Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder nicht?

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victimofthesystem
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Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder nicht?

Beitrag von victimofthesystem »

Liebe Gleichgesinnte,

folgendes ist Vorgefallen:

Mitte Juli 2014 wurde ich in Rheinland-Pfalz von der Polizei aufgegriffen. Gefunden wurden gut 50 g Marihuana und ein abgerauchter Jointstummel. Ich saß auf einer Bank und mein Fahrrad neben mir an der Bank angelehnt. Ein Drogentest wurde nicht gemacht. Mittlerweile, Ende Januar, habe ich meine Strafe diesbezüglich bekommen:
-insg. 1800€ Geldstrafe
(Das ganze ging als "geringe Menge durch", da der THC Gehalt 7,4 g betrug! Das Gras hatte 14,5% THC! Ab einer reinen Menge von 7,5 g THC ist es eine "Nicht geringe Menge" und man kommt an einer Freiheitsstrafe wohl nicht vorbei...)
Dieses Glück im unglück hat aber nichts genützt, denn genau genommen bin ich nun vorbestraft (120 Tagessätze), obwohl dies das erste mal war dass ich wegen Cannabis "Besitz" erwischt wurde!

Im Jahr 2011 habe ich erfolgreich eine MPU absolviert, da ich 2010 "High" am Steuer eines Autos angehalten worden bin. Cannabis hatte ich damals nicht dabei. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt und es war lediglich eine Ordnungswidrigkeit - wegen fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.


Da ich nun kurz vor Ende meines Studiums stehe habe ich sehr große Angst meine Existenz zu verlieren - Finanziell sieht es ohnehin sehr schlecht aus.

Nun stellt sich mir die Frage ob ich wieder Post von der Führerscheinstelle bekomme?! Wie gesagt warte ich seit 6 Monaten darauf, rauche mir mit Tabak "den Arsch ab" und ich bin unsicher ob nun die Polizei oder der Staatsanwalt die oben beschriebene Straftat an die Führerscheinstelle weitergeleitet hat, oder eben nicht. Immerhin war ich sehr kooperativ und geständig, was mir aber eine Vorstrafe trotzdem nicht erspart hat.

Und seit gut 4 Monaten mache ich ein freiwilliges Drogen Screening bei einer anerkannten Stelle, um den zeitlichen Folgen einer MPU (die hoffentlich nicht angeordnet wird) vorzubeugen.


Ich würde mich über eine positive Antwort (noch lieber wäre mir realistisch und Zielführend) bezüglich meiner Unsicherheit freuen, wobei ich, seit wie gesagt 6 Monaten, auf Post von der Führerscheinstelle warte. Mein Anwalt meinte ich soll davon ausgehen. Aber das ist ja wie ein Glücksspiel (Als Beispiel: Jemand den ich kenne wurde in einem anderen Bundesland mit Amphetamin und diversen anderen Rauschmitteln im Blut angehalten! Bis heute hat er nichts gehört - und die Sache liegt nun 8 Monate zurück! Glück gehabt! Andere Leute hatten nicht so viel Glück)
Diese Unsicherheit, und der Gedanke, in absehbarer Zeit ohne Führerschein auf Jobsuche zu gehen ist wirklich zermürbend.
Es werden Existenzen vernichtet! Es darf so nicht weitergehen! Falls da was kommt brauche ich dringend einen Rechtsanwalt der mir in dieser Sache weiterhelfen kann! Über Vorschläge und Tipps wäre ich sehr froh!

Viele Grüße

Euer Gleichgesinnter
Entschlossenheit im Unglück ist der halbe Weg zur Rettung
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Gerd50
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Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von Gerd50 »

Prognosen ob da noch was von der FS-Stelle kommt oder nicht, sind völlig unmöglich.
Wie du schon schreibst kann es ein Glücksspiel sein wie Behörden reagieren. Das nervt
nicht nur dich. Mach was dagegen, engagiere dich. Anregungen findest du im Forum.
Tut mir leid, mehr kann ich dir zu deinen für mich verständlichen Ängsten nicht sagen.
Manchmal habe ich ähnliche Ängste, deswegen bin ich hier ;)
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Highspeed
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Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von Highspeed »

