Seite 3 von 4

Re: Hartz IV und Cannabis-Rezept - Sozialhilfe-Antrag/erwerb

Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 17:49
von Medinox
littleganja hat geschrieben:Ruf die Ärzte an die auch Naturheilkunde anbieten, sag das du schon bekommst und frage ob die dich weiter behandeln wollen?! Wenn du bei einem bist, melde dich dann helfe ich dir mit der Antragstellung.
Danke für die Tipps und das Angebot bei der Antragstellung zu helfen, da komme ich falls es dazu kommt gerne darauf zurück.
Morgen hab ich erstmal wieder nen Termin bei meinem Arzt. Letztes mal hab ich Bedrocan und Pedanios 18/1 bekommen, das erste mal Bediol und Pedanios 18/1, mal schauen was ich diesmal nehme/bekomme... Das Bedrocan hat schon gut geholfen, besonders bei der Stimmung und beim Appetit. Sogar bei meinen Ängsten hat es gut geholfen, keine Paranoia oder ähnliches. Die Pedanios 18/1 macht mich etwas müder deshalb habe ich die Sorte immer ab abends genommen. Schmeckt auch sehr lecker, am bestem von denen die ich bisher hatte, aber paar Samen waren drinnen...

Was würdest du denn empfehlen was ich vielleicht nehmen sollte? Hätte gedacht Pedanios 22 und 20/1. Die 22er ist ja ne sativa dominante Sorte und wohl das Pedanios Gegenstück zum Bedrocan. Und die 20/1 für Abends statt der 18/1. An Red No. 2 und No.4 hätte ich auch noch gedacht. Ich nehm stärkere Sorten lieber weil dann brauche ich weniger davon und es reicht mir länger. Ich rechne mal so wenn ich von ner 10%igen Sorte 0,2 brauche, brauche ich von ner 20%igen 0,1g. Ich kann mir leider bloß 20g/Monat leisten und 30g wären optimal bei mir.

Was ist denn deiner Meinung nach besser? (wenn du Erfahrungen mit den Sorten hast oder was gehört hast)
Mit Pedanios habe ich bisher ja gute Erfahrungen gemacht, abgesehen von den paar Samen.
Von den Spektrum Sorten hätte ich noch keine bisher. Ich möchte ja gerne noch die neue Stellio von med releaf probieren. KosherKush heißt die Sorte und die würde mich schon interessieren. Aber die Sorten von denen sind unerschwinglich für mich wenn die Apo nicht dasselbe wie für alle anderen Sorten verlangt. Oder Bakerstreet... die Dosen von tweed sind schon stylisch.. :-) und die Qualität soll auch gut sein.
In Cannada müsste man leben... oder Colorado.. :-)

Re: Hartz IV und Cannabis-Rezept - Sozialhilfe-Antrag/erwerb

Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 18:15
von littleganja
Am besten ausprobieren, wirkt bei jedem anders, evtl mal Bakerstreet probieren oder Bedica, sind beide super gegen Schmerzen und zum schlafen!

Re: Hartz IV und Cannabis-Rezept - Sozialhilfe-Antrag/erwerb

Verfasst: Di 19. Jun 2018, 20:20
von meduser80
Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen das Amt macht Dir da keine Probleme. Ich beziehe zur Zeit auch Harz4 und hab grade die Kontoasuzüge für die Weiterbewilligung abgegben. Wurde sofort genehmigt und bei mir sind jeden Monat 370.- Überwesung an Werl drauf.

Re: Hartz IV und Cannabis-Rezept - Sozialhilfe-Antrag/erwerb

Verfasst: Di 19. Jun 2018, 20:28
von Medinox
meduser80 hat geschrieben:Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen das Amt macht Dir da keine Probleme. Ich beziehe zur Zeit auch Harz4 und hab grade die Kontoasuzüge für die Weiterbewilligung abgegben. Wurde sofort genehmigt und bei mir sind jeden Monat 370.- Überwesung an Werl drauf.
Danke. Das beruhigt mich etwas. Morgen schicke ich die weiteren Unterlagen and das Sozialamt, auch die Kontoauszüge.
Mal sehen ob sie was beanstanden. Bei 370€ könnten die ja beanstanden das da nichts zum leben bleibt und wovon man sich Lebensmittel usw kauft. Ich hab mir jetzt diesen Monat bloß 20g verschreiben lassen obwohl ich eigentlich schon 30 bräuchte um die ganze Zeit zufriedenstellend symptomfrei zu sein.
Ich werd mal hier wieder Rückmeldung geben was passiert ist bzw.ob.
Mfg,

Re: Hartz IV und Cannabis-Rezept - Sozialhilfe-Antrag/erwerb

Verfasst: Mi 20. Jun 2018, 07:32
von Speedy-BW
Die können nicht gegen die Überweisung sein.

