Vorladung zur Polizei / Postsendung Marihuana

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chiby
Beiträge: 2
Registriert: Mo 13. Jul 2015, 19:58

Vorladung zur Polizei / Postsendung Marihuana

Beitrag von chiby »

Heyho Leute!

Folgende Situation: Person A hat im Deep-Web etwas Gras gekauft (5-8g). Die Lieferung kam zu Beginn nicht an, sondern ein Brief von der Polizei zur Vorladung. (Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, § 29).
Bei dieser Vorladung wird die Person natürlich nicht erscheinen. Nun das seltsame: Die vermisste Lieferung kam tatsächlich noch an, auf den ersten Blick ungeöffnet und alles so wie es "sein sollte".
Alles ohne Einschreiben oder ähnliches, befand sich einfach im Briefkasten.

Folgende Vermutung: Lieferung lag 1 Monat im Postcontainer an der Sonne mit xxx anderen Päckchen/Paket/Whatever. Vielleicht schaltete ein Postmitarbeiter Polizei ein weil ein anderes Päckchen plötzlich das stinken anfing.
Die Lieferung riecht übrigens nach gar nichts, weder Verpackung noch Inhalt, alles schön versiegelt. Kann es sein, dass die Polizei einfach willkürlich Vorladungenverteilt hat... wobei sowas
wohl unüblich(?) für die Polizei wäre. Der Empfänger ist als Person A zu bezeichnen. Der Absender existiert soweit nicht. Ebenso weiß Person A nicht wie die Lieferung aussehen sollte.

Meine Frage(n) an euch:

Könnte daraus sich später mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gerichtsfall entwickeln oder sind 5-8g tatsächlich eher "unwichtig".
Anzumerken ist, dass keinerlei Beweise existieren, dass Person A etwas gekauft hat oder sonst etwas vom Aussehen der Lieferung weiß.

Sollte sich Person A einen Anwalt suchen? Diese sind ja nicht gerade günstig und Person A hat nicht die nötigen Mittel um sich einen zu besorgen, Alternativen?

MfG Chiby
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Vorladung zur Polizei / Postsendung Marihuana

Beitrag von Sabine »

Zumindest wegen einem Anwalt kann ich Dir (hoffentlich) weiter helfen.

Wenn man finanziell nicht gut aufgestellt ist, bekommt man beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein.

Hier mal ein Link dazu aus Bayern (gilt aber so in allen Bundesländern)

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ ... marke_0_13
Courbane
Beiträge: 12
Registriert: Di 14. Jul 2015, 11:30

Re: Vorladung zur Polizei / Postsendung Marihuana

Beitrag von Courbane »

Hallo

Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung in Deutschland ist … 5 Jahre.
Die Höchststrafe für mehr als 5 Gramm Marihuana in Deutschland ist… 5 Jahre.


https://courbane.wordpress.com/
Zuletzt geändert von Courbane am Di 14. Jul 2015, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
chiby
Beiträge: 2
Registriert: Mo 13. Jul 2015, 19:58

Re: Vorladung zur Polizei / Postsendung Marihuana

Beitrag von chiby »

Danke für die Antworten. Jedenfalls für die erste Antwort. Die zweite Antwort ist eher ein sinnfreies kommentieren, trotzdem danke dafür, dass du soviel Lebensenergie für diesen Beitrag aufwenden musstest.
Demokrat
Beiträge: 3
Registriert: Mi 21. Aug 2013, 20:44

Re: Vorladung zur Polizei / Postsendung Marihuana

Beitrag von Demokrat »

Nur zur allgemeinen Information: Auch ohne Anwalt hat jeder Beschuldigte/Angeklagte nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts das Recht auf Akteneinsicht. So bleibt man immer informiert, was sich so alles zusammenbraut (gerne wird ja aus Besitz der schwerer wiegende Tatvorwurf des Handels "konstruiert"). Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
Courbane
Beiträge: 12
Registriert: Di 14. Jul 2015, 11:30

Re: Vorladung zur Polizei / Postsendung Marihuana

Beitrag von Courbane »

Hallo.

Der Besitz von mehr als 5 Gramm Marihuana, ist in Deutschland ein Straftatbestand, der mit bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.

