Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Simon752
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Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Simon752 »

Hi,

Ich bin 19 Jahre (wohne in Bayern) und wurde eines abend von der Polizei aufgehalten, unglücklicher weiße haben sie bei mir 4,1 g gras gefunden -.- Dummerweiße habe ich auch noch eine aussage bei der Polizei gemacht.

Vor zwei wochen habe ich eine Anklageschrift erhalten.
Wo die Staatanwaltschaft eine klage in öffentlicher interrese wegen erwerb von Betäubungsmittel ohne die nötige erlaubs anklagt.

Jetzt würde ich gerne wissen was auf mich zukommen kann?
docdc
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von docdc »

Zuchthaus, Steinbruch usw...

Quatsch...

hallo Simon752,

natürlich ist es schlecht das dass ganze in Bayern passiert ist, die sind ja was Drogen angeht, noch Stock Steif.

Denke aber trozdem das im Verlauf, dass Verfahren eingestellt wird gegen Geldbuße oder paar Stunden Sozialarbeit.
Kommt natürlich drauf an, was vorher bei dir im Leben so los war. Teuer ist es auf jeden Fall.

lg doci
Sabine
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Sabine »

Servus Simon !

Ist es Dir möglich, eine Kopie mit "geschwärzten" persönlichen Angaben hier einzustellen ?

Wurdest Du zu Fuß oder mit dem Auto aufgehalten ? Hast Du einen Anwalt ? Welches Gericht in welcher Stadt ?

Dann kann man evtl. eine ungefähre Aussage machen, ansonsten : "Vorm Gericht und auf hoher See...." :?

Viel Glück

Aurora

P.S. Kalkuliere evtl. auch den Verlust deines Führerscheins ein, das dürfte das Härteste und Teuerste an der Sache werden.
Zuletzt geändert von Sabine am Mo 23. Feb 2015, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
Simon752
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Simon752 »

Danke für die schnelle Antwort.

Bis jetzt einmal nur sozialsdt. bekommen wegen grafitie.
Spielt das dann eine Rolle ?
docdc
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von docdc »

Simon752 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.

Bis jetzt einmal nur sozialsdt. bekommen wegen grafitie.
Spielt das dann eine Rolle ?

Im Grunde nicht.
docdc
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von docdc »

Der Besitz von Cannabis, auch in geringsten Mengen für den Eigenbedarf, ist in ganz Deutschland eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz. Das heißt, wer mit auch nur einen Gramm Haschisch oder Marihuana in der Tasche angetroffen wird bekommt eine Anzeige und sein Cannabis weggenommen. Erst der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein, wenn das sichergestellte Cannabis die Grenze der "geringen Menge" nicht überschreitet. Die Grenze dieser “geringen Menge", welche fälschlicher Weise gerne als "Freimenge" oder “Freigrenze” bezeichnet wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich hoch. In Bayern liegt sie bei 6 Gramm, in NRW bei 10 Gramm und in Berlin bei bis zu 16 Gramm. Eine Verfahrensweise die einem Rechtsstaat eigentlich unwürdig ist. Tatsächlich wäre hier eine Vereinheitlichung zu begrüssen.




http://drogenguide.blogspot.de/2013/05/ ... nabis.html
Sabine
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Sabine »

docdc, bei dem von Dir verlinkten Text wird nicht erwähnt, das es sich bei Einstellung wegen einer geringen Menge um ein "Kann"gesetz handelt.

Wenn man auf einen Hardliner trifft, schauts eher mau aus.
docdc
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von docdc »

Das ist richtig Aurora, also...

alles kann, nichts muss. ;)
Simon752
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Simon752 »

Mit füherschein ist das so eine sache weil in der Zeit wo ich erwischt wurde habe ich meine Füherschein gerade noch gemacht.
Wurde zu fuß auf gehalten.

Als anhang habe ich die anklage schrift.
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Sabine
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Sabine »

Augsburg, autsch...zumindest was die dortige Polizei angeht.

