BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

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littleganja

BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

Beitrag von littleganja »

Ich habe soeben einen Brief vom BfArM erhalten, 2 Erinnerung, ich soll meine Ausnahmeerlaubnis abgeben obwohl sie angeblich nicht mehr gültig wäre :lol: Die sollen mal die Gesetze lesen, nur der Arzt oder Patient kann die Therapie beenden. Da weder Dr Grotenhermen noch ich irgendwas beendet haben, komme ich der Aufforderung nicht nach. Zumal Danny von mein Leben mit Cannabis gesagt hat, die Apotheke muss bei Vorlage Ausnahmeerlaubnis immer noch beliefern. Von daher F.... you 8-)
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bushdoctor
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Re: BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

Beitrag von bushdoctor »

Sehr gut, littleganja!
Behalte das Ding...

Solange Cannabis in Anlage 1 BtmG ist und der § 3 (2) BtmG noch gültig ist, hat auch diese "Ausnahmegenehmigung" noch eine rechtliche Relevanz... ansonsten würde das BfArM nicht so um die (freiwillige!) Rückgabe bitten...

Steht eigentlich auf dem Dokument (Urkunde) irgentwo, dass es "Eigentum der Bundesrepublik Deutschland" o.ä. wäre, so wie dies bei Personalausweisen und Reisepässen der Fall ist?
littleganja

Re: BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

Beitrag von littleganja »

bushdoctor hat geschrieben: Steht eigentlich auf dem Dokument (Urkunde) irgentwo, dass es "Eigentum der Bundesrepublik Deutschland" o.ä. wäre, so wie dies bei Personalausweisen und Reisepässen der Fall ist?
Glaube daß steht da nicht, schaue gleich nochmal, wenn ich nicht gegenteiliges schreibe steht die Aussage ;)

Mich verwundert auch warum man Porto als BFARM verschwendet und sich die Mühe macht abzugleichen wer sie zurück geschickt hat und wer nicht, für etwas was angeblich keine Gültigkeit mehr hat?! Ich halte mich nur an das Gesetz, wenn es die stört sollen die das Gesetz ändern...
Den Antrag auf Eigenanbau habe ich nach erhalt der Kostenübernahme sofort zurück gezogen, da wurde auch gleich am Anfang eine Bearbeitungsgebühr von 70€ angedroht, falls man die trotz Kostenübernahme aufrecht erhält. Die Ausnahmeerlaubnis behalte ich auch falls es doch zu einem Lieferausfall kommt zwecks Klage Eigenanbau, soweit wird es vermutlich/hoffentlich nicht kommen. Weiterhin unterstreicht die Ausnahmeerlaubnis mein Bestandsrecht!
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littleganja

Re: BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

Beitrag von littleganja »

Passt wie die Faust aufs Auge :!: Brandneue News....


Cannabis-Anbau zur Schmerzbekämpfung: OLG kippt Freispruch

Die Polizei hatte bei dem 49-Jährigen 2015 insgesamt 13 Cannabis-Pflanzen beschlagnahmt. Vor Gericht argumentierte der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagte Mann, seine von einem lange zurückliegenden Unfall herrührenden starken Schmerzen könnten nur mit Cannabis eingedämmt werden. Nachdem die Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine legale Cannabis-Therapie abgelehnt habe, sei ihm keine andere Möglichkeit geblieben, als die Drogen selber anzubauen.

Während sich die Richter des Amtsgerichts von diesen Argumenten überzeugen ließen, beharrte die Staatsanwaltschaft auf einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das OLG verwies in seiner Entscheidung vor allem auf die Menge der beschlagnahmten Pflanzen sowie auf den Umstand, dass der Angeklagte keine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle beantragt habe. Verteidiger Leo Teuter nannte das OLG-Urteil "katastrophal". Der Wirkstoffgehalt der sichergestellten Pflanzen habe gerade einmal als Vorrat für zwei Wochen gereicht.

