Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch

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Gunter_H
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Gunter_H »

@ littleganja

Großer Glückwunsch und Danke an Dich, für Deine sehr offene Kommunikation hier im Forum!!!

Auch wenn die (rechtliche ) und sonstige Situation bei jedem ein bisschen anders ist.. ..
Deine "Musterdokumente" werden vielen Menschen Anregungen und Hilfe geben können und Deine Beharrlichkeit
wird Beispiel sein!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
DanielZappel
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von DanielZappel »

Kannst aber sicher sein. Pionier des Krankenkassenkapfes !
Timo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Timo »

Hallo Zusammen,

ich habe nun versucht es in den Beiträgen zu finden, jedoch ohne Erfolg.

Bei mir ist vor 5 Monaten die Genehmigungsfiktion eingetreten, allerdings zeitlich befristet auf 1 Jahr. Ich finde nun nirgends, ob eine zeitliche Befristung zulässig ist?!

Darüberhinaus, ist die Kostenübernahme auch nur für 0,5 Gramm pro Tag auf Bedrocan beschränkt. Bin mit meiner Ärztin jedoch mittlerweile bei 0,7 Gramm durch einen Inhalator halbtags angelangt. Ich fühle mich soweit eingestellt, als das ich nun auf den ganzen Tag ausweiten wollen würde. In Absprache mit meiner Ärztin würden wir auf 1 Gramm pro Tag erhöhen wollen, allerdings müssten wir laut ihr dafür eine neue Kostenübernahme beantragen. Zu Anfang wusste ja noch keiner, wie hoch die Dosis sein muss oder welche Darreichungsform gewählt wird. Wie kann man mich dann schon auf Dosis und Medikament festsetzen?

Kann man eine nachträgliche Änderung bzgl Medikamenteneinschränkungen samt Dosis beantragen? Oder sollte ich tatsächlich den Weg eines komplett neuen Antrags gehen? Ich habe angst, dass mir dann meine alte Genehmigung aberkannt wird. Wenn ich so sehe wie sich andere damit rumschlagen/rumärgern müssen, bin ich lieber vorsichtiger.

Also kurz und knapp:

Ist nach Eintritt der Genehmigungsfiktion eine zeitlich-befristete Kostenübernahme rechtens?
Kann ein Änderungs-/Ergänzungsantrag für eine bestehende Kostenübernahme gestellt werden?

Danke im Voraus!

Lieben Gruß,
Timo
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bushdoctor
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von bushdoctor »

Timo hat geschrieben: Ist nach Eintritt der Genehmigungsfiktion eine zeitlich-befristete Kostenübernahme rechtens?
Nein!
Timo hat geschrieben: Kann ein Änderungs-/Ergänzungsantrag für eine bestehende Kostenübernahme gestellt werden?
Diese Frage kann ich Dir nicht genau beantworten - da werden andere mehr wissen - aber nach Eintritt der Genehmigungsfiktion gilt nun die "Erstverordung" (sprich das Rezept, das die Genehmigungsfiktion ausgelöst hat) als "vertraglich fixiert" und solange von der Kasse zu bezahlen, wie sich keine Änderungen ergeben.

Eine Anpassung der Dosis (nach oben oder unten) stellt meiner Meinung ("gesunder Menschenverstand") nach KEINE Änderung dar, die eine Neubewertung durch die Krankenkasse berechtigt! Eine Neubewerung wäre z.B. die Verschreibung von Dronabinol oder Sativex (off-label), nicht aber ein Sortenwechsel innerhalb der Blüten!

Die Kasse wird da zwar u.U. anders "argumentieren", aber da sollte man sich nicht einschüchtern lassen!

...andere hier werden sicherlich noch genauer beantworten können.
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

@Timo

Punkt 1 hat ja Bushdoctor schon geklärt, die Genehmigungsfiktion ist nicht begrenzbar oder rücknehmbar durch die Kasse.

Punkt 2 Betreff Ergänzungsantrag:

Du hast den Antrag bei der Kasse für die Substanz an sich gestellt, durch die Genehmigungsfiktion wurde dein Antrag auch ohne Zustimmung seitens der Kasse genehmigt. Ob nun Bedrocan oder Pedanios sollte keine Rolle spielen, es ging ja generell um Blüten.
Wenn man das Gesetz der Genehmigungsfiktion genau liest, erkennt man schnell, dass eine weitere Prüfung durch die Kasse wenn die Genehmigungsfiktion eingetreten ist unmöglich ist!
Angenommen du wolltest jetzt noch zusätzlich Sativex, dann müsstest du einen neuen Antrag für Sativex stellen.