Aber Achtung: Die können, wie Du schon geschrieben hattest, sagen von was hast Du gelebt.

Bin auch durch EU Aufstocker, habe da auch schon die tollsten Dinge erlebt. Die monatlichen Zahlungen stoßen denen schon auf, glaube mir. Es wird versucht Dir ein Bein zu stellen wo es geht, pass ja auf.

Was Du probieren kannst, ob die es Dir bezahlen? Medizinische Hilfsmittel müssen Sie mal....

Lesen bildet da sehr.

Re: Hartz IV und Cannabis-Rezept - Sozialhilfe-Antrag/erwerb

Verfasst: Mi 20. Jun 2018, 16:47
von Medinox
Speedy-BW hat geschrieben:Die können nicht gegen die Überweisung sein.

Aber Achtung: Die können, wie Du schon geschrieben hattest, sagen von was hast Du gelebt.

Bin auch durch EU Aufstocker, habe da auch schon die tollsten Dinge erlebt. Die monatlichen Zahlungen stoßen denen schon auf, glaube mir. Es wird versucht Dir ein Bein zu stellen wo es geht, pass ja auf.

Was Du probieren kannst, ob die es Dir bezahlen? Medizinische Hilfsmittel müssen Sie mal....

Lesen bildet da sehr.
Ich hab auf jeden Fall kein zusätzliches Einkommen gehabt oder so. Nur paar durchgespielte Playstation Spiele verkauft. Vielleicht 1-2 pro Monat für zwischen 10€ und 50€ und per Paypal was ich dann auf mein Konto abgebucht habe. Hoffe sie machen da dann keinen Stress.
Zu der Frage von was ich gelebt habe kann ich nur sagen das ich massiv an Appetitlosigkeit leide und kaum etwas esse, somit gebe ich wenig Geld für Lebensmittel aus. Ich hab mich halt in allem anderen zurückgehalten. Mir sonst nicht viel gegönnt halt. Das blöde ist halt das ich eigentlich jeden Monat 250 an die Apo überweise aber in dem einzigen Monat wo die Überweisung auf den Kontoauszügen ersichtlich ist (ich bekomme es erst ca 2-3 Monate) hab ich mir 30g verschreiben lassen statt wie sonst 20g und deshalb sind 370€ auf der Überweisung..

Hab auf jedenfall gerade die restlichen angefragten Unterlagen an das Sozialamt geschickt. Mir ist schon ganz schlecht und meine Ängste werden gerade richtig schlimm. Fahr jetzt nach Hause und dann erstmal Pedanios 22/1 dampfen zum runterkommen und im die Cannabis-Götter anzubeten darauf das es nicht mein letztes Rezept war... ;-(

Re: Hartz IV und Cannabis-Rezept - Sozialhilfe-Antrag/erwerb

Verfasst: Sa 23. Jun 2018, 18:58
von TimTrichom
Alles im Zusammenhang mit ärztl. Verordnung war bei mir überhaupt kein Problem, von der monatl. Höhe bis zur Rückzahlung der KK nach KostÜ.

Re: Hartz IV und Cannabis-Rezept - Sozialhilfe-Antrag/erwerb

Verfasst: So 24. Jun 2018, 12:08
von Medinox
TimTrichom hat geschrieben:Alles im Zusammenhang mit ärztl. Verordnung war bei mir überhaupt kein Problem, von der monatl. Höhe bis zur Rückzahlung der KK nach KostÜ.
Danke. Hoffe bei mir läufts auch so. Die Kontoauszüge sind jetzt seit Donnerstag beim Amt und beis heute hab ich noch keine Post bekommen.
Es wäre wirklich schlimm für mich wenn sie mir die Sozialhilfe deshalb streichen bzw. nicht bewilligen oder mich sanktionieren.
Dann kann ich mir eh die Kugel geben... Ich bin ja nur dadurch krankenversichert und meine Substitution hängt daran.

Ich hab mal nachgeschaut für was eigentlich die Sozialhilfe/Hartz IV etc. gezahlt wird. Es wird gezahlt damit man ein menschenwürdiges Leben führen kann: '

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht."

