Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Freno
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Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

Hier wird immer wieder empfohlen, geraten, manchmal geradezu gedrängt, in Repressionsfällen (Kontrollen, va im Strassenverkehr, vorläufige Festnahmen, Blutentnahmen etc.) Strafanzeigen gegen die Polizeibeamten zu stellen oder damit zu drohen.

Diese Ratschläge halte ich für haarsträubend falsch, kontraproduktiv und gefährlich. Sie kommen auch offenkundig von Leuten, die von der Juristerei keine Ahnung haben und sich irgendwas „ergoogelt“ oder aus den Fingern gesogen haben. Die Vorstellung, „Cannabis ist ein Menschenrecht“ scheint wohl auch bei einigen zu solchen Blüten getrieben zu haben.

„Revanche-Anzeigen“ gegen an der Strafverfolgung beteiligten Beamten – bzw die Drohung damit – sind ein „Alter Hut“ in der Justiz, „buissnes as usual“. Sie gehören zu einer Verteidigungsstrategie, die als „Konfliktverteidigung“ oder abwertend als „Chaos-Verteidigung“ in der juristischen Literatur diskutiert wird. Ihr Leitgedanke ist es, durch Ausnutzung aller Möglichkeiten zum „Stress machen“ in jedem Stadium des Verfahrens die Behörden und Gerichte weichzuklopfen und „zum Einknicken“ zu bringen, damit sie sodann für eine günstige Lösung „offen sind“. Diese Strategie ist hochgradig aufwendig, die Anwaltshonorare fangen im mittleren 5-stelligen Bereich überhaupt erst an, können schnell 6-stellig werden. Ein Musterbeispiel einer solchen Konfliktverteidigung dürfte der „Stammheim-Prozess“ gegen die RAF-Topterroristen in den 1970er Jahren gewesen sein. Den Angeklagten hat diese Strategie nix genutzt. Sie haben sich umgebracht oder sind im Knast verschimmelt. Nur ihre Anwälte konnten sich als unentwegte Streiter für die Menschenrechte ihrer Mandanten öffentlich präsentieren und haben Karriere gemacht. Einer davon war Otto Schilly, der als Bundesinnenminster dann zum „Eisernen Otto“ geworden war.

Wer wegen des Besitzes von Cannabis verfolgt wird, hat idR überhaupt nicht die Möglichkeit, eine solche Strategie zu finanzieren – und wer hier sein Leid klagt, hat oftmals noch nicht mal die Möglichkeit, einen Anwalt zu bezahlen, keine Chance auf Prozeßkostenhilfe oder Pflichtverteidigung. Es ist ein haarsträubender Irrtum zu Glauben, man könnte ohne den nötigen Schotter auf Tasche eine solche „Konfliktverteidigung“ durchhalten – man rast statt dessen mit Vollgas gegen eine Betonwand.

Man liest hier immer wieder, Polizisten hätten Angst vor Strafanzeigen, weil sie zu Beförderungssperren führen, solange das Verfahren läuft und man denkt, solche Verfahren würden – wie die Strafverfahren gegen normale Beschuldigte – monate- oder jahrelang laufen. Das ist eine krasse Fehleinschätzung – solche Strafverfahren laufen maximal ein paar Wochen, im Grunde die nur die Postlaufzeiten. In meiner Zeit als Referendar bei Staatsanwaltschaft in den frühen 1990er Jahren gab es dafür einen Gummistempel, den im Rahmen meiner Ausbildung zu bedienen ich einige 100x die Ehre hatte, heute gibt es wohl einen Textbaustein. Solche „Revance-Anzeigen“ kleiner Fische werden von niemanden innerhalb von Justiz und Behörden ernst genommen, vom Tisch gewischt. Natürlich kann man dagegen den Rechtsweg beschreiten – aber der kleine Fisch, der nicht mal einen Anwalt für sein Hauptverfahren bezahlen kann, kann sich diesen Weg nicht leisten und er selbst blickt durch den Dschungel der StPO und der Polizeigesetze nicht durch. Das weiß man bei den Profis. Und die Polizisten, die Kontrollen durchführen, Leute mit zur Wache nehmen und Blutentnahmen veranlassen – die wissen es auch. Gegen den Polizisten, den man bei einer Kontrolle mit einer Anzeige bedrohen will, sind wahrscheinlich schon Dutzende solcher Anzeigen mit Überlichtgeschwindigkeit eingestellt worden. Der grinst nur darüber und überlegt, was er sonst noch so kontrollieren könnte.

Natürlich gibt es Fälle von krassem Fehlverhalten von Ermittlungsbeamten. Die werden „gerichtskundig“, in der Fachpresse und „den Medien“ diskutiert, gepusht … aber in der Praxis spielen sie kaum keine Rolle.