Ich weiss, das hier Augsburger im Forum sind, evtl. hatte jemand schon mal Kontakt mit dem dortigen Gericht und kann Dir etwas weiterhelfen und gegebenenfalls einen Anwalt vor Ort empfehlen.
Simon752
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Simon752 »

Ok wäre cool

Mit Anwalt habe ich mich schon mal zusammen gesetzt und er hat mir gesagt das wenn man ohne Verdeitiger vor Gericht auftaucht das, dass Urteil nicht so schlimm aus fallen soll.
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bushdoctor
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von bushdoctor »

Jugendstrafrecht!
Da ist nix mit "Einstellung gegen Geldauflage"! Zumindest in Bayern nicht, denn da gibt es klare Anweisungen "von oben", schließlich will man ja die Jugendlichen auf den"Pfad der Gerechten" zurückführen... :roll:
Simon752
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Simon752 »

Ok was heißt des in klartext dann ?
Gerricht und dann sozialstd. oder ?
Kann es auch sein das ich einen drogen test abgeben muss ?
Don Quischotte
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Don Quischotte »

bekommst ne kleine Strafe, wenn du bei den Bullen zu viel gelabert hast, könnte natürlich noch mehr kommen und "Die" andere Stellen informieren

haben die dich nach weiteren infos (führerschein etc ) gefragt?
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Simon752
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Simon752 »

Die haben ja auch mein Handy mitgenommen und dadurch haben Sie ja gemerkt das ich in dem Zeit raum gerade meinen Füherschein gemacht habe. Die Bullen meinten auch das Sie das Amt drüber infomiern müssen.

Ich hab mich ja auch von einen Anwalt kurz beraten lassen und der meinte das da nichts auf mich zukommen wird weil ich nicht gefahren bin und zu der zeit momentan auch keinen füherschein gehabt habe.

Hab momentan auch kein eigenes Auto fahr nur mit dem von meiner Mutter.
Zuletzt geändert von Simon752 am Mo 23. Feb 2015, 18:25, insgesamt 1-mal geändert.
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bushdoctor
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von bushdoctor »

Simon752 hat geschrieben: Gerricht und dann sozialstd. oder ?
Kann es auch sein das ich einen drogen test abgeben muss ?
Ja, in Bayern musst Du mit beidem rechnen.

Führerschein könnte auch in Gefahr sein... zumindest Drogenscreening 1 Jahr. Sofern Du Angaben zum Konsum gegenüber der Polizei gemacht hast, die auf "regelmäßigen Konsum" schließen lassn, sogar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: MPU
Simon752
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Simon752 »

Ich hab zu den Bullen gesagt das ich es nur mal aussprobieren wollte.
Sabine
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Sabine »

Das können sie mit der Blutprobe, so sie denn kommen sollte, abklären. Ab einer gewissen Höhe des THC-Gehalts bzw. dessen Abbauprodukte gehen die offiziellen Stellen von regelmäßigen Konsum aus.

Bist Du auf deinen Führerschein beruflich angewiesen ?
Simon752
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von Simon752 »

Ja bin Landschaftsgärtner im 2. Ausbildungsjahr da ist Füherschein schon wichtig
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bushdoctor
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Re: Anklageschrift erhalten was kommt auf mich zu ?

Beitrag von bushdoctor »

Simon752 hat geschrieben:Ich hab zu den Bullen gesagt das ich es nur mal aussprobieren wollte.
Aus dieser Aussage heraus wirst Du höchstens eine Aufforderung zur (sehr zeitnahen) Abgabe einer Urinprobe von der Führerscheinstelle gebeten. Sollte dabei kein THC-COOH nachweisbar sein, solltest Du führerscheintechnisch aus dem Schneider sein...

Wenn Dir Dein Führerschein lieb ist, dann solltest Du SOFORT jeglichen Konsum von Cannabis einstellen und selbstverständlich auch ab Erhalt der "Urin-Einladung" keine Opiate, (Meth-)Amphetamine, Kokain, oder dergleichen konsumieren, denn bei einem Drogenscreening wird nicht nur nach Cannabis-Abbauprodukten geschaut... Von "Kräutermischungen" würde ich GRUNDSÄTZLICH abraten, da diese oft syntetische Cannabinoide enthalten, worüber niemand eine Aussage (Wirkung, Nachweisbarkeit, etc.) treffen kann!

Bei "Probierkonsum" wirst Du vermutlich mit einigen Dutzend (> 60) Sozialstunden und einer evtl. einer kleinen Geldstrafe davon kommen...

...in den nächsten 10+ Jahren wirst Du außerdem auch bei jeder Polzei-Verkehrskontrolle immer auch "zum Pissen" gebeten werden. Gegen diesen "begründeten Anfangsverdacht" kannst Du Dich in den ersten drei bis fünf Jahren auch nicht wehren, weil dies kein Gericht anerkennen wird.

Ach ja: Vor Gericht musst Du überzeugend auf "geläutert" machen, da stehen die total drauf!
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