"Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Antworten
Benutzeravatar
Patrick
Beiträge: 118
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:31

"Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Beitrag von Patrick »

[EDIT]
:mrgreen: Thread war eigentlich gedacht zum informieren und nicht zum diskutieren. Aber ejal wat solls! :mrgreen:

Is aber auch hiermit (in)offiziel dicht (*hehe) gemacht WEIL -> https://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... 78c5ae0184

[/EDIT]

Hi,

werde hier nach und nach wichtige Punkte reineditieren und ergänzen.

Ihr könnt ja Beitragen zur Sammlung der Informationen (und deren richtigkeit sowohl sachlich als auch RS technisch), wichtige punkte wären.

DIES STELLT KEINE RECHSTBERATUNG DAR!
Es ist eher als Richtlinie zu verstehen in eventuellen SItuationen.

Solltet Ihr Beratung oder einen kompetenten Anwalt brauchen wendet euch an die Grüne Hilfe.
VERHALTEN hat geschrieben: 1. Generell !
- Freundlich, aber "Bestimmend*" bleiben!
(*zeigen das man seine Rechte kennt und auch nur ein Mensch ist)
- Aussage Verweigern, Anwalt einschalten.
- Angaben zur Person (zur eigenen ;) ) JA, Angaben zur Sache NEIN!
- Vorladung zum Verhör, nicht erscheinen ggf. Anwalt einschalten!
?
VERHALTEN hat geschrieben: 2. Verhalten bei Fund von BTM durch Polizei
2.1 ohne KFZ
2.2 mit KFZ
2.2.1 positiver BTM Test
?
VERHALTEN hat geschrieben: 3. Verhalten bei Hausdurchsuchung
- ist leider sehr alt aber zumindest eine Information CCC-Hausdurchsuchung

?
VERHALTEN hat geschrieben: 4. Verhalten bei Vorladung zum Verhör
- nicht erscheinen
- Anwalt einschalten!

?
Sonstige Anregungen, Thread überflüssig ? ....

mfg. Patrick
Zuletzt geändert von Patrick am Di 28. Feb 2012, 17:38, insgesamt 1-mal geändert.
... Vorsicht frisch gewischt ! ...
Dr.Schmidt
Beiträge: 30
Registriert: Mi 15. Feb 2012, 18:03

Re: "Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Beitrag von Dr.Schmidt »

Persönlich wäre ich einmal daran interessiert,
wie oft die Polizisten nach ablehnen der freiwilligen Tätigkeiten wir Urintest oder Rhombergtest, den Fahrer laufen ließen und keine Blutentnahme gefordert haben.
Überall findet man die Regel, schweigen ist Gold, doch wird jeder Polizist einen noch mehr verdächtigen. Denken sie sich dann eine Begründung für eine
Blutuntersuch aus?
Wer hatte Erfolg?
Tabakpflanzen, Hanf und Reben
hat der Herrgott uns gegeben.
Wenn wir weise sie gebrauchen,
darf man trinken und auch rauchen.
Philebos
Beiträge: 83
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 17:47

Re: "Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Beitrag von Philebos »

Dr.Schmidt hat geschrieben:Persönlich wäre ich einmal daran interessiert,
wie oft die Polizisten nach ablehnen der freiwilligen Tätigkeiten wir Urintest oder Rhombergtest, den Fahrer laufen ließen und keine Blutentnahme gefordert haben.
Überall findet man die Regel, schweigen ist Gold, doch wird jeder Polizist einen noch mehr verdächtigen. Denken sie sich dann eine Begründung für eine
Blutuntersuch aus?
Wer hatte Erfolg?
ich habe damit keine direkte Erfahrung. Aber dennoch folgende Gedanken dazu:

Das hängt mit Sicherheit stark von der kontrollierten Person ab (Btmg-Eintrag, Klischee-Kiffer etc.?) und den Polizisten (junge Polizisten sollen z.B. allg. hartnäckiger da ehrgeiziger sein). Um einen Bluttest gegen den Willen der Person durchzusetzen, brauchen die Polizisten immer das OK eines Richters und dieser Richter fordert Gründe. Diese Gründe kann man als Polizist natürlich suchen und der Ehrgeizige wird das auch machen. Natürlich lenkt man erstmal Verdacht auf sich, wenn man die Schnelltests verweigert (das ist aber vor dem Richter kein guter Grund). Der Polizist wird aber wissen, dass dem Richter das als Grund nicht reichen wird. Hat man also keine Fahrfehler begangen oder anderen Mist gebaut, denke ich, dass man um einen Bluttest kommt, wenn das Auftreten schlüssig genug ist, dass der Polizist von einem ablässt.