Solche Strafanzeigen – oder die Drohungen damit – bewirken nur dreierlei: Zum einen wird ein noch viel engeren Schulterschluß zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten geschaffen, wie er ohnehin schon besteht. Man wird man dem Betroffenen zeigen wollen, wo der Hammer hängt. Das gelingt dann regelmässig auch. Zum zweiten löst sich jeder gute Wille in Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in eisige Luft auf. Dieser gute Wille ist durchaus da: gerade bei Ersttätern, geringfügigen Mengen der noch „relativ harmlosen Droge“ von Cannabis, über dessen Legalisierung ja aktuell diskutiert wird, die zudem oft auch nur wenige Gramm über den Verordnungen der Bundesländer liegen, ist man, um sich „unnötige Arbeit“ zu ersparen, oftmals gerne bereit, ein oder sogar zwei Augen zuzudrücken, vor allem, wenn der Betroffene von einem Anwalt, der die Praxis kennt, geschickt verteidigt wird. Und zum dritten und vielleicht wichtigstem Moment: wer eine „Konfliktverteidigung“ beginnt, gibt ein – freilich nicht gerichtsverwertbares – Schuldeingeständnis ab, was vor allem dann auf die Füsse fällt, wenn man nicht in der Lage ist, eine solche „Konfliktverteidigung“ auch durchzuhalten.

So kann es passieren, daß der eine – geschickt verteidigt und vertreten - wegen genau der gleichen Menge an „BtM“ mit einer Verfahrenseinstellung gegen geringfügige Auflagen davonkommt, nicht mal vorbestraft ist und auch keinen ernsten Ärger mit der Führerscheinstelle bekommt – während der andere, der – von vertrauenswürdigen Internet-Experten (sie haben ja schon über 500 Beiträge verfasst und 1000e von "likes" bekommen !) über die Rechtslage „fachkundig“ beraten - mit Drohungen, Strafanzeigen, Menschenrechten und Verfassungsbeschwerden nur so um sich wirft, am Ende eine Freiheitsstrafe kassiert, u.U. sogar einbuchten darf, Führerschein und vielleicht auch Arbeitsstelle verliert – weil man dem „kleinen Fisch“ und „Wadenbeißer“, der mit den großen Hunden pissen will, aber dann das Bein nicht hoch bekommt, eben zeigt, wo der Hammer hängt. „Dann gehst Du halt bis vors Bundesverfassungsgericht !“ - was wohl kaum einer von jenen Internetforums-Rechtsexperten weiß, die einen immer bis nach Karlsruhe schicken wollen: das Bundesverfassungsgericht entscheidet selbst und unanfechtbar darüber, welche Verfassungsbeschwerden es „zur Entscheidung annimmt“ oder „mangels grundsätzlicher Bedeutung“ mit dem Gummistempel bzw dem Textbaustein zurückweist. Wer heute auf das Bundesverfassungsgericht zählen will, wenn er mit 10 g illegalem Cannabis erwischt worden ist, sollte besser Lotto spielen – die Chancen beim Lotto sind wenigstens 1000x besser.

Was ich hier schreibe, wird vielen nicht passen und einige werden sich bemüßigt fühlen, mir die Rechtslage zu erklären, weil Cannabis doch ein Menschenrecht ist und auch die Wissenschaft und überhaupt und irgendeines jener Urteile über polizeiliches Fehlverhalten werden sie auch ergooglet haben – diesen meinen Aufklärern über die Rechtslage sei gesagt, daß bei Juristen wie mir – auch wenn ich diesen Beruf seit langem nicht mehr ausübe – nichts als der Stinkefinger hochgeht, wenn absolute Laien einem Juristen die Rechtslage erklären wollen. Jura muß man nicht umsonst studieren und danach eine mehrjährige Ausbildung – das Referendariat - in der Praxis machen. Diesen meinen Kritikern sei vorab gesagt: wenn Ihr hier im Forum "Recht bekommt", ist das schön für Euch - aber denen, die dem "Repressionsfall" ausgesetzt werden, nützt es gohrnüschdt.

Auch bei meinen in der Praxis tätigen Kollegen, den höheren Beamten der Polizei, den Staatsanwälten und Richtern geht nur der Stinkefinger hoch – und dazu noch eine manchmal regelrecht wilde Lust, solchen Belehrern über die Rechtslage, die oftmals noch nicht mal Abitur haben, geschweige denn Jura studiert haben, zu zeigen, wo der Hammer hängt. Meine in der Praxis tätigen Kollegen wissen das auch, daß sie – im Gegensatz zu mir - den Hammer in der Hand haben. Und die Polizisten an der Front wissen das auch ganz genau, daß „der Rechtsstaat“ - dh die mit dem Hammer - hinter ihnen, den Polizisten, steht und nicht hinter denen, die damit wild herumfuchteln, ohne auch nur die geringste Ahnung davon zu haben, wo der Hammer wirklich hängt.

Daß hier nirgendwo etwas davon zu lesen ist, daß solche Anzeigen gegen Ermittlungsbeamte irgendwas gebracht hätten, nur immer „aufs Blaue“ dazu geraten oder sogar dazu gedrängt wird, spricht doch schon für sich.

Auch das ist eine Erfahrung aus meiner anwaltlichen Praxis: die allermeisten, die am Küchen- oder Stammtisch – heutezutage: im Internet – oder auch in der Kanzlei beim Anwalt die ganz großen Töne spucken, knicken regelmässig schon vor der Polizei, erst recht vor Gericht total ein, werden zu einem aufgelösten Nervenbündel, das sich dann um Kopf und Kragen redet (wenn es nicht ein guter Anwalt verhindern kann).