Was anderes will ich gar nicht. Ich mache das mit dem Cannabis ja weil ich will das es mir besser geht. Ob es dann Cannabis ist oder was auch immer für ein Medikament darf eigentlich keine Rolle spielen.

Re: Drogenscreening jobcenter

Verfasst: Mo 2. Jul 2018, 13:01
von Andy_Brill
Gibt's hier Neuigkeiten ?

Re: Drogenscreening jobcenter

Verfasst: Mo 2. Jul 2018, 14:19
von Hanfkraut
Darf das jobcenter überhaupt einen Drogen test verlangen?

Werden dann die Alkohol consumenten auch getestet?

Re: Drogentest Jobcenter

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 04:25
von DerMannheimer
Eure Unterhaltung ist zwar schon ein paar Jahre alt - aber:

(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.

Das schließt doch eigentlich jeden Drogentest aus, oder nicht? Zwar ist der Konsum von Cannabis legal, aber vom Himmel fällt das Zeug ja auch nicht. Da man sich durch einen *wahrscheinlich* positiven Drogentest potentiell in die Gefahr begibt, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, sollte man sowas ja ablehnen können dürfen - oder denke ich grade falsch?

Re: Drogenscreening jobcenter

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 11:15
von Stefano
Andy_Brill hat geschrieben: Mo 2. Jul 2018, 13:01 Gibt's hier Neuigkeiten ?
Die würden mich auch interessieren!

Re: Drogenscreening jobcenter

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 00:42
von gringooo
Wenn ich mich mal einmischen darf...

Das Jobcenter darf einen sog. Drogenscreening nur verlangen, wenn es in der Vergangenheit ein Fehlerverhalten im Zusammenhang mit Drogen gab.
(Natürlich gilt das auch im Zusammenhang mit Alkohol)

Als Beispiel:

- Abgebrochene Maßnahmen aufgrund des Drogenkonsums
- Schwierigkeiten während der Maßnahmen aufgrund des Drogenkonsums (Kam berauscht zur Maßnahme, hat währenddessen geraucht...)
- Frühere Arbeitslosigkeit aufgrund des Drogenkonsums (gekündigt weil...)
- Hat am Anfang der Arbeitslosigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit seine Fahrerlaubnis angegeben und diese wurde während der Arbeitslosigkeit entzogen. Hat dies dann dem Sachbearbeiter mitgeteilt.

Im Grunde wird das Jobcenter immer dann aktiv, wenn ein Drogenkonsum irgendwo in der Akte vermerkt wurde. Daher ist es absolut wichtig, solche Dinge niemals zu erwähnen, egal wie nett der Sachbearbeiter ist, ob er selbst einen durchzieht oder wie auch immer. Was der Arzt einem verschreibt ist eure Sache und geht dem Jobcenter erstmal nichts an es sei denn, es hat Leistungsrelevante oder berufliche Auswirkungen.

Leistungsrelevant:

- Du hast eine Krankheit oder nimmst Medikamente, die dich arbeitsunfähig machen (z.B. sehr starke Schmerzmittel). Du bist also nicht mehr in der Lage einen Job nachzugehen. Wenn dieser Zustand auch dauerhaft so bleibt, eine Besserung ausgeschlossen ist, ist das Jobcenter nicht mehr zuständig für dich.

Beruflich relevant:

- Du hast eine Krankheit oder nimmst Medikamente, die dich beruflich einschränken. Du kannst z.B. den gelernten beruf als Kraftfahrer nicht mehr ausführen. Sowas sollte dann mitgeteilt werden, um vernünftig vermittelt zu werden.

Wenn es also keinen nachvollziehbaren Grund gibt, den Cannabiskonsum beim Jobcenter anzugeben, dann sollte man das auf alle Fälle auch lassen!

Ich würde einem Drogenscreening erstmal nicht einwilligen und um eine schriftliche Stellungnahme bitten, weshalb man diesen durchführen möchte bzw. unter welcher Begründung dieser durchgeführt wird. Einfach so darf das Jobcenter keinen Test verlangen. Sollte es Aktenkundig sein, dann die Bescheinigung vom Arzt mitnehmen und vor Ort beim Screening vorlegen.

Urteil: Hartz-IV-Rückzahlungspflicht wegen Cannabis-Konsum?

