Frage zu den Folgen einer Polizei-Kontrolle

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Leon¥
Beiträge: 2
Registriert: Fr 21. Nov 2014, 22:00

Frage zu den Folgen einer Polizei-Kontrolle

Beitrag von Leon¥ »

Hallo erstmal,
mir ist bewusst, dass es etliche ähnliche Beiträge im Netz gibt, doch kann ich kein wirklich passenden finden und ich würde gerne erfahren, was bei diesem theoretischen Vorfall passieren würde. :D
Person A ist 17 Jahre alt und wohnt in Bayern. Bei Person A wurde, bei einer zufälligen Personenkontrolle, am Bahnhof, ein Joint mit 0,6 gramm (brutto-)Gewicht gefunden. Daraufhin durchsuchten die Polizisten das Zimmer von Person A (mit dessen Einverständnis) und fanden, außer einer Bong und 2 Grindern, nichts.
Meine Frage ist nun, wird es zu einer Anzeige oder einem Verfahren kommen? (eurer Meinung/Erfahrung nach)
Wenn alles, wegen Geringfügigkeit oder sonstigen Gründen eingestellt wird, gibt es dann dennoch einen Eintag im Führungszeugnis von Person A, beziehungsweise kann die Polizei bei einer Kontrolle diesen Eintrag einsehen?
Wenn es einen Eintrag geben würde, wie lange würde dieser bleiben?

Danke schon mal im Voraus.
Und noch nen schönen Abend an alle. ;)
''Penalties against possession of a drug should not be more damaging to an individual than the use of the drug itself.''
- Jimmy Carter, ehem. Präsident der USA
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Frage zu den Folgen einer Polizei-Kontrolle

Beitrag von Sabine »

Servus Leon !

Bist Du einer der beiden Jugendlichen ?
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/a ... t22,275418

Ein Teil dessen, was auf Dich zukommt, steht ja schon im Artikel.
Also Probleme mit dem zu machenden Führerschein(en), das Jugendamt wird Dir höchstwahrscheinlich Termine bei einer Beratunsgsstelle aufs Auge drücken.
Das die Anzeige hier in Bayern fallen gelassen wird, diese Hoffnung kannst Du mit aller Wahrscheinlichkeit knicken.
http://www.nordbayern.de/region/hersbru ... -1.3895242

Was der Richter dann für ein Urteil fällt, dafür bräuchte man eine Glaskugel..... mit deinem Alter und da ich vermute, das es ein Erstdelikt ist, hast Du evtl. noch einen gewissen Bonus. Denke aber, das zumindest Sozialstunden fällig sind. Ein Eintrag im Führunsgzeugnis erfolgt erst ab einem gewissen Strafmass. (hoffe, ich verwechsel da nicht was)

Eine langjährige Notiz in den Polizeiunterlagen ist aber sicher, Du darfst Dich auf einiges gefasst machen bei Kontrollen in den nächsten Jahren.

Am besten wendest Du Dich an die "Grüne Hilfe" http://www.gruene-hilfe.de/ueber-die-gruene-hilfe/,
besonders wenn Du einen Anwalt brauchen solltest. Ein niederbayerischer Feld,-Wald- und Wiesenanwalt ist da echt nicht ratsam.

Und noch ein Tip : Du und deine Kumpel sollten sich am Besten hier beim DHV engagieren, damit solche Situationen in Zukunft nicht mehr so krass ausfallen. Je nach Urteil lauern da jetzt so einige Fallstricke für dein zukünftiges (Berufs)Leben.

Viel Glück

Aurora
Leon¥
Beiträge: 2
Registriert: Fr 21. Nov 2014, 22:00

Re: Frage zu den Folgen einer Polizei-Kontrolle

Beitrag von Leon¥ »

Bis jetzt wurde ich ja noch nicht verurteilt, also dürften die Polizisten bei der Abfrage meiner Personalien noch nichts entdecken. Oder sehen die auch schon, dass da was passiet ist und würde das einen Drogentest rechtfertigen (bei einer Verkehrskontrolle) ? In Deutschland ist man ja eigentlich so lange unschuldig, bis man verurteilt wird, im gegensatz zur USA. :D
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HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Frage zu den Folgen einer Polizei-Kontrolle

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Leon¥ hat geschrieben:Bis jetzt wurde ich ja noch nicht verurteilt, also dürften die Polizisten bei der Abfrage meiner Personalien noch nichts entdecken. Oder sehen die auch schon, dass da was passiet ist und würde das einen Drogentest rechtfertigen (bei einer Verkehrskontrolle) ? In Deutschland ist man ja eigentlich so lange unschuldig, bis man verurteilt wird, im gegensatz zur USA. :D
Hallo Leon,

willkommen im "Rechtsstaat BRD 2014".
Natürlich bist du rein juristisch unschuldig, aber die "Hexenjagd" ist eröffnet
Über dich ist ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem BTMG im Auskunftssystem
der Polizei gespeichert und das wird jedem Polizisten mitgeteilt der deine Daten abfragt.
Das bleibt auch da drin, i.d.R. für 10 Jahre bei Erwachsenen und 5 Jahre bei Jugendlichen,
wenn nix neues dazu kommt. (§38 bayrisches PAG).
Dabei ist es vollkommen egal wie das weitere Verfahren ausgeht.
Ausschliesslich mit einem kompletten Freispruch vor Gericht könntest
Du dafür sorgen, dass dieses Ermittlungsverfahren eher aus deren System verschwindet.
Such mal nach POLAS, Gefahrenabwehr und Polizeiaufgabengesetz....