Lasst diesen Unfug sein – dieser Schuß geht brutal nach hinten los !
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Cookie »

Freno hat geschrieben: Mo 16. Aug 2021, 22:48 Die Vorstellung, „Cannabis ist ein Menschenrecht“ scheint wohl auch bei einigen zu solchen Blüten getrieben zu haben.
Nur um das klarzustellen, nicht "Cannabis ist ein Menschenrecht" (eher Grundrecht), sondern der Konsum desselben. Deshalb ist der Konsum auch nicht strafbar! Nie gewesen. Und insofern kann ich die "Rachegelüste" Vieler auch gut verstehen, auch wenn ich - und da gebe ich dir Recht - vorsichtig mit einzelnen Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte wäre. Aber davon, dass hier "immer wieder empfohlen, geraten, manchmal geradezu gedrängt" wird, das zu tun, lese ich nicht - außer vielleicht in (berechtigten?) Einzelfällen, von denen ich aber nichts weiß.
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bad guy
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von bad guy »

Ja gegen Ermittlungsbeante würde ich auch keine Strafanzeigen stellen.
Aber Freno wie siehst du das mit der Infragestellung des Verbots an sich wenn man zB als Eigenbedarf Grower erwischt wird?
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Jahkob »

Freno du beschreibst "deine" Seite als würden alle "nur" ihren Job machen und fehlerfrei arbeiten. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dem ist leider nicht so!

Deswegen meine Frage an dich: Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei (wann auch immer) wenn sie eindeutig ihre Authorität überschreitet? Sie im schlimmsten Fall Gewalt androht um dich zu einer Aussage zu bewegen? Oder noch schlimmer wenn sie dich im Polizeigewahrsam zum Krüppel schlagen? Nich beschweren weil bringt ja eh nix?

Und wenn du dann weiter schreibst das den lieben Herren bei der Staatsanwaltschaft dann quasi die Hutschnur reisst wenn sich ein normaler Bürger erdreistet sein Recht einzufordern dann darf sich meiner Meinung nach auch keiner mehr wundern wieso Authoritäten nicht mehr ernst genommen werden und auch die Gewaltbereitschaft steigt.
Freno
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

Cookie hat geschrieben: Di 17. Aug 2021, 08:11 (...)
Nur um das klarzustellen, nicht "Cannabis ist ein Menschenrecht" (eher Grundrecht), sondern der Konsum desselben. Deshalb ist der Konsum auch nicht strafbar! Nie gewesen. (...)
Lustigerweise hast Du sogar Recht - der Konsum "an sich" ist nicht strafbar, war es zumindest in der BRD nie gewesen. Strafbar ist "nur" der Besitz und die Übertragung des Besitzes an Betäubungsmitteln, sofern keine im BtMG geregelte Ausnahme eingreift. Indessen ist es schlichtweg undenkbar, ein Betäubungsmittel "zu konsumieren", ohne es zu besitzen. "Besitz" heißt für den Juristen: die unmittelbare, tatsächliche "Sachherrschaft" zu haben. (Die zivilrechtlichen Differenzierungen wie "mittelbaren Besitz" lasse ich hier mal ausser Ansatz.) Nur dann, wenn Dir von jemand anderem ohne Dein Wissen und Wollen ein Betäubungsmittel verabreicht wird, besitzt Du es nicht und machst Dich nicht strafbar. So einen Fall habe ich übrigens mal selbst erlebt, als mir bei einer feierlichen Veranstaltung, auf der ich auch noch eine Rede zu halten hatte, von einer Freundin ein selbstgebackener Keks angeboten wurde. Da es in der Adventszeit war, hatte ich mir nichts dabei gedacht und erst gemerkt, was für ein Keks das war, als ich auf dem Podium stand. Das war seitens dieser Freundin schlicht: Vergiftung. Es gab zwar keine Anzeige von mir, aber ein "problemorientiertes Gespräch" darüber.

Jenseits dieser lustigen Episode ist es in der Praxis tödlich, diesen Standpunkt einzunehmen: der Besitz oder der Konsum von Cannabis sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht strafbar. Die Rechtsprechung des BVerfG und der sonstigen Obergerichte ist eindeutig. Auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur ist, solange ich sie verfolgt habe, also bis ca. 2010 so etwas nie vertreten worden. Das positive, von einem demokratischen Gesetzgeber "gesetzte Recht" kann auch dann Geltung verlangen, wenn es "falsch" ist, solange es nicht so dermaßen unerträglich falsch ist, daß nach der "Radbruchschen Formel" (mal bei Wiki gucken!) von einer Geltung nicht mehr gesprochen werden kann, wie etwa bei den "Nürnberger Gesetzen" der Nazis. Von so einer unerträglichen Falschheit kann beim BtMG keine Rede mehr sein, spätestens seitdem die Möglichkeit eröffnet worden ist, Cannabis als Medikament zu verordnen. Gewisse Grundentscheidungen menschlichen Zusammenlebens können eben nicht juristisch, sondern nur politisch getroffen werden.

Dementsprechend muß man im Repressionsfall von der "Geltung" des Cannabis-Verbotes im BtMG ausgehen, auch wenn man dieses für falsch hält und politisch für eine 'Legalisierung' eintritt, was ja durchaus legitim ist. Ich habe schon mal erwähnt: selbst der Bundesverband deutscher Kriminalbeamter fordert seit über 10 Jahren die Legalisierung von Cannabis !

