https://ausnahmemedizin.wordpress.com/2 ... elle-hamm/
In diesem Fall zog sich der Kampf mit der Führerscheinstelle noch hin, allerdings war das vor der Gesetzesänderung.
http://mpu-cannabispatienten-in-deutsch ... loses.html
-> https://4.bp.blogspot.com/-bFv4Yu0GjUw/ ... e%2B25.jpg
Populärer Fall eines Patienten, der durch seinen Einsatz bei der Hanfparade Ärger bekam (ebenfalls vor der Gesetzesänderung). Die Auseinandersetzung mit den Behörden scheint sich auch in diesem Fall hinzuziehen.
https://www.youtube.com/watch?v=CEkXYyZXjRg
Hier ebenfalls vor der Gesetzesänderung, aber anscheinend ohne Probleme.
Die Rechte von Patienten sind durch den Medikamentenstatus jetzt auch in Bezug auf den Führerschein gestärkt worden. Trotzdem ist Ärger mit den Behörden trotz bestandener MPU im Einzelfall nicht auszuschließen.
Quelle: https://www.mpu-seminar.de/fahrtuchtig- ... -cannabis/Sollte ein Cannabispatient also in eine Verkehrskontrolle geraten, muss er nicht gleich in Panik geraten: entspricht die Menge THC im Blut der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen cannabisbasierten Arzneimittels und ist die Fahrtüchtigkeit NICHT beeinträchtigt, kommt es zu keinen Sanktionierungen gemäß des Straßenverkehrsgesetzes. Sollte jedoch eine missbräuchliche Einnahme nachweisbar sein oder die Fahrtüchtigkeit ist nicht sicher gestellt, kommt es nicht nur zu einfachen Geldstrafen, sondern zum Entzug des Führerscheins.
Wenn aber rechtlich eine Verkehrsteilnahme erlaubt ist, kann dennoch die Fahreignung von der Fahrerlaubnisbehörde in Frage gestellt werden und in der Praxis wird es für den Patienten schwer sein, eine angenommene Beeinträchtigung zu widerlegen. Letztes Wort für die Fahreignung hat schließlich die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde): Hat sie Zweifel an der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers, kann sie dies durch einen Gutachter (Medizinische Begutachtung oder Medizinisch-Psychologische Untersuchung) klären lassen.
Lesenswert ist außerdem folgende Handlungsempfehlung:
http://www.dgvm-verkehrsmedizin.de/app/ ... 0+2017.pdf
Das ist aber eben nur eine Handlungsempfehlung. In der Zeit der Ausnahmegenehmigungen wurde definitiv zumindest der Urin oder auch Haare überprüft, ich meine mich auch an einen Fall mit Blutprobe erinnern zu können.patient420 hat geschrieben:Mann kann normalerweise nüchtern am MPU-Leistungstest teilnehmen:
"Eine dosisabhängige Testdurchführung unter einem bestimmten THC-Spiegel ist i.d.R. nicht erforderlich.Die Aufgabe der Leistungstestung besteht im Ausschluss einer dauerhaften Reduzierung des psychischen Leistungsniveaus durch einen chronischen Konsum. Das Gutachten dient zudem der Eignungsüberprüfung und nicht der Prüfung der aktuellen Fahrssicherheit. "
http://www.dgvp-verkehrspsychologie.de/ ... kation.pdf
Jetzt ist die Situation zumindest rechtlich eine andere, ob und in welchem Umfang/Rahmen solche Tests nun stattfinden scheint aber dem Gutachter vorbehalten zu sein.