HabAuchNeMeinung
Ernst Berlin
Beiträge: 765
Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
Wohnort: Berlin

Re: Frage zu den Folgen einer Polizei-Kontrolle

Beitrag von Ernst Berlin »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben:
Leon¥ hat geschrieben:
Hallo Leon,

willkommen im "Rechtsstaat BRD 2014".
Natürlich bist du rein juristisch unschuldig, aber die "Hexenjagd" ist eröffnet
Über dich ist ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem BTMG im Auskunftssystem
der Polizei gespeichert und das wird jedem Polizisten mitgeteilt der deine Daten abfragt.
Das bleibt auch da drin, i.d.R. für 10 Jahre bei Erwachsenen und 5 Jahre bei Jugendlichen,
wenn nix neues dazu kommt. (§38 bayrisches PAG).
Dabei ist es vollkommen egal wie das weitere Verfahren ausgeht.
Ausschliesslich mit einem kompletten Freispruch vor Gericht könntest
Du dafür sorgen, dass dieses Ermittlungsverfahren eher aus deren System verschwindet.
Such mal nach POLAS, Gefahrenabwehr und Polizeiaufgabengesetz....

HabAuchNeMeinung
Ob da 10 Jahre reichen? Nach über 15 Jahren nach dem letzten Eintrag, glänzten die Bayrischen ( eigentlich waren es Fränkische) Polizistenaugen als ihm mein Personenregister vorgelesen wurde. Nur Pech das ich schon lange nicht mehr der schlimme Finger bin wie vor 15 Jahren. Außer Spesen nichts gewesen. Aber erschreckend ist es trotzdem.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Frage zu den Folgen einer Polizei-Kontrolle

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Mörnest hat geschrieben:
HabAuchNeMeinung hat geschrieben:
Hallo Leon,

willkommen im "Rechtsstaat BRD 2014".
....
HabAuchNeMeinung
Ob da 10 Jahre reichen? Nach über 15 Jahren nach dem letzten Eintrag, glänzten die Bayrischen ( eigentlich waren es Fränkische) Polizistenaugen als ihm mein Personenregister vorgelesen wurde. Nur Pech das ich schon lange nicht mehr der schlimme Finger bin wie vor 15 Jahren. Außer Spesen nichts gewesen. Aber erschreckend ist es trotzdem.
Hallo,

naja freiwillig "löschen" die gar nix, deswegen schrieb ich ja:
Ausschliesslich mit einem kompletten Freispruch vor Gericht könntest
Du dafür sorgen, dass dieses Ermittlungsverfahren eher aus deren System verschwindet.
....
Wenn wie bei Dir ein Eintrag nach 15 Jahren noch sichtbar ist, muss eigentlich der Eintrag schon
mind. 2x überprüft worden sein, ob er nicht gelöscht werden kann (Einmal nach den besagten 10 Jahren
und einmal 3 Jahre danach). Dies wurde anscheinend durch einen Beamten verneint, Du warst halt wie Du
ja selbst sagst "ein schlimmer Finger".
Daher solltest Du über das bayrische LKA Auskunft über die über Dich gespeicherten Daten verlangen.
Wenn da was drin steht was länger als 10 Jahre her ist kannst Du die Löschung beantragen.
Sollte diesem Verlangen nicht nachgekommen werden, braucht es schon eine "handfeste Begründung".
Dann kann ein Brief an den Datenschutzbeauftragten des Freistaats Bayern helfen.
Achso für die "Rechtsstaatsromantiker" unter uns:
Natürlich wird auch dann nicht gelöscht, es wird lediglich ein Löschvermerk gesetzt, also der Status
des Belegs geändert. Dann soll das angeblich nicht mehr "jeder Polizist" einsehen können.
Wie gesagt freiwilig löschen die nix, auch wenn das Gesetz was anders von ihnen verlangt.
Aber die Gesetze gelten ja für das "polizeiliche Gegenüber", sie sind ja die "Guten" :evil:

Ein Tip noch an Leon:
Wenn Du Dir nicht die gesamte Zukunft verbauen willst, solltest Du die nächsten 5 Jahre ne Pause
einlegen. Ich hatte genug Leute in meinem Bekanntenkreis und denen wurde fast allen Polizeikontakt
in diesem Alter zum Verhängnis, viele davon sind gescheitert, weil sie genau so weiter gemacht haben
wie vorher. Und damals gab es noch nicht einmal das Führerscheinspiel...
Du wirst spätestens wenn Du den Autoführerschein machen möchtest, das Nächste mal an dein "Vergehen"
erinnert. Nimm es als Warnschuss und unterstütze die Entkriminalisierung.


VG
HabAuchNeMeinung
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