Was die Anwendung illegaler Ermittlungsmethoden anbelangt, empfehle ich mal bei Wiki oder Google nach dem "Fall" Daschner, Gäfgen oder Jakob v. Metzeler zu suchen. Jakob v. Metzeler war der minderjährige Sohn eines Frankfurter Bankiers, der von Gäfgen entführt wurde, um ein millionenschweres Lösegeld zu erpressen. Daschner war der damals als Vizepräsident der Frankfurter Polizei höchster Verantwortungsträger (der Präsident selbst war in Urlaub und hütete sich weise, seinen Urlaub abzubrechen), der schließlich - honorigerweise schriftlich, was die Strafverfolgung gegen ihn überhaupt erst in Gang brachte - anordnete, dem schnell ermittelten tatverdächtigen und verhafteten Gäfgen Folter anzudrohen und gegebenenfalls auch anzuwenden, um das Leben des Jungen zu retten. Die Androhung ist auch ausgesprochen worden - doch der Junge war schon von Gäfgen ermordet worden, der Täter knickte wenig später nach der Androhung von Folter (ausgeführt wurde sie nicht) ein und führte die Polizei zur Leiche. Wegen dieser besonderen Konstellation hat der Fall große Wellen geschlagen und einige höchstrichterliche Urteile produziert.
Instruktiv ist jedoch v.a. das rechtskräftig gewordene Urteil des LG Frankfurt gegen den Polizeivizepräsidenten Daschner und den die Folterandrohung aussprechenden Polizisten. Das Urteil ist brillant und aufgrund seiner absehbaren öffentlichen Bedeutung auch für Nichtjuristen gut lesbar abgefasst und leicht im Netz zu finden, zb über Wiki.

Schwere, "illegale" polizeiliche Übergriffe sind in der BRD verhältnismässig selten. Man braucht sie auch nicht. Die rechtlichen Möglichkeiten sind regelmässig völlig ausreichend. Man kann Verdächtigen eine Schußwaffe in den Bauch halten, sie fesseln und vorläufig festnehmen, sie selbst und ihre Wohnungen und sonstige Räumlichkeiten durchsuchen, zu denen sie Zugriff haben - zB die Wohnung eines "Partners", zu der man einen Schlüssel hat - und eben auch: Blut abnehmen (lassen), in schweren Fällen U-Haft beantragen. Der Grenzbereich zur "weissen Folter" ist fliessend. "Weisse Folter" - das ist Folter, die nicht nachweisbar ist, keine objektiven Spuren hinterlässt. Der o.g. "Schußwaffengebrauch" gehört zB häufig dazu, auch allerlei Täuschungen oder Drohungen zB mit U-Haft oder "leere" Versprechungen. Dazu habe ich mich schon geäussert.

Wenn man damit konfrontiert wird, hilft auch nur der Weg zum Anwalt. Das sage ich zum wiederholten Male: wer mit einem Repressionsfall konfrontiert wird, ist ohne Anwalt aufgeschmissen, weil die komplizierten Regeln des Straf- und Strafprozeßrechts sowie der Nebengebiete wie Führerscheinrecht für den Laien völlig undurchschaubar sind.

Wenn tatsächlich mal ein konkreter, schwerer Übergriff von Polizeibeamten vorliegen sollte, wird es dann am Anwalt sein, über die konkret erforderlichen Schritte zu beraten.
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Cookie »

Freno hat geschrieben: Di 17. Aug 2021, 23:53 Lustigerweise hast Du sogar Recht - der Konsum "an sich" ist nicht strafbar, war es zumindest in der BRD nie gewesen. Strafbar ist "nur" der Besitz und die Übertragung des Besitzes an Betäubungsmitteln, sofern keine im BtMG geregelte Ausnahme eingreift. Indessen ist es schlichtweg undenkbar, ein Betäubungsmittel "zu konsumieren", ohne es zu besitzen.
Ja, aber der Konsum wird dir nicht zur Last gelegt!

Du darfst es nicht besitzen, aber dazu hat Richter Müller mal eine lustige Ausnahme formuliert: https://www.strafrechtsblogger.de/teiln ... k/2015/09/
:mrgreen:

Klar, ist Blödsinn, aber nach geltendem "Recht" ist diese Ausnahme die "einzige" Möglichkeit, legal zu kiffen - abgesehen von der medizinischen Nutzung.
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

Cookie hat geschrieben: Mi 18. Aug 2021, 09:26 (...)
Du darfst es nicht besitzen, aber dazu hat Richter Müller mal eine lustige Ausnahme formuliert: https://www.strafrechtsblogger.de/teiln ... k/2015/09/
:mrgreen:

Klar, ist Blödsinn, aber nach geltendem "Recht" ist diese Ausnahme die "einzige" Möglichkeit, legal zu kiffen - abgesehen von der medizinischen Nutzung.
Selbst bei dem Gedankenexperiment des "dressierten Affen, der den joint rumreicht" kann man juristisch zu einem anderen Ergebnis kommen: der Affe wird als Werkzeug des Besitzers betrachtet, ähnlich einem Roboter. Zum "besitzen" braucht man nicht "drauf zu sitzen" oder "es in den Händen halten". Die "unmittelbare Sachherrschaft" kann auch durch Werkzeuge hergestellt werden. "Unmittelbar" heißt hier nur, daß keine weitere Person als "Besitzmittler" oder "Besitzdiener" in Anspruch genommen wird. So ist zB der Inhalt einer verschlossenen Geldkassette in der Wohnung auch dann im Besitz des Schlüsselinhabers, wenn er sich ausserhalb der Wohnung befindet.

