Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_06.01.15)

Doc_A
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_07.10.14)

Beitrag von Doc_A »

Ich bin kein Jurist, möchte aber doch eine Vermutung abgeben:

Aus der Sache mit dem "freiwilligen" positiven Test wirst Du wohl nicht mehr rauskommen. ("Zeugen"aussagen der Beamten)

Das mit dem schlampigen Bericht würde ich mit meinem Anwalt mal durchkauen... (und selbst wenn nur ein kleines Trittchen gegen das Schienbein der Behörde dabei rauskommt)
:shock:
devilfish
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_07.10.14)

Beitrag von devilfish »

Deine Vermutung teile ich mit dir ;)
Das werden die schon so hindrehen, wie sie es brauchen. Mit dem unvollständigen und verdrehten Bericht könnte man aber vielleicht wirklich zu einem kleinen Hieb ausholen. Ich muss das nachfragen und abklären.
Sobald sich was tut oder mir wieder was auf- bzw. einfällt melde ich mich in jedem Fall wieder. Ich schreib hier sowieso alles nieder, bis das Thema zu 100% vom Tisch ist.
Noch sind wir ja erst am Anfang (nach 8 Monaten). Der Verwaltungsakt mit der Führerscheinstelle kommt ja höchstwahrscheinlich auch noch irgendwann. :mrgreen:
Was ein Theater wegen... Ja wegen was genau eigentlich?? ^^ Naja,.. Nicht aufregen, nur wundern!
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bushdoctor
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_07.10.14)

Beitrag von bushdoctor »

devilfish hat geschrieben:Ich kann euch sagen was im Bericht steht, die Kopie habe ich ja hier
Ein Urintest ist IMMER freiwillig...

Wegen der besagten Unstimmigkeiten im Dir vorliegenden Polizeibericht könnte es sich aber durchaus lohnen zu kämpfen.
devilfish
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_07.10.14)

Beitrag von devilfish »

Guten Abend.

Habe gerade Post mit einem Termin für die Hauptverhandlung bekommen. Ich hätte ja mit allem gerechnet, nur nicht damit. Da meine Anwältin ja eigentlich eine einlassung bis Ende Oktober zugesagt hatte. Die muss ich morgen erstmal anrufen.
In dem schreiben steht das ich laut Bericht des Arztes deutlich unter Drogeneinfluss stand, und mir nahe gelegt wird den Einspruch besser zurück zu ziehen, da ich mit einer Strafsache rechnen müsste. Ich bin gespannt wie die mit 1,1ng vom Vortag eine "deutliche Drogenbeeinflussung" erklären wollen.
Jedenfalls zieh ich gar nix zurück und werd meine Hausärztin noch als Zeugen benennen. Sowie meine Eltern, die mich ebenfalls noch vor der Blutabnahme auf dem Revier gesehen haben.
Lassen wir es einfach mal drauf ankommen. Mal sehen wie das ausgeht. Ich sehe es nicht ein den Lappen ab zu geben für 4 Wochen und noch 900€ zu bezahlen. Ich war überhaupt nicht berauscht, wie die das hier auslegen wollen!!
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_03.11.14)

Beitrag von Psyderpig »

Sehr gut nicht unterkriegen lassen. Und bitte informieren, was denn dann rausgekommen ist.
devilfish
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_03.11.14)

Beitrag von devilfish »

Danke, ich mach was ich kann. Bin selbst sehr gespannt was da alles passiert jetzt und wie das ausgeht.
Die Berichterstattung schreib ich hier nieder bis absolut alles durch ist. Vielleicht kommt ja noch die Führerscheinstelle auf mich zu, wer weiß.
Eins ist allerdings klar, ne berauschte Fahrt, wie es mir zu Last gelegt werden soll, war das (einen Tag nach dem Konsum) mit Sicherheit nicht.
Aber jetzt ist erstmal wieder warten angesagt.
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devilfish
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_03.11.14)

Beitrag von devilfish »

So hier ist noch dieser Brief. Hab´s nicht früher geschafft leider, viel viel arbeit im Büro zur Zeit.