Man kann z. B. sagen, dass man gehört hat, dass ein Schnelltest eine recht hohe falsch-positiv Quote hat. Ein falsch-positiv zieht aber 100% sicher eine Blutprobe nach sich, die man auch bei negativem Ergebnis bezahlen musst. Wird man zur Blutprobe gezwungen, muss man sie jedoch nicht bezahlen.
Benutzeravatar
Havald
Beiträge: 20
Registriert: Di 14. Feb 2012, 12:30
Wohnort: NRW

Re: "Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Beitrag von Havald »

Ich kann da auch nur aus meinen Erfahrungen berichten. Bei mir spieleten sich die Kontrollen immer im Grenzgebiet zu den Niederlanden ab.
Zumindest in dieser Region spielt das Alter der Polizisten keine große Rolle, die sind eigentlich alle recht hartnäckig. Desweiteren wurde ich bei keiner einzigen Kontrolle darauf hingewiesen, dass der Schnelltest freiwillig ist. Immer habe ich darauf hinweisen müssen. Danach wurde mein Wagen meistens extrem gründlich durchsucht :roll: .
Zum Teil wurde behauptet, dass man einen Bluttest nicht verweigern könne, bzw das die richterliche Anordnung auch im nachhinein beantragt werden könne.
Hat man einen Btm-Eintrag und man weiß ein wenig über seine Rechte bescheid, können die Jungs echt unangenehm werden...
Hat man allerdings wirklich nichts zu verbergen kann das richtig lustig werden, wenn die nichts finden. Allein die entäuschten Gesichter sind immer wieder herrlich :lol:

LG Havald
Dr.Schmidt
Beiträge: 30
Registriert: Mi 15. Feb 2012, 18:03

Re: "Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Beitrag von Dr.Schmidt »

Wurdest du also schon des öfteren auch ohne Schnelltest zu einer Blutentnahme gezwungen oder wurde nur dein Fahrzeug durchsucht?
Tabakpflanzen, Hanf und Reben
hat der Herrgott uns gegeben.
Wenn wir weise sie gebrauchen,
darf man trinken und auch rauchen.
Philebos
Beiträge: 83
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 17:47

Re: "Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Beitrag von Philebos »

passt zwar nicht 100%ig, ist aber dennoch vllt. für manche interessant:

Ich wohne in Bayern und wurde als ich noch jünger war insgesamt 2x angehalten und mit der Frage, ob ich denn Drogen genommen hätte konfrontiert.

Das erste mal war das erinnerungswürdigste: Ich bin mit einem fremden Auto gefahren und hatte mein Licht nur auf Standleuchte eingeschaltet. Das ist natürlich ein Grund, dass sie einen rausholen. Ich war nervös, weil es mein erster begründeter Kontakt mit den lieben Grünen war. Die haben in meine Augen geleuchtet und gesagt, ich hätte rote Augen, ob ich denn Drogen genommen hätte. Ich: "Nein" (war zu der Zeit clean, weshalb mir das keine Probleme bereitete). Dann haben sie Personalien überprüft und mich wohl dabei beobachtet. In der Zwischenzeit habe ich nervös im Auto rumgeräumt, einfach bisschen aufgeräumt, weil ich einfach nervös war. Dann kamen die und meinten, sie denken, dass ich Drogen genommen habe, weil ich so nervös bin. Ich habe dann gesagt: "Nein, habe ich nicht, aber wir können gerne sofort einen Urintest machen". Danach durfte ich sofort weiterfahren, sofort.

Ein anderes mal, wurde ich rausgeholt, weil sie wohl bemerkt hatten, dass ich mit Kopfhörer gefahren bin (höre oft Hörbuch auf längeren Fahrten über Mp3-Player). Bei der darauf folgenden Kontrolle, wo ich natürlich alles abgestritten habe wegen Kopfhörer, fragt der eine mich wirklich ganz direkt: "Wann haben sie das letzte mal einen Joint geraucht?" Ziemlich dreist dafür, dass ich keinen Btmg habe. Heute ärgere ich mich, dass ich diese Unterstellung nicht ein bisschen aggressiver zurückgewiesen habe. Aber man ist prinzipiell immer etwas nervös im Polizeikontakt, das muss man bei seinen großen Plänen, die im ruhigen Zimmerchen entstanden sind, immer berücksichtigen. Zumindest, weil ich auch dort clean war, und deshalb wohl recht glaubwürdig verneint habe, durfte ich auch weiter fahren ohne Schnelltests.

