Hallo Miteinander.
Ich hätte da ein paar fragen bei denen ich mir sehr sehr unsicher bin.
Vor ca. 5 Monaten wurde Person A in U-haft gesetzt wegen Handel mit Cannabis. 5 Monate darauf bekam Person B eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen BtmG Cannabis (mehr stand in der Vorladung für Person B nicht drin). Person B ist sofort zum Anwalt der Natürlich der Poliezdirektion mitgeteilt hat das keine Aussagen zur Sache gemacht werden. Person B hat sich allerdings desöfteren bei Person A mit Cannabis eingedeckt (kleine Mengen 1-3 Gramm) und mit Person A ab und zu per Whatsapp Kontakt gehabt. Nun hat Person B erfahren das die Polizei von Person A ein Handy durchsucht hat und einfach auf gut Glück ca. 90 Vorladungen rausgeschickt hat. Person B hat nach erhalt der Vorladung den Konsum (Dauerhaft 2-3 Jahre) sofort eingestellt. Liegt nun ca. 16 Tage zurück. Nun zur wichtigen Frage. Person B ist im Besitz eines Führerscheins fürs Autofahren. Muss sich Person B trotz nichtfahrens sorgen um den Führerschein machen ? Person B fährt so gut wie nie Auto. Unter Einfluss von Cannabis sowieso nicht. Person B hat Angst das trotz stopp des Konsums die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Bzw mit was kann Person B von seiten der Staatsanwaltschaft rechnen.
Würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen um Person B die Angst zu nehmen.
Liebe Grüße.
Führerschein in Gefahr ?
- bushdoctor
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Re: Führerschein in Gefahr ?
Da wird wohl niemand eine qualifierte Aussage machen können...!
Folgender Satz sollte man sich aber beherzigen:
Es gibt nicht wovor man Angst haben sollte ausser der Angst an sich!
Oder für Freunde des "Hitchhiker´s":
KEINE PANIK!
Folgender Satz sollte man sich aber beherzigen:
Es gibt nicht wovor man Angst haben sollte ausser der Angst an sich!
Oder für Freunde des "Hitchhiker´s":
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Re: Führerschein in Gefahr ?
Wenn Person A und B keine eindeutigen Nachrichten ausgetauscht haben ("Haste mal für 20€ Weed?"), dann wird das Verfahren gegen Person B sehr wahrscheinlich eingestellt. Du schreibst ja selber das 90 Vorladungen auf Verdacht geschrieben wurden, wahrscheinlich in der Hoffnung das sich einzelne Betroffene vor der Polizei verplappern.
Wenn das Verfahren eingestellt wird drohen auch keine führerscheinrechtlichen Konsequenzen, sofern niemand eine Aussage macht.
Wenn das Verfahren eingestellt wird drohen auch keine führerscheinrechtlichen Konsequenzen, sofern niemand eine Aussage macht.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
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Re: Führerschein in Gefahr ?
Edit by Vorarim: Ein einfacher Link auf den Beitrag hätte es auch getan anstatt hier einen tl;dr-Juristendeutsch-Beitrag zu veröffentlichen.ickewieder hat geschrieben:Hallo Miteinander.
Ich hätte da ein paar fragen bei denen ich mir sehr sehr unsicher bin.
Vor ca. 5 Monaten wurde Person A in U-haft gesetzt wegen Handel mit Cannabis. 5 Monate darauf bekam Person B eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen BtmG Cannabis (mehr stand in der Vorladung für Person B nicht drin). Person B ist sofort zum Anwalt der Natürlich der Poliezdirektion mitgeteilt hat das keine Aussagen zur Sache gemacht werden. Person B hat sich allerdings desöfteren bei Person A mit Cannabis eingedeckt (kleine Mengen 1-3 Gramm) und mit Person A ab und zu per Whatsapp Kontakt gehabt. Nun hat Person B erfahren das die Polizei von Person A ein Handy durchsucht hat und einfach auf gut Glück ca. 90 Vorladungen rausgeschickt hat. Person B hat nach erhalt der Vorladung den Konsum (Dauerhaft 2-3 Jahre) sofort eingestellt. Liegt nun ca. 16 Tage zurück. Nun zur wichtigen Frage. Person B ist im Besitz eines Führerscheins fürs Autofahren. Muss sich Person B trotz nichtfahrens sorgen um den Führerschein machen ? Person B fährt so gut wie nie Auto. Unter Einfluss von Cannabis sowieso nicht. Person B hat Angst das trotz stopp des Konsums die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Bzw mit was kann Person B von seiten der Staatsanwaltschaft rechnen.
Zu diesem Thema einen Bericht aus der Jurathek für dich:
Michael HettenbachRechtsanwaltRosenstrasse 5 - 71640 Ludwigsburg - Impressum
BGH 2008-10-2007 Drogenwirkstoffkonzentration im Blut alleine nicht geeignet für die Annahme einer Fahruntüchtigkeit
Aus der Kategorie 28. Abschnitt Gemeingefährliche Straftaten
http://www.jurathek.de/7809
Also KOPF HOCH!!!!
Würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen um Person B die Angst zu nehmen.
Liebe Grüße.
Darüber hinaus ist es stark zu bezweifeln ob der Beitrag von dir stammt. Bitte beachte insofern die Forenregeln. Das ist bei dir ja auch nciht das erste Mal...