Was stand denn in deiner MPU? Einmaliger Erstkosum oder Gelegenheitskonsum? Wie waren denn deine Werte? Da Du bei keiner Drogenfahrt erwischt wurdest ist fraglich ob die eine neue MPU anordnen können. Bei einer MPU gilt es zu klären ob du in der Lage bist Kiffen und Autofahren zu trennen.
Offensichtlich bist du dazu in der Lage und den Beweis hat du mit der ersten MPU erbracht.
Lass deinen Anwalt Akteneinsicht anfordern. Aus der Akte geht zu 90% hervor ob die es der FS gemeldet hat. Manchmal werden aber auch Schriftstücke ausgeheftet bevor die Akte an den Anwalt geschickt wird. (Aus Ermittlungstaktischen Gründen) Akteneinsicht ohne Prüfung kostet um die 50€ Anwaltgebühr.
Sicherlich gibt es auch Verjährungsfristen die die FS einhalten muss.
Das muss doch aber auch dein Anwalt wissen oder ist es ein Wald- und Wiesenanwalt der nur das Rechnungen schreiben beherrscht?

Ist seit dem zu beurteilenden Anlassvorfall eine längere Zeitspanne vergangen, während der es nicht zum Konsum der die Eignungszweifel auslösenden Substanzen (Alkohol, Drogen einschließlich Cannabis) gekommen ist bzw. gekommen sein soll, stellt sich die Frage, ob dennoch eine MPU-Anordnung gerechtfertigt ist.

Mehrheitlich wird die Antwort dahingehend gegeben, dass die Tilgungsreife im VZR die entscheidende Grenze ist. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 09.06.2005 ausgesprochen.
Die Anordnung, zur Klärung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines Kraftfahrzeuges gemäß § 14 Abs 2 Nr 2 FeV iVm § 46 FeV wegen nachgewiesenen Drogenkonsums ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, ist nicht an die Einhaltung einer festen Frist nach dem letzten erwiesenen Betäubungsmittelmissbrauch gebunden. Entscheidend ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere nach Art, Umfang und Dauer des Drogenkonsums, noch hinreichende Anhaltspunkte zur Begründung eines Gefahrenverdachts bestehen.


MPU-Anordnung und Zeitablauf

Entscheidend ist evtl. was du bei der Polizei angegeben hast. 50g als Eigenbedarf?

Ich kann dich gut verstehen. Auf so einen Blödsinn zu warten ist ganz schön Nervenaufreibend.

Good Luck
GrüneHilfe@BW
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Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

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GrüneHilfe@BW
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Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

GrüneHilfe@BW hat geschrieben:
Lass deinen Anwalt Akteneinsicht anfordern. Aus der Akte geht zu 90% hervor ob die es der FS gemeldet hat. Manchmal werden aber auch Schriftstücke ausgeheftet bevor die Akte an den Anwalt geschickt wird. (Aus Ermittlungstaktischen Gründen) Akteneinsicht ohne Prüfung kostet um die 50€ Anwaltgebühr.
Sicherlich gibt es auch Verjährungsfristen die die FS einhalten muss.
Das muss doch aber auch dein Anwalt wissen oder ist es ein Wald- und Wiesenanwalt der nur das Rechnungen schreiben beherrscht?
Da Fall ist ja durch, der Anwalt hatte die Akte. Nach der Verurteilung geht aber auch nochmal eine Meldung des Gerichts an die Führerscheinstelle. Strafrechtler kennen sich häufig mit dem Fahrerlaubnisrecht nicht aus, die müssen deswegen nicht schlecht sein.

Zu den Fristen. Nach mehr als einem Jahr, darf die Führerscheinstelle nicht mehr direkt entziehen. MPU anordnen schon - was aufs gleiche rauskommt. Ich hab aber schon öfter erlebt, dass wenn die nach mehr als einem Jahr ankommen, z.T. nur noch Anhörungen oder FÄGs verlangt werden obwohl klare Entzugsvorraussetzungen damals vorlagen. Das scheint so eine informelle Praxisfrist zu sein. Ist aber nur meine Erfahrung.