Bild

http://www.imgbox.de/users/public/images/L5K9XomPch.JPG
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Gerd50
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_03.11.14)

Beitrag von Gerd50 »

Bis 17.11. ist noch ein bischen Zeit. Mein Vorschlag, poste den Brief in vor Ort Hessen/BaWü,
lade Leute zu der Verhandlung ein. Fachkundiges anwesendes Volk wird zwar die Urteilsfindung
nicht beeinflussen, kann aber ein Zeichen setzen, das sich Widerstand regt.
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_03.11.14)

Beitrag von devilfish »

sowas in der Richtung hatte ich mir schon vorgestellt. Mir fehlen allerdings die richtigen Anlaufstellen für so eine Aktion. Es wäre wirklich toll, wenn ihr mir ein paar Adressen nennen könntet. Dann werde ich versuchen dort jemand zu motivieren.

Ich habe auch gerade bei meiner Ärztin angerufen, selbst die Sprechstundenhilfe hat schon gemeint ich hätte auf sie einen Eindruck "wie immer" gemacht, als ich mit der Polizei rein kam, und sie würde das im Erstfall auch gern nieder schreiben. Ich werde später dann zu Frau Doktor gehen, und mir die ganzen Aussagen schriftlich abholen können. Die waren total entsetzt, das ich jetzt 9 Monate später doch die schon bereits damals angekündigte Aussage von Frau Doktor brauche, das ich eben "völlig normal" war. Vorladen lassen will ich sie ja nicht unbedingt. Sie hat ja auch keine Zeit für so ne faxen^^ . Meine Eltern kommen aber definitiv mit hin, das haben sie schon angekündigt.
Meine Anwältin wird mich ebenfalls noch heute oder morgen zurück rufen.
Naja und dann gucken wir mal ob 1,1ng mein Leben an die Wand fahren.

In der Schweiz darf man mit bis zu 3ng sogar noch einen Schulbus lenken, beruflich. In Colorado sind bis zu 5ng erlaubt. Und ich soll also mit 1,1ng im Vollrausch gewesen sein? Irgendwie passt das für mein Verständis nicht so ganz zusammen.

I´m sorry, aber den vorgeschlagenen Rückzieher mach ich auf keinen Fall!
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bushdoctor
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_03.11.14)

Beitrag von bushdoctor »

Um das Bußgeld wegen einer Verkehrsordungswidrigkeit kommst Du höchstvermutlich nicht herum. Dazu ist die "Rechtslage" leider zu eindeutig! Dafür reicht schon ein einziges nachgewiesenes THC-Molekül.

Gegen den Vorwurf einer "Drogenfahrt" (Verkehrsstraftat) solltest Du Dich allerdings wehren können. Was aber bei dem "Gerichtstermin" nicht verhandelt wird, so wie´s da auf der Einladung steht...
Inwiefern Du Dich gegen die vorgeworfene "Fahruntüchtigkeit" - wobei hier zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden wird - wehren können wirst, bleibt abzuwarten. Eine "relative" lag nach juristischen Gesichtspunkten wohl bei Dir vor.

http://www.gangway.de/gangway.asp?cat1i ... DocID=4465

Trotzdem alles Gute! Und Mut zum "Kampf"!
devilfish
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)

Beitrag von devilfish »

Danke!

Ich sage es mal so, irgendwas wird mit Sicherheit passieren, das sagt mir mein Gefühl irgendwie - leider.
Bußgeld wäre noch akzeptabel, wenn es nicht utopisch ist. Immerhin hab ich ja wirklich was illegales zuhause gemacht. Damit könnte ich leben. Fahrverbot/MPU/what ever, nö, also das kann ich nicht akzeptieren. Dazu fehlt mir das nötige Verständnis - irgendwie.

