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Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Do 23. Okt 2014, 14:00
von Sabine
Und wieder stellt sich die Gretchen-Frage:

Wie kann ein GelegenheitsGenussraucher sicherstellen, das zwischen Konsum und Führen eines motorisierten Gefährts ein ausreichender Abstand eingehalten wird... Bedeutet das ein Tag/eine Woche/ein Monat nicht fahren ?

http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2014&nr=64

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Do 23. Okt 2014, 20:52
von Gerd50
Das ZDF hat in den heute Nachrichten um 19 Uhr über das Urteil berichtet. Fairerweise
sogar die Meinung eines Toxikologen der Grenzwert Kommission eingeholt. Der sagte,
wissenschaftlich gesehen sei der THC Grenzwert von 1ng/ml Blutserum nicht mehr
haltbar. Realistisch sind 2-5ng/ml. In Leipzig hat also wieder mal die Willkür gesiegt.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanalueb ... -Grenzwert

Die Tagesschau der ARD hielt das Urteil für nicht von öffentlichem Interesse, nicht
einmal eine Randnotiz war es der Redaktion wert.

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Fr 24. Okt 2014, 10:13
von Sabine
Die "SZ" hat ebenfalls einen Artikel eingestellt :

http://www.sueddeutsche.de/auto/cannabi ... -1.2188098

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Fr 24. Okt 2014, 10:58
von Gerd50

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Fr 24. Okt 2014, 11:05
von Thomas

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Fr 24. Okt 2014, 11:27
von Sabine
Und auf "SPON" auch schön versteckt :

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/cann ... 99021.html

Ich glaube, dem Verfasser ist nicht ganz klar, das THC bei einigen Menschen erst nach einem langen Zeitraum im Körper abgebaut ist :

"Wer hin und wieder einen Joint raucht, riskiert nicht zwangsläufig seinen Führerschein. Konsumenten von Cannabis müssen ihren Drogenkonsum jedoch so von Autofahrten trennen, dass "eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht eintreten kann".

Habe es grad dementsprechend kommentiert. ;)

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Fr 24. Okt 2014, 13:25
von overturn
Starker Cannabiskonsum? Fahruntüchtigkeit? Klingt absurd, wenn man sich den Grenzwert anschaut. Wenn überhaupt, geht es hier nur beiläufig um eine Verkehrssicherheit. Mit entsprechenden Mitteln, ließen sich zahlreiche Gutachten produzieren, die die Argumentation der Gerichte und deren "Experten" wie ein Kartenhaus zusammenfallen lassen. Richter sind nämlich in erster Linie nur dafür da, vorherrschende Meinungen zu bestätigen oder zu verstärken.

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Fr 24. Okt 2014, 19:42
von bushdoctor
Irgendwie fehlen mir die Worte...
Es zeigt mal wieder, dass es bei "Drogen" noch nie auf Wissenschaftlichkeit ankam...

Wie schrieb Laserpistole an anderer Stelle in diesem Forum sinngemäß:
"Wiedermal enorme Geldverschwendung durch die DRUID-Studien 2011"

Warum machen "wir" eigentlich diese wissenschaftlichen Studen, wenn es einfach niemanden interessiert, was da dann rauskommt...????

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Sa 25. Okt 2014, 13:35
von Gerd50
"Das Innenministerium in Baden-Württemberg hat positiv auf eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reagiert, das erstmals eine feste Grenze von
Blutwerten für den Verlust der Fahrerlaubnis bei Kiffern akzeptiert."

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 4ac5d.html

Wenn ich mir vorstelle, das Urteil wäre im letzten Jahr gefällt worden, außer von TAZ, SZ und
Zeit wäre vermutlich nichts dazu veröffentlicht worden. Es hat sich etwas getan, selbst die
kleinsten Portale berichten. Die Stuttgarter Zeitung sticht mit der Begrüßung des Urteils durch
das Innenministerium hervor. Kretschmannland braucht ein paar Kommentare finde ich. Geht
nicht anonym, Realname wird veröffentlicht.

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Sa 25. Okt 2014, 13:37
von His Master's Voice
Leider ist der Urteilstext selbst noch nicht veröffentlicht. Der Vollständigkeit halber verlinke ich hier mal auf die Veröffentlichungsseite des Leipziger Gerichts, wo er demnächst auftauchen sollte.