Die - ursprünglich zivilrechtlichen - Formen des Besitzes können aber auch im BtM-Strafrecht eine Rolle spielen. So bleibt zB ein dealer auch dann Besitzer, wenn er das illegale Cannabis einem Boten übergibt. Der Bote selbst kann dabei ebenfalls Besitzer 1. Ordnung, der dealer Besitzer 2. Ordnung sein - aber auch, wenn er nicht weiß, daß er Cannabis transportiert, ein "schuldloses Werkzeug". In den 1970er und 80er Jahren war es 1 klassischer Trick von Drogenkurieren, ihre "Ware" im Gepäck von harmlos wirkenden Flugtouristen zu verstecken, das ihnen nach der Ankunft im Zielland dann geraubt wurde.

Jenseits dieser juristischen Sophistik jedoch möchte ich noch auf 2 Arten der Betrachtung der Rechtslage aufmerksam machen: die "Dogmatische" und die "Praktische". Dogmatisch kann man schon begründen, das BtMG sei, was Cannabis anbelangt, verfassungswidrig und wenigstens insoweit nichtig. Dogmatisch begründbar ist alles - Juristen können alles mit guten Gründen beweisen oder widerlegen. Das ist ihr Job, eine ihrer "Kernkompetenzen". Beim "Haschisch-Urteil" des BVerfG haben sich die Kläger ja auch genau auf eine solche grundrechtsdogmatische Argumentation gestützt - das BVerfG ist dem bekanntlich nicht gefolgt. Die Praxis orientiert sich jedoch an der höchstrichterlichen Rechtssprechung, an der sich ja auch die Untergerichte orientieren.

Ich schließe es keineswegs aus, daß sich die höchstrichterliche Rechtssprechung insofern zugunsten von Cannabis ändern könnte, nämlich dann, wenn "der Gesetzgeber" in den nächsten Jahren nicht dementsprechend tätig wird. Die großen Zeiten des BVerfG sind vorbei - in den 1980er und 1990er Jahren hat das BVerfG den Bundestag regelrecht vor sich her getrieben, va im Steuerrecht. Der Öffentlichkeit besser bekannt geworden ist die "Homo-Ehe", zu der das BVerfG ja auch Dutzende von Entscheidungen - im wesentlichen für eine absolute Gleichstellung mit der herkömmlichen Ehe - getroffen hatte. Gelegentlich zeigt Karlsruhe immer noch seine Zähne und ausser den "C-Parteien" ist eigentlich jeder Teilnehmer an der öffentlichen Debatte für eine Legalisierung - eben vor allem auch die Organisationen der Strafverfolgungsbehörden und -juristen.

Aber solange es dazu noch nicht gekommen ist, ist jeder gut beraten, aus "praktischen Erwägungen" von der weiteren Gütligkeit des BtMG insbesondere hinsichtlich Cannabis auszugehen.
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Cookie »

Freno hat geschrieben: Mi 18. Aug 2021, 14:21 Selbst bei dem Gedankenexperiment des "dressierten Affen, der den joint rumreicht" kann man juristisch zu einem anderen Ergebnis kommen: der Affe wird als Werkzeug des Besitzers betrachtet, ähnlich einem Roboter.
Na, da unterscheiden sich unsere "Rechtsverständnisse" aber - der Affe gehört natürlich sich selbst, nicht "mir", sondern höchstens (auch noch) "zu mir" ;).

Ich weiß, Du sagst jetzt wahrscheinlich sinngemäß "da der Affe kein Mensch ist, hat er auch nicht dieselben Rechte" (wie das Recht, sich selbst zu gehören? Ähm... wer legt das fest? Ach ja, der Mensch. Toll.). Daher u. A. habe ich extra nicht Jura studiert!
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

bad guy hat geschrieben: Di 17. Aug 2021, 10:08 Ja gegen Ermittlungsbeante würde ich auch keine Strafanzeigen stellen.
Aber Freno wie siehst du das mit der Infragestellung des Verbots an sich wenn man zB als Eigenbedarf Grower erwischt wird?
Ich möchte auch hierauf noch kurz eingehen: auch der "Eigenbedarf-Grower" unterliegt dem Verbot des BtMG, daß ich auch insofern "aus praktischen Erwägungen" nicht in Frage stelle. Die Teil-Legalisierung von Cannabis begann bekanntlich mit der Möglichkeit, zum Eigenbedarf eine 1-stellige Zahl von Pflanzen aufzuziehen und deren Produkte dann auch in Besitz zu halten. Dafür war aber die Genehmigung einer Bundesbehörde erforderlich, die so gut wie nie erteilt wurde. Wie das heute aussieht, weiß ich nicht. Heute ist medizinisches Cannabis überall gut erhältlich - auf Rezept eines Arztes. Da besteht für diesen "medizinischen Eigenanbau" eigentlich kein Bedarf mehr.
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Martin Mainz
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Martin Mainz »

Eigenanbau ist seit 2017 vom BFArM nicht mehr genehmigt worden (wegen Cannabis als medizin). Deswegen wurde es in Kreisen auch Anbauverhinderungsgesetz genannt.

