm Cannabis und einige Utensilien beschlagnahmt werden. Auf beiden Handys ist auf WhatsApp chat verläufen alles offen Nachvollziehbar. Nun meine Frage: Kann durch diese Chat Verläufe Person A belangt werden? Wenn ja. Wie sieht die Strafe aus ?

Bin hier neu deswegen würde ich mich über eine Antwort freuen :)

Edit: Noch eine Frage: Soll A Aussagen? Die Vernehmung ist am 10.08
Zuletzt geändert von melone99 am Fr 8. Sep 2017, 16:16, insgesamt 4-mal geändert.
Gesperrt

Zurück zu „Rechtsfragen: Konsum & Besitz (bis zum CanG)“