Es wird nicht mehr lange dauern, dann wissen wir auf jeden Fall mehr.
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Also ich kapier dein handeln nicht. Wenn das Bußgeld ok wäre, hättest du es doch zahlen können.
Die Drogenfahrt kriegt man in der Regel mit Anwalt eingestellt. Die kann zwar auch fahrlässig begangen werden, aber man argumentiert dann in der Regel so, dass man nicht wusste das man noch "bedrogt" ist. Meist stellen die Gerichte das dann ein.

Bei dir wurden Ausfallerscheinungen durch den Arzt festgestellt, da ist das schon schwer. Es könnte sogar noch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Darauf steht theoretisch 1 Jahr Knast. Keine Ahnung was dein Anwalt dir geraten hat - das einfachste wäre es gewesen die Geldstrafe zu akzeptieren und du hättest auch den Anwalt gespart. Den hätte ich dafür genommen um diese ungerechtfertigte Erkennungsdienstliche Behandlung anzugehen.

Über ne MPU wird nicht entschieden. Die kann dann noch folgen. Ganz unabhängig von dieser Sache. 1 Monat Fahrverbot hättest du absitzen können.
Dein Kampfesmut in allen Ehren, aber du kämpfst hier gegen Windmühlen und verhälst dich immernoch so falsch wie in der Situation wo du "erwischt" wurdest. Wenns dir um den Führerschein geht, hast du hoffentlich schon genug Abstinenznachweise gesammelt.
devilfish
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)

Beitrag von devilfish »

Nein ich kann den Monat Fahrverbot eben nicht absitzen. Ich hab keinen Urlaub mehr, bzw ist dieser verplant, die Firma braucht mich und ich kann nicht leben ohne Auto. Das geht eben nicht.

Ausfallerscheinungen kann der überhaupt nicht festgestellt haben. Dann hätte meine Ärtzin wohl (bei der ich seit 10 Jahren bin) das gleiche gesehen. Aber sie sagte gestern erst: "Herr XXXX wenn sie etwas an dem Tag genommen hätten, glauben sie mir, das hätte ich gesehen bei ihnen, sie waren völlig normal."
Und das attestiert sie mir sogar, von sich aus.
Außerdem, Ausfallerscheinungen mit 1,1ng im Serum? Ich sagt dir dieser Typ konnte mich einfach nur nicht leiden, zumal er all seine komischen Tests nach einem Kreislaufzusammenbruch meinerseits getätigt hat.
Ich persönlich finde das alles absolut nicht in Ordnung und total ungerecht!

Und bitte nicht von "erwischt" reden, ich war nicht bekifft/berauscht an dem Tag! :roll:

Dann kämpf ich eben ausweglos gegen Windmühlen. Soll ich etwa klein bei geben, bei dieser Ungerechtigkeit?
Sollen wir alle immer nur akzeptieren und Ja und Ahmen sagen zu dieser Schei**?
Dann macht euren Verein zu, und den DHV gleich mit! Dann spar ich mir auch mein von mir aus erhöhtes Sponsoring. :idea:

Als Nachweise hab ich meine Haare. Sollte ausreichen. Allerding sind die 12 Monate erst im Februar um. :!:

EDIT:
GrüneHilfe@BW hat geschrieben: Den hätte ich dafür genommen um diese ungerechtfertigte Erkennungsdienstliche Behandlung anzugehen.
Wie darf ich das bitte einordnen? Über ein paar mehr Infos wäre ich wirklich dankbar! ;)

EDIT2:

Ich sehe das in etwa so:
Nach einer Verkehrskontrolle mit positivem Drogentest folgt nach einigen Wochen zunächst der Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von ca. 500,- €, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Dagegen sollte vorsorglich stets sofort Einspruch eingelegt werden, weil nämlich später seitens der Führerscheinbehörde zusätzlich auch noch die komplette Entziehung der Fahrerlaubnis folgt!

Leider wird dies von den meisten Betroffenen übersehen - in dem guten Glauben, noch mal mit einem „blauen Auge” und lediglich 1 Monat Fahrverbot davongekommen zu sein, legen die meisten Beschuldigten leider keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Bescheid wird nun rechtskräftig, obwohl eigentlich die Möglichkeit bestanden hätte, eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 Absatz 2 OWiG zu erreichen. Wochen später kommt dann plötzlich überraschend weitere Post vom Führerscheinbüro mit eingeleitetem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren bzw. einer MPU-Anordnung.