Person A hat einen großen Fehler gemacht, Dope über das Internet zu beziehen ist sehr gefährlich. Die Behörden loggen eure Bestellung mit, Incl. eurer IP und real live Adresse, bestätigungs Mail und eurer Bezahl Methode.
Sollte Person A der polizeilichen Vorladung nicht nachkommen, steht eine Hausdurchsuchung an. Da die Kapazitäten der Behörden begrenzt sind, hatte Person A nur Pech.

Sollte Strafantrag gestellt werden, muss Person A mit einer Geldstrafe rechnen.

Problematisch wird es, wenn Person A eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dann gibts einen freundlichen Brief von der Zulassungsbehörde. Jetzt wird es zwingend erforderlich, einen Anwalt zu bemühen, um einen negativen Drogentest nachzuweisen. Bis zu 3 Monaten Abstinenz sind nötig um Negativ zu werden. Der Anwalt verschleppt nur das Verfahren um Person A die nötige Zeit zu verschaffen, dies auch hinzubekommen.

https://courbane.wordpress.com/
Markus75
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Registriert: Fr 15. Mai 2015, 20:48

Re: Vorladung zur Polizei / Postsendung Marihuana

Beitrag von Markus75 »

das Darknet ist nicht das Internet!
Florian Rister
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Re: Vorladung zur Polizei / Postsendung Marihuana

Beitrag von Florian Rister »

Mal ganz davon abgesehen, dass wir hier keine Beratung zur konkreten Begehung von Straftaten leisten wollen, sollte der Betroffene vielleicht darüber nachdenken, ob die Vorladung aus ganz anderen Gründen gemacht wurde, zum Beispiel auf Grund von abgehörter Kommunikationswege oder einer Aussage von dritten Personen. Womöglich hat der Betroffene ja auch früher schonmal Cannabis erworben/besessen und ist deswegen in den Fokus der Polizei gekommen.

Dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen dem Brief einleitet, und ihn danach zustellt, halte ich für ausgeschlossen. Schließlich wäre Beweismittelvernichtung zu befürchten.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
GrüneHilfe@BW
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Re: Vorladung zur Polizei / Postsendung Marihuana

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Ich kann natürlich nichts konkretes dazu sagen.
Meine persönliche Einschätzung:

Die Polizei würde ein solches Paket nicht weiterleiten. Die Annahme wäre schwer zu beweisen, ausserdem muss man nicht wissen, was drin ist, das heißt ein Paket anzunehmen ist erstmal keine Straftat. Und danach kann man es auch in den Müll tun - man müsste das nicht anzeigen. Dann müssten sie schon den Besitz nachweisen können. Also direkt ne HD machen um die weitergeleiteten 5g zu finden. Lohnt sich jetzt alles nicht so.

Viel wahrscheinlicher ist es, dass die Polizei Daten aus Übersee hat, wer angeblich wo bestellt hat. Von solchen Fällen hab ich schon häufiger was gehört - erst neulich hatte mich jemand kontaktiert der bei Silkroad bestellt hatte und daher in die Fänge der Ermittler geriet. Obwohl Silkroad ja eigentlich schon laaaange her ist. Diese Sachen dauern meist auch relativ lange und werden dann erst viel später abgearbeitet.

Mit Akteneinsicht erfährt man mehr. Obiges ist wie gesagt nur eine persönliche Einschätzung, wenn du natürlich jahrelang Kilos bestellt hast, dann können die sich vielleicht auch die Mühe machen und was weiterleiten. Die 5g sprechen für mich als Aussenstehenden nicht dafür. Es kann natürlich auch andere Gründe geben. Ich denke das Paket ist denen nicht bekannt, die haben nur Daten erhalten. Aber wie gesagt - nur ne Einschätzung. Nimm dir einen Anwalt oder lass es bleiben (je nachdem wie oft und welche Mengen du da bestellt hast oder was du sonst auf dem "Kerbholz" hast).
Bei Bestellungen ist ein Anwalt oft ratsam, weil da einerseits schnell hochgerechnet wird und man andererseits die Vorwürfe gut widerlegen kann.
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