Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Marihuana auf BtM Rezept kommt

Marihuana als der Begriff für potentes - berauschendes Cannabis, würde in vielen Gärten wachsen, wäre es nicht verboten. Es ist immerhin eine Droge, deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen werden kann. Das reicht in der Begründung, um Patienten leiden zu lassen, die es derzeit nicht erhalten oder nicht selber bezahlen können. Das geht soweit, dass viele Menschen deswegen nicht nur leiden sondern auch um Jahre früher sterben.
...
Bislang wurde die Regelung noch nicht umgesetzt sowie Frank Tempel, MdB, sich sogar öffentlich beschwerte, dass sozusagen der vorletzte formale Schritt im Bundestag vertagt wurde. Dennoch wird es möglich sein, den letzten Schritt der Ratifizierung am 26.02.2017 Februar erfolgen zu lassen, wenn in der nächsten Bundestagssitzung die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden.
...
Es gibt Patienten und andere Personen, die sehr fest davon ausgehen, dass es sich um eine hübsche Geschenkverpackung handelt, die sich medial gut verkaufen lässt, für die Patienten beim Öffnen jedoch leer sein wird: Es wird sich nichts ändern, es wird sich nichts bessern.

Wieso denken einige Patienten das? Weil sie es seit Jahren oder Jahrzehnten so wahr nehmen, dass unsere Regierenden etwas verabschieden, was für den Zeitungsleser einen sehr humanen und sinnvollen Eindruck macht, für die Betroffenen aber nichts verbessert sondern teils auch verschlechtert. Warum sollte das jetzt anders sein?
...
Wenn in der Drogenpolitik für die Betroffenen etwas besser wurde, dann geht das fast immer auf die Restintelligenz deutscher Richter und nicht auf unsere „Volksvertreter" am politischen Ruder zurück. "


http://www.huffingtonpost.de/robert-bru ... 35738.html
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Expertenstreit zu neuem Cannabis-Gesetz: Blüten versus Fertigarznei – was ist für die Verordnung besser?

Viele Schmerzmediziner begrüßen den Gesetzentwurf zur vereinfachten Nutzung Cannabis-haltiger Arzneien als medizinischen Fortschritt. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Cannabis als Blüte, Extrakt oder Fertigarznei verschrieben werden sollte. Ein aktuelles Positionspapier von Deutscher Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) und Deutscher Schmerzliga (DSL) spricht sich für eine Bevorzugung von Fertigarzneimitteln gegenüber Cannabis-haltigen Extrakten, Rezepturarzneien sowie getrockneten Cannabisblüten aus [1].
...
Überall spricht sich vielmehr für eine Präferenz von Fertigarzneimitteln aus, bei denen arzneimittelrechtliche Standards beachtet werden. Zugelassen ist in Deutschland das Spray Sativex© (Nabiximols) allerdings nur für einen beschränkten Patientenkreis als Add-on-Therapeutikum bei Multipler Sklerose mit mittelschwerer bis schwerer Spastik.

Im Positionspapier befürchten Überall und weitere Unterzeichner aus DGS und DSL, dass Patienten primär mit Extrakten, Rezepturarzneien und Cannabisblüten behandelt werden.
...
Das sieht der Vorsitzende des Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland, Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek anders: „Der Gesetzesentwurf lässt auch Fertigarzneien zu und schränkt den Gebrauch nicht ein. Alle Cannabis-Medikamente sollten auch zur Verfügung stehen. Ich spreche mich aber gegen eine einseitige Bevorzugung eines Medikaments aus, zumal es [gemeint ist Sativex©] bisher nur für eine Indikation vorgesehen ist – und noch nicht einmal für die Schmerzkrankheit“, kommentiert er das Positionspapier der DGS und DSL. Es sei bekannt, dass das Spray Sativex© bei Patienten Schleimhautreizungen hervorrufen könne – auch der Einsatz bei Kindern mit Tumorerkrankungen sei durch die Dosierung pro Sprühstoß problematisch. Sicherlich müssten sich die verschreibenden Ärzte in das Dosieren von Cannabis einfinden, es gebe hierzu jedoch definierte Blüten mit einer definierten Dosis.
...
Hasch auf Rezept?