Meiner Meinung nach legt der Arzt die Menge fest die du bekommst, wenn bei jeder 0,1 Gramm Erhöhung ein neuer Antrag gestellt werden müsste, dann würden die Kassen wohl jetzt schon an Arbeit untergehen.

Also hast du jetzt 2 fast idenitische Meinungen von 2 komplett verschiedenen Menschen.

Ich kann mich nur anschließen, falls die versuchen dich einzuschüchtern direkt zum Anwalt und ggf. vor das Gericht!
Timo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Timo »

Alles klar!

Vielen lieben Dank euch Beiden für die schnellen Antworten. Kommt dann zwar ein paar Monate verspätet, aber dann werde ich morgen noch ein Schreiben auf den Weg setzen, mit der Fragestellung wie sich diese Beschränkungen begründen und ggf. den juristischen Weg einschlagen.

Schönen Abend euch.

Lg
Timo
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Timo hat geschrieben:Kommt dann zwar ein paar Monate verspätet,
War auf der Ablehnung ein Rechtsbehelf? Also ganz unten ein Satz wie "Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen"? Wenn ja zählen die 4 Wochen, der Antrag müsste dann neu gestellt werden. Falls der Rechtsbehelf fehlt, hast du glaube ich maximal 6 Monate Zeit um Widerspruch einzulegen.

Also Bescheid genau anschauen was drauf steht und kurz uns mitteilen.
Timo
Beiträge: 6
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Timo »

Da steht nichts dergleichen drauf, zumindest auf dem Bescheid, den ich eingescannt via E-Mail vorab bekommen hatte. Ich meine der postialische Weg wäre auch nur eine Seite gewesen. Wenn der von der Rückseite nicht bedruckt war, ist definitiv nichts belehrendes dabei gewesen.

Ich bin gerade dabei noch ein Schreiben aufzusetzen, um das Heute noch bei der Arbeit ausdrucken zu können. Darin wollte ich auf die unrechtmäßigen Begrenzungen/Befristungen eingehen und um Stellungnahme wie es dazu kommt bitten, so dass ich im Zweifel was habe wogegen ich vorgehen kann.

LG
Nod2
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Nod2 »

hallo,
ich war jetzt aufm Sozialgericht bzgl einer einstweiligen Anordnung auf Kostenübernahme.Hatte die Dame dort noch gefragt ob dies was kostet und diese meinte nein.Aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen,das mich das aufm Sozialgericht gar nix kostet!?

lg
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Sozialrecht ist immer kostenlos, bis zur Verhandlung.
vaporo redhalo
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Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von vaporo redhalo »

Hallo zusammen,

mein Antrag auf Versogung mit Cannabisblüten wurde abgelehnt. Im Jahr 2000 wurde in meinem rechten Hoden Krebs festgestellt. Daraufhin wurde der rechte Hoden entfernt und im linken Hoden eine Probeexcision(Biopsie?) durchgeführt. Seit dem habe ich schmerzen die über die Jahre immer stärker wurden.

Antrag habe ich am 01.09 bei der Barmer abgegeben. Am 04.09 ging ein Schreiben an meinem Arzt raus in dem er aufgefordert wird weitere Unterlagen zu senden, inklusive eines neuen Antrags. Am 11.09 wurde dann der beigelegte Antrag per Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach §31 Abs. 6 SGB V ausgefüllt mit allen angeforderten Papieren abgeschickt.
Am 20.09 ging dann ein schreiben an mich raus, in dem mir mitgeteilt wurde, das die Barmer nun alle Unterlagen hat und es an das MDK weiterleitet. In dem Schreiben steht; man geht davon aus das die gesetzliche Frist von 5 Wochen , also bis spätestens 21.10 eingehalten wird um über den Antrag entscheiden zu können.

Freitag der 13.10 kommt die Absage per post mit Datum vom 10.10. Übliche Schnack, es liegt keine schwerwiegende Erkrankung vor, es fehlen Fachurologische Berichte, es sind keine Angaben zu bereits initiierte schmerz therapeutische Ansätze zu finde. Komisch, wurde alles mitgeliefert, bis auf den Fachurologischen Bericht(op Bericht was dabei). Ich habe am 13. sofort angerufen und mein MDK Gutachten angefordert. Sollte mir erst verweigert werden aber nach Hinweis auf mein Recht wurde es versendet.