Besser wäre es da gewesen, gleich gegen den Bußgeldbescheid und das Fahrverbot vorgegangen zu sein:

Denn allein der Konsum von Cannabis am Vortag ist nämlich in der Regel nicht ausreichend um Fahrlässigkeit zu begründen, denn es muss dann der Nachweis darüber erfolgen, dass der Betroffene die Möglichkeit der fortdauernden Wirkung des Rauschmittelkonsums erkannt hat oder hätte erkennen müssen. An dieser Erkennbarkeit fehlt es allerdings, wenn zwischen Konsum und Autofahrt längere Zeit vergangen ist.

Vorliegend hat der Betroffene abends THC konsumiert und ist am darauffolgenden Tag Auto gefahren. Das Amtsgericht hat ihn wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße verurteilt und ihm ein Fahrverbot auferlegt.

Die Annahme der Fahrlässigkeit wird damit begründet, dass der Betroffene zwar gehofft hat, dass die Wirkstoffe des Cannabis inzwischen aus seinem Körper herausgetreten seien, er aber wusste, dass er am Abend zuvor Cannabis konsumiert hatte. Gegen dieses Urteil hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt. Er hält den Nachweis fahrlässigen Handelns für nicht erbracht.

Bei Fahrlässigkeit gilt es zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit zu unterscheiden. Unbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und im Stande ist, außer Acht lässt und deshalb die Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt bzw. nicht voraussieht. Bewusste Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn zwar die Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung erkannt wird, aber der Betroffene mit ihr nicht einverstanden ist und ernsthaft darauf vertraut, dass diese nicht eintreten werde.

Demnach musste seitens des Gerichts in diesem Fall ein Nachweis darüber erfolgen, dass der Bertoffene die Möglichkeit fortdauernder Wirkung des Cannabiskonsums entweder erkannt oder zumindest hätte erkennen können und müssen. Der Vorwurf bezieht sich nicht nur auf den Konsumvorgang an sich, sondern auf die Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt.

An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergangen ist.

Das Urteil des AG hielt der Rechtsbeschwerde nicht stand. Es wird angeführt, dass das AG hätte nähere Ausführungen dazu machen müssen, aufgrund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können oder müssen, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen hätte haben können. Allein die Tatsache des Konsums am Vortag reicht für eine Annahme der Fahrlässigkeit nicht aus. Hieraus lässt sich als Faustregel ableiten: Je länger der Konsum zurückliegt, umso eher ist die Fahrlässigkeit zu verneinen. Das Verfahren ist einzustellen.

(KG Berlin, 2 Ss 131/09)
Quelle:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/vorwur ... 18170.html
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Gerd50
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)

Beitrag von Gerd50 »

Ich sehe das genauso wie du und mir würde es ebenfalls sehr schwer fallen, das was
da Recht sein soll, doch pure Willkür ist, zu schlucken. Nach dem Beitrag der Grünen
Hilfe ist mein Eindruck, du bist anwaltlich von Anfang an falsch beraten worden.
Ich denke, du solltest schleunigst den Anwalt wechseln und nächste Schritte klären.

Mir wurde in einer anderen Angelegenheit, doch auch was mit Hanf, von dieser Kanzlei

http://www.menschenundrechte.de/

optimal geholfen.
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devilfish
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)

Beitrag von devilfish »

Ja.. Wahrscheinlich habt ihr sogar recht.
Ich habe gerade lange mit einer Anwältin vom Rechtsschutz telefoniert. Die sind ja zum Glück 24/7 erreichbar.
Die Frau sagte mir genau das gleiche!!
Ich entziehe morgen meiner aktuellen Anwältin das Mandat und such mir jemand der sich A auskennt und B auch mal kümmert. Und meiner Versicherung soll ich schreiben, dass sie diese Rechnung nicht bezahlen sollen.

