Gerichtsarzt fordert negativen coronatest für drogenscreening

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wasauchimmer9102
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Gerichtsarzt fordert negativen coronatest für drogenscreening

Beitrag von wasauchimmer9102 »

moin :mrgreen:

nachdem nur juristen eine rechtsberatung zu konkreten fällen geben dürfen
werde ich hier über einen rein fiktiven fall berichten, den SWIM aber genau so geträumt hat.
ich will hier vor allem den albtraum teilen, ich glaube die fragen dazu hab ich mir schon selber beantwortet.

der albtraum spielt in der römischen provinz bajuvaristan, irgendwann im mittelalter ...

1. der albträumer war drei jahre im knast (im kerker) wegen cannabis anbau
2. nach knast hat der albträumer führungsaufsicht mit abstinenz-auflage (drogenscreenings)
3. der albträumer hat zusätzlich noch eine bewährungsstrafe,
weil er im ersten jahr nach dem knast die führungsaufsicht komplett ignoriert hat
4. seitdem macht der albträumer aber brav seine auflagen, und hatte immer saubere drogentests

5. bei der letzten vorladung zum drogentest behauptet der gerichtsärztliche dienst:
voraussetzung für den urintest ist ein negativer coronatest

6. der albträumer verkündet seine verweigerung
7. der gerichtsarzt sagt: dann muss der albträumer dieses mal nicht kommen,
aber der vorfall wird ans amtsgericht gemeldet

8. das amtsgericht verkündet schriftlich:
wenn der gerichtsarzt einen negativen covidtest fordert, dann muss der albträumer diesen vorlegen,
weil so eine forderung ist "vernünftig". (vorausgesetzt man glaubt an den coronateufel.)
(ein ähnlicher zirkelschluss wie "cannabis ist verboten, weil cannabis verboten ist")
9. ansonsten liegt vor ein verstoß gegen weisungen der führungsaufsicht,
und der albträumer riskiert den widerruf seiner bewährung

10. der albträumer fragt sich:
wer ausser dem gerichtsarzt kann einen drogentest gerichtsfest beglaubigen?
vermutlich nur ein notar (teuer spaß)
11. wenn der albträumer etwas glück hat,
dann wird sein bewährungshelfer ("helfer") sich dazu herablassen, den drogentest zu beaufsichtigen.
12. um ein testkit für 10 sekunden in einen becher zu halten, braucht der albträumer ja kein medizinstudium,
es geht hier nur um die gerichtsfeste beglaubigung, um die unterstellung von BTM konsum zu widerlegen.
(die unschuldsvermutung hatte man im mittelalter offensichtlich noch nicht erfunden.)

über diesen seltenen albtraum habe ich schon an anderer stelle berichtet:
https://www.juraforum.de/forum/t/gerich ... ng.702624/
Gebetskette
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Re: gerichtsarzt fordert negativen coronatest für drogenscreening

Beitrag von Gebetskette »

Ich sehe das auch sehr kritisch, einen negativen Covid-Test zur Voraussetzung für ein angeordnetes Drogenscreening zu machen. Ich denke nicht, dass so eine Anordnung durch die bajuwarische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gedeckt ist. Bin aber auch kein Rechtsexperte. Wenn du dagegen vorgehen willst, kann dir vermutlich nur ein "unparteiischer" Anwalt helfen...
Mich würde mal die genaue Begründung des Gerichts unter Nennung der Rechtsgrundlage interessieren. Die werden ihre Entscheidung ja sicher nicht nur mit "Das ist vernünftig, das musst du jetzt machen!" begründet haben.

Ich denke auch nicht, dass du den Test gerichtsfest irgendwo anders machen kannst, als bei dem vom Gericht bestimmten Arzt.

Bei deinem Punkt12 finde ich, denkst du etwas blauäugig. Bei einem bereits verurteilten Straftäter würde ich auch in der Neuzeit keine "Unschuld" mehr vermuten ;)
wasauchimmer9102
Beiträge: 4
Registriert: Mi 3. Mär 2021, 20:30

Re: gerichtsarzt fordert negativen coronatest für drogenscreening

Beitrag von wasauchimmer9102 »

Gebetskette hat geschrieben: Mi 3. Mär 2021, 22:47 Mich würde mal die genaue Begründung des Gerichts unter Nennung der Rechtsgrundlage interessieren. Die werden ihre Entscheidung ja sicher nicht nur mit "Das ist vernünftig, das musst du jetzt machen!" begründet haben.
keine begründung

die "voraussetzung covidtest" wird dem albträumer einfach so vorgesetzt, nach dem motto "friss oder stirb",
und die gegenpartei hofft, dass der albträumer sich das gefallen lässt und auch noch "danke" sagt

ausserdem: wer ein infektionsschutzgesetz in der hand hat,
für den ist jedes problem eine infektionsgefahr.
wer eine gesundheitsdiktatur aufbauen will,
der will tests und impfungen als voraussetzung für ALLES.

