Moin zusammen,
Ich habe vor ein paar Tagen einen Strafbefehl erhalten, denn als ich Anfang August von Tschechien aus die Bayrische Grenze überquerte wurden 5,02 Gramm Marihuana Gemisch (ein Tabakbeutel mit minimalen Rückständen) und 0,5 Gramm in einem grinder gefunden, die Tat wurde nicht geleugnet. Doch die Geldstrafe beläuft sich auf 20 Tagesätzen a' 50€ , was insgesamt 1000€ beträgt. Ist es beim Grenzüberschreitungen üblich so extrem hohe Geldstrafen für kleinstmengen zu verhängen oder sollte ich einen Anwalt einschalten und Einspruch einlegen?
Über jede Hilfe sehr dankbar!
Liebe Freundinnen und Freunde,
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum am 25.4.24 zeitweise nicht erreichbar sein.
Danke für euer Verständnis!
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Extrem hohe Geldstrafe legitim?
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- Registriert: Di 26. Nov 2019, 12:19
- bushdoctor
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Re: Extrem hohe Geldstrafe legitim?
Du kannst es als Angebot betrachten, das Dir die "Staatsmacht" macht. Für die 1000 Öcken verzichten die immerhin auf ein "ordentliches" Gerichtsverfahren... Du brauchst Dich nur "schuldig!" zu bekennen und den Strafbefehl akzeptieren!
Wenn Du den "Strafbefehl" ablehnst, dann wird ein Hauptsacheverfahren eröffnet mit Gerichtsverhandlung und so... der Richter dort entscheidet dann über das Strafmaß... vielleicht kannst Du ihn ja etwas runterhandeln!
Um auf die Frage zu anworten: "Legitim?" ... leider: ja!
Wenn Du den "Strafbefehl" ablehnst, dann wird ein Hauptsacheverfahren eröffnet mit Gerichtsverhandlung und so... der Richter dort entscheidet dann über das Strafmaß... vielleicht kannst Du ihn ja etwas runterhandeln!
Um auf die Frage zu anworten: "Legitim?" ... leider: ja!
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- Beiträge: 2
- Registriert: Di 26. Nov 2019, 12:19
Re: Extrem hohe Geldstrafe legitim?
Danke! damit hast du mich schon Mal weiter gebracht. Werde es dann wohl oder übel zahlen da, ich denke, die Prozesskosten das Bußgeld übersteigen würden..
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- Beiträge: 620
- Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17
Re: Extrem hohe Geldstrafe legitim?
Hallo Erstmal und Herzlich Willkommen,
ja die Kosten für einen Anwalt würden vermutlich mind. die Strafe übersteigen.
20 TS bei "Einfuhr von BTM" ist jetzt auch nicht exorbitant hoch. Bei reinem Besitz könnte man drüber streiten.
Die Frage ist ob man ggf noch was an der Höhe der TS machen kann/will.
Liegt dein Nettoeinkommen wirklich über 1.500 Euro?
Wenn nein kanst Du ggf Einspruch gegen die Höhe der TS einlegen.
An der Anzahl der TS wird sich dann aber nix ändern.
Ander Frage, wurde eine Blutentnahme durchgeführt, bzw warst Du mit einem KFZ unterwegs?
Unabhängig davon, hast Du einen Führerschein?
HabAuchNeMeinung
ja die Kosten für einen Anwalt würden vermutlich mind. die Strafe übersteigen.
20 TS bei "Einfuhr von BTM" ist jetzt auch nicht exorbitant hoch. Bei reinem Besitz könnte man drüber streiten.
Die Frage ist ob man ggf noch was an der Höhe der TS machen kann/will.
Liegt dein Nettoeinkommen wirklich über 1.500 Euro?
Wenn nein kanst Du ggf Einspruch gegen die Höhe der TS einlegen.
An der Anzahl der TS wird sich dann aber nix ändern.
Ander Frage, wurde eine Blutentnahme durchgeführt, bzw warst Du mit einem KFZ unterwegs?
Unabhängig davon, hast Du einen Führerschein?
HabAuchNeMeinung