Prinzipiell schmecken die Polizisten einfach sofort, wenn man nervös ist oder unsicher ist. Ich glaube, darauf werden die gezielt trainiert. Sie versuchen immer einen zu verunsichern, indem sie irgendwas von roten Augen reden, dass man nervös ist oder einfach dreist nach Drogenkonsum fragen. Ist man sich einer "Schuld" bewusst und nicht abgebrüht, dann denke ich, dass man sich bei solchen Fragen schnell verrät, indem man unsicher oder zögerlich antwortet.
Das kann ich bestätigen aus Alkoholkontrollen: Ich habe mir angewöhnt auf die Frage, ob man Alkohol getrunken hätte, prinzipiell nein zu antworten, selbst wenn ich vor 2 Stunden ein Bier getrunken habe. Reagiere ich so, wurde ich noch NIE zum Blasen aufgefordert. Antwortet man hingegen wahrheitsgemäß mit einem aufrichtigen ja, dann muss man IMMER Blasen, auch wenn man vollkommen nüchtern wirkt und angibt, nur ein Bier vor mehreren Stunden getrunken zu haben.
Zuletzt geändert von Philebos am Di 21. Feb 2012, 21:12, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Havald
Beiträge: 20
Registriert: Di 14. Feb 2012, 12:30
Wohnort: NRW

Re: "Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Beitrag von Havald »

Mein Wagen wurde schon einige Male durchsucht. Zweimal wurde ein paar Gramm gefunden, aber merkwürdiger Weise wurde in den beiden Fällen weder ein Schnelltest noch ein Bluttest gemacht (einmal wurden 4 gr gefunden, das zweitemal 9 gr). Einmal wurde das Verfahren eingestellt, beim zweiten Mal musste ich 500,-€ berappen :evil:

Zu einem Schnelltest wurde ich nur einmal gezwungen, der war aber zum Glück negativ. Da wusste ich noch nicht, das man die verweigern kann.
Ich musste zum Glück bisher nur eine Blutentnahme über mich ergehen lassen ( siehe: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=16&t=132), aber ich war einige Male als Beifahrer dabei, wo der Fahrer gezwungen werden sollte. Seit ich nicht mehr im Grenzgebiet wohne hatte ich auch keine Kontrolle mehr.

LG Havald
Benutzeravatar
TomBombadil
Beiträge: 17
Registriert: Di 13. Mär 2012, 05:55

Re: "Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Beitrag von TomBombadil »

Ich habe mich mal aus einer Polizeikontrolle erfolgreich und glücklich herauswinden können :) Ich erzähl die Story einfach mal kurz, falls sie wen interessiert:

Ich fuhr spät nachts mit dem Fahrrad von einer kleinen Feier heim, hatte dort ein paar Gläser Wein getrunken und war leicht angetrunken, vor allem aber hatte ich noch 2 fertige Joints übrig, da auf der Feier ein paar etwas unentspannte "Drogengegner" waren (von denen einer sich zu Ende des Abends fast bewusstlos gesoffen hatte - hach ja...) und ich die Dinger somit umsonst mitgebracht hatte. Das saudumme an der Sache war, dass ich die Dinger für die Heimfahrt in der Hosentasche hatte. IN DER HOSENTASCHE! Geht's eigentlich noch blöder? Das war so ungefähr das einzige Mal in meinem gesamten Leben, dass ich Gras anders als hinter den Hoden bzw. in der Arschritze (Verzeihung) transportierte (die mE einzigen "sicheren" Orte), denn ich dachte mir so ungefähr "ach komm, so unbequem, wird schon nix passieren jetzt".

Erste Lektion: Denke NIEMALS "wird schon nix passieren"..

Naja, so fuhr ich also um ca. 1:30 Uhr nachts die dunkle, leere Straße entlang. Plötzlich bemerke ich in der Ferne den Warnblinker eines Autos am Straßenrand. Und ich dachte mir noch: "Ach komm, was sind die Chancen?"

Zweite Lektion: Denke NIEMALS "ach komm, was sind die Chancen?"

Und tatsächlich: Ich war schon fast auf Höhe des Wagens, da leuchtete mir die Kelle entgegen - Polizeikontrolle. Scheiße. Halber Herzstillstand.

"Grüßgott, Ihre Personalien bitte". Ich versuchte so schnell es ging, mich von meinem Schock zu fangen, denn die einzige Chance ist in so einem Fall, absolut unbekümmert und cool zu spielen. "Natürlich, moment" - dabei immer nett und möglichst ruhig (vor allem aber panisch darum bemüht, möglichst nüchtern zu erscheinen) gelächelt.

"So, Herr.. Herr Bombadil, dann steigen Sie doch bitte einmal von Ihrem Fahrrad". Gesagt getan - gottseidank schaffte ich das ohne Koordinationsschwierigkeiten.