So.. Ich Google jetzt seit bestimmt 30min einen Fachanwalt für BTM Verkehrsrecht.
Im Raum Frankfurt, Darmstadt, Hanau, Offenbach oder Darmstadt. Irgendwie ohne Erfolg, oder ich bin nicht schlau genug die korrekten Begriffe für Google zu finden.
Es muss doch möglich sein, nen richtig bissigen Anwalt zu finden, der richtig Ahnung von der Materie hat!!

Danke für deinen Link Gerd, aber das ist in Hamburg :(
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

devilfish hat geschrieben:Nein ich kann den Monat Fahrverbot eben nicht absitzen. Ich hab keinen Urlaub mehr, bzw ist dieser verplant, die Firma braucht mich und ich kann nicht leben ohne Auto. Das geht eben nicht.


Wusste ich nicht - das erklärt deine Entscheidung. In der Regel kommt man ja auch durch mit der Einstellung von StVG24a - finanziell betrachtet lohnt es nur nicht, weil Anwaltskosten in etwa in Höhe der Strafe+Blutentnahme liegen (ausser man hat Rechtsschutz). Meist ist es aber so, dass dieser Monat eh verfällt, weil vorher die Führerscheinstelle den Lappen kassiert. Da du aber schriebst, dass Du mit einem Bußgeld leben kannst, ging ich davon aus, dass der Monat nicht wichtig sein kann - denn das eine geht ohne das andere nicht.

Hinweis, du hast ca 3-4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten - muss nicht sofort sein.
Ausfallerscheinungen kann der überhaupt nicht festgestellt haben.
Deine Schilderung des Sachverhalts las sich aber so. Zumal auch strafrechtliche Konsequenzen angedroht worden sind (StGB 316), wofür die Ausfallerscheinungen eine Vorraussetzung sind. Kann natürlich auch Einschüchterungstaktik sein, in der Regel wird das aber nicht angedroht. Der Aussage deiner Hausärztin würde man wohl nicht viel Gewicht beimessen, denn die hat wohl keine wirkliche Begutachtung mit Tests usw durchgeführt. Probieren kann man das natürlich.
Außerdem, Ausfallerscheinungen mit 1,1ng im Serum?
Der Wert hat damit nichts zu tun.
Es gibt ja eben keinen Grenzwert wie bei Alkohol, Ausfallerscheinungen können grundsätzlich immer festgestellt werden - egal ob der Wert bei 1,0 oder bei 24 ist. Es kommt in der Praxis aber selten vor - meist kommen diese Feststellungen von der Polizei, nicht von den Ärzten.
Und bitte nicht von "erwischt" reden, ich war nicht bekifft/berauscht an dem Tag! :roll:
Mir musst Du die Ungrechtigkeit nicht erklären, leider geht es aber nicht darum ob man berauscht war, sondern nur ob der Wert über 1,0 lag. Es gibt viele Studien und auch Gutachter die das kritisieren - aber das ist die aktuelle Praxis.
Dann kämpf ich eben ausweglos gegen Windmühlen. Soll ich etwa klein bei geben, bei dieser Ungerechtigkeit?
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Es ist gut wenn Leute "kämpfen". Ich wusste auch nicht, dass der 1 Monat für dich so entscheidend ist. Für die meisten ist er das nicht, da geht es meist eher um die drohende MPU oder das Fahrverbot. Ich versuche in der Regel jedem den Rat zu geben, damit sie Ihrer Situation entsprechend am besten wegkommen. Deswegen sage ich nicht jedem "opfere dich für die gute Sache" sondern "Sieh zu das du da am besten durchkommst".

