Hammer-Urteil aus Trier

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recker
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Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von recker »

Besitz einer nicht geringen Menge, aber nur knapp über der Grenze (und da MUSS man nicht unbedingt die Mindeststrafe verhängen, ich habe mich informiert), aber kein Handel, gesellschaftlich integriert, und Hanf-Aktivistin: ein Jahr auf Bewährung mit unangekündigten Drogenscreenings (nicht führerscheinbezogen). Offenbar soll der Dame der Konsum verboten werden, obwohl der legal ist.

Das sieht doch schwer nach Schikane aus.

http://www.volksfreund.de/nachrichten/r ... 54,3781469

Ein Jahr auf Bewährung wegen des Besitzes von Drogen: Das Amtsgericht Trier hat die Wirtin des Rootscafés gestern nach einer kurzen Verhandlung schuldig gesprochen. Die 53-jährige Ehefrau des Inhabers der Kneipe in Trier-Süd gesteht, mehrere Cannabis-Sorten zum Eigenkonsum erworben zu haben.... (Rest siehe Link, editiert von Florian)
Florian Rister
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Re: Hammer-Urteil aus Trier / Roots Café

Beitrag von Florian Rister »

Auch wenn der Artikel echt interessant ist, kannst du ihn hier nicht komplett posten wegen dem Copyright. Ich entferne einen Großteil, durch den Link kann ihn ja jeder lesen (was ich Leuten aus Trier empfehlen würde)
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recker
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von recker »

Hier nur mal zum Vergleich:

Alsdorf bei Aachen, Profi-Indoor-Hanfplantage, 6-9 kg Ernte zwar nicht entdeckt, aber vom Anbauer säuberlich dokumentiert und auch nicht bestritten, Waage vorhanden, vorbestraft: 1 Jahr auf Bewährung, genau wie die Hanfaktivistin aus Trier.

Nichts gegen den Anbauer, aber wenn er die 6-9 kg verkauft haben sollte, könnte er unterm Strich sogar noch im Plus sein, finanziell gesehen.

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwa ... ten/11120/

Mal ganz abgesehen von der grundsätzlichen Harmlosigkeit des Stoffs, scheint dem Ermessensspielraum der Gesetzeshüter Tür und Tor geöffnet. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das gar nichts mehr zu zun.

Ich frage mich, ob die gute Triererin einen Rechtsbeistand gehabt hat? Wie gesagt, auch bei nicht geringen Mengen gibt es minderschwere Fälle, etwa wenn kein Handel vorlag. Ich an ihrer Stelle würde mir überlegen, in Berufung zu gehen.
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von Florian Rister »

recker hat geschrieben:Hier nur mal zum Vergleich:

Alsdorf bei Aachen, Profi-Indoor-Hanfplantage, 6-9 kg Ernte zwar nicht entdeckt, aber vom Anbauer säuberlich dokumentiert und auch nicht bestritten, Waage vorhanden, vorbestraft: 1 Jahr auf Bewährung, genau wie die Hanfaktivistin aus Trier.

Nichts gegen den Anbauer, aber wenn er die 6-9 kg verkauft haben sollte, könnte er unterm Strich sogar noch im Plus sein, finanziell gesehen.

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwa ... ten/11120/

Mal ganz abgesehen von der grundsätzlichen Harmlosigkeit des Stoffs, scheint dem Ermessensspielraum der Gesetzeshüter Tür und Tor geöffnet. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das gar nichts mehr zu zun.

Ich frage mich, ob die gute Triererin einen Rechtsbeistand gehabt hat? Wie gesagt, auch bei nicht geringen Mengen gibt es minderschwere Fälle, etwa wenn kein Handel vorlag. Ich an ihrer Stelle würde mir überlegen, in Berufung zu gehen.
Gut gezogener Vergleich...


Das Problem ist sicherlich auch, das die Triererin vor Gericht angegeben hat in Zukunft weiter Cannabis konsumieren zu wollen, es nur nicht mehr zu besitzen. Solche Aussagen lassen Richter nicht unbedingt zur mildesten Strafe greifen.