Die Frage von BadGuy zielte aber meiner Meinung nach darauf ab, ob die sich der Gang vors Bundesverfassungsgericht bei Strafe wegen Eigenanbau lohnt.
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Jahkob »

Ich stelle einfach nochmals meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit gegen Beamte vorzugehen die gegen Gesetze verstoßen?
Freno
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

Martin Mainz hat geschrieben: Mi 18. Aug 2021, 16:08 (...)
Die Frage von BadGuy zielte aber meiner Meinung nach darauf ab, ob die sich der Gang vors Bundesverfassungsgericht bei Strafe wegen Eigenanbau lohnt.
Ich meine: grundsätzlich Nein. Das BVerfG kann erst angerufen werden, wenn der Instanzenzug der normalen Gerichtsbarkeit ausgeschöpft worden ist. Dh im strafrechtlichen Bereich: mindestens 2 Instanzen, für die man die Kosten für Anwalt und sonstige Verfahrenskosten tragen muß. Die Gerichtskosten sind nicht der Hammer - meistens sind es die Kosten für Zeugen und Gutachter, die uU sehr hoch werden können. Die Anwaltshonorare sind überdies auch sehr hoch. Und dann kommt die Verfassungsbeschwerde selbst, für die man auch wieder einen Anwalt braucht. Es gibt auf Verfassungsbeschwerden spezialisierte Kanzleien, man kann sie zB über den Anwalts-Such-Service des Deutschen Anwalts-Vereins (DAV) online auffinden. Theoretisch "kann" jeder Anwalt Verfassungsbeschwerden "verfassen". Aber: um eine Chance zu haben, "zur Entscheidung angenommen" zu werden, statt mit Gummistempel als "nicht von grundsätzlicher Bedeutung" zurückgewiesen zu werden, muß man die Rechtssprechung des BVerfG intensiv verfolgen. Die spezialisierten Anwälte sind auch öfters zu Verhandlungen in Karlsruhe und haben einen persönlichen Eindruck von den Richtern und wie sie "ticken". Aber solche Spezialisten sind teuer - ich kann nicht in € sagen, wie teuer, aber vierstellig wird es allemal.

Wer mit Eigenanbau erwischt wird, sollte sich einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt engagieren, der "local expert" sein sollte, der weiß, wie die Richter des zuständigen Gerichts "ticken". So hat man die besten Chancen, die Sanktionen zu minimieren. Als Ersttäter und mit "zwei, drei Pflanzen auf dem Balkon" kann mit dem blauen Auge - Einstellung nach §§ 153, 153a StPO - davonkommen.

Bei einschlägig Vorbestraften und größeren Mengen kann es eng werden, da droht uU eine Haftstrafe, die auch vollstreckt wird, je nach Umständen. Dann kann es sich in unseren Zeitläuften lohnen, den Rechtsweg voll auszuschöpfen - "bis nach Karlsruhe" - auch wenn es sündhaft viel Geld kostet. Weil: m.E. ist die Legalisierung in den nächsten Jahren zu erwarten. Wird ein Straftatbestand während des Verfahrens - des Instanzenzuges - vom Gesetzgeber aufgehoben oder die Strafbarkeit reduziert, ist das grundsätzlich zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen. Es kann also im Einzelfall eine sinnvolle Strategie sein, das Verfahren möglichst lange im "juristischen Orbit" zu halten und auf eine alsbaldige (Teil-)Legalisierung zu setzen. Der Aufwand dafür ist recht hoch, wird in den unteren fünfstelligen Bereich gehen können. Aber das ist immer noch besser, als in den Knast zu gehen - wenn man diese Beträge aufbringen kann.

Eine allgemeine Regel lässt sich jedoch - wie so oft - nicht aufstellen.
Zuletzt geändert von Freno am Mi 18. Aug 2021, 22:05, insgesamt 1-mal geändert.
Freno
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

Jahkob hat geschrieben: Mi 18. Aug 2021, 18:53 Ich stelle einfach nochmals meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit gegen Beamte vorzugehen die gegen Gesetze verstoßen?
Ja - die gibt es. Den berühmten Beispielsfall "Daschner/Gäfgen/v.Metzeler"habe ich bereits erwähnt. Allgemeine Regeln kann man jedoch nicht aufstellen. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an, die von einem Rechtskundigen - idR einem Anwalt - konkret geprüft werden müssen. Darüber hinaus ist es fraglich, ob ein Vorgehen gegen Ermittlungsbeamte in einem Strafverfahren "per saldo" einen Vorteil für den Beschuldigten bringt. Der Entführer, Erpresser und Mörder Gäfgen ist als Tatverdächtiger klar rechtswidrig mit Folter bedroht worden und hat diesen Umstand zu seiner Rechtsverteidigung auch legitimerweise genutzt und eine Vielzahl von Urteilen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte produziert - nur genützt hat es ihm überhaupt nichts.