Ich würde mal so sagen, dass man in der Praxis nach mehr als einem Jahr nicht mehr damit rechnen muss - es ist aber natürlich möglich, solange die Tatsache nicht aus der Akte getilgt wurde. Und das sind afaik 15 Jahre oder so. Hatte mal einen Fall, da kam die Führerscheinstelle nach 3,5 Jahren an.
In wie weit das dann zulässig ist, sollte man mit einem Anwalt klären - afaik grundsätzlich schon. Es kommt aber selten vor, so das ich mich damit bisher auch nicht wirklich beschäftigt haben. Die CTU Kriterien wurden auch vor kurzem geändert, man kann mit Haaren in der Regel nur noch 6 Monate Abstinenz nachweisen - das wäre unter Umständen ein Ansatzpunkt für den Klageweg in so einem Fall.

In der Regel sollte es nach so langer Zeit aber wohl nur dann passieren, wenn es einen Grund gibt, dass man wieder in die Akte gucken muss - sonst ist das wohl "runtergefallen". Innerhalb eines Jahres sollte man damit jedenfalls noch rechnen.

In diesem Fall beginnt die Frist aber mit der Ergehung des Urteils. Vorher kann die FSt bei einer Straftat ohne Zusammenhang zum Strassenverkehr sowieso nichts machen. Straftaten hemmen, Ordnungswidrigkeiten nicht.
Bis zur Verurteilung gilt man ja als unschuldig. Ausserdem steht die entscheide Aussage in der Regel im Urteil (Eigenkonsum, regelmäßig usw).

Im vorliegen Fall gab es jetzt ja erst vor kurzem das Urteil. Wir sind also bei 0 Monaten. Meist brauchen die so 3 Monate. Im Januar 2016 würde ich darauf vertrauen das nicht mehr kommt, man kann ja nicht ein leben lang paranoid sein. Ich denke mal, dass die Post im April kommt.
Wenn die Existenz wirklich dran hängt, muss man dann jedoch quasi für immer abstinent bleiben.
victimofthesystem
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Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von victimofthesystem »

Hallo und zunächst möchte ich mich herzlich bedanken dass ihr euch die Zeit genommen habt auf meine Fragen zu antworten!

Jedenfalls habe ich nun die STrafe "verdaut" und sehe in die Zukunft - wenn auch mit gemischten Gefühlen, da ich davon ausgehe(n) (muss), dass sich die FS meldet!

Jedenfalls möchte ich mich nun auf diesen Fall vorbereiten und SUCHE DRINGEND EINEN ANWALT FÜR VERKEHRSRECHT!

Für dahingehende Tipps bzw. Empfehlungen wäre ich sehr sehr dankbar! Ich habe eine "Umfassende" Rechtsscutzversicherung (auch Verkehrsrecht enthalten) und ich bin guter Dinge dass diese greifen würde, falls ich gegen die Sache vorgehen werde?! Und das werde ich - denn ich bin nicht High gefahren und habe auch nicht High am Straßenverkehr teilgenommen!!!

Und mit der Sache meine ich die eventuellen Zweifel der FS an meiner Fahreignung...


Nochmal zu meiner erfolgreich bestandenen MPU aus dem Jahr:

Meine THC Werte aus der Polizei Kontrolle:

THC POSITIV 4,4ng/mL
Hydroxy-THC POSITIV 2,2ng/mL
THC Carbonsäure bzw. ABBAUPRODUKT POSITIV 40 ng/mL

u.a. steht da drin (Bewertung des psychologen zu meiner Problembewältigung):
..."Herr X hat sich (auf Grundlage einer Einsicht in die Risiken eines fortgesetzten Drogenkonsums) entschieden, zukünftig auf jeden Drogenkonsum - auch unabhängig vom Führen eines Kraftfahrzeuges - zu verzichten und ist ausreichend motiviert, die Abstinenz beizubehalten...." - ok, ich weiß dass is bischen doof...

aber, es geht noch weiter, denn das eigentliche Fazit des Psychologen - bezüglich der Zweifel der FS - lautet:
..."Es ist nicht zu erwarten, dass Herr X auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Drogeneinfluss führen wird, und es liegen als Folge eines unkontrollierten Drogenkonsums keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Klasse B in Frage stellen"...


