Urinkontrollen in der Haft: Klartext aus Karlsruhe

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HabAuchNeMeinung
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Urinkontrollen in der Haft: Klartext aus Karlsruhe

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

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Es geht um einen Strafgefangenen. Dieser musste zum Jahresende 2020 binnen vier Wochen vier Mal zur Drogenkontrolle antreten – obwohl gegen ihn kein konkreter Verdacht vorlag. Um „Missbrauch“ auszuschließen, guckten Bedienstete dem Betroffenen beim Pinkeln auf den Schniedel. Dagegen wehrte sich der Gefangene mit mehreren Anträgen, doch diese blieben erfolglos.
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Ganz klar bezeichnen es die Richter überdies als „fraglich“, ob Urinkontrollen in einer Haftanstalt ohne „konkreten Verdacht des Drogenmissbrauchs des betroffenen Gefangenen“ überhaupt angeordnet werden dürfen. Darüber musste das Gericht nicht entscheiden, weil es das Landgericht Bochum ja schon anderweitig gründlich verkorkst hat. Allerdings liest sich die Formulierung fast wie eine Einladung, auch die in vielen JVA sehr beliebten anlasslosen Kontrollen überprüfen zu lassen.
https://www.lawblog.de/archives/2022/08 ... karlsruhe/
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