MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
Hallo ich war der Meinung das ab Antragsabgabe bzw ab dem Datum wo der Antragseingang gestempelt wird,die Krankenkasse 3-5 Wochen Zeit hat zu entscheiden.Ich ginge davon aus Das in den 3-5 Wochen auch das MDK Gutachten mit einberechnet wäre.Vieleicht ging ich aber auch von falsche Informationen aus.
Heute kam von der KK ein Schreiben das mein Antrag am 07.09.17 eingegangen ist und sie dies weiter zum Gutachter geschickt haben,wenn dieser sich rückmeldet bei der Krankenkasse,erst dann würde sie innerhalb von 5 Wochen entscheiden.Ist das wirklich korrekt? Weil ab Antragsabgabe wären dann ja locker 10 Wochen vergangen unter Umständen!?
lg
Heute kam von der KK ein Schreiben das mein Antrag am 07.09.17 eingegangen ist und sie dies weiter zum Gutachter geschickt haben,wenn dieser sich rückmeldet bei der Krankenkasse,erst dann würde sie innerhalb von 5 Wochen entscheiden.Ist das wirklich korrekt? Weil ab Antragsabgabe wären dann ja locker 10 Wochen vergangen unter Umständen!?
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- Martin Mainz
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Re: MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
Hallo Nod2.
Die Frist beginnt mit Eingangsstempel Deines Antrags und dauert 3 Wochen ohne MDK und 5 mit. Es kann von der KK schriftlich begründet werden, warum sie diese Frist nicht einhalten können, ansonsten sind die Termine fest und die Genehmigungsfiktion tritt ein.
Gruß, Martin
Die Frist beginnt mit Eingangsstempel Deines Antrags und dauert 3 Wochen ohne MDK und 5 mit. Es kann von der KK schriftlich begründet werden, warum sie diese Frist nicht einhalten können, ansonsten sind die Termine fest und die Genehmigungsfiktion tritt ein.
Gruß, Martin
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Re: MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
danke für die Antwort.
Also bei mir steht im schreiben im letzten Satz:
"Sobald uns die medizinische Einschätzung vorliegt,werden wir innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Wochen eine Entscheidung treffen.Wir bedanken uns vorab für ihre Geduld."
Also sie kündigen zwar an, das die 5 Wochen anfangen nachdem sie vom Mdk Rückmeldung haben,wobei der eingang des Antrags schon am07.09.17 war.Aber das ist ja keine Begründung bzgl der Frist oder?!
lg
Also bei mir steht im schreiben im letzten Satz:
"Sobald uns die medizinische Einschätzung vorliegt,werden wir innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Wochen eine Entscheidung treffen.Wir bedanken uns vorab für ihre Geduld."
Also sie kündigen zwar an, das die 5 Wochen anfangen nachdem sie vom Mdk Rückmeldung haben,wobei der eingang des Antrags schon am07.09.17 war.Aber das ist ja keine Begründung bzgl der Frist oder?!
lg
Re: MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
Ich verstehe den Satz so, dass sie Dich (wie im §13 SGB V, Abs 3a vorgeschrieben) schriftlich darauf hinweisen, dass der MDK eingeschaltet wird/wurde, und dass sie die Entscheidung über die Kostenübernahme anschließend (sofort) fällen werden - also innerhalb der 5 Wochen nach Antragseingang. Das wäre dann im Sinne des Gesetzes völlig in Ordnung.
In jedem Fall träte die Genehmigungsfiktion dann ein, wenn sie sich bis dahin nicht noch einmal mit einer "hinreichenden (!) Begründung", warum es ggf. noch etwas länger dauert, schriftlich (!) bei Dir melden sollten... oder der "endgültige" Bescheid über Zusage oder Ablehnung der Kostenerstattung wird Dir bis zu diesem Termin eben zugestellt. Das heißt konkret bis zum 12./13. Oktober in Deinem Fall.
PS: Wenn Du sichergehen willst, wie der Satz gemeint ist (er klingt schon etwas "unkonkret", das gebe ich zu), solltest Du einfach bei dem Sachbearbeiter / der Sachbearbeiterin anrufen und dies klären... aber eine andere Bedeutung als die o. g. wäre nicht rechtskonform.
In jedem Fall träte die Genehmigungsfiktion dann ein, wenn sie sich bis dahin nicht noch einmal mit einer "hinreichenden (!) Begründung", warum es ggf. noch etwas länger dauert, schriftlich (!) bei Dir melden sollten... oder der "endgültige" Bescheid über Zusage oder Ablehnung der Kostenerstattung wird Dir bis zu diesem Termin eben zugestellt. Das heißt konkret bis zum 12./13. Oktober in Deinem Fall.
PS: Wenn Du sichergehen willst, wie der Satz gemeint ist (er klingt schon etwas "unkonkret", das gebe ich zu), solltest Du einfach bei dem Sachbearbeiter / der Sachbearbeiterin anrufen und dies klären... aber eine andere Bedeutung als die o. g. wäre nicht rechtskonform.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
Ich habs jetzt einfach mal hochgeladen.Ich denke ich warte eifnach ab.Kann wirklich gut sein,das sie mit den 5 Wochen tatsächlich vom 07.09.17 ausgehen.Dann wäre es korrekt das am 13 oktober nach Geschäftsschluss die Genehmigungsfiktion eintrifft.
