Mit Haschisch erwischt
Mit Haschisch erwischt
Guten Abend.
Ich wohne in Bayernund wurde mit 0,2 Gramm Haschisch erwischt. Diese waren in meinem Auto gelegen.
Urintest war negativ.
Was kann es für folgen haben?
Darf die Polizei nun immer ohne weiteres einen Drogentest machen wenn ich Auto fahre?
Danke im Vorraus
Ich wohne in Bayernund wurde mit 0,2 Gramm Haschisch erwischt. Diese waren in meinem Auto gelegen.
Urintest war negativ.
Was kann es für folgen haben?
Darf die Polizei nun immer ohne weiteres einen Drogentest machen wenn ich Auto fahre?
Danke im Vorraus
Zuletzt geändert von guner77 am Mo 2. Jun 2014, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mit Haschisch erwischt
0,2g und Negativ? Da wird nichts passieren. Ich hoffe keinerlei Aussagen gemacht? Noch besser. Wird bestimmt eingestellt, falls es das erste mal war. Urintest sind IMMER Freiwillig. Verweigern. Die Polizei darf bei einem Hinreichenden Verdacht eine Blutprobe veranlassen und dich dafür mit auf das Revier nehmen. Ein Arzt muss das dann vornehmen.
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Re: Mit Haschisch erwischt
Danke für die schnelle Auskunft. Ich war an dem Tag in Tschechien und die haben mich auf dem Heimweg rausgezogen. Ich hab gesagt das ich einmalig vor 4 wochen geraucht habe und wusste nicht das ich es noch habe.
Re: Mit Haschisch erwischt
Es war auch das erste mal
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Re: Mit Haschisch erwischt
Tja, dann heißt es abwarten. Wenn es an der Grenze war, ist es zwar einfuhr, aber in so nem minimalen Bereich, ich glaube nicht das da was kommt. Sollten sie dich einladen, anrufen und freundlich absagen, du musst nichts aussagen.
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- bushdoctor
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Re: Mit Haschisch erwischt
Falls Du einen Strafbefehl erhältst und diesen akzeptierst, dann landet dies in jedem Fall in "Deiner" Polizeiakte, was Dich in den nächsten 10 Jahren für Urinproben bei Verkehrskontrollen prädestinieren würde. Mit einem BTM-Eintrag in der Akte besteht bei Dir dann IMMER ein begründeter Anfangsverdacht, was Dich aber nicht Deines Rechts auf den Richtervorbehalt beraubt...guner77 hat geschrieben: Darf die Polizei nun immer ohne weiteres einen Drogentest machen wenn ich Auto fahre?
Danke im Vorraus
In Bayern könnte aber auch nach einer Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtmG der Vorfall in der Polizeidatenbank landen...
Zumindest sehe ich eine realistische Chance, dass die Polizei/Staatsanwaltschaft Deinen "Fall" nicht an die Fahrerlaubnisbehörde melden werden. Falls Doch, solltest Du mit ein paar "Drogenscreenings" (ca. 6 Monate) und ohne MPU davon kommen...
Wünsche Dir viel Glück und alles Gute!
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Re: Mit Haschisch erwischt
Hallo,
wenn Du wirklich nur einmal konsumiert hast und auch sonst nix mit den "boesen" Drogen am Hut hast,
brauchst Du nicht wirklich viel zu befürchten, allerdings wurdest Du ja in BY erwischt, da ticken die Uhren schon anders
Ermittelt und an die Staatsanwaltschaft abegeben wird ja auf jeden Fall. Was die dann draus macht ist ne andere Sache....
Es kommen IMO in Betracht:
Einstellung gem §153(1) StPO
Einstellung gem §170(2) StPO (hier eher unwahrscheinlich, da ja BTM bei ihm gefunden wurden und er Konsum eingeräumt hat)
Oder eben Anklageerhebung nach §170(1) StPO.
Das ist aber alles unerhblich denn egal ob eingestellt oder nicht,
das polizeiliche Ermittlungsverfahren bleibt in deren Auskunftssystem (POLAS).
Und das für volle 10 Jahre (§38 bay. Polizei Aufgabengesetz) soweit der TE älter ist als 21.
Sorry kann nicht folgen... "Wen soll er den verpfeifen", damit 31a BTMG zieht?
