Peaceman 13 hat geschrieben:Hatte jemand mal einen ähnlichen Fall und kann mir sagen ob und was man dagegen machen kann.
Du könntest zum Beispiel den "Strafbefehl" nicht akzeptieren und auf ein "ordentliches" Verfahren vor Gericht bestehen...
Ein "Strafbefehl" ist vergleichbar mit einem unverbindlichen Angebot der Staatsanwaltschaft, damit die Sache erledigt ist. im Handelsrecht würde man von "accept for value" sprechen. Wenn Du diesem "Angebot" allerdings nicht innerhalb der Einspruchsfrist widersprichst (schriftlich oder müdlich zu Protokoll bei Gericht gegeben), dann hast Du es automatisch akzeptiert... (
konkludente Zustimmung zum Angebot)
Am Straftatbestand kannst Du aber nicht rütteln, da du unerlaubt Hanf angebaut hast, was für Dich - als vermutlich nicht bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft registrierten Menschen - eine Straftat bedeutet.
900 Öcken sind schon recht viel, für Bayern allerdings vollkommen innerhalb des "normalen" Rahmens...