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Zuletzt geändert von Martin Mainz am Di 26. Sep 2017, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
Das ist das Standart Schreiben der KK
Ich bin ich und das ist gut so
Re: MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
Das kam dann am Samstag bei mir an.Somit hat sie ja ne Begründung,und die aussicht auf Genehmigungsfiktion ist daher denk ich mal hin.Aber auch wenn die KK begründet und somit die Frist nicht einhaltet (was ja absolut gesetzlich in ordnung ist)wie lange kann sie das im endeffekt ziehen?
Was ich nicht verstehe das im letzten Satz ein Datum angegeben ist,das sowieso innerhalb der Frisst wäre.
Was denkt ihr...eher gutes Zeichen wenn der MDK lange brauch oder eher schlechtes Zeichen!?
Was ich nicht verstehe das im letzten Satz ein Datum angegeben ist,das sowieso innerhalb der Frisst wäre.
Was denkt ihr...eher gutes Zeichen wenn der MDK lange brauch oder eher schlechtes Zeichen!?
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Zuletzt geändert von Martin Mainz am So 1. Okt 2017, 16:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
Hallo,
Habe am 23.09.17 meinen Antrag auf Kostenübernahme DRONABINOL
persönlich bei der KK abgegeben.Am .7.10.17 bekam ich die Nachricht,das der MDK darüber
entscheidet.
Seitdem nichts mehr von KK gehört bzw. bekommen.
Zählt jetzt die 5 Wochenfrist ab Antragsabgabe oder ab dem 07.10.17.
Blicke ja nicht mehr durch?!?
Kann mir da jemand Helfen.
DANKE!!!
Uwe17
Habe am 23.09.17 meinen Antrag auf Kostenübernahme DRONABINOL
persönlich bei der KK abgegeben.Am .7.10.17 bekam ich die Nachricht,das der MDK darüber
entscheidet.
Seitdem nichts mehr von KK gehört bzw. bekommen.
Zählt jetzt die 5 Wochenfrist ab Antragsabgabe oder ab dem 07.10.17.
Blicke ja nicht mehr durch?!?
Kann mir da jemand Helfen.
DANKE!!!
Uwe17
- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
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Re: MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
Fünf Wochen ab dem Posteingang bei der KK...Uwe17 hat geschrieben: Zählt jetzt die 5 Wochenfrist ab Antragsabgabe oder ab dem 07.10.17.
sollte die Kasse bis dahin NICHTS von sich hören lassen, tritt die Genehmigungfiktion erstmal ein, die aber u.U. erst gerichtlich Festgestellt werden muss.
littleganja ist da der Experte!
Anm: Die Krankenkasse, bei der Du den Antrag auf Kostenübernahme stellst, ist Dein Vertragspartner. Der MDK wird von der KK nur als "Gutachter" beauftragt. Genehmigen oder ablehnen macht allein der "Vertragspatrner Krankenkasse"...
...deshalb kann man auch nicht den MDK verklagen, denn der macht nur ein Gutachten im Auftrag der Krankenkasse.
Re: MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
DANKE
Also wäre die 5 Wochenfrist am 13.11.17 vorbei.
Mein Doc meint,wenn ich bis dahin nichts mehr von der KK höre,
ist das "Ganze" genehmigt.
Das würde ja heißen,das ich weder eine Ablehnung noch eine Bewilligung-schriftlich-
bekomme.
Uwe17
littleganja ist da der Experte!
Anm: Die Krankenkasse, bei der Du den Antrag auf Kostenübernahme stellst, ist Dein Vertragspartner. Der MDK wird von der KK nur als "Gutachter" beauftragt. Genehmigen oder ablehnen macht allein der "Vertragspatrner Krankenkasse"...
...deshalb kann man auch nicht den MDK verklagen, denn der macht nur ein Gutachten im Auftrag der Krankenkasse.[/quote]
Also wäre die 5 Wochenfrist am 13.11.17 vorbei.
Mein Doc meint,wenn ich bis dahin nichts mehr von der KK höre,
ist das "Ganze" genehmigt.
Das würde ja heißen,das ich weder eine Ablehnung noch eine Bewilligung-schriftlich-
bekomme.
Uwe17
littleganja ist da der Experte!
Anm: Die Krankenkasse, bei der Du den Antrag auf Kostenübernahme stellst, ist Dein Vertragspartner. Der MDK wird von der KK nur als "Gutachter" beauftragt. Genehmigen oder ablehnen macht allein der "Vertragspatrner Krankenkasse"...
...deshalb kann man auch nicht den MDK verklagen, denn der macht nur ein Gutachten im Auftrag der Krankenkasse.[/quote]
- Martin Mainz
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: MDK Gutachten 3-5 Wochen?!??oder doch nicht?
Falsch. Du wirst entweder eine Ablehnung oder eine Zusage bekommen. Davon unabhängig kann die Genehmigungsfiktion eintreten.Uwe17 hat geschrieben:Das würde ja heißen,das ich weder eine Ablehnung noch eine Bewilligung-schriftlich-bekomme.
Bitte lies auch mal hier: viewtopic.php?f=22&t=7152
Gruß, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
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