Hallo,
wurde vor ca. drei Monaten mit einer geringen Menge Cannabismischung erwischt das reine Cannabis kann nicht mehr als 0,3g sein. Nun habe ich eine Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Muss ich dieser Vorladung folge leisten und wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten?
MfG.
mit geringer Menge Cannabis erwischt
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4587
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: mit geringer Menge Cannabis erwischt
Hallo Almanach und herzlich willkommen im Forum!
Nein, Du musst dazu keine Aussage machen oder dort erscheinen, Du musst auch nicht absagen. Lediglich vor Gericht musst Du erscheinen, wenn Du eine Vorladung bekommst. Hier im Forum gibt es dazu duzende Beiträge, vielleicht versuchst Du es mal mit der Suche.
Nein, Du musst dazu keine Aussage machen oder dort erscheinen, Du musst auch nicht absagen. Lediglich vor Gericht musst Du erscheinen, wenn Du eine Vorladung bekommst. Hier im Forum gibt es dazu duzende Beiträge, vielleicht versuchst Du es mal mit der Suche.
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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