Aber ja, es ist moralisch betrachtet ein Skandalurteil. Juristisch betrachtet halt Alltag.
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von 4Auge »

Ich denke eher, es ging darum, an der Aktivistin ein Exempel zu statuieren.
recker
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von recker »

Das Problem ist sicherlich auch, das die Triererin vor Gericht angegeben hat in Zukunft weiter Cannabis konsumieren zu wollen, es nur nicht mehr zu besitzen. Solche Aussagen lassen Richter nicht unbedingt zur mildesten Strafe greifen.
4Auge hat geschrieben:Ich denke eher, es ging darum, an der Aktivistin ein Exempel zu statuieren.
Egal wer von euch beiden Recht hat - wahrscheinlich beide - muss man sich nur mal klarmachen, dass der Konsum ganz klar erlaubt ist und dass es nicht angeht, dass Richter Angeklagte dafür bestrafen, dass diese kundtun, auch künftig ihr von der Verfassung geschütztes Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen zu wollen.

Auf mich kommt ja auch so etwas zu - siehe Thread "Screening nach nicht verkehrbezogenem Grasfund", wobei ich hoffen kann, dass ich noch nicht in den Bereich der nicht geringen Menge rutsche. Momentan bin ich überhaupt nicht in der Stimmung, mich bei der Verhandlung reuig und devot zu geben ("Ich mach's bestimmt auch nicht wieder") und überlege mir derzeit eine Strategie, die Staatsanwaltschaft/Richterschaft bei unangemessenem Verhalten dumm aussehen zu lassen. Details kann ich hier aber aus verständlichen Gründen nicht verraten.

Dass es riskant ist, sich mit der Staatsgewalt anzulegen, ist mir durchaus klar. Nur - in der DDR war es auch riskant, öffentich staatsabträgliche Äusserungen zu machen, von den Nazis ganz zu schweigen. War es deshalb in moralischem Sinne falsch, so etwas zu tun? Mit Sicherheit nicht, ganz im Gegenteil - die Leute werden mittlerweile als Helden verehrt.

Keine Angst, ich bin kein Held, ich plane auch keinen Sandkastenaufstand, und die Hanf-Repression ist auch nicht mit diesen vergangenen Repressionen gleichzusetzen. Ich werde mir das alles sehr gut überlegen und mit dem Anwalt absprechen.
Florian Rister
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von Florian Rister »

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recker
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von recker »

Was mir positiv auffällt ist dass der "Trierische Volksfreund" zwar vorsichtig, aber unverkennbar auf der Seite der "Verbrecherin" steht.

Interessant ist auch, dass die Hausdurchsuchung nicht von der örtlichen Polizei in Gang gebracht wurde, sondern von Frankfurter Zollermittlern.
johannes
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von johannes »

Könnte der DHV die Aktivistin irgendwie juristisch unterstützen? Gibt es keine Möglichkeiten, um die Verhältnismäßigkeit von diesem Urteil prüfen zu lassen? Bei ihrer Straftat gibt es keine Opfer, es ist ein reiner "Konsumdelikt", und sie läuft tatsächlich in Gefahr, wegen dem bloßen Rauchen eines Joints ins Gefängnis zu wandern.

Gibt es bereits Kommunikation zwischen ihr und dem DHV?

Oder mache ich hier gerade aus einer Mücke einen Elefanten?
Florian Rister
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von Florian Rister »

johannes hat geschrieben:Könnte der DHV die Aktivistin irgendwie juristisch unterstützen? Gibt es keine Möglichkeiten, um die Verhältnismäßigkeit von diesem Urteil prüfen zu lassen? Bei ihrer Straftat gibt es keine Opfer, es ist ein reiner "Konsumdelikt", und sie läuft tatsächlich in Gefahr, wegen dem bloßen Rauchen eines Joints ins Gefängnis zu wandern.

Gibt es bereits Kommunikation zwischen ihr und dem DHV?
Dazu will ich im Moment nichts sagen 8-)
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von recker »

Florian Rister hat geschrieben:
Dazu will ich im Moment nichts sagen 8-)
Das habe ich mir schon gedacht 8-)
male420
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von male420 »

Florian Rister hat geschrieben:
johannes hat geschrieben:Könnte der DHV die Aktivistin irgendwie juristisch unterstützen? Gibt es keine Möglichkeiten, um die Verhältnismäßigkeit von diesem Urteil prüfen zu lassen? Bei ihrer Straftat gibt es keine Opfer, es ist ein reiner "Konsumdelikt", und sie läuft tatsächlich in Gefahr, wegen dem bloßen Rauchen eines Joints ins Gefängnis zu wandern.

Gibt es bereits Kommunikation zwischen ihr und dem DHV?
Dazu will ich im Moment nichts sagen 8-)

Und Mittlerweile ?

