Cannabis im Auto mit offenem Fenster gefunden, Halter nicht anwesend Rechtslage?

Antworten
xSxmxy
Beiträge: 3
Registriert: Sa 4. Apr 2020, 17:05

Cannabis im Auto mit offenem Fenster gefunden, Halter nicht anwesend Rechtslage?

Beitrag von xSxmxy »

Hallihallo liebe DHV-Community
Ich habe da mal eine Frage und zwar haben wir ja in der aktuell angespannten Lage das bestehende kontaktverbot. Und da kam es gestern zu Folgender Situation: ich habe mit einem Freund (nur zu 2!) ein paar bierchen draußen in der Öffentlichkeit getrunken. Da ich irgendwann ein wenig einen drin hatte habe ich mich dazu entschlossen nach Hause zu gehen. Jedoch hatte ich mein Auto an diesem besagten Platz stehen und ich habe dummerweise vergessen die Fenster des Autos wieder zuzumachen. Das Auto war zwar abgeschlossen jedoch waren die Fenster auf. So weit so gut nur ist dann anscheinend jemand auf die lustige Idee gekommen die Polizei dorthin zu rufen, ich war schon weg, mein Kollege ebenfalls.

So dann ist die Polizei dort erschienen, hat das Auto gesehen reingeleuchtet und ca 5g Cannabis in meinem Auto gefunden welche tatsächlich nicht mit gehören aber ich möchte um Himmels Willen niemanden belasten.

Die Polizei hat dann meine Rufnummer im Auto gefunden mich angerufen und gefragt ob ich das Auto bitte abschließen kommen könnte. Dies habe ich getan und sie sagten zu mir dass ich jetzt Beschuldigter eines Strafverfahrens wegen dem Besitz von btm bin. Meine Frage wäre jetzt wie die Rechtslage dort aussieht weil es sich dabei tatsächlich nicht um mein Cannabis handelt und ich auch zu keinem Zeitpunkt damit in Verbindung gebracht werden kann, bis auf den blöden Zufall dass es halt in meinem Auto gefunden wurde.


Mit freundlichen Grüßen
teddykgb
Beiträge: 28
Registriert: Do 12. Mär 2020, 18:55

Re: Cannabis im Auto mit offenem Fenster gefunden, Halter nicht anwesend Rechtslage?

Beitrag von teddykgb »

Sagen ist nicht deins und fertig. Beweislast liegt nicht bei dir.

Problematisch wirds mit dem Führerschein. Da kann noch was kommen.

Ich würde einen Anwalt nehmen.
xSxmxy
Beiträge: 3
Registriert: Sa 4. Apr 2020, 17:05

Re: Cannabis im Auto mit offenem Fenster gefunden, Halter nicht anwesend Rechtslage?

Beitrag von xSxmxy »

teddykgb hat geschrieben: Sa 4. Apr 2020, 18:50 Sagen ist nicht deins und fertig. Beweislast liegt nicht bei dir.

Problematisch wirds mit dem Führerschein. Da kann noch was kommen.

Ich würde einen Anwalt nehmen.

Okay ich habe denen auch gesagt dass es nicht meins ist.

Zu dem Führerschein, es wurden weder Blut noch Urinproben genommen.
Benutzeravatar
Vaporisator
Beiträge: 184
Registriert: Do 27. Feb 2020, 23:00

Re: Cannabis im Auto mit offenem Fenster gefunden, Halter nicht anwesend Rechtslage?

Beitrag von Vaporisator »

Du wirst vermutlich nen Brief bekommen mit ner Vorladung von der Polizei.
Man muss da nicht hin gehen und generell wird auch empfohlen nichts auszusagen.
Ich persönlich würde aber vielleicht hingehen und den Sachverhalt aufklären, vom Abend kurz und faktenbasiert erzählen.

Wenn es das erste Mal war stehen die Chancen auch gut, dass es fallen gelassen wird, da es unter der geringen Menge liegt- je nach Bundesland muss das nicht so sein.
In einem korrekten Rechtsstaat dürftest du dafür eigentlich nicht bestraft werden können, da es ja nicht nachweisbar ist dass nicht ein Passant es rein geworfen hat aus Angst vor der Polizei z.B.
Es sei denn es lag im Handschuhfach oder ner speziellen Ablage...
Meiner Erfahrungen nach ist die Gewaltentrennung aber nicht 100%ig, und wenn ein Polizist dich drankriegen will kann er sich mit dem Kollegen absprechen und der Richter glaubt meist eher dem Polizisten, was ganz natürlich ist da sie ja öfter zusammenarbeiten, aber ein großes Problem dass es keine neutrale Kontrollinstanz gibt.
Am besten direkt in der Situation konkret Widerspruch einlegen und darauf bestehen dass das ins Protokoll aufgenommen wird, auch dass das Fenster offen stand, nur wer ist schon so ein Superheld dass er an sowas denkt :roll:
Es könnte also schon sein dass du dafür bestraft wirst, wie wahrscheinlich kann ich wirklich nicht einschätzen und variiert stark nach Bundesland.
Wenn es einem Freund gehört der es in deinem Auto abgelegt hat, zählt das glaube ich rechtlich als Besitz also watch your mouth!

