Mit 200g Gras erwischt

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klabautermann
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Registriert: So 17. Feb 2019, 21:06

Mit 200g Gras erwischt

Beitrag von klabautermann »

Hallo Zusammen,

ich, 21, ledig, eigene Wohnung wurde heute von der Polizei aufgehalten.

Dabei wurden 17g Gras konvisziert, der Pisstest war ebenso positiv.

Anschließend wurde dem richterlichen Beschluss stattgegeben eine Hausdurchsuchung zu machen.

Zu Hause hatte ich nochmal 190 Gramm Cannabis.

Ich zeigte mich kooperativ. Bargeld wurde keins gefunden.
Es gibt jedoch auch keins weil ich lediglich, Sammelbestellungen für mich und meine Freunde gemacht habe.

Mit welchem Strafmaß kann ich nun rechnen?
Einen Anwalt werde ich sofort Morgen verständigen.

Mein iPhone mit den zugehörigen Schriftverkehr wurde bereits eingezogen.
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Mit 200g Gras erwischt

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

klabautermann hat geschrieben: So 17. Feb 2019, 21:12 Hallo Zusammen,

ich, 21, ledig, eigene Wohnung wurde heute von der Polizei aufgehalten.
Dabei wurden 17g Gras konvisziert, der Pisstest war ebenso positiv.
Anschließend wurde dem richterlichen Beschluss stattgegeben eine Hausdurchsuchung zu machen.
Zu Hause hatte ich nochmal 190 Gramm Cannabis.
Ich zeigte mich kooperativ. Bargeld wurde keins gefunden.
Es gibt jedoch auch keins weil ich lediglich, Sammelbestellungen für mich und meine Freunde gemacht habe.
Mit welchem Strafmaß kann ich nun rechnen?
Einen Anwalt werde ich sofort Morgen verständigen.
Mein iPhone mit den zugehörigen Schriftverkehr wurde bereits eingezogen.
Hallo Erstmal,

Das ist ne ordentliche Hausnummer..
Für dich relevant dürfte sein/werden:

§ 29 a BtMG:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
als Person über 21 Jahre ...
mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Wie lange bist Du denn schon 21?. Gibt es in dem entsprechenden Kreis Personen unter 18 Jahre?
Welches Bundesland?

Für die Zukunft gilt:
Sie sollen keine Waffen oder vergleichbare gefährlichen Gegenstände besitzen!
Sie sollen keinen Banden angehören!
Sie sollen keine BtM einführen!
Sie sollen nicht Handeltreiben!
Sie sollen nicht mit „nicht geringen Mengen“ BtM herumhantieren!
Sie sollen keine Personen unter 18 Jahren mit BtM in Kontakt bringen!
Sie sollen diese Dinge vor allem nicht verknüpfen! Niemals!
https://www.anwalt.de/rechtstipps/leidt ... 58990.html
klabautermann
Beiträge: 3
Registriert: So 17. Feb 2019, 21:06

Re: Mit 200g Gras erwischt

Beitrag von klabautermann »

Hallo,

ich bin seit dem 09.04.18 21 Jahre alt.

Ich wohne natürlich in Bayern.

Gibt es Möglichkeiten, die ich bereits unternehmen kann um einer Strafminderung -> 12 Monate auf Bewährung zu gewährleisten?
Es gilt zu sagen, dass ich lediglich an meine Freunde verkauft habe, ich habe dadurch keinen Gewinn erzielt und unter den Käufern war keiner Minderjährig.

Habt ihr Anwälte im Kreis München die zu empfehlen sind?

Vielen Dank
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Mit 200g Gras erwischt

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

klabautermann hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 07:53 Hallo,

ich bin seit dem 09.04.18 21 Jahre alt.
Ich wohne natürlich in Bayern.
Gibt es Möglichkeiten, die ich bereits unternehmen kann um einer Strafminderung -> 12 Monate auf Bewährung zu gewährleisten?
Nur mal die Ruhe, beim Thema Strafe sind wir noch lange nicht, allerdings sind halt 200g durchaus ne Hausnummer, wie bereits festgestellt, da Du über der "nicht geringen Menge" liegen wirst und daher ein Verbrechenstatbestand gegeben ist.
Bayern erleichtert das ganze nicht wirklich...
Es gilt das dein Anwalt da, wenn möglich einen minderschweren Fall draus macht.
klabautermann hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 07:53 Es gilt zu sagen, dass ich lediglich an meine Freunde verkauft habe, ich habe dadurch keinen Gewinn erzielt und unter den Käufern war keiner Minderjährig.
Intressiert in dem Zusammenhang leider wenig, besitz, handeltreiben oder abgabe, alles ist "gleich strafbar". Nur bei der Strafzumessung gibt es dann halt ggf unterschiede.
Man wird Dir ggf.
§ 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
anbieten.
Ist halt deine Gewissensentscheidung "wen Du dranhängst", allerdings wird man wohl so wie ich es verstanden habe eh alle deine Freunde hopsnehmen. Vielmehr wird aber von Interesse sein woher die 200g stammen.
klabautermann hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 07:53 Habt ihr Anwälte im Kreis München die zu empfehlen sind?
Vielen Dank
Nein, aber mit etwas Geduld erreichst Du jemanden bei der Grünen Hilfe:
https://www.gruene-hilfe.de/regionalbue ... o-bayern/
Lass Dir Zeit mit der Wahl deines Anwaltes, keine Schnellschüsse!
Auch wenn Du in Panik bist...

Bis Du einen Anwalt hast:
Keinerlei Angaben/Aussagen gegenüber der Polizei machen! Egal wieviel Druck die Dir machen.
Konsum sofort einstellen dürfte auch klar sein, das Thema Fahrerlaubnis kommt dann vermutlich noch als Sahnehäubchen....

Viel Glück...
klabautermann
Beiträge: 3
Registriert: So 17. Feb 2019, 21:06

Re: Mit 200g Gras erwischt

Beitrag von klabautermann »

Hallo ich bins nochmal,

habe nun schon ein paar Dinge in die Wege geleitet.

Ich habe nun jeden Donnerstag aus Eigeninitiative eine Suchtberatung bei der Caritas, dass lasse ich mir natürlich bescheinigen.
Ebenfalls habe ich meinen Freundeskreis stark verkleinert.

Gibt es weitere Möglichkeiten, bereits vor der Verhandlung zu zeigen wir ernst mir das Thema ist?

Noch eine Frage: Ich habe beim abholen meiner Menge ein Foto von knapp einem Kilo gemacht, ich als Kiffer war einfach nur fasziniert von der Menge, es gibt keinen Beweis dass das meins ist. Kann mir das trotzdem zur Last gelegt werden???

Vielen Dank
Dantus
Beiträge: 3
Registriert: Mi 20. Feb 2019, 23:36

Re: Mit 200g Gras erwischt

Beitrag von Dantus »

kleiner Tipp im bezug auf Bilder und so weiter für die Zukunft du solltest jede Nachricht und auch jedes Bild auf deinem Smartphone mit dem System PGP verschlüsseln. Ist zwar etwas kompliziert wie es am Anfang zu versteht man sich damit nicht auskennt aber es lohnt sich.
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