Allerdings sei auch damit zu rechnen, dass viele Patienten erwarteten, davon high zu werden: „Es werden viele danach fragen, die es nicht als Medizin brauchen“, glaubt Überall. „Dieses Risiko besteht, denn viele werden kommen, die Hasch auf Rezept wollen“, pflichtet auch Nadstawek. „Es ist deshalb wichtig, die Verordnung in die Hände von erfahrenen Schmerztherapeuten zu legen.“"


http://deutsch.medscape.com/artikelansi ... 71PJ&faf=1


Wer von Hasch statt Cannabis redet, hat schon verloren und zeigt seine Unwissenheit bei dem Thema. :roll:

Edit:

Verloren hat Herr Überall nur in unseren Augen. Kann mir vorstellen, das er und seine Verbandsgenossen mitsamt der Pharma bei den dementsprechenden Regierungsmitgliedern gerade en masse vorstellig werden, damit die neue Gesetzgebung in ihrem Sinne durchgedrückt wird.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

""Ich kann nicht mehr"

Er steigt abends in den Zug nach Belgien, will dort zur Sterbehilfe, wie er sagt. Am nächsten Morgen angekommen, wird der chronisch kranke Cannabispatient Luigi Spangenberg völlig fertig am Bahnhof aufgegriffen. Weil er keinen gültigen Pass dabei hat, wird er nach Ingolstadt zurückgeschickt.

Die Geschichte, die Luigi Spangenberg (32) erzählt, geht zu Herzen. Er habe es einfach nicht mehr ausgehalten, niemanden mehr anbetteln wollen. "Ich kann nicht mehr. Irgendwann ist Feierabend", sagt der chronisch kranke Ingolstädter. Töne, die man von dem Mann, der den Frust über seine Situation mitunter aggressiv nach außen trägt, so nicht kennt. Es ist Drucksache 18/8965, in die Spangenberg all seine Hoffnung setzt, die ihn aber jetzt fast das Leben gekostet hätte - wenn er seinen Entschluss, in Belgien Sterbehilfe zu beantragen, richtig geplant und zu Ende geführt hätte.
...
Doch das Thema stand diese Woche nicht, wie geplant, auf der Tagesordnung. Wegen "dringender anderer Punkte", wie eine Pressesprecherin des Bundestags auf DK-Anfrage sagte. Außerdem habe es noch "Beratungsbedarf" gegeben.
...
Die Ingolstädter Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter ist über Facebook mit Spangenberg befreundet. "Bin auf dem Weg nach Belgien" habe er ihr über den Facebook-Messenger geschrieben, sagt Bulling-Schröter - an dem Tag, an dem der Ingolstädter im Internet gelesen hatte, dass der Bundestag die Abstimmung verschoben habe. "Es ist ein Skandal, dass man die Leute so lange hinhält", sagt Bulling-Schröter. Dabei könne die Umsetzung eines Gesetzes schnell gehen - "wenn man will". Ob Luigi Spangenberg die Kraft aufbringt, das abzuwarten, ist fraglich."


http://www.donaukurier.de/lokales/ingol ... 99,3303662
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis als Medizin: Linke will „bürokratische Hürden abschaffen“

Die Linkspartei will einen liberalere Praxis bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung von Cannabis zur medizinischen Selbsttherapie: „Wer Cannabispatienten wirklich helfen will, muss sämtliche bürokratische Hürden abschaffen“, sagte Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Je unkomplizierter die Regelung, desto besser für die Patienten.“
...
Künftig sollen die medizinischen Dienste der Krankenkassen die Prüfung übernehmen. „Das geht in die Richtung unserer Forderungen“, sagte Tempel. Es müsse jedoch sicher gestellt werden, dass die Krankenkasse zahle, wenn der Arzt Cannabis verschreibe. "


http://www.epochtimes.de/politik/deutsc ... 10197.html

Außerdem erwähnt der Artikel noch, das sich die Zahl der Ausnahmegenehmigungen durch 452 Neuanträge in diesem Jahr, davon zwei mit Anbauerlaubnis, auf 1004 erhöht habe.

Das mit dem MDK schmeckt mir überhaupt nicht, da eigentlich jetzt schon davon auszugehen ist, das es ein Hickhack werden wird, was auf Kosten und zu Lasten von Patienten gehen wird.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Weiß die Verbraucherzentrale schon mehr?