Soooo, nun wieder zun den wirklich wichtigen Dingen des Lebens...

Im Beitrag von Gerd50 heißt es ich soll mich engagieren! Hey das wil ich und das mach ich! Also ich muss sagen dass ich mittlerweile sehr viel Erfahrung habe, wenn es darum geht vom Gesetzgeber in Bezug auf Cannabis die Hölle heiß gemacht zu bekommen...also wenn ihr irgendwo irgendwen hier hört der Fragen hat bezüglich MPU, Strafmaß etc... verweist ihn gerne an mich!! Ich möchte mein WIssen weitergeben!

Zu guter letzt möchte ich nochmal erinnern dass ich eben einen sehr guten Anwalt suche - werde mich diesbezüglich auch nochmal an die grüne Hilfe wenden! Aber wenn jemand eine Empfehlung hat - Immer her damit


Ganz liebe Grüße und wir lassen uns nicht unterkriegen!!!

Peace
Entschlossenheit im Unglück ist der halbe Weg zur Rettung
Tischi
Beiträge: 5
Registriert: Mo 15. Jun 2015, 02:38

Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von Tischi »

Guten Abend bzw. Morgen :lol:

ich bin neu hier bei euch im Forum und habe so ziemlich das selbe am Hals wie der Ersteller dieses Beitrages :roll:
nur ist bei mir im Moment noch alles offen was Strafe etc angeht , der Vorfall war ende Mai und wurde auf dem Fahrrad angehalten , ebefalls mit 54g Marihuana ( Brutto ). Bezüglich der Strafe vom Vaterstaat mache ich mir eigentlich keine Sorgen mehr da ich einfach mal davon ausgehe ich werde mit einer Freiheitsstrafe das Gerichtsgebäude verlassen :| .
Dennoch würde mich wirklich brennend interssieren ob und wann sich die FssT noch gemeldet hat. Leider ist ja nach dem Angebot Ihrer Hilfe Schluß gewesen. Ich hoffe es erscheint nicht unhöfflich aber ich Liste meine Fragen einfach mal auf :D

1. Ob und Wann haben Sie Post von der FssT erhalten ?

2. Wurde nun ein FäG angeordnet ?

3. Wurde ihnen wärend der Wartezeit der Führerschein entzogen ?

4. Haben Sie einen guten Anwalt für´s Verkehrsrecht gefunden ?

Ich bedanke mich im vorraus für eine Antwort und hoffe bei Ihnen ist alles gut gelaufen oder wird es noch ;)

Grüße und Kopf hoch :!:
GrüneHilfe@BW
Beiträge: 85
Registriert: Do 16. Feb 2012, 01:27

Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Guten Abend bzw. Morgen :lol:

ich bin neu hier bei euch im Forum und habe so ziemlich das selbe am Hals wie der Ersteller dieses Beitrages :roll:
nur ist bei mir im Moment noch alles offen was Strafe etc angeht , der Vorfall war ende Mai und wurde auf dem Fahrrad angehalten , ebefalls mit 54g Marihuana ( Brutto ). Bezüglich der Strafe vom Vaterstaat mache ich mir eigentlich keine Sorgen mehr da ich einfach mal davon ausgehe ich werde mit einer Freiheitsstrafe das Gerichtsgebäude verlassen :| .
Dennoch würde mich wirklich brennend interssieren ob und wann sich die FssT noch gemeldet hat. Leider ist ja nach dem Angebot Ihrer Hilfe Schluß gewesen. Ich hoffe es erscheint nicht unhöfflich aber ich Liste meine Fragen einfach mal auf :D
Die Fsst kommt frühestens nach Abschluß des Verfahrens. Die brauchen dann auch meist 2-3 Monate (kann unterschiedlich sein) um in die Akte zu gucken.
Was die Fsst will, hängt von der Verhandlung ab. Die bekommen einen kurzen Vermerk dazu. Wenn du angibst, dass du nur an Vorschulkinder verkaufst und selbst das Teufelszeug nie anfassen würdest, hätten die nichts zum Konsum und müssten wohl ein FäG anordnen. Wenn du angibst, dass das für den Eigenkonsum war und du halt regelmäßig kiffst (strafrechtlich die bessere Alternative!), werden sie eine MPU/direkten Entzug anordnen - da regelmäßiger Konsum vorliegt.
Ist eben so eine Abwägungssache, was man dann vor Gericht sagt. Idealerweise räumt man nicht direkt regelmäßigen Konsum ein und bleibt da vage. Sprich das mit deinem Strafrechtler ab - viele wissen davon nicht oder betrachten das gar nicht. Verkehrsrechtanwalt brauchst du erstmal nicht (wäre sowieso Verwaltungsrecht).
Besser ist, du machst selbständig screenings (6 Monate). Wenn dann nichts kommt, direkt nochmal verlängern (wenn du pausierst, verfallen die).
Ich schätze mal ins Blaue: Die Verhandlung ist in 5 Monaten (Frag deinen Anwalt), danach braucht die Führerscheinstelle nochmal 3 Monate. Hast also genug Zeit die Screenings zu sammeln. Wenn sie dir den Führerschein wegnehmen, beantragst du den am selben Tag neu, machst innerhalb einer Woche eine MPU und hast den Führerschein direkt wieder (wenn alles gut läuft).

Bei regelmäßigen Konsum kann auch ein Anwalt wenig machen - die Richtlinien sind da klar. Lieber das Geld für Screenings nutzen.
Tischi
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Registriert: Mo 15. Jun 2015, 02:38

Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von Tischi »

Hi und danke für die Antwort =)

Es ist aber eher wie folgt : Ich selber würde mich als gelegenheits Konsument einstufen da ich in unregelmäßigen Abständen Konsumiert habe . Die große Menge kam so zu stande das mich ein bekannter gefragt hat ob ich nicht interesse hätte bei ihm kurzfristig vorbei zu kommen. Dort angekommen übergab ich ihm 200 Euro und er gab mir diesen mega Beutel in die Hand worauf ich ihm gleich sagte das es mir viel zu viel sei und ich damit den rest meines Lebens breit seien könnte , darauf hin erwiederte er ja nun jetzt ist es deins und zurück nehmen tu ich es nicht mehr ! :twisted: Ich wollte das nun auch nicht wegwerfen , wer würde das schon tuen :lol: ?! Nun habe ich für 1 Gramm 3,75 ca bezahlt was ich aber vorher nicht wusste ! Ich war in der annahme das ich für 1 gramm 10 euro bezahle und wollte somit einen Bedarf für einen langen Zeitraum abdecken ....
Sabine
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Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von Sabine »

Moin Tischi !

Glaube, wie und warum Du an so eine Menge gekommen bist, ist (fast) egal. Du hast sie mit Dir geführt und wurdest nicht dazu gezwungen.
Was aber Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wohl brennend interessieren dürfte : wer hat sie Dir verkauft !
Da könnte Dir evtl. ein Deal angeboten werden.
Darf ich fragen, wie Du dann reagierst ?
Tischi
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Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von Tischi »

Ich denke die werden schon Fingerabdrücke von dem Beutel genommen haben , somit sollte ein Deal nicht zu stande kommen.

Ich denke aber auch nicht das ich da irgendwen anscheißen werde , in meinen Augen wäre das Verrat , bin da ein wenig altmodisch denke ich =)
Sabine
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Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von Sabine »

Tischi hat geschrieben: Ich denke aber auch nicht das ich da irgendwen anscheißen werde , in meinen Augen wäre das Verrat , bin da ein wenig altmodisch denke ich =)
Find ich jetzt nicht altmodisch, wenn man sich die nächsten Jahre noch im Spiegel anschauen möchte.
Tischi
Beiträge: 5
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Re: Geringe Menge!Meldet sich die Führerscheinstelle oder ni

Beitrag von Tischi »

Staatliche strafen verjähren auserdem ! Sowas dann nicht ;) und ich möchteschon ganz gerne noch raus gehen können ohne damit zu rechnen mal ein Messer im Rücken stecken zu haben ^^
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