(Quelle/Volltext: https://www.t-online.de/nachrichten/id_ ... pruch.html)

Meine Rede :mrgreen:
Hanfkraut
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Re: BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

Beitrag von Hanfkraut »

Ja das ist katastrophal!
Ein Armutszeugnis!
Oder Befangenheit?
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
littleganja

Re: BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

Beitrag von littleganja »

Hanfkraut hat geschrieben:Ja das ist katastrophal!
Ein Armutszeugnis!
Oder Befangenheit?
Ich hätte so vermutlich auch geurteilt, wenn er in einer Notlage gewesen wäre hätte er ja die Ausnahmeerlaubnis beantragen können, ob er sie bekommen hätte wäre Irrelevant. Nach Gesetzesänderung kann er die Kostenübernahme beantragen, wird die abgelehnt kann er dagegen Klagen. Verliert er die Klage hat er keine Anspruch und kann sich somit auch nicht auf die medizinische Notwendigkeit bzw den Notstand berufen. So ist das aktuelle Gesetz und der Richter muss sich daran halten. Ob es moralisch okay ist, steht auf einem anderen Blatt....
Hanfkraut
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Re: BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

Beitrag von Hanfkraut »

.. Sehe ich anders! So wie ich weiß darf der Richter sehr wohl auch Freisprechen, oder aussetzen! er muß sich nur drauf berufen das die Verfassung des § xy fehlerhaft, veraltet, nicht zeitgemäß angepaßt wurde nach dem neusten Erkenntnissen!
Begründung gibt es genug!

Auf grund der unzumutbarkeit der Strafe! (Gab es vor kurzem messerjocke v. s. Frau! Öfter aufgefallen! Freispruch.)
.... Google mal!
Jeder weiß das wir arbeiten gehen, Kinder haben, weder faul noch dumm! Und ein Verbrechen liegt nicht vor! Gibt Leute haben mit 17 angefangen und sind heute 90 Jahre alt und konsumieren noch immer! Haben im Leben alles richtig gemacht
Sind gesund, fit und leben noch! :!:
Bestantrecht!


Da gibt es kein Verbrechen!
Der Konsum ist nicht verboten!
Also muß ich wohl auch etwas besitzen damit ich den erlaubten consum auch ausüben kann!

Was war zu erst da? Das huhn oder das Ei?
littleganja

Re: BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

Beitrag von littleganja »

Beim Konsum hast du Recht, der Anbau jedoch ist verboten.

Ob ich das gleiche Urteil gesprochen hätte habe ich ja nicht gesagt sondern auch verurteilt! Aber auch nur anhand der vorliegenden Gesetzeslage!

Du darfst an das Thema nicht so Emotional rangehen, sonst verrennst du dich und bist nicht mehr objektiv. Vor 10 Jahren, wäre der Angeklagte 5 Jahre eingefahren...
Hanfkraut
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Re: BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

Beitrag von Hanfkraut »

Derzeit sieht es schon so aus das die gesamten Gesetze sich eher schleichend verschärfen sollen.
Es gibt dafür Sprecher und dagegen Sprecher!

Habe wohl zu viele politische Geschichten und Versprechen gehört.
Einmal aufgenommen für immer gespeichert!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Ernst Berlin
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Re: BfArM will Ausnahmeerlaubnis zurück ~ Brief 2

Beitrag von Ernst Berlin »

littleganja hat geschrieben:Passt wie die Faust aufs Auge :!: Brandneue News....


Cannabis-Anbau zur Schmerzbekämpfung: OLG kippt Freispruch

Die Polizei hatte bei dem 49-Jährigen 2015 insgesamt 13 Cannabis-Pflanzen beschlagnahmt. Vor Gericht argumentierte der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagte Mann, seine von einem lange zurückliegenden Unfall herrührenden starken Schmerzen könnten nur mit Cannabis eingedämmt werden. Nachdem die Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine legale Cannabis-Therapie abgelehnt habe, sei ihm keine andere Möglichkeit geblieben, als die Drogen selber anzubauen.

Während sich die Richter des Amtsgerichts von diesen Argumenten überzeugen ließen, beharrte die Staatsanwaltschaft auf einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das OLG verwies in seiner Entscheidung vor allem auf die Menge der beschlagnahmten Pflanzen sowie auf den Umstand, dass der Angeklagte keine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle beantragt habe. Verteidiger Leo Teuter nannte das OLG-Urteil "katastrophal". Der Wirkstoffgehalt der sichergestellten Pflanzen habe gerade einmal als Vorrat für zwei Wochen gereicht.

(Quelle/Volltext: https://www.t-online.de/nachrichten/id_ ... pruch.html)

Meine Rede :mrgreen:
Sorry wenn ich dir wiedersprechen muss, es handelt sich bei dieser Verhandlung um den Antrag auf Eigenanbau. Versuche mal mit deiner bei der Apotheke deiner Wahl zu kaufen. Wirst sehen das du nichts bekommst. Aber wenn du damit in Hlland in die Apotheke gehst, kann es sein dass man dort nicht weiß dass die Erlaubnis ungültig wird sobald du ein Rezept einlöst.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
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