Kostenerstattung nach Hausdurchsuchung?

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Dr. Jesus
Beiträge: 2
Registriert: Mo 20. Jul 2020, 00:47

Kostenerstattung nach Hausdurchsuchung?

Beitrag von Dr. Jesus »

Liebes Forum,

ich hatte im Sommer eine Hausdurchsuchung wegen BtmG und kürzlich wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.

Mein Handy und mein Tablet lagen nun über ein halbes Jahr bei unseren Freunden und Helfern, die tagtäglich unsere Freiheitsrechte garantieren. (Danke für euren Dienst, ihr fleißigen Bienchen)

Jedenfalls frage ich mich nun, ob und wenn ja, welche Kosten ich erstatten lassen kann.
In Frage kämen:

25 € für eine Ersatz-Simkarte
X € für sechs Monate Ausfall und Wertminderung meines Mobiltelefons
x € für sechs Monate Ausfall und Wertminderung meines Tablets.

Vielleicht hat ja jemand schon Ähnliches erlebt und weiß, welche Ansprüche ich nach dem Freispruch aus 170 Abs. 2 StPo habe.
Nordmann
Beiträge: 17
Registriert: Sa 24. Okt 2020, 01:08

Re: Kostenerstattung nach Hausdurchsuchung?

Beitrag von Nordmann »

Also ohne große Ahnung zu haben würde ich mal tippen, dass du keine Ansprüche hast. Das mit der Wertminderung wird wohl nicht funktionieren.

Es handelte sich um die eine dienstliche Maßnahme und da können die dir wegnehmen was sie wollen und wie lange sie es für richtig halten.

Allerdings ist es bei Sachen und Wertgegenständen in diesem System immer eine kritische Sache. Wenn du die Zeit und Mühe aufwenden kannst lege evtl eine Beschwerde ein. Musst dich halt fragen, ob dir für die geringe Menge an Wert deine Zeit wert ist.

Ich musste mir auch ne neue SIM Karte zulegen und war ne Kurze Zeit um einiger meiner Habseligkeiten beraubt. Allerdings weit kürzer als du.

Auch muss man sich überlegen inwieweit man sich mit den Schergen anlegen will. Die können bei Lust und Laune noch ganz andere Saiten aufziehen.

Kosmische Grüße
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Cookie
Beiträge: 5028
Registriert: Sa 27. Aug 2016, 14:20

Re: Kostenerstattung nach Hausdurchsuchung?

Beitrag von Cookie »

Die wahre Schuld liegt ja bei dem Richter, der sein OK gegeben hat, die Hausdurchsuchung überhaupt durchzuziehen - und der hat laut unserem "Recht" niemals schuld. So einfach ist das, und so traurig.
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