Aber wenn man das hier angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim von 2012 liest, sieht man, dass sich im Kern einfach alle hinter der BVerfG-Entscheidung von 2004 bzgl. mangelndem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz verstecken (Absatz 10). Dieses Grundsatzurteil bleibt der Dreh- und Angelpunkt der Argumentation.

Bezüglich der Bewertung der eigentlichen Fahrtüchtigkeit wird hier interessanterweise davon ausgegangen dass der Abbau des THC-Spiegels im Blut nicht kongruent zum tatsächlichen Nachlassen der die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Wirkung im Gehirn verlaufe. (Absatz 51ff.) Was an diesen Argumenten dran ist, müssen die Mediziner hier bewerten, auch wie es mit der fehlenden Einbeziehung der Ergebnisse der DRUID-Studie ausschaut, wiewohl ja Sachverständige in dieser Thematik gehört wurden. Diese Studie findet in der Mannheimer Entscheidung von 2012 und den Ausführungen der Sachverständigen soweit ich das herauslese, jedenfalls keine Berücksichtigung. Die Mannheimer argumentieren äußerst repressiv mit dem Vorrang der grundsätzlichen Gefahrenabwehr im Straßenverkehr, welche den gemessenen THC-Pegel im Zweifel eher zu streng zu bewerten habe, als zugunsten des Urteilsvermögens des Angeklagten. Das ist zwar alles irgendwie nachvollziehbar, aber angesichts des äußerst niedrigen Grenzwertes, haben die sich argumentativ schon ganz schön verrenken müssen. Es bleibt ein fadenscheiniger Nachgeschmack.

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Sa 25. Okt 2014, 13:45
von Sabine
Gerd50 hat geschrieben: Wenn ich mir vorstelle, das Urteil wäre im letzten Jahr gefällt worden, außer von TAZ, SZ und
Zeit wäre vermutlich nichts dazu veröffentlicht worden. Es hat sich etwas getan, selbst die
kleinsten Portale berichten.
Jetzt gehts ja auch an die Heiligtümer Auto und Führerschein. Irgendwelche Petitionen für Patienten unterschreiben, paah, man wird ja nie nicht krank.....
Den meisten älteren Gelegensheitrauchern in guten Verhältnissen war wahrscheinlich bis dato gar nicht so klar, was ein Joint noch Wochen später für Folgen nach sich ziehen kann.

Und mit ein bisschen schwarzem Humor könnte man ja behaupten, der Richter hat absichtlich so ein idiotisches Urteil gefällt, damit die Sache auch wirklich vors B.verfassungsgericht kommt. :lol: :mrgreen:

Re: Urteil BVerwG bzgl. THCwerten beim Autofahren

Verfasst: Sa 25. Okt 2014, 15:30
von overturn
His Master's Voice hat geschrieben:Bezüglich der Bewertung der eigentlichen Fahrtüchtigkeit wird hier interessanterweise davon ausgegangen dass der Abbau des THC-Spiegels im Blut nicht kongruent zum tatsächlichen Nachlassen der die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Wirkung im Gehirn verlaufe. (Absatz 51ff.) Was an diesen Argumenten dran ist, müssen die Mediziner hier bewerten, auch wie es mit der fehlenden Einbeziehung der Ergebnisse der DRUID-Studie ausschaut, wiewohl ja Sachverständige in dieser Thematik gehört wurden.
Der werte Herr greift auf Ansätze zurück, die dem Bereich der Soziopharmakologie zuzuordnen sind, und sich gewissermaßen außerhalb der direkten Wirkungsweise der Substanz befinden. Man kann zwar mit Konfidenzintervalle und anderen großen Begriffen um sich werfen, allerdings haben derartige Spekulationen nichts mit der Realität und der Alltagswelt der Konsumenten zu tun. So kann eine schlaflose Nacht durchaus die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Ob aber gerade ein unerfahrener Konsument nach dem Konsum von Cannabis ganze Nächte durchzecht, sollte eher bezweifelt werden. Die gesamte Argumentation zielt nicht auf einen geregelten Konsum, sondern gar keinen Konsum ab, und ist meines Erachtens unter Ideologie einzuordnen.