Ein ÄG wird wohl auf den TE zukommen.
my2cents
HabAuchNeMeinung
wenn Du wirklich nur einmal konsumiert hast und auch sonst nix mit den "boesen" Drogen am Hut hast,
brauchst Du nicht wirklich viel zu befürchten, allerdings wurdest Du ja in BY erwischt, da ticken die Uhren schon anders
Nicht nur dann, der TE ist als BTM Konsument "gebranntmarkt"...bushdoctor
Falls Du einen Strafbefehl erhältst und diesen akzeptierst, dann landet dies in jedem Fall in "Deiner" Polizeiakte, was Dich in den nächsten 10 Jahren für Urinproben bei Verkehrskontrollen prädestinieren würde.
Ermittelt und an die Staatsanwaltschaft abegeben wird ja auf jeden Fall. Was die dann draus macht ist ne andere Sache....
Es kommen IMO in Betracht:
Einstellung gem §153(1) StPO
Einstellung gem §170(2) StPO (hier eher unwahrscheinlich, da ja BTM bei ihm gefunden wurden und er Konsum eingeräumt hat)
Oder eben Anklageerhebung nach §170(1) StPO.
Das ist aber alles unerhblich denn egal ob eingestellt oder nicht,
das polizeiliche Ermittlungsverfahren bleibt in deren Auskunftssystem (POLAS).
Und das für volle 10 Jahre (§38 bay. Polizei Aufgabengesetz) soweit der TE älter ist als 21.
In Bayern könnte aber auch nach einer Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtmG
Sorry kann nicht folgen... "Wen soll er den verpfeifen", damit 31a BTMG zieht?
Das sehe ich anders, wenn man sich die "einschägigen Foren" mal "reinzieht"....Zumindest sehe ich eine realistische Chance, dass die Polizei/Staatsanwaltschaft Deinen "Fall" nicht an die Fahrerlaubnisbehörde melden werden.
Ein ÄG wird wohl auf den TE zukommen.
my2cents
HabAuchNeMeinung
- bushdoctor
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Re: Mit Haschisch erwischt
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Sorry kann nicht folgen... "Wen soll er den verpfeifen", damit 31a BTMG zieht?
Biste wohl im Paragraphen verrutscht.! Du meistest wohl § 31 BtmG§ 31a BtmG Absehen von der Verfolgung
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.
Was ist ein ÄG?HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Ein ÄG wird wohl auf den TE zukommen.
...und TE bedeutet Tat-Ermittelte?
@HabAuchNeMeinung: Könnte das sein, dass Du "vom Fach" bist?
-
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Re: Mit Haschisch erwischt
Hallo Bushdoctor
Daher ja auch der Rat NIE Konsum zugeben, sonst kommen sie Dir mit der Führerscheinstelle,
wenn sie schon "gezwungen" sind einzustellen.
TE = Thread Ersteller
VG
HabAuchNe Meinung
Den kannte ich noch gar nicht so genau Aber man lernt ja nie aus...§ 31a BtmG Absehen von der Verfolgung
ÄG = ärztliches Gutachten zur festellung der Konsumgewohnheiten...Was ist ein ÄG?
...und TE bedeutet Tat-Ermittelte?
Daher ja auch der Rat NIE Konsum zugeben, sonst kommen sie Dir mit der Führerscheinstelle,
wenn sie schon "gezwungen" sind einzustellen.
TE = Thread Ersteller
Nein eher intressierter Laie, nachdem gegen mich ermittelt und nach 170(2) eingestellt wurde.@HabAuchNeMeinung: Könnte das sein, dass Du "vom Fach" bist?
VG
HabAuchNe Meinung
- bushdoctor
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Re: Mit Haschisch erwischt
Wegen dieses Paragraphen wird immer von der faktischen "Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten" gesprochen... es ist aber eine KANN-Bestimmung, was somit Ermessenssache der Staatsanwaltschaft ist.HabAuchNeMeinung hat geschrieben:Den kannte ich noch gar nicht so genau Aber man lernt ja nie aus...§ 31a BtmG Absehen von der Verfolgung
Da hast Du absolut Recht!HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Daher ja auch der Rat NIE Konsum zugeben, sonst kommen sie Dir mit der Führerscheinstelle,
wenn sie schon "gezwungen" sind einzustellen.
Sobald Konsum zugegeben wurde, kann die Fahrerlaubnisbehörde - sofern sie davon weiß, was nicht zwangsläufig sein muss - die berühmten "berechtigten Zweifel an der Fahreignung" aussprechen... was dann zu einem ÄG (Drogenscreening) führt. In der Regel sollte dies in diesem Fall ein 6-monatiger Abstinenznachweis sein (z.B. 3 mal Pissen zu "überraschenden" Terminen)