"er 18-Jährige aus dem Landkreis Haßberge hat nicht nur sein Abitur frisch in der Tasche. Als Polizisten ihn Ende Mai am Ingolstädter Hauptbahnhof kontrollierten, fanden sie in seinem Rucksack auch etwas Verbotenes: Marihuana. Keine große Menge, aber immerhin 0,87 Gramm, strafbar als unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Deshalb stellte ihm die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl aus, gegen den er Widerspruch eingelegt hat.
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Der Jugendgerichtshelfer erklärte während der Verhandlung, dass der 18-Jährige aus geordneten familiären Verhältnissen stammt. Marihuana zu probieren, gelte unter Heranwachsenden seines Alters als „tolerabel und schick“. Die Auswirkungen der Droge, die abhängig machen und ein Einstieg zu anderen, härteren Drogen sein kann, würden oft verkannt.
Ebenso fehle jungen Menschen, die Marihuana konsumieren, meist die Weitsicht, welche Folgen es nach sich zieht, wenn sie mit Drogen erwischt werden, beispielsweise den Verlust des Führerscheins, oder ein Rückschlag für die berufliche Karriere, sollte ein künftiger Arbeitgeber Drogenmissbrauch in einem Führungszeugnis lesen."
Na, so einen Jugendgerichtshelfer lobe ich mir
http://www.mainpost.de/regional/hassber ... 26,8864063
"Denn der junge Mann hat weitreichende Pläne: Nach einem freiwilligen Hilfsdienst, den er in wenigen Wochen in Afrika antreten wird, plant er ein Praktikum im kanadischen Parlament. "
"Rauschgift im Rucksack"
Re: "Rauschgift im Rucksack"
Rauschgift