Habe in den letzten Tagen ähnliche Artikel gesehen, die in 1-2 Sätzen auf Änderungen im nächsten Jahr hinwiesen.

"Cannabis: Schwerkranke, deren Leiden nicht anders gemildert werden können, sollen laut Verbraucherzentrale ab Frühjahr 2017 Cannabis auf Rezept bekommen. Bedingung ist die Teilnahme an einer Studie, die mehr Erkenntnis über die Wirkung von Cannabis bringen soll."

http://www.infranken.de/sv/erleben/term ... 09,2434448

Dort konnte ich bisher nur folgenden Beitrag finden:

"...
Das Bundesinstitut für Risikobewertung erklärt dazu: Würden die Richtwerte eingehalten, sei nach jetzigem Wissensstand nicht damit zu rechnen, dass bedenkliche Wirkungen aufträten. Allerdings betont die Behörde, dass die Richtwerte nur vorläufig seien, da noch nicht endgültig geklärt sei, wie stark einzelne Wirkungen durch THC von der Dosis abhängig seien.
...
Gerade auch in Hanfblätter-Tees wurden regelmäßig hohe THC-Gehalte oberhalb der Richtwerte vorgefunden. Vor allem bei hanfhaltigen Lebensmitteln, die im Ausland gekauft werden, ist durchweg Vorsicht geboten, da diese den hiesigen THC-Richtwert überschreiten können. Standardmäßige Kontrollen von importierten Produkten gibt es nicht, die Verantwortung trägt der Importeur.
...
In welchem Maße ein Übergang von THC in tierische Erzeugnisse stattfindet, kann laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aufgrund fehlender Daten nicht abgeschätzt werden. Das BfR geht allerdings davon aus, dass Milchkühe - auch bei nur geringen Gehalten an THC im Futter - das Cannabinoid dauerhaft auch über die Milch ausscheiden: "Folglich könnten Milch und Milchprodukte von Tieren, die Futtermittel aus Hanf und Hanferzeugnissen erhalten, Spuren von THC enthalten."


https://www.verbraucherzentrale.de/hanf ... bensmittel
Lardah
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Lardah »

Kann man sich als Versuchsperson melden? Wen ja wo :D
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Cookie
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Lardah hat geschrieben:Kann man sich als Versuchsperson melden? Wen ja wo :D
Also ich würde einfach zum Arzt gehen ;) ! Das werde ich auf jeden Fall mal antesten (und berichten) sobald das Ganze spruchreif ist... medizinische Gründe kann ich ausreichend vorweisen.
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crappy
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von crappy »

Rutscht man da automatisch rein wenn man schon eine Ausnahmegenehmigung hat?
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Wie schon erwähnt, wurde der Termin verlegt, hier nun die genauen Daten :

"19. Januar 2017 (212. Sitzung)

10:50

a) Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
...
b ) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten. Drucksachen 18/6361, 18/… "


http://www.bundestag.de/tagesordnung

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/063/1806361.pdf
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis auf Rezept
Bundestag erteilt Freigabe voraussichtlich Donnerstag

Der Bundestag wird Cannabis voraussichtlich an diesem Donnerstag als Medizin freigeben - ein Schritt zu einer Aufhebung des allgemeinen Cannabisverbots soll dies laut der Drogenbeauftragten Marlene Mortler aber nicht sein.

Schwerkranken solle besserer Zugang zu Cannabis gegeben werden, sagte die CSU-Politikerin am Montag beim Besuch einer Palliativstation in Berlin. Aber eine Freigabe für den Freizeitkonsum lehne sie ab. Mit steigender Verfügbarkeit würde nach ihrer Ansicht auch der Konsum steigen.
...
Das Gesetz werde voraussichtlich im März in Kraft treten, sagte Mortler. „Cannabis als Medizin ist mit Sicherheit kein Wundermittel“, sagte sie, „aber jeder soll das Recht haben, dass es bezahlt wird, wenn es hilft.“


http://www.ksta.de/politik/cannabis-auf ... g-25557740


Na, das widerspricht sich aber mal wieder : "... jeder soll das Recht haben, dass es bezahlt wird, wenn es hilft." versus "Schwerkranken solle besserer Zugang zu Cannabis gegeben werden". :evil:
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Die Nachricht macht weiter die Runde, hier ein paar Auszüge aus dem "Ärzteblatt"