Verfasst: Do 16. Mai 2019, 13:58
von riot
Verliert ein Taxifahrer nach Cannabis-Konsum seinen Job und ist er auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen, darf das Jobcenter von ihm die erbrachten Leistungen nicht ohne Weiteres wegen „sozialwidrigem Verhalten” zurückfordern. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Mittwoch, 15. Mai 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 235/17)



https://www.gegen-hartz.de/urteile/hart ... bis-konsum

In der Schweiz wäre der Mann garnicht erst zum Sozialfall geworden.

@DHV: Reactivate the Führerscheinkampagne!

Re: Hartz IV und Cannabis-Rezept - Sozialhilfe-Antrag/erwerbsge.

Verfasst: Sa 12. Okt 2019, 21:06
von User78
und wie ging es aus?

Re: Drogenscreening jobcenter

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 03:40
von Steckling
Ich gab der Ärtztin vom Medizinischen Dienst der Arge gegenüber zu, Cannabis -sofern ich denn etwas bekommen kann- gern zum Einschlafen zu verwenden. Es hilft mir gegen mein Restless-Leg, und das ewige Grübeln in Endlosschleifen.

Ich kann eben nicht lügen, und sehe da auch keinen Grund zu.
Cani hilft mir nun mal, und ich mache da kein Geheimnis drum.

Bin aufgrund von Rücken, Knie, und Schulter blahblah, Depris und PTBS Panikattacken etc seit über 30 Jahren fast durchgehend arbeitsunfähig geschrieben. Durch zig dutzende Ärtzte von und bis.

Nun aber zwingt man mir ein Drogenscreening auf, obwohl ich ja bereits zugebe Cani zu verwenden.
Mit was anderem habe ich nichts zu tun. Kein Koks, kein Meth, kein LSD, kein MDMA, kein Heroin, kein Garnichts, ausser eben einer Grasziggi zum Schlafengehen - seit 35 Jahren. Ohne arbeitswirksame Nebenwirkungen, ohne den Drang nach härteren Drogen.
Aber nun will man mir meinen kaputten Rücken, meine verrantzten Knie und mein PTBS als Cannabis Nebenwirkung unterstellen.
Dabei waren all die Symtome längst jahre vor meinem allerersten Konsum festgestellt.

Also gut, mache ich eben den Drogentest durch den MD des Arbeitsamtes.
Es werden definitiv Abbauprodukte, also Konsumrückstände nachgewiesen. Da mache ich ja auch gar keinen Hehl drum.
Es wird nun heissen dass ich aufgrund fortgesetztem Drogenkonsums mutwillig gegen die H4 Auflagen/Eingliederungsvereinbarung verstoße.
Also gibts Sanktionen, und im Falle von vorsätzlichem Drogenmissbrauchs direkt 100% Versagung: Einstellung der Miete und des Lebensunerhaltes, bestenfalls ein paar wöchentliche Lebensmittelgutscheine und einen Ausdruck über Tafeln und Obdachlosenheime in meiner Nähe.
Der Vermieter kann nun "Wohnraummissbrauch" wegen Drogenkonsum geltend machen. Ich bin fristlos gekündigt.
Die "Dekontaminierung" meiner und aller angrenzenden Wohnungen muss ich nun tragen. Immerhin ist THC in das Mauerwerk eingedrungen...
Die Kosten werden mir und meinen Kindern und Enkeln und bis zum Ende der Menschheit die Schufa versauen.

Seis drum - also ab zum Landessozialamt für Obdachlose.

Mein erster Eindruck:
morgens um 7 Uhr stürmen stinkende Penner an mir vorbei, schlagend, drängelnd, nach Pisse und Alk stinkend.
Und schnell erlebe ich auch warum:
Bewaffnete prügelgeile Security schlägt auf alles ein was auch nur daran denkt nach dem Weg zu fragen und nicht in Reih und Glied steht.
Ich stehe nicht in Reih und Glied, sondern mittenst der Vorhalle, und versuche anhand der Beschilderung meinen Sachbearbeiter zu finden. Ich werde mittels eines Teleskop-Totschlägers zurück in die Reihe verwiesen. Ohne zu wissen wofür ich jetzt anstehe.
Die sollten gewisse Armbinden tragen denke ich mir.
Neben mir macht ein Penner die Hose auf und pisst in die Ecke. Ich bekomme mehr als nur einige Tropfen ab.
Verständlich: denn wer aufs Klo geht der verliert seine Wartenummer. Und damit gehts hungrig zu Bett.