Gäfgen ist immerhin Jurist - er hat das 1. Staatsexamen noch in der Haft abgelegt. Der von Repressionen wegen Cannabis Betroffene hat in der Regel überhaupt keine Rechtskenntnisse. Wenn er alleine auf sich gestellt und im Vertrauen auf vollmundige Ratschläge von - juristisch völlig ahnungslosen - Besserwissern aus Internet-Foren juristisch "um sich schlägt", schadet er sich idR mehr, als es ihm nützt. Ich habe versucht, zu beschreiben, warum das so ist.

Es hilft nichts: wer von einem "Repressionsfall" betroffen ist, kommt um den Anwalt - und die damit verbundenen Kosten - nicht herum.
Jahkob
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Jahkob »

Ja sowas hab ich mir schon Gedacht. Bestätigt leider auch nur meine persönliche Erfahrung mit Beamten. Sie wissen genau was sie dürfen und was nicht und es wird mit Absicht drauf geschissen um dich zu provozieren...

Vor Gericht heisst es dann: Antrag abgelehnt.

Ist nicht gegen dich persönlich gerichtet Freno, du beschreibst ja auch nur das was du in deinen Jahren so gesehen und erfahren hast. Ich reagiere aufgrund persönlicher Erlebnisse leider allergisch auf Beamte die meinen sie können ihre Macht missbrauchen.
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Jahkob hat geschrieben: Mi 18. Aug 2021, 18:53 Ich stelle einfach nochmals meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit gegen Beamte vorzugehen die gegen Gesetze verstoßen?
Zumindest ein anderer Fall den ich kenne ist dokumentiert:
Entwürdigende Drogenkontrollen

Es war Donnerstagnachmittag, 1. März, als Martin Bäumler (Name geändert) am Hauptbahnhof die Rolltreppe von der U 5 nach oben fuhr, um in die U 1 umzusteigen. Er sah drei Polizeibeamte auf sich zukommen, Wut und Angst krochen in ihm hoch, denn er wusste genau, was ihn erwarten würde: Den Polizisten aufs Revier folgen, die vergebliche Bitte, einen Anwalt anrufen zu dürfen, splitternackt ausziehen, breitbeinig hinstellen, bücken, Analnachschau, vor den Augen der Beamten die Vorhaut des Penis zurückziehen.
Eine Art der Drogenkontrolle, wie sie bei der Münchner Polizei wohl des öfteren praktiziert wird. Zumindest Bäumler wurde auf diese Art und Weise bereits zehnmal von der Polizei bloßgestellt. Drogen gefunden haben die Beamten bei ihm noch kein einziges Mal.
...
Liegt es an der Geschichte von Martin Bäumler? Er war 22, als seine Mutter nach längerer Pflege zu Hause starb, für den jungen Mann ein Schicksalsschlag, der ihn etwas aus der Bahn warf. Er fand keine Arbeit, ab und an ein Joint, er hing mit Freunden ab. Falschen Freunden. Einer von ihnen wurde wegen Drogenbesitzes von der Polizei vernommen, er schwärzte Martin Bäumler an.
...
Was aber blieb, war der Eintrag im Polizeicomputer: Dass irgendwann einmal gegen Bäumler wegen des Besitzes von Drogen ermittelt worden war. Dass die Vorwürfe sich als haltlos erwiesen hatten, spielte dabei wohl keine Rolle. Für Martin Bäumler allerdings sollte der Vermerk im Polizeiregister erhebliche Konsequenzen haben.
...
"Richterin und Staatsanwältin waren schockiert über das Verhalten der Polizeibeamten", erzählt Thöle. Ein Beamter habe ausgesagt, diese Art der Kontrolle sei üblich: "Das machen wir immer so." Das Gericht hielt die Entkleidungs-Praxis für völlig unangemessen und stellte den wegen Beamtenbeleidigung angeklagten Bäumler straffrei. Gleichzeitig, so sagt Thöle, habe die Richterin die Polizisten ermahnt, dieses rechtswidrige Prozedere einzustellen und ihre Vorgesetzten entsprechend zu informieren.
....
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dr ... .1349840-0

Jahkob hat geschrieben: Mi 18. Aug 2021, 18:53 Es hilft nichts: wer von einem "Repressionsfall" betroffen ist, kommt um den Anwalt - und die damit verbundenen Kosten - nicht herum.
Sehe ich auch so....

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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

Ich habe eben als Anwalt und zuvor im Referendardienst insgesamt ca. 20 Jahre mit Polizisten, Staatsanwälten und Richtern zusammengearbeitet - da ist die Perspektive eine andere. Auch nach meinem Ausscheiden aus dem Berufsleben hatte ich mit diesen Staatsorganen niemals irgendwelche Probleme. Man muß es nicht aussprechen, daß man mal "dazugehört" hatte - sie merken es, zB am Gebrauch von Fachwörtern, der durchaus zu diesem Zweck von mir auch forciert wird.

Etwas abstrakter betrachtet: mir geht es darum, ein paar Ratschläge zu geben, wie man sich im "Repressionsfall" sinnvoll verhält und Fehler vermeidet, um möglichst mit einem blauen Auge davon zu kommen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Man nennt das "Strafmaßverteidigung". Eine "Freispruchverteidigung" bei BtM-Sachen ist so gut wie unmöglich: wer mit illegalem Cannabis in der Tasche erwischt wird, ist nun mal am Arsch gekniffen.