der fiktive gerichtsarzt schreibt im letzten absatz der fiktiven vorladung:
damit das screening durchgeführt werden kann,
muss ein negativer corona-test, der nicht älter als 3 tage sein darf,
mitgebracht und vorgelegt werden.
der mangel an rechtsgrundlage wird kompensiert
durch fettschrift, kursivschrift und unterstreichen von vom zauberwort "muss"

auch das fiktive amtsgericht nennt keine rechtsgrundlage, sondern begnügt sich mit der behauptung
wenn ein negativer coronatest voraussetzung für eine urinkontrolle ist, dann muss ein coronatest gemacht werden.
das verlangen von einem negativen coronatest ist keine "angstneurose" sondern vernünftig!
das fiktive amtsgericht war etwas sparsamer mit kalligraphischen argumenten,
hier kommt nur ein rufzeichen zum einsatz

dafür bestes juristen-deutsch:
"wenn ein negativer coronatest voraussetzung für eine urinkontrolle ist"
"wenn"! ist er aber nicht.

das schreiben vom fiktiven amtsgericht ist auch ein ganz normaler brief,
keine "anordnung", keine "verfügung"
Gebetskette hat geschrieben: Mi 3. Mär 2021, 22:47 Ich denke auch nicht, dass du den Test gerichtsfest irgendwo anders machen kannst, als bei dem vom Gericht bestimmten Arzt.
ja, die monopolisten lieben ihre monopole ...

vielleicht sollte der albträumer präventive rechtsmittel anstrengen,
und nicht warten, bis die nächste "vorladung zu coronatest und drogentest" kommt

informeller brief ans zuständige landgericht? (das gericht, das den bewährungs-widerruf verhandeln müsste)
dienstaufsichtsbeschwerde gegen gerichtsarzt und amtsrichter? (wer kontrolliert die kontrolleure?)
selbstanzeige wegen einer geplanten "straftat"? ("verstoß" gegen die abstinenz-auflage)
den gerichtsarzt anzeigen wegen nötigung?
dem gerichtsarzt eine abmahnung schicken? (unterlassung fordern und einklagen)
Zuletzt geändert von wasauchimmer9102 am Do 4. Mär 2021, 17:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Martin Mainz
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Re: Gerichtsarzt fordert negativen coronatest für drogenscreening

Beitrag von Martin Mainz »

Wer soll denn diesen Corona-Test bezahlen?
wasauchimmer9102
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Re: Gerichtsarzt fordert negativen coronatest für drogenscreening

Beitrag von wasauchimmer9102 »

der covidtest wird verweigert, daher stellt sich die frage nicht
Gebetskette
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Re: Gerichtsarzt fordert negativen coronatest für drogenscreening

Beitrag von Gebetskette »

dafür bestes juristen-deutsch:
"wenn ein negativer coronatest voraussetzung für eine urinkontrolle ist"
"wenn"! ist er aber nicht.
Naja, aus Sicht des Gerichtes, wird der Test Voraussetzung sein, sobald der Arzt das anordnet.
Drogen sind gem. unserer ehemaligen Drogenbeauftragten ja auch illegal, weil sie verboten sind!
Oder verboten, weil sie illegal sind, wie auch immer...
Frage ist halt auch, in welchem Rahmen der Amtsarzt Anweisungen geben darf.

Grundsätzlich ist es immer besser, wenn du proaktiv vorgehst. Auf welche Weise und bei welcher Stelle du da am besten deine Einwände vorträgst, kann ich dir nicht beantworten. Wird dir vermutlich nur ein Rechtsgelehrter, evtl. auch dein Bewährungshelfer helfen können.

Problematisch bei dir ist halt auch, dass du deine Bewährung verlieren kannst, wenn du deren
Auflagen nicht erfüllst. D. h. du musst zumindest immer innerhalb irgendwelcher Fristen irgendwie reagieren. Meist auch nicht irgendwie, sondern so wie die das wollen..

Alternativ kannst natürlich versuchen, einfach ohne Covid-Test hinzugehen (optimalerweise mit Zeugen) und schauen, ob sie den Urintest nicht doch auch so durchführen. Falls sie dich nicht testen wollen und dann später versuchen, die Bewährung zu widerrufen, musst halt schauen, was im Widerrufsverfahren passiert. Ist naturgemäß allerdings eine recht riskante Sache.

Da du wie du schreibst bzgl. der Testanordnung nur einfache Briefe ohne Rechtskraft erhalten hast, kannst doch auch erst mal einfach unverbindlich die Schreiberlinge anschreiben. Teile denen mit, dass du in der bayr. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keinen Passus finden konntest, der einen negativen Corona-Test zur Voraussetzung der Abnahme eines Drogenscreenings macht und bitte die
hohen Damen und Herren um Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.

Zusätzlich kannst du auch fragen, welchen Einfluss ein negativer Corona-Test auf das Ergebnis eines Urin-Drogenscreenings hat. Hier erwartest du natürlich auch die Nennung der entsprechenden Informationsquellen. Dann muss man halt mal schauen, was sie antworten und die eigene Lage und das weitere Vorgehen ggf. neu bewerten.

Hast du allerdings wie oben schon erwähnt irgendwelche Fristen einzuhalten, wird dir keine Zeit für einen ausführlichen Schriftverkehr bleiben, dann ist es denke ich besser, sich an einen Anwalt zu wenden. Also dein Traum der einzulegenden präventiven Rechtsmittel ist vermutlich derjenige, welcher der Realität und deinen Wünschen am nächsten kommt.
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