"...
Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßte grundsätzlich das Gesetz und plädierte für einen niedrigschwelligen Zugang, wie ihr Geschäftsführer Thomas Isenberg deutlich mach­te. Es seien bisher keine bestimmten Krankheitsbilder definiert, bei denen Canna­bis zum Einsatz kommen solle. Bei der Anwendung werde sich mit der Zeit zeigen, wie die Indikationen eingegrenzt werden könnten. Etwa bei Gewichtsverlust mit mangeln­dem Hunger oder tumorbedingter Übelkeit werde Cannabis angewendet.
...
Isenberg kritisierte, dass die Krankenkassen Anträge auf Erstattung erst durch ihre me­dizinischen Dienste prüfen sollten. Mortler sagte, dafür sei eine verkürzte Entschei­dungs­­frist von drei bis fünf Tagen vorgesehen.
...
Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Linken, bemängelte, dass die Regierung das Straßenverkehrsrecht in dem Zusammenhang außer Acht lasse. „Viele Schmerz­pa­tienten können durch eine Cannabistherapie überhaupt erst wieder ihr Auto nutzen. Doch bei Straßenverkehrskontrollen werden sie trotz anderslautender ärztlicher Beurtei­lung regelmäßig durch die Polizei verdächtigt, berauscht am Steuer zu sitzen.“"


http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/7 ... ntscheidet
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Und der "Münchner Merkur" darf auch noch, vor allem, weil es hier im Kommentarbereich mit Prohis immer zu heftigen Diskussionen kommt ;)

"Zahlt die Krankenkasse jetzt das Kiffen?
...
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte: "Stimmt das Parlament zu, endet für hunderte Betroffene der Spießrutenlauf durch die Bürokratie. Damit wird die illegale private Hanfplantage für Kranke endlich Vergangenheit."
...
Immer mehr Politiker fordern die Legalisierung von Cannabis. Und auch einige Experten sprechen sich dafür aus. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat viele Fragen zum Thema Cannabis gesammelt und Antworten gegeben. "


https://www.merkur.de/leben/gesundheit/ ... 97195.html

http://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_fun ... _node.html
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis – das neue Wundermittel gegen Krankheiten?

Die Legalisierung von Cannabis ist ein umstrittenes Thema und regt so manch hitzige Diskussion zwischen Befürwortern und Gegner an. "Gras" bzw. "Marihuana" ist in Deutschland eine illegale Droge, deren Anbau und Verkauf per Gesetz verboten ist. Das Rauschmittel ist aber insbesondere bei Jugendlichen sehr beliebt. Doch Cannabis lässt sich nicht nur als Rauschmittel nutzen, auch die medizinische Nutzung wird immer häufiger in der Politik thematisiert. Die Debatte um die Legalisierung ist praktisch allgegenwärtig.
... Cannabis gilt zwar als "weiche" und damit noch verhältnismäßig ungefährliche Droge (zumindest im Vergleich zu harten Drogen wie Heroin oder Kokain), doch hat der Konsum dennoch erheblichen Einfluss auf das Bewusstsein, die Wahrnehmung und die Gesundheit des Konsumenten. Mediziner wissen seit langem, dass der in der Cannabispflanze enthaltene Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) die Hirnfunktion beeinflusst. Einigen Studien zufolge soll die Abhängigkeit nach längerem Konsumieren ähnlich stark wie bei Heroin oder dem oft verharmlosten Alkohol sein. Die gesundheitlichen Folgeschäden sind aber bei weitem nicht so stark wie bei Heroin – und anders als bei beispielsweise Alkohol sind tatsächlich keine Todesfälle infolge von Cannabis-Konsum bekannt, sodass nicht wenige einwenden, dass das illegale Cannabis im Grunde ungefährlicher sei als die erlaubte Alltagsdroge Alkohol."


http://www.schwaebische-post.de/1548133/

Wie streut man gleich mal wieder Zweifel an der Gesetzesänderung unters schlecht informierte Volk?! Signalwörter wie "Einfluss aufs Bewußtsein" (Psychosen, Psychosen :o ), "Gesundheit" (??, weiter oben noch als Medizin benannt), "Wahrnehmung" (rosa Elefanten sehen) und "starke Abhängigkeit wie bei Heroin" helfen da ungemein. :?
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Koalition präzisiert Cannabis-Verordnung