Am 18.10 wurde mir Telefonisch mitgeteilt das mein Arzt nicht alle angeforderten Unterlagen zu Verfügung gestellt hat. Es soll nur der Antrag, halb ausgefüllt, dort angekommen sein. Aufgrund dessen wurde der Antrag abgelehnt. Ich sagte Ihr das kann nicht sein und habe die gute Dame in ein Gespräch verwickelt. Dort kam raus das Sie alle unterlagen vor sich liegen hat. Auf nachfrage warum nicht alle Unterlagen ans MDK gesendet wurden kam nur ein kurzes, ist nicht meine Abteilung. Desweiteren müsste ich nun zum MDK Arzt, der nun überprüft ob ich wirklich krank bin.

Mein Arzt hat mir nun eine Ärztliche Bescheinigung gegeben in der alles drinsteht was angeblich noch fehlt. Urologisches Gutachten habe ich auch von meinem Urologen bekommen. Mein Arzt sagte mir ich sollte Widerspruch einlegen. Falls das nicht hilft, ab zum Sozialgericht.

Kann die Barmer die Frist mit dem schreiben vom 20.10 verlängern? Was ist mit den Unterlagen die nicht weitergeleitet wurden?

Das MDK gutachten liegt nun vor. Es wurde am 26.09 ausgestellt und meine Antwort wurde wie bereits geschrieben am 10.10 rausgeschickt.

Ich bin wieder kurz vor einem Nervenzusammenbruch. Will doch nur eine Medizin gegen meine Schmerzen damit ich wieder in Arbeitsleben zurück kann.

Hat jemand vielleicht ein muster über einen Widerspruch?

Sollte ich besser einen Anwalt einschalten? Ich weiß nicht mehr weiter.

LG

Vaporo
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

vaporo redhalo hat geschrieben:

1.
Antrag habe ich am 01.09 bei der Barmer abgegeben. Am 04.09 ging ein Schreiben an meinem Arzt raus in dem er aufgefordert wird weitere Unterlagen zu senden, inklusive eines neuen Antrags. Am 11.09 wurde dann der beigelegte Antrag per Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach §31 Abs. 6 SGB V ausgefüllt mit allen angeforderten Papieren abgeschickt.

1.1
Am 20.09 ging dann ein schreiben an mich raus, in dem mir mitgeteilt wurde, das die Barmer nun alle Unterlagen hat und es an das MDK weiterleitet. In dem Schreiben steht; man geht davon aus das die gesetzliche Frist von 5 Wochen , also bis spätestens 21.10 eingehalten wird um über den Antrag entscheiden zu können.

Freitag der 13.10 kommt die Absage per post mit Datum vom 10.10. Übliche Schnack, es liegt keine schwerwiegende Erkrankung vor, es fehlen Fachurologische Berichte, es sind keine Angaben zu bereits initiierte schmerz therapeutische Ansätze zu finde. Komisch, wurde alles mitgeliefert, bis auf den Fachurologischen Bericht(op Bericht was dabei). Ich habe am 13. sofort angerufen und mein MDK Gutachten angefordert. Sollte mir erst verweigert werden aber nach Hinweis auf mein Recht wurde es versendet.

2.
Am 18.10 wurde mir Telefoni.....Desweiteren müsste ich nun zum MDK Arzt, der nun überprüft ob ich wirklich krank bin.

Mein Arzt hat mir nun eine Ärztliche Bescheinigung gegeben in der alles drinsteht was angeblich noch fehlt. Urologisches Gutachten habe ich auch von meinem Urologen bekommen. Mein Arzt sagte mir ich sollte Widerspruch einlegen. Falls das nicht hilft, ab zum Sozialgericht.

3.
Kann die Barmer die Frist mit dem schreiben vom 20.10 verlängern? Was ist mit den Unterlagen die nicht weitergeleitet wurden?

Das MDK gutachten liegt nun vor. Es wurde am 26.09 ausgestellt und meine Antwort wurde wie bereits geschrieben am 10.10 rausgeschickt.


4.
Hat jemand vielleicht ein muster über einen Widerspruch?

5.
Sollte ich besser einen Anwalt einschalten? Ich weiß nicht mehr weiter.
Moin,

also ich versuche das mal aufzudrudeln.

1.

Antragstellung 01.09

1.1.