"Wem gehört das Fahrrad?" Hab mich sehr über diese Frage gewundert - heute glaube ich, das war nur, um mich aus der Fassung zu bringen, denn kaum sagte ich "Mir", kam auch schon "Aha, und haben Sie heute abend Alkohol oder irgendwelche anderen Betäubungsmittel konsumiert?". Zack boom. Einzige Chance, ohne lang zu überlegen: "Nein, natürlich nicht" und dabei den Polizisten (übrigens Mann und Frau, die Befragung machte sie) ruhig lächelnd und sicher ins Gesicht geschaut. In mir jedoch hämmerte panisch mein Herz, vor allem, weil ich ständig an das Gras in meiner Hosentasche denken musste. Vielleicht hätte ich Schauspieler werden sollen? Polizistin wieder: "Und Sie führen auch keine illegalen Substanzen mit sich?" Ich: "Illegale Substanzen? Nein."

Die Polizistin schaute mich noch eine Weile so an, ständig mit dieser scheiß Taschenlampe auf mich gerichtet - das war leibhaftige Folter - dann sagte sie "Das.. glaube ich Ihnen..... ... ..." mein Herz stoppte fast, denn ich erwartete schon ein "nicht"!

Aber es kam nix. "Gute Nacht, fahren Sie vorsichtig." Ich: "Danke, gleichfalls", möglichst ruhig auf mein Fahrrad gestiegen, möglichst ruhig losgefahren, um die Ecke, und dann erst begann ich wirklich zu fassen, was da soeben geschehen war. Die Erleichterung war echt unvorstellbar, ich fühlte mich, als wäre ich gerade nur knapp dem Tod entronnen. Bin dann mit Vollgas heim (war nicht mehr weit) und hab mir dort erstmal nen Halben genehmigt, zur Feier des Tages sowie meines verdammten Glückes, und um vom Adrenalin runterzukommen :)



Aber lange Rede, kurzer Sinn: On topic sei gesagt, dass ich (abgesehen vom Glück, ausgerechnet in der bayrischen Landeshauptstadt von nicht-fanatischen Polizisten kontrolliert worden zu sein) denke ich damals vor allem durch die harte Selbstbeherrschung, meine freundliche und (scheinbar) zuvorkommende Art, das Lächeln und direkt-in-die-Augen-schauen, und nicht zuletzt die unzögerlichen(!), knappen Antworten davongekommen bin.

Natürlich habe ich die Polizisten dabei auch direkt angelogen, und hier bin ich mir noch nicht sicher, ob das im Zweifelsfall (also z.B. wenn sie mich dennoch durchsucht hätten und die Joints gefunden hätten) zu Problemen für mich hätte führen können. Ich habe dazu heute schon einmal eine Frage im "Rechtliches"-Forum gestellt (https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=263), aber bislang noch keine eindeutigen und rechtlich begründeten Antworten erhalten (wenn auch davon abgesehen die Antworten sehr gut waren ;)).
CosmicWizard
Beiträge: 389
Registriert: Fr 10. Feb 2012, 15:38

Re: "Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Beitrag von CosmicWizard »

Gute Story! Leich angetrunken darf man aber Fahrrad fahren und zwar bishin zu 1,6 (!) Promille. Aus dem Blickwinkel hättest du dir keinen Stress machen brauchen und die paar Gläser Wein sogar zugeben können. Soetwas lenkt auch gut von weiteren Fragen nach Illegalem ab. Für Autofahrer existiert ja auch die sogenannte Ein-Bier-Regel, da man damit in einer Kontrolle immer sofort den erlaubterweise getrunkenen Alkohol zugeben kann und auf eine Betäubungsmittel-Frage meist verzichtet wird.
Benutzeravatar
TomBombadil
Beiträge: 17
Registriert: Di 13. Mär 2012, 05:55

Re: "Richtiges" Verhalten im Umgang mit der Justiz

Beitrag von TomBombadil »

CosmicWizard hat geschrieben:Gute Story! Leich angetrunken darf man aber Fahrrad fahren und zwar bishin zu 1,6 (!) Promille.
Stimmt nicht ganz, ab 1,6 gilt man als "absolut fahruntüchtig" -> Strafanzeige und Führerscheinverlust! Bereits ab 0,3 (!) Promille gilt: "Bei einem Verkehrsunfall oder beim Radfahren mit Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeite), macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar.". Quelle: http://www.polizei.bayern.de/verkehr/re ... .html/2148.
CosmicWizard hat geschrieben: Für Autofahrer existiert ja auch die sogenannte Ein-Bier-Regel, da man damit in einer Kontrolle immer sofort den erlaubterweise getrunkenen Alkohol zugeben kann und auf eine Betäubungsmittel-Frage meist verzichtet wird.
Naja, da sage ich lieber jedes Mal, dass ich nichts getrunken habe.
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“