Wenn bei dir der 1 Monat nicht verhandelbar ist, ist das was anderes. Auch wenn man meist die Owi angehen kann, folgt danach in der Regel die Führerscheinstelle (manchmal auch davor). Dass die noch nicht gekommen ist, ist verwundernswert (gibt es aber auch ab und zu), denn das Ordnungswidrigkeitsverfahren hemmt das nicht. Da hast du bisher viel Glück gehabt.
Oft ist es auch so, dass die Führerscheinstelle den Lappen vorher kassiert und dann kommt viel später der Monat Fahrverbot.
Als Nachweise hab ich meine Haare. Sollte ausreichen. Allerding sind die 12 Monate erst im Februar um. :!:
Wichtiger Hinweis: Mittlerweile ist es z.T. nicht mehr möglich eine Haarprobe über 12 Monate abzugeben. Frag mich nicht wo das steht und ob es für alle Prüfstellen und Bundesländer gilt. Mach mal lieber gleiche eine Haaruntersuchung über die letzten 6 Monate (wenn es zeitlich passt, hab jetzt nicht den genauen Zeitraum verglichen).

EDIT:
GrüneHilfe@BW hat geschrieben: Den hätte ich dafür genommen um diese ungerechtfertigte Erkennungsdienstliche Behandlung anzugehen. Wie darf ich das bitte einordnen? Über ein paar mehr Infos wäre ich wirklich dankbar! ;)
Es hängt davon ab wie sie die Erkennungsdienstliche Maßnahme begründet haben. Variante 1 oder 2.
Vermutlich um zukünftige Straftaten zu verhindern. Zu dem Zeitpunkt bestand lediglich ein Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit (z.B. mit 0,5 Promille Alkohol angehalten, Rot über Ampel mit gefährdung). Es kann nicht verhältnismäßig sein, Lichtbild und Fingerabdrücke von Rotsündern zu sammeln.
Ja.. Wahrscheinlich habt ihr sogar recht.
Ich habe gerade lange mit einer Anwältin vom Rechtsschutz telefoniert. Die sind ja zum Glück 24/7 erreichbar.
Die Frau sagte mir genau das gleiche!!
Ich würde das wahrscheinlich nicht tun. Dein Anwältin berät dich wahrscheinlich nicht gut, aber StVG 24a zur Einstellung zu bringen, braucht in der Regel keinen Experten. Man argumentiert eben, dass die fahrlässigkeit nicht erkennbar war, deine Krankheit ist dafür noch ein gutes Argument. In der Regel stellt das Gericht das Verfahren dann ein, weil man das gar nicht so genau erörten will und widerlegen kann.

Anwalt wechseln ist umständlich und teuer. Aber das musst du wissen, ich kenne deine Anwältin ja nicht.
P.S: Mein Kommentar klang vielleicht negativer als er gemeint war. Mir war nur diese Satz aufgefallen, dass Du ein Bußgeld akzeptieren würdest, ein Fahrverbot/MPU aber nicht. Wie gesagt, geht Bußgeld ohne 1 Monat Fahrverbot nicht. Und MPU hat mit dem ganzen nichts zu tun. Auch ist eine MPU keine "Strafe" (auch wenn sie das für dich effektiv wäre). Deswegen gehts auch nicht darum ob du was illegales gemacht hast.

Hier wurdest Du irgendwie nicht richtig beraten, Du siehst das alles (verständlicherweise) noch alles als große persönliche Ungerechtigkeit. Das ist ne gut Haltung, wenn man was als Aktivist bewegen will. Wenn man in einem Verfahren das beste für sich rausholen möchte, sollte man das nüchtern betrachten.
devilfish
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)

Beitrag von devilfish »

Das Fahrverbot flatterte leider mit einer Frist von 14 Tagen ins Haus.
Ich musste im Mai 2013 meinen Lappen schon mal abgeben, weil ich trottel innerhalb 2 Monaten 2 mal zu schnell war. :roll:
Damals hatte ich die 4 Monate zum einrichten des nicht Fahrens noch nutzen können. Aber diesmal wär das das K.O gewesen. Ich hab noch ne schöne Eigentumswohnung ab zu zahlen und möchte nur wirklich ungern meinen Job verlieren!

In sämtlichen unterlagen wurde alle meine Eigenschaften als normal bzw gut eingestuft. Im Arzt sowie auch im Polizeibericht. Nur ganz unten im artzbericht steht: deutlich merkbar Drogen angekreuzt !