Bei Einschaltung MDK haben die 5 Wochen Zeit, d.h. vom 01.09. :arrow: 06.10. :!: Und nicht bis zum 21.10., das wären 7 Wochen + 1 Tag!?!
:arrow: Also ist bei dir die Genehmigungsfiktion eingetreten.

2.

Habe ich bis dato noch nie gehört! Dein Arzt hat die Behandlungshoheit und nicht ein MDK Arzt, unfassbar.

3.

Definitiv Nein, kann sie nicht!

4.

Nimm einfach meinen hier im Beitrag und ändere ihn ab, sag der Barmer das die Genehmigungsfiktion eingetreten ist! Widerspreche !Fristgerecht!

5.

Zu 100%, du musst zum Anwalt besser gestern wie heute.

viewtopic.php?f=22&t=7529

Kämpfe und alles wird gut, versprochen ;)
vaporo redhalo
Beiträge: 95
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von vaporo redhalo »

littleganja hat geschrieben:
vaporo redhalo hat geschrieben:



Bei Einschaltung MDK haben die 5 Wochen Zeit, d.h. vom 01.09. :arrow: 06.10. :!: Und nicht bis zum 21.10., das wären 7 Wochen + 1 Tag!?!
:arrow: Also ist bei dir die Genehmigungsfiktion eingetreten.
Danke für die Antwort und deine Mut machenden Worte. Habe da bissl was durcheinander gebracht. Bin einfach nicht ganz auf der höhe mir den schmerzen.

Am 25.08 habe ich den Antrag bei der Barmer persönlich abgegeben. Am 04.09. habe ich dann einen Brief erhalten mit der Info, Antrag ist am 31.08 eingegangen und die Barmer braucht noch mehr infos von meinem Doc. Sie gehen davon aus , dass Sie bis zum 05.10 entscheiden können.
Am20.09 gin ein Schreiben raus das die Barmer nun alle Unterlagen(wurden am11.9.von meinem Arzt versendet) meines Arztes hat und Sie mir bis spätestens 21.10. eine Entscheidung in Aussicht stellen.

So wie ich es gelesen, habe ist die Genehmigungsfiktion nur eingetreten, wenn sich die Barmer gar nicht meldet. Da Sie sich gemeldet haben, ist die Frist ab dem 25.08 nicht mehr gültig. Sehe ich das richtig?
Sollte es tatsächlich so sein wie Du schreibst, wäre zu schön um wahr zu sein.
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Auf ein neues ;)

Wenn du den Antrag am 25.08 persönlich abgegeben hast, ist das auch das Datum der Kenntnisnahme. Es wäre ja noch schöner wenn das Datum zählen würde an dem der zuständige Sachbearbeiter den Antrag in die Hand bekommt. Also der 31.08 ist Bullshit!

Antragstellung 25.08 Stichtag 29.09

Wenn angenommen das Bullshitdatum 31.08 stimmen würde wäre der Stichtag 05.10.

Also so oder so die Genehmigungsfiktion ist eingetreten, Glückwunsch!

:!: Ob die Krankenkasse sich meldet oder nicht ist egal, die müssen dir innerhalb der Frist eine Ablehnung oder Zusage schicken, alles andere spielt keine Rolle :!:

Der Gesetzgeber hat die Genehmigungsfiktion genau aus diesem Grund erschaffen, Untätigkeit von Behörden und ja die Krankenkasse ist auch eine Behörde. Es geht hier ja um sehr wichtige Dinge wie z.b. Medizin, Hilfsgeräte, Harz 4, Kindergeld usw. Vor der Genhmigungsfiktion (ca.2015) haben die Behörden genau dieses Spiel gespielt. Da leider zu wenige das Gesetz in Anspruch nehmen, juckt es die Mafiavereine nicht, die Zeiten werden sich jetzt nach und nach ändern.

Wenn dein Arzt angenommen nicht reagiert hätte und die Mitarbeit verweigert hätte, kann die Kasse doch ablehnen, tut sie das nicht, tritt die Genehmigungsfiktion ein.

Wie gesagt such dir einen Anwalt für Sozialrecht, der wir dir genau das selbe sagen, wenn er nur halbwegs gut ist.

Falls du denkst ich lüge dich an, kannst ja mal nachschauen wer den Beitrag hier verfasst hat ;)

Also gib´s der Barmer, schöne Grüße von mir :lol:
vaporo redhalo
Beiträge: 95
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von vaporo redhalo »

littleganja hat geschrieben:Auf ein neues ;)

Wenn du den Antrag am 25.08 persönlich abgegeben hast, ist das auch das Datum der Kenntnisnahme. Es wäre ja noch schöner wenn das Datum zählen würde an dem der zuständige Sachbearbeiter den Antrag in die Hand bekommt. Also der 31.08 ist Bullshit!