Ich kann es ja irgendwo verstehen, wenn man "Rache" nehmen will an denen, die einen "hops genommen" haben - aber ich meine, es ist vernünftiger, sich die Schadensbegrenzung als Ziel zu setzen und sich dementsprechend zu verhalten, auch wenn es schwer fällt.
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FraFraFrankenstein
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Freno hat geschrieben: Do 19. Aug 2021, 12:37
Ich kann es ja irgendwo verstehen, wenn man "Rache" nehmen will an denen, die einen "hops genommen" haben - aber ich meine, es ist vernünftiger, sich die Schadensbegrenzung als Ziel zu setzen und sich dementsprechend zu verhalten, auch wenn es schwer fällt.
Also das Wort "Rache" ist hier vollkommen fehl am Platz. Die Polizisten machen nicht die Gesetze, sie führen sie nur aus. Wir Treten hier an, um die Politik zu verändern, dass der Polizeieinsatz bei Cannabis nicht notwendig ist. Dann gibt es auch keinen Platz für Hassgefühle gegenüber der Ausführenden Gewalt. :geek:
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Jahkob
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Jahkob »

Finde das ja durchaus positiv das Du durchweg positive Erfahrungen gemacht hast und keinerlei Probleme hattest.

Gibt aber mehr als nur einen dokumentierten Fall von Polizeigewalt gerade bei Kontrollen von Patienten, leider...

Es hier auch nicht um Rache oder "Get Even". Aber es prägt schon ein wenig das Gerechtigkeitsempfinden wenn man immer wieder von Polizisten erfährt die ihre Machtposition Missbrauchen und man keinerlei Handhabe dagegen hat.


Und mein Tipp gegenüber der Polizei wenn man mit illegalem Cannabis erwischt wird ist ganz simpel und einfach: Schweigen bzw sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen.

Klar werden sie dich voll labern das das Schweigen vor Gericht negativ ausgelegt wird (verhälst dich ja nicht kooperativ gegenüber Ermittlungskräften). Das nehme ich gerne in Kauf wenn ich damit verhindere mich in Gespräche verwickeln zu lassen die NUR negativ für mich sein können! Einfach GARNICHTS sagen.
Freno
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

Jahkob hat geschrieben: Do 19. Aug 2021, 15:26 (..)

Und mein Tipp gegenüber der Polizei wenn man mit illegalem Cannabis erwischt wird ist ganz simpel und einfach: Schweigen bzw sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen.

Klar werden sie dich voll labern das das Schweigen vor Gericht negativ ausgelegt wird (verhälst dich ja nicht kooperativ gegenüber Ermittlungskräften). Das nehme ich gerne in Kauf wenn ich damit verhindere mich in Gespräche verwickeln zu lassen die NUR negativ für mich sein können! Einfach GARNICHTS sagen.
Das ist absolut richtig. Ich habe mich hier mal ausführlich dazu geäussert:

viewtopic.php?p=88679#p88679

Es ist übrigens nicht richtig - was die Polizisten manchmal sagen - daß Schweigen vor der Polizei vor Gericht negativ ausgelegt wird: es ist "buisness as usual" bei Gericht. Als frischgebackener Anwalt habe ich ein paarmal versucht, mit den Mandanten zur Aussage bei der Kripo zu gehen - aber diese sehr zeitaufwendige Kooperation hatte überhaupt nüschdt gebracht, also hab ich es sein lassen. Es ist normal, daß anwaltlich vertretene Beschuldigte sich erst nach Akteneinsicht "einlassen", uU erst vor Gericht.

Wenn Betroffene Fehlverhalten von Polizisten zu beklagen haben, dann müssen sie das mit ihrem Anwalt besprechen. Nur der Anwalt kann beurteilen, "was Sache ist" und entsprechende Empfehlungen abgeben. In Internet-Foren kann man nicht vollständig "die Hosen runterlassen" - die "Gegenseite" liest hier garantiert mit. Beim Anwalt kann und muß man es. Anwälte mit etwas Berufserfahrung merken auch schnell, wenn sie vom Mandanten belogen werden - was übrigens häufiger vorkommt, als man meinen würde. Gute Anwälte schaffen es dann auch, dem Mandanten klar zu machen, daß es so nicht läuft.
JoMedic 64658
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von JoMedic 64658 »

Jahkob hat geschrieben: Mi 18. Aug 2021, 22:29 Ich reagiere aufgrund persönlicher Erlebnisse leider allergisch auf Beamte die meinen sie können ihre Macht missbrauchen.
Oh das kenne ich auch, die Beamten fahren teils selber mit den Clubs. Richter werden von CDU Politikern in s Amt berufen und diese Politiker gehen bei Ndrangetha und CO Ein und Aus, so der G.Öttinger(EU Kommisar) im Fall Da Bruno, man nannte ihn "Unseren Minister".
Von wegen Rechtsstaat! Ich werde nie mehr zu der Polizei oder zum Anwalt gehen ab jetzt wird mit Gewalt geantwortet und das wird dann auch verstanden, Leider muss das so in Südhessen.
Ich lass mich nimmer verprügeln weil ich DHV Mitglied bin und hinterher von Staatsanwalt auslachen bei der Hauptverhandlung in der ich Geschädigter war!
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