Der Polizeibericht ist total fehlerhaft. Da steht nichts von der Verweigerung des ersten Urintests, da steht nichts von dem Besuch bei meiner Ärztin und der zweiten Aufforderung zum Urintest.

Die 316 wurde ca 1 Monat nach dem Vorfall schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Jetzt geht es um eine OWI.

Der Grenzwert ist minimal überschritten, ohne sonstige Auffälligkeiten. Die Messung ist im Serum gemacht nicht im Blut. Der Wert im Serum ist um den Faktor 2 höher!

Es ist laut Rechtslage nicht zwingend das eine Fahruntüchtigkeit bei 1,1ng vorliegen muss!! Sie kann in Betracht kommen ist aber ohne weitere Umstände nicht definitiv und zu 100% belegt.
Ich zieh mir diesen Kram täglich, seit Ende Februar rein. Und ich möchte mal behaupten, man muss sich nicht alles gefallen lassen und ebenfalls nichts unversucht lassen ;)

Wenn ich schon untergehe dann bitte richtig. Aber net mit so nem blöden Brief, wo die mal eben was wollen, vorschlagen oder annehmen und ich soll da zustimmen. Ganz bestimmt nicht! Ich seh das nicht ein. Und ich geb erst Ruhe, wenn die letzte Möglichkeit erschöpft ist. Die Kohle ist mir egal. Aber mein Lappen ist nunmal lebensnotwendig !!

Warum die Führerscheinstelle sich noch nicht gemeldet hat weiß ich ebenfalls nicht. Evtl. warten die wirklich den Ausgang der OWI ab.. Wer weiß.

Nen Anwalt hab ich jetzt auch gefunden. Der ruft mich morgen an (hoffentlich)
Fachanwalt für Strafrecht, BTMG und Verkehrsrecht.

Mich macht das noch irre irgendwann...
Ich hätte statt der Wohnung kaufen damals wirklich in die USA auswandern sollen. damn! Wochen hab ich mir nen Kopf gemacht und dann doch falsch entschieden *lach..
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)

Beitrag von Gerd50 »

Kopf oben behalten, du bist kein Krimineller :)
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)

Beitrag von devilfish »

Stimmt. Danke :)

Mein Umfeld ist zum Glück der gleichen Meinung. Und irgendwie sagt mir jeder, egal ob Eltern, Verwandte, Freunde, Bekannte und sogar meine Arbeitskollegen und die Ärztin, das gleiche. Die sind sich alle, warum auch immer, einig, das da net viel passieren wird. Ich glaub das ist noch so ein Grund, warum ich es drauf ankommen lassen werde.
Falls es schief geht hat es zumindest den Effekt, das die alle das mitbekommen werden und bestimmt die aktuelle Rechtslage zu Cannabis und der herrschenden Strafverfolgung zum kotzen finden werden. (Tschuldigung).
Wir werden es erleben! Außerdem bin ich kein krimineller!
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Re: Tag X - Ich wusste er wird kommen,...(Update_04.11.14)

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Dass die Führerscheinstelle mal länger braucht, kommt wie gesagt schonmal vor. Ordnungswidrigkeiten hemmen das eigentlich nicht, nur Straftaten, da müssen sie warten. Könnte gut sein, dass die das erstmal aufgeschoben haben weil erstmal wegen 316 gegen dich ermittelt wurde und die es dann vergessen haben oder sie nicht über die Einstellung informiert wurden ;) Sowas kann dann indirekt auch mal positiv sein.

Manchmal braucht die Führerscheinstelle länger als 1 Jahr, dann dürfen sie nicht mehr direkt entziehen - aber immer noch MPU fordern.
Und theoretisch können die auch noch Jahre später ankommen. Kommt in der Regel nicht vor, aber gabs auch schon.

Ich wünsch dir wie gesagt viel Erfolg, die Owi-sache ist eigentlich gut verhandelbar, ich würde mal schätzen das man in 90% der Fälle damit durchkommt. Kernproblem ist eigentlich die Führerscheinstelle.
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