Antragstellung 25.08 Stichtag 29.09

Wenn angenommen das Bullshitdatum 31.08 stimmen würde wäre der Stichtag 05.10.

Also so oder so die Genehmigungsfiktion ist eingetreten, Glückwunsch!

:!: Ob die Krankenkasse sich meldet oder nicht ist egal, die müssen dir innerhalb der Frist eine Ablehnung oder Zusage schicken, alles andere spielt keine Rolle :!:

Der Gesetzgeber hat die Genehmigungsfiktion genau aus diesem Grund erschaffen, Untätigkeit von Behörden und ja die Krankenkasse ist auch eine Behörde. Es geht hier ja um sehr wichtige Dinge wie z.b. Medizin, Hilfsgeräte, Harz 4, Kindergeld usw. Vor der Genhmigungsfiktion (ca.2015) haben die Behörden genau dieses Spiel gespielt. Da leider zu wenige das Gesetz in Anspruch nehmen, juckt es die Mafiavereine nicht, die Zeiten werden sich jetzt nach und nach ändern.

Wenn dein Arzt angenommen nicht reagiert hätte und die Mitarbeit verweigert hätte, kann die Kasse doch ablehnen, tut sie das nicht, tritt die Genehmigungsfiktion ein.

Wie gesagt such dir einen Anwalt für Sozialrecht, der wir dir genau das selbe sagen, wenn er nur halbwegs gut ist.

Falls du denkst ich lüge dich an, kannst ja mal nachschauen wer den Beitrag hier verfasst hat ;)

Also gib´s der Barmer, schöne Grüße von mir :lol:
Du gibst mir soviel Mut, den ich leider verloren habe. Ich würde Dich niemals als Lügner bezeichnen. Aber durch meine Erlebnisse hört es sich zu gut an. Ich werde also einen Anwalt kontaktieren. Soll ich die Barmer schon mal Benachrichtigen wegen der Genehmigungsfiktion? Dann könnte ich mir den Anwalt vielleicht sparen.

Vielen lieben Dank nochmals für die schnelle Beratung. Menschen wie Dich braucht die Welt.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
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littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Soll ich die Barmer schon mal Benachrichtigen wegen der Genehmigungsfiktion?


Kann nicht schaden, die werden sich freuen :lol:
Dann könnte ich mir den Anwalt vielleicht sparen.
Such dir besser jetzt schon einen Anwalt für Sozialrecht, du wirst nicht drumrum kommen. Die Barmer denkt das sie über dem Gesetz steht, von daher ist es besser für dich ein Richter erklärt es ihnen.
Der Anwalt soll Eilantrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen und auf die Genehmigungsfiktion hinweisen.

Wenn du dich daran hälst was ich sage hast du wenn du Glück hast in 1-3 Monaten deine Kostenübernahme (?wie schnell arbeitet der Anwalt?). Falls du es diese Woche noch zum Anwalt schaffst umso besser!
Im Prinzip kannst du auch selbst Klage einreichen (ohne Anwalt), würde ich aber von abraten!

Wenn du keine Kohle für den Anwalt hast Beratungshilfeschein bei deinem zuständigen Amtsgericht holen, ist im Link wo ich dir oben gepostet habe erklärt, Formulare gibts Online beim zuständigen Amtsgericht.

Es liegt an dir ;)
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Achja was ich vergessen habe, alle Privatrezepte die du ab Antragstellung eingereicht hast + jetzt einreichst, müssen durch die Barmer rückerstattet werden :!:

War bei mir auch so, die haben anstandslos überwießen über 2000€ jeden Monat, jetzt muss ich auf Kassenrezept holen, obwohl ich lieber per Privat holen würde und es kostet sie vermutlich das doppelte. Total unlogisch :roll:

Also wenn du deine Medizin dringend brauchst, besorge dir ein Privatrezept, spätestens wenn es vor Gericht geht, bekommst du es rückwirkend ab Antragstellung rückerstattet.
*Sofern deine Angaben mit den Daten Antragstellung - Ablehnung stimmen.