Grüße
Palladium
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von Palladium »

So wie massenweise Strafanträge im Fall des gejagten Patienten bei der
Augsburger Staatsanwaltschaft einlaufen soll jetzt in Trier "mobil" gemacht werden?

Der DHV ist kein Rechtshilfeverband. Innerhalb der Comunity kann man was organisieren.
Nein, . . . . könnte man was organisieren.
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von steko »

recker hat geschrieben:Ich frage mich, ob die gute Triererin einen Rechtsbeistand gehabt hat?
Zur Info aus eigener Erfahrung: Wenn ihr Probleme mit dem Gesetz aufgrund von Cannabis bekommt und einen Anwalt einschalten könnt (Tip: evtl. zahlt sich hier eine Automobilmitlgiedschaft z.B. @D@C aus;) ) oder einen Anwalt aus eigener Tasche zahlen wollt, dann informiert euch bitte und sorgt dafür, dass es ein Fach-Anwalt ist, der sich mit dem Thema auskennt!!! Natürlich hängt das Ganze auch erheblichst(!) vom Bundesland um von Richter ab, aber meiner bescheidenen Meinung nach macht es schon sehr viel Sinn, wenn man schon mal in der Schei*e sitzt (was auch wieder vorüber geht!), ordentlich Arbeit für die Gerichte und evtl. Aufsehen in der Presse zu generieren!

Als Ansprechpartner an erster Stelle, kann ich euch empfehlen: http://www.gruene-hilfe.de/

Gruß
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. [Mark Twain]
DHV Sponsor aus Vernunft ... warum DU nicht?
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

recker hat geschrieben: Ich frage mich, ob die gute Triererin einen Rechtsbeistand gehabt hat? Wie gesagt, auch bei nicht geringen Mengen gibt es minderschwere Fälle, etwa wenn kein Handel vorlag. Ich an ihrer Stelle würde mir überlegen, in Berufung zu gehen.
Das Gericht ist doch bei der Mindeststrafe geblieben, im Verhältnis ein ziemlich gutes Urteil - es gibt viel schlimmere Fälle.
Der minderschwere Fall liegt nicht automatisch vor, wenn kein Handel betrieben wurde (was ja auch eine weitere Straftat wäre). Kommt dann auf weitere Begleitumstände an, was man als Argumente anführen kann, wie hoch die nicht geringe Menge überschritten ist und natürlich auch ob Staatsanwalt/Richter dem folgen. Wäre vielleicht möglich gewesen, ist aber jetzt nicht der Standardfall. Gibt auch die Fälle wo Patienten anbauen oder Famillienmitglieder das tun, da ist das schon eher zu erwarten.
Das Problem ist sicherlich auch, das die Triererin vor Gericht angegeben hat in Zukunft weiter Cannabis konsumieren zu wollen, es nur nicht mehr zu besitzen. Solche Aussagen lassen Richter nicht unbedingt zur mildesten Strafe greifen.
Die Strafe ist ja wie gesagt relativ milde. Wenn man angibt, weiter zu konsumieren zu wollen - dann ist das doof und nur Trotz. Denn Konsum geht in der Regel mit den Straftaten Besitz/Erwerb einher (auch durch andere Personen), wer das auch noch in der Verhandlung ankündigt in seiner Bewährungszeit das tun zu wollen, muss sich nicht wundern. Gegen so eine Auflage argumentiert vor Gericht besser anders als mit "Konsum ist ja erlaubt".

Natürlich alles doof - aber ein Aufregerurteil ist das jedenfalls nicht. Der mit der Plantage ist natürlich sehr gut weggekommen. Hatten wohl einen guten Anwalt und auch etwas Glück.
Nur - in der DDR war es auch riskant, öffentich staatsabträgliche Äusserungen zu machen, von den Nazis ganz zu schweigen. War es deshalb in moralischem Sinne falsch, so etwas zu tun? Mit Sicherheit nicht, ganz im Gegenteil - die Leute werden mittlerweile als Helden verehrt.
Ich gebe dir mal den Tipp dich von deinem "Plan" zu verarbschieden. Nimm einen guten Anwalt, vergiss deinen ganzen Trotz (du bewirkst damit NICHTS) und lass den Anwalt dich verteidigen (am besten sagst du gar nichts). Den Uneinsichtigen zu spielen ändert NICHTS an der jetzigen Situation, Du bekommst dadurch nur mehr Stress. Um etwas zu ändern, dafür gibt es Parteien, Interessengruppen wie den DHV und andere Möglichkeiten. Dein DDR Vergleich ist auch totaler Humbug - nichts ist daran staatsabträglich wenn du dich zum Horst wegen Cannabis machst. Der Nazivergleich geht dann auch ein bißchen weit, IMO.
Dopeworld
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von Dopeworld »