Bevor der Bundestag voraussichtlich am Donnerstag Cannabis in begrenztem Umfang als Medizin freigeben wird, will die große Koalition im Gesundheitsausschuss noch Änderungen beschließen. Dabei geht es insbesondere um Klarstellungen zur Verordnung von Cannabis durch Ärzte. Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen sollen einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis erhalten, wenn andere Arzneimittel keine Linderung versprechen.

Der von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass Cannabis verordnet werden kann, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Arzneimitteltherapie nicht zur Verfügung steht oder eine begründetet Aussicht auf eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht und der Versicherte sich verpflichtet, an einer Begleiterhebung zum Einsatz dieser Arzneimittel teilzunehmen.

Die Cannabis-Verordnung durch einen Arzt muss bei der ersten Verordnung von der Krankenkasse genehmigt werden.
...
In den vorliegenden Änderungsanträgen von Union und SPD wird die Cannabis-Verordnung nochmals präzisiert: Cannabis kann danach auch verordnet werden, ohne dass der Patient „langjährig schwerwiegende Nebenwirkungen ertragen“ musste. Damit wird klargestellt, dass die Cannabis-Verordnung auch dann möglich ist, wenn zwar abstrakt noch andere Standardbehandlungen in Erwägung gezogen werden könnten. Dazu muss der behandelnde Arzt im konkreten Fall zu der begründeten Einschätzung kommen, dass unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten dem entgegensteht.

Die bei der verpflichtenden Teilnahme an Begleitstudien erhobenen Daten dürfen in anonymisierter Form auch ohne Einwilligung des Patienten zur Weitergegeben werden. Der Arzt muss lediglich die Patienten informieren, dass ihre Daten anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt werden.

Klargestellt wird zudem, dass die Krankenkassen eine Cannabis-Therapie „nur in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen können. Damit soll die Therapiehoheit des Arztes gestärkt werden.
...
Die Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, hob vor der Verabschiedung hervor, dass es sich nur um begrenzte Freigabe von Cannabis handelt. Die Kosten sollen laut Gesetzentwurf von der Krankenkasse übernommen werden. Das Gesetz werde voraussichtlich im März in Kraft treten, sagte Mortler: ..."


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... erordnung/

Viele Patienten behandeln sich seit Jahren illegal mit guten Erfolgen mit Cannabis, wird dies von den Kassen anerkannt?

Was ist genau geplant, das in Zukunft Patienten keine Repression seitens der Polizei erleiden müssen?
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Martin Mainz
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Martin Mainz »

Am Ende bleibt es wohl am Arzt hängen, die Entscheidung zur Cannabis-Therapie zu treffen. Vielleicht nicht der schlechteste Weg.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Die Debatte am Donnerstag wurde von 10:50 auf 12:00 verschoben :

"Über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8965), wonach künftig schwerkranke Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden können, stimmt der Bundestag am Donnerstag, 19.Januar 2017, im Anschluss an die um 12 Uhr beginnende 45-minütige Debatte ab."

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... tel/487044
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Franjo Grotenhermen schreibt sehr ausführlich dazu :

"Cannabis als Medizin Gesetz - Endspurt beginnt diese Woche mit einem Änderungsantrag

Der laut Zeitplan noch in diesem Frühjahr zu verabschiedende Gesetzesentwurf, der Cannabis verschreibungsfähig machen soll, scheint kurz vor der Verabschiedung zu sein. Bereits am 19. Januar soll über die letztendliche Fassung abgestimmt werden. Es liegt aktuell noch ein Änderungsantrag von CDU/SPD vor, der auf einige Verbesserungen bezugnehmend auf die Kostenerstattung für Patienten zielt.

Am 19. Januar 2017 soll im Deutschen Bundestag das Gesetz zu Cannabis als Medizin beraten und verabschiedet werden. Aus der Tagesordnung der kommenden Sitzung am 19. Januar geht hervor, dass die 2. und 3. Lesung in dieser Sitzung erfolgen soll. Im Anschluss wird der Bundestag über das Gesetz abstimmen. Eigentlich sollte die 2. Lesung bereits im Dezember 2016 stattfinden.