Ich bin mit diesen vollends fallen gelassenen armen Seelen auf einen Gefängnishof gesperrt, fühle mich wie der allerletzte Schmutz der Menschheit, und stelle fest: hier will man mich haben. Gedemütigt, aller Freiheiten und Rechte beraubt, dem niedersten Pöbel gleichgesetzt. Hier wollen sie mich haben. Hier gehöre ich hin.
Instinktiv halte ich nach Schornsteinen ausschau.

Frau Doktor vom MD bestätigt mir: sehen Sie, Cannabis führt zu unsäglichem Leid. Das müssen sie schon einsehen bevor ich ihnen helfen kann.
*hust* Danke Frau Doktor, sie haben mir die Augen geöffnet.
Genau wie der Herr Kriminalobst damals, der mir riet: Warum sauft ihr dummen Kiffer nicht lieber, dann gibts auch keinen Ärger!

Ich bekam Zombiepillen vom Psychiater.
Und Funktionierpillen gegen die Nebenwirkungen vom Neurologen.
Dann Happypills um nicht vom Balkon zu springen, und Pillen um Scheissen zu können, Pillen für den Blutdruck, und Pillen um mehr Pillen schlucken zu können.
Hab ich dann, als ich merkte dass ich grad umgebracht werde, abgesetzt, und statt dessen lieber einen geraucht.
Und alles war wieder gut.

Ausser dass ich jetzt eben "drogenbedingt" obdachlos bin.

Re: Drogenscreening jobcenter

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 08:01
von Cookie
Steckling hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 03:40 Also gibts Sanktionen, und im Falle von vorsätzlichem Drogenmissbrauchs direkt 100% Versagung: Einstellung der Miete und des Lebensunerhaltes, bestenfalls ein paar wöchentliche Lebensmittelgutscheine und einen Ausdruck über Tafeln und Obdachlosenheime in meiner Nähe.
Jetzt bleib mal am Boden - eine 100%ige Kürzung gibt's nicht mehr, und eine Sanktion darf auch nicht dauerhaft sein, allenfalls ein paar Monate (Bundesverfassungsgerichtsurteil).

Abgesehen davon tut es mir sehr leid. In welchem Bundesland lebst Du? Vielleicht kann man helfen.

Re: Drogenscreening jobcenter

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 08:39
von Steckling
Lieber Cookie,
Anfang vergangenen Monats blieb -ohne Ankündigung- malwieder das Geld aus.
Das Porto spart man sich gern, und wartet statt dessen darauf dass "man sich schon melden wird".
Mit der Kündigung in der Tasche bin ich also hin zum Amt, will wissen warum es kein Geld gab malwieder.
Es hieß es sei durch den MD bestätigt dass ich Drogenabhängig, und somit nicht durch den regulären Service der Arge vermittelbar sei. Also ist jegliche Unterhaltszahlung fürerst proforma gestrichen.
Die Unterhaltssicherung müsse aushelfen.
Ein unvorstellbares Gerenne von Pontius zu Pilatus. Unter der steten Anfeindung dass man asoziales Schmarotzertum praktizieren würde. Da geht Dir irgendwann der Lebenswille aus.
Und was das Urteil des BVG anbelangt, nimm doch bitte mal die Lupe zur Hand. Das ist genau wie mit unserem Kampf für die Entkriminalisierung vom Hanf - da wird gelogen und verdreht wie es nur irgendwie geht.
Vollsanktionen sind nach wie vor gängige Praxis.
Klagen kann man gerne dagegen... dem Antrag wird dann nach 18 Monaten auf dem Verwaltungswege abgeholfen.
Und "nur noch für ein paar Monate" ist nicht neu. 3 Monate Sanktion waren schon immer Ursus, und stellen keine neuerliche Beschränkung der Sanktionsfreude dar, bringen Dir die Kündigung des Vermieters und damit Obdachlosigkeit ein. Das ist aber ein willentlich installiertes Geschäftsmodell, aber pssst ;)

Re: Drogenscreening jobcenter

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 08:53
von Cookie
Wenn das so ist, wie Du sagst, dann tut es mir nur noch mehr leid und es ist mal wieder Blödsinn verkauft worden - aber das hilft Dir nix. Du bist auf jeden Fall nicht "drogenbedingt obdachlos", und wenn sie das nicht verstehen (wollen), könnte auch ich kotzen. Aber auch das hilft Dir nicht.

Re: Drogenscreening jobcenter

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 08:58
von Steckling
Aber danke für die lieben Worte.