Strafanzeige vom Zoll bezüglich Musterlieferung CBD Blüten
Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 17:56
Juhu ihr,
ich hoffe uns kann jemand helfen. Wir haben einen CBD Onlinestore und zum Anfang hin, also vor der Eröffnung, haben wir natürlich sämtliche Firmen bzg. Muster von CBD Blüten kontaktiert. Eine Firma ist in der Schweiz ansässig und dort sollten uns Muster Blüten von zugehen. Das ist nun schon ca. 3 Monate her. Laut Sendungsverfolgung stand das Päckchen immer bei der Zollprüfung und wir haben es nicht weiter beachtet, da wir stattdessen bereits einen Lieferanten in Deutschland ausgewählt hatten. Somit war für uns das Thema vom Tisch.
Jetzt kam ein Brief vom Zoll mit einem Strafverfahren, wegen 88g!!! Marihuana...wir wussten nicht mal das wir so viel Proben bekommen sollten... jetzt haben wir Zeit uns bis Ende November 2019 dazu zu äußern.
Hat jemand die selbe Erfahrung gemacht? Wir wollen uns auch kommende Woche mal bei einem spezialisierten Anwalt informieren, was im schlimmsten Fall passiert, da der Zoll ja anscheinend nicht weiß, dass es sich um CBD unter 0,2% handelt und B2B betrieben wurde. Gewerbeschein kann natürlich vorgelegt werden...
Die Frage ist halt, ob man entsprechend in der schriftlichen Stellungnahme erwähnt, dass es B2B Muster waren und wir aber nicht wussten, das die Menge so hoch wird... Denn der Punkt mit Gewerblich ist somit erfüllt...
Es wäre toll, wenn sich hier jemand aufhält der so etwas ggf. schon durch hat.
LG
Jane
PS: Aus der Schweiz wollten wir anschließend eh nichts kaufen, gerade wegen dem Zoll und da die Sachen meist nicht ankommen...nur so viel dazu.
ich hoffe uns kann jemand helfen. Wir haben einen CBD Onlinestore und zum Anfang hin, also vor der Eröffnung, haben wir natürlich sämtliche Firmen bzg. Muster von CBD Blüten kontaktiert. Eine Firma ist in der Schweiz ansässig und dort sollten uns Muster Blüten von zugehen. Das ist nun schon ca. 3 Monate her. Laut Sendungsverfolgung stand das Päckchen immer bei der Zollprüfung und wir haben es nicht weiter beachtet, da wir stattdessen bereits einen Lieferanten in Deutschland ausgewählt hatten. Somit war für uns das Thema vom Tisch.
Jetzt kam ein Brief vom Zoll mit einem Strafverfahren, wegen 88g!!! Marihuana...wir wussten nicht mal das wir so viel Proben bekommen sollten... jetzt haben wir Zeit uns bis Ende November 2019 dazu zu äußern.
Hat jemand die selbe Erfahrung gemacht? Wir wollen uns auch kommende Woche mal bei einem spezialisierten Anwalt informieren, was im schlimmsten Fall passiert, da der Zoll ja anscheinend nicht weiß, dass es sich um CBD unter 0,2% handelt und B2B betrieben wurde. Gewerbeschein kann natürlich vorgelegt werden...
Die Frage ist halt, ob man entsprechend in der schriftlichen Stellungnahme erwähnt, dass es B2B Muster waren und wir aber nicht wussten, das die Menge so hoch wird... Denn der Punkt mit Gewerblich ist somit erfüllt...
Es wäre toll, wenn sich hier jemand aufhält der so etwas ggf. schon durch hat.
LG
Jane
PS: Aus der Schweiz wollten wir anschließend eh nichts kaufen, gerade wegen dem Zoll und da die Sachen meist nicht ankommen...nur so viel dazu.