Schreibtisch-Täter ... ist ja ekelhaft. :evil:
D O P E W O R L D
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Dopeworld hat geschrieben:Schreibtisch-Täter ... ist ja ekelhaft. :evil:
Weil? Ich habe doch nicht gesagt, dass ich es gut finde - wenn es nach mir ginge sollte man alles legalisieren und gar nicht bestrafen. Wenn du aber mal viele Fälle mitbekommst, dann fällt das erste Urteil in der Relation in die Kategorie "gut weggekommen" - die Strafe ist ja eben auch genau 1 Jahr. Da fallen mir spontan zig Aufregerurteile ein wo die Strafe viel höher war.

Die Bewährungsauflage ist natürlich unverhältnismäßig - ergibt sich aber aus der blöden Argumentation.
Da müsste man genau umgekehrt argumentieren: Da Konsum immer mit einer Straftat einhergeht, ist die Auflage nichts zu konsumieren schon alleine durch die Bewährungstrafe gegeben, da bei Umgang mit Cannabis ein Widerruf der Bewährung drohen würde und somit eine Art Doppelbestrafung.

Wer in einer Kneipe arbeitet, kann auch nicht sicherstellen, dass er nicht durch Passivkonsum/Anhaftung an den Haaren mit THC in Berührung kommt. Somit käme das einem Berufsverbot gleich. Tests über ein Jahr sind ein starker Eingriff in die persönliche Freiheit, da diese unangekündigt kommen und man somit nicht mal spontan verreisen kann, ohne das man Angst haben muss einen Brief zu verpassen - das kommt ein elektronischen Fußfessel gleich. Jede Reise muss dann mitgeteilt werdne.

Viel sinnvoller wäre im Sinne des Resozialisierungsgedankens ein Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe oder eine Suchttherapie/Drogenberatung zu machen, damit man in Zukunft auch ein drogenfreies Leben führen kann und eine positive Veränderung für Zukunft bewirken kann. Screenings über ein Jahr, führen eher zu einer Trotzreaktion, weil man es als Schikane begreift - da sowieo jeder Kontakt mit Drogen schon durch die Bewährung untersagt ist.

Mit "Konsum ist strafbar" kommt man weiter. Man muss dann eben auch wie der "Feind" denken und argumentieren.
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overturn
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von overturn »

Auf welcher Rechtsgrundlage kann man Menschen zu einem drogenfreien Leben zwingen? Vor allem im Rahmen einer Therapie ist die Auflage der Enthaltsamkeit völlig absurd und forciert zudem nicht-evidenzbasierte Behandlungsmethoden. Abstinenz ist keine Form der Intervention, und weder zwingend Voraussetzung noch Ziel solcher. Wie man es auch dreht und wendet - es bleibt paternalistischer Schwachsinn.
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
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Re: Hammer-Urteil aus Trier

Beitrag von Doc_A »

overturn hat geschrieben:Auf welcher Rechtsgrundlage kann man Menschen zu einem drogenfreien Leben zwingen? Vor allem im Rahmen einer Therapie ist die Auflage der Enthaltsamkeit völlig absurd und forciert zudem nicht-evidenzbasierte Behandlungsmethoden. Abstinenz ist keine Form der Intervention, und weder zwingend Voraussetzung noch Ziel solcher. Wie man es auch dreht und wendet - es bleibt paternalistischer Schwachsinn.
Die grundsätzlichen Denkfehler bei der Sache hast Du aufgezeigt (Zwang anstatt Therapiebereitschaft und Symptom- anstatt Ursachenbehandlung). Im Fall von Opiatabhängigen scheint der Zwang zu Abstinenz und/oder die Verweigerung der Ausgabe von Substanzen (Original oder Substitut) oft tödliche Folgen zu haben.

Dazu kommt dann noch die willkürliche "Einteilung" der berauschenden Substanzen in Drogen, Medikamente und Bier/Schnaps&Wein, nach der völlig unterschiedlich vorgegangen wird. (Süffisanterweise könnte man anmerken, daß die meisten Cannabis-Legalisierer eigentlich fordern, daß Cannabis von 'Drogen' nach 'Bier/Schnaps&Wein' verschoben werden soll.)
:shock:
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