Kann ein Richter ein Urteil zur Urinkontrolle ausweiten?

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Bibo1
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Registriert: So 26. Apr 2015, 22:50

Kann ein Richter ein Urteil zur Urinkontrolle ausweiten?

Beitrag von Bibo1 »

Hallo zusammen,


ich habe folgende Frage.
Ich bin letztes Jahr dummerweise zu einer Bewährungsstrafe wegen Amphetaminen in Hessen verurteilt worden, weil ich meinen Lebensgefährten schützen wollte, der wiederum zu diesem Zeitpunkt auch noch Bewährung hatte.
Das Urteil wurde demnach in Hessen gefällt, da die ganze Aktion auch dort stattgefunden hat.
Da ich aber in Baden Württemberg wohne, hat der zuständige Richter den Fall an das hiesige Gericht abgegeben.
Ich hatte unter anderem die Auflage 2 negative screenings auf Amphetamin abzugeben, eine negative Probe habe ich schon abgegeben.
Nun war vor 2 Wochen eine Anhörung beim neuen zuständigen Richter, der mich wie ein Depp behandelt hat und mir im ersten Satz schon zu verstehen gegeben hat das wir hier keine Faxen treiben.Er war leicht sauer , weil ich durch meine Selbstständigkeit den ersten Anhörungstermin verschieben musste.

Nun ist es bekanntermaßen ja so das in BW etwas schärfer geschossen wird als in Hessen.
Ich frage mich nun, ob der Herr Richter mir zum Urintest wegen Amphetamine auch noch THC aufdrücken darf!! obwohl das andere Urteil rechtskräftig ist?
Dann hätte ich wirklich ein Problem glaube ich.
Ich bin mir eben nicht sicher, bzw. ich weiß es nicht, ob er hier willkürlich einen draufsetzen darf um mir das Leben schwer zu machen.
Ich freue mich über jede Antwort und über jeden Ratschlag..

Herzlichen Dank

die Bibo ^^
Bibo1

Beiträge: 1

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So 26. Apr 2015, 21:50

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M. Nice
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Re: Kann ein Richter ein Urteil zur Urinkontrolle ausweiten?

Beitrag von M. Nice »

Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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