Bist du Mitglied beim deutschen Hanfverband? Für 5€/ Monat bekommst du super Legalisierungsarbeit und kostenlose Erstberatung in Straffällen sowie Führerscheinberatung
Mit dem Führerschein blicke ich überhaupt nicht durch, wenn ich das richtig verstehe soll er erst bei "regelmäßigem Konsum" (mehr als 1 Vorfall?) entzogen werden, es ist aber durchaus wirr und eine Blutprobe braucht es nicht zwingend, Besitz reicht in Einzelfällen.
Würde wohl evtl vorhandenen Konsum pausieren um im Falle des Falles keine hohen Werte zu haben... nur, wie lange ist die Frage, Behörden brauchen oft ewig.

Weiß nicht ob du Anspruch auf rechts- und Führerscheinberatung hast wenn du dich jetzt erst anmeldest(?), vllt ist es für dich ja ein Anlass einzutreten und monatlich nen (metaphorischen) Döner + ein Bier/ 3,5l Benzin in den DHV zu investieren :P
Das kriminelle an Hanf ist das Verbot.
crappy
Beiträge: 372
Registriert: Fr 19. Sep 2014, 03:00

Re: Cannabis im Auto mit offenem Fenster gefunden, Halter nicht anwesend Rechtslage?

Beitrag von crappy »

Wenn du Pech hast springt da die Beweislastumkehr ein.

Dann muss nicht die Polizei beweisen, dass es dir gehört/in deinem Besitz war. Sondern du musst das Gegenteil beweisen. Was wahrscheinlich ziemlich schwierig sein wird.

Das ist genauso wenn der Gerichtsvollzieher in deiner Wohnung etwas pfänden will, und du behauptest das gehört dir Alles nicht. Es wird trotzdem erstmal angenommen, dass es dir gehört und dann auch gepfändet. Wenn du das Gegenteil beweisen kannst kriegst du die Sachen zurück.

Und das mit der Führerscheinstelle kann man nicht voraussehen. Kann passieren, muss aber nicht zwangsläufig so sein.

Viel Glück!
xSxmxy
Beiträge: 3
Registriert: Sa 4. Apr 2020, 17:05

Re: Cannabis im Auto mit offenem Fenster gefunden, Halter nicht anwesend Rechtslage?

Beitrag von xSxmxy »

crappy hat geschrieben: Mo 6. Apr 2020, 13:40 Wenn du Pech hast springt da die Beweislastumkehr ein.

Dann muss nicht die Polizei beweisen, dass es dir gehört/in deinem Besitz war. Sondern du musst das Gegenteil beweisen. Was wahrscheinlich ziemlich schwierig sein wird.

Das ist genauso wenn der Gerichtsvollzieher in deiner Wohnung etwas pfänden will, und du behauptest das gehört dir Alles nicht. Es wird trotzdem erstmal angenommen, dass es dir gehört und dann auch gepfändet. Wenn du das Gegenteil beweisen kannst kriegst du die Sachen zurück.

Und das mit der Führerscheinstelle kann man nicht voraussehen. Kann passieren, muss aber nicht zwangsläufig so sein.

Viel Glück!
Eine beweislastumkehr kann in diesem Fall doch eigentlich nicht eintreten da meine Fenster Sperrweit geöffnet waren, das hätte ja jeder sein können
Dazu muss ich noch ergänzen dass ich aus nrw stamme wo es ja sowieso ein wenig liberaler zugeht
crappy
Beiträge: 372
Registriert: Fr 19. Sep 2014, 03:00

Re: Cannabis im Auto mit offenem Fenster gefunden, Halter nicht anwesend Rechtslage?

Beitrag von crappy »

xSxmxy hat geschrieben: Mo 6. Apr 2020, 22:17 Eine beweislastumkehr kann in diesem Fall doch eigentlich nicht eintreten da meine Fenster Sperrweit geöffnet waren, das hätte ja jeder sein können
Da würde ich mich jetzt nicht drauf verlassen. Eine richterliche Anordnung der Beweislastumkehr kann jederzeit passieren.

Und das mit dem "Hätte ja jeder sein können. Mein Fenster war offen. Das gehört mir gar nicht." Naja, die Ausrede ist so alt wie das BtMG.

Besser legal unterwegs sein! :)
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Cannabis im Auto mit offenem Fenster gefunden, Halter nicht anwesend Rechtslage?

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

crappy hat geschrieben: Mo 6. Apr 2020, 22:38 Da würde ich mich jetzt nicht drauf verlassen. Eine richterliche Anordnung der Beweislastumkehr kann jederzeit passieren.
Käse.... Ausser Du lieferst hier den entsprechenden Paragraphen....

HabAuchNeMeinung
crappy
Beiträge: 372
Registriert: Fr 19. Sep 2014, 03:00

Re: Cannabis im Auto mit offenem Fenster gefunden, Halter nicht anwesend Rechtslage?

Beitrag von crappy »

Käse? Den Beitrag hättest du dir auch sparen können und mit 2 Minuten googeln auch selber beantworten können. Naja...

Das BTM befindet sich in deinem Besitz (Auto,Wohnung,Keller,etc.pp), du behauptest aber das Gegenteil. Also musst du es beweisen.
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“