Hintergrund für diese Verzögerung könnte in einem „Änderungsantrag” der Fraktionen CDU/ CSU und SPD zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften – Drucksache 18/8965, liegen. Der ACM (Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin) sowie auch der Hanfblättchen Redaktion, liegt dieser Antrag vor. Demnach sollen noch einige Verbesserungen am Gesetzesentwurf vorgenommen werden.

Folgende Änderungen sind laut eines der ACM vorliegenden Änderungsantrag betreffend dem 6. Absatz des § 31 SGB V im Gesetzentwurf geplant: ... "


http://news.doccheck.com/de/blog/post/5 ... ngsantrag/
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

" Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die in den parlamentarischen Beratungen an einigen Stellen noch veränderte Vorlage (18/8965) wurde am Mittwoch im Ausschuss einstimmig gebilligt. Vertreter der Regierungs- wie auch der Oppositionsfraktionen sprachen von einem entscheidenden Fortschritt zugunsten schwer kranker Patienten. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag (19. Januar) verabschiedet werden."

https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_01/-/488920
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Interview mit Emmi Zeulner Medizinisches Cannabis soll Schmerzpatienten helfen

Emmi Zeulner von der CSU ist eine der jüngsten Abgeordneten des Bundestags und leidenschaftliche Gegnerin einer Legalisierung von Cannabis. Sie hat sich aber intensiv dafür eingesetzt, dass Cannabis als Medizin von den Krankenkassen bezahlt wird. Das Gesetz beschließt der Bundestag am Donnerstag.

Frau Zeulner, sie sind eine Hardlinerin in Sachen Cannabis-Legalisierung, haben sich aber sehr dafür eingesetzt, dass der Staat nun Drogen anbaut und verkauft. Können Sie uns das erklären?

Das ist ja nun wirklich eine unzulässig Verkürzung dessen, was wir vorhaben. Wir öffnen uns im Sinne der Patienten für eine neue Therapiemöglichkeit.

Gut, ich wollte Sie ein wenig provozieren, weil ich ihre harte Haltung gegenüber der generellen Freigabe von Cannabis nicht teile.
...
Von wie vielen Patienten sprechen wir?

Derzeit haben 1020 Patienten eine Sondergenehmigung für den Bezug von Blüten und Extrakt, zwei Patienten dürfen Hanf selbst anbauen. Ich gehe von einem Anstieg der Zahl der Patienten aus, jedoch wird sich dies vermutlich im Rahmen halten. Die Zielgruppe sind Schwerstkranke und Sterbende und nicht jeder Rückenschmerz, weshalb ich keine explosionsartige Erhöhung erwarte.
...
Um über die Legalisierung von Cannabis zu sprechen, bräuchten wir ein weiteres Interview. Deshalb nur kurz: Immer mehr Politiker und Experten weltweit folgen der These, dass der Krieg gegen die Drogen gescheitert sei und man deshalb neue Wege suchen müsse. Beeindruckt Sie das gar nicht?[/]

Ich stelle mich der Debatte gerne. Auch mit Blick darauf, dass eine andere Regierung den Kurs ändern könnte, unterstütze ich den Vorschlag, dass eine Enquete-Kommission sich den aufgeworfenen Fragen annimmt."


http://www.ksta.de/politik/interview-mi ... 860-seite2

Kann sie nur mit diesem Einstiegsdrogenhorrormärchen unter/mit Mortler bzw. in dieser Partei weiter Politik betreiben?!
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Wenn wir Bayern doch immer nur so der Zeit voraus wären wie der Autor hier ;)

"Bundestag will Schwerkranken das Leben leichter machen

Das Parlament stimmt heute über eine Änderung des Betäubungsmittelrechts ab. Schwerkranke sollen künftig einfacher mit Hilfe von Cannabis behandelt werden, wenn dies nach Meinung des Arztes voraussichtlich nutzt. Cannabis als Medizin gibt es zwar schon – aber die Hürden liegen hoch.

Von: Daniel Pokraka

Stand: 19.01.2017 "


http://www.br.de/nachrichten/cannabis-r ... l-100.html
Antworten

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