Peace
vaporo redhalo
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Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von vaporo redhalo »

Update:

8 Uhr: Anruf bei meiner Sachbearbeiterin der Barmer. Habe Sie auf die Gesetzeslage hinsichtlich der Genehmigungsfiktion hingewiesen alles § aufgezählt und das ich bis heute meine Medizin genehmigt haben möchte. Sie wird es der Rechtsabteilung übergeben und die werden sich bei mir melden.

Kurz danach einen Anwalt kontaktiert. Er ist spezialisiert auf Medizinrecht und sagte mir das sein Kollege Arzt und Anwalt ist. Bin dort genau richtig.Habe Ihm meinen Fall geschildert und er gab mir recht. Er sagte ich habe alles richtig gemacht. Ich soll auf den Anruf der Barmer warten und falls es nichts bringt ihn nochmals kontaktieren. Er wird dann alle weiteren schritte einleiten.

9:56Uhr:

Anruf der Rechtsabteilung. Sie baten um Rückruf? Genau, nach rechtlicher Prüfung durch meinem Anwalt ist Ihm aufgefallen das die Genehmigungsfiktion bereits eigetreten ist und ich sofort mein Recht auf meine Medizin schriftlich haben möchte. Darauf hin wurde ich belehrt das die Barmer sich richtig verhalten hat, etc. . Ich habe mich auf §13 berufen und Ihr erklärt das die Barmer aufgrund nicht hinreichender Gründe die Frist nicht verlängern kann. Daraufhin meinte Sie, am 4.09 wurden Unterlagen von meinem Arzt angefordert und es ein hinreichender Grund sei. Ich sagte Ihr das ich das nicht hinnehme und wenn Sie sich auf das Schreiben vom 4.09 beruft greift die Frist ab dem 05.10. Das Schreiben vom 20.09 beinhaltet laut meinem Anwalt keinen hinreichenden Grund im Sinne des Gessetzes und es liegt ein Organisationverschulden der Barmer vor. Habe Ihr dann noch folgendes Urteil gegen die Barmer zitiert: Urt. v. 22.01.2016, Az. S 8 KR 435/14. Habe Ihr gesagt das Sie wohl die Gesetze nicht richtig kennt und das Sie sich nochmals vernünftig informieren soll. Desweiteren möchte ich bis Heute Nachmittag ein Schreiben haben aus dem hervorgeht das ich mein Antrag auf Medizin genehmigt wurde. Ist dem nicht der Fall werde ich morgen meinen Anwalt kontaktieren und er wird einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen. Darauf hin wurde mir gesagt ; Ich muss es erstmal intern klären und melde mich später wieder bei Ihnen.

Nun sitze ich hier mit Herzklopfen und starken Hodenschmerzen und warte auf den Anruf.

Danke für deine Hilfe. Ich melde mich nach dem Rückruf nochmals. Ich kann Dir einfach nicht genug danken.
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littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Einfach am Ball bleiben ;)

Wenn ein Anwalt mich bestätigt geht mir das immer runter wie Öl. Kannst ja heute Abend für meine Familie und mich ne Kerze anzünden, das wäre mir schon Dank genug.

Peace
vaporo redhalo
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Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von vaporo redhalo »

littleganja hat geschrieben:Einfach am Ball bleiben ;)

Wenn ein Anwalt mich bestätigt geht mir das immer runter wie Öl. Kannst ja heute Abend für meine Familie und mich ne Kerze anzünden, das wäre mir schon Dank genug.

Peace
Tränen der Freude. Soeben wurde mir Bestätigt das Du mir mit Deinen Advocat Skills meine Medizin ermöglicht hast.

Vielen Lieben Dank. Kerze wird gezündet.

Haken an der Sache, Sie ist befristet auf 1 Jahr. Begründung, es kann in einem Jahr viel passieren. Desweiteren fehlen die genannten Papiere immer noch und ich könnte vor der Ablauffrist einen neunen Antrag stellen. Ist das rechtens? Ich mach später schlau. Fahre erstmal zum Arzt und hole mein Rezept. Vertraue erstmal auf die Worte der Dame.

Rezept Frage hätte ich da noch. Mein Arzt schreibt auf das rezept; z.B. Pedanios 18/1 10 gramm Dose original verpackt 5x Täglich 0,5 gramm und somit bekomme ich es unzerkleinert in Origanl verpackung?

ps. Kostenübernahme fpr einen Vaporizer ist ha wohl auch drin, oder? Soll mein Arzt mir einfach ein Rezept schreiben und dann zu Apotheke? Mein Arzt kennt sich mit der Verschreibung nicht so aus und überlässt mir quasi das aussuchen der sorten.
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