Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachten

Florian Rister
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Florian Rister »

Hehe Methusalem schrieb etwas von einem "Jagdschein" wobei ich nicht glaube dass die Opiumstelle die Jagdscheine ausstellt, aber ich weiß es nicht :?

Bei Cannabispatienten, die eine Genehmigung haben ist es durchaus möglich, auch den Führerschein zu behalten, und quasi eine Ausnahmegenehmigung zum Fahren zu bekommen (ich kenne 2 solche Fälle)
Bei Tourette ist es sogar logisch, weil die Patienten eigentlich NUR unter Cannabiseinfluss sicher fahren können.

Bei Iceman liegt aber keine medizinische Inidikation vor, sondern ein einmaliger Probierkonsum.
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TheBeginning
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von TheBeginning »

Nur mal so am Rande, meine Frau bekommt Sativex, es hieß nur am Anfang sollte sie erstmal kein Auto fahren. Sobald sie es jedoch 1-2 Wochen genommen hat, kann sie idR wieder Auto fahren.

Die Aussage war bisher vom Arzt, ist aber noch nicht 100%ig abgesichert...
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Gerd50
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Gerd50 »

Ich lese fassungslos mit. Vom Ersatzstrafrecht Führerscheinentzug bei Hanf Konsum habe ich erst erfahren, nachdem ich mich hier im
Forum angemeldet habe. Das soviel Unrechtstaat möglich ist, hätte ich nicht für möglich gehalten. Ich weiß nur das eine, wenn sich
solche Strukturen etabliert haben, ist es verdammt schwer, die wieder los zu werden. Das Fahrerlaubnisrecht ist bezüglich Hanf
gewollt diskriminierend fürchte ich. Hatte da auch diese verdammte SPD/Grüne Regierung ihre Finger im Spiel, wie bei der
unseligen Agenda 2010? Oder hat die Kohl Herrschaft das noch durchgedrückt?

Konstruktive Tipps habe ich keine anzubieten Iceman. Was ich aus deiner Geschichte herauslese ist, das es sehr wichtig ist, sich
sofort einen kompetenten Anwalt zu suchen, wenn man in die Klauen dieses perfiden Systems geraten ist. Gute Erfahrungen habe
ich mit der Kanzlei Menschen und Rechte gemacht:

http://www.menschenundrechte.de/

Das Büro wird auch vom IACM in Anspruch genommen und empfohlen. Ich drücke dir Daumen und große Zehen, das es halbwegs glimpflich
für dich abläuft Iceman.
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Methusalem
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Methusalem »

Ich muss da unweigerlich an Kalifornien denken, wo sich jedermann von einem Arzt attestieren lassen kann, dass das Leben ohne Cannabis eine Qual ist. Die Frage hier lautet, inwieweit welches Zipperlein mit Medizinalhanf in der BRD behandelt werden kann und darf. Und irgendeine Krankheit hat ja nun jeder ...

Wenn also "The Beginnings" Frau mit Sativex Auto fahren darf, ohne dadurch eine Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer darzustellen, dann wäre das doch genau die Schiene, die man als ertappter Verkehrssünder fahren müsste. Und ich glaube gar nicht mal, dass das Procedere wesentlich länger dauert als der ganze MPU-Scheiß. Ganz zu schweigen von den Kosten.
TheBeginning
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von TheBeginning »

@Methusalem,

bisher basiert mein vorriger Post lediglich auf der Aussage des Arztes.
Auf eine verbindliche Antwort von Ihm warten wir noch...
Man müsste hier mal weitere Fälle finden um da mal ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen.
Sobald meine Frau mehr weis, werde ich bescheid geben.

Bitte meine Aussage erstmal neutral sehen, meine Frau hat leider noch nichts schriftlich, lediglich das Sie Sativex aufgrund Ihrer krankheitsbedingten Schmerzen durch die Spastiken benötigt.
Radulf
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Radulf »

Leute mit medizinischer Indikation dürfen soweit ich weiß fahren, wenn sie was genommen haben oder Reste im Blut nachweisbar sind. Leute ohne Indikation nicht. Das gilt für andere Medikamente auch, Schlaf- Schmerz- Beruhigungsmittel und so. Auf dem Weg ist wahrscheinlich leider nichts zu machen.

[EDIT:] Ein Rezept braucht man glaube ich auch. Aber eins weiß ich jetzt: Nie mehr Urintest!!!
Zuletzt geändert von Radulf am Sa 12. Mai 2012, 09:27, insgesamt 1-mal geändert.
Methusalem
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Methusalem »

Nehmen wir mal an, mit medizinischer Indikation ist das Führen eines Kfz zulässig. Fehlendes Trennungsvermögen und charakterliche Nicht-Eignung kann also nicht beurteilt werden.
Um jetzt nicht für Missverständnisse zu sorgen, mir geht es nicht darum, kranke Menschen als Simulanten zu diskreditieren, aber „Cannabis als Medizin“ wäre durchaus ein Schlupfloch für die armen Teufel, die ihre Pappe wegen des Hanfverbots verloren haben und verlieren werden. Wir alle sind uns einig, dass die derartige Praxis der Führerscheinbehörden im Sinne des Grundgesetzes höchst bedenklich ist, so dass durchaus das Recht der Notwehr besteht, wenn kiffenden Mitbürgern mit dem Führerscheinentzug mal eben die Existenz und Lebensplanung zerstört wird, nur weil sie abends ihren Feierabendjoint rauchen.
Dieses Recht der Notwehr erlaubt es dem Betroffenem, sich auch mit unerlaubten Mitteln zu wehren – z.B. indem man zum Simulanten wird. Krankheitsbilder wie Migräne böten sich da an, ohne dass einem die Ärzte gleich auf die Schliche kommen.

Das Schöne an diesem Trick ist, dass man erst nach der endgültigen Diagnose die Katze aus dem Sack lassen muss, wenn es um die Medikation geht. Das heißt, dass die Geschichte erst brisant wird, wenn der Antrag der Opiumstelle in Bonn vorliegt. (Dass die Daten der Antragsteller den Strafverfolgungsbehörden/ Fahrerlaubnisstellen übermittelt werden, halte ich für unwahrscheinlich.)
Als chronisch kranker Mensch, der offiziell kiffen darf, hätte man somit freie Fahrt. Im Prinzip müsste man den Antrag vorsorglich stellen – auch für seine Kinder und Kindeskinder, schließlich werden die ja auch mit dem Unrecht leben müssen.
Cannabis als Medizin – vielleicht ist das der kleine Umweg, um ans Ziel zu kommen. Und um den kleinen Traum ein Happy End zu geben, stelle ich mir gerade vor, dass die Bundesopiumstelle mit Anträgen überschüttet wird und im „Bonner Loch“ verschwindet.
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Fabius
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Fabius »

DrGonzo hat geschrieben:
Fabius hat geschrieben: Das er ohne Ausfallerscheinungen gefahren ist spricht für eine gewöhnung. Hier im Forum wird viel zu viel durcheinander geworfen. Die Geschichte ist auch nicht spannend sondern der ganz normale Wahnsinn.
@Fabius, du wirfst hier wohl etwas durcheinander. Bei Cannabis (anders als bei Alkohol) gibt es kaum eine Gewöhnung/Toleranz des eigenen Körpers.
Deshalb muss die Dosis auch nicht gesteigert werden um einen Rausch zu erleben.

Nach einem einmaligen Joint darf man soweit ich weiss ca. 3 Tage lang kein Auto fahren bei Dauerkonsum ist die Zeit noch wesentlich länger.
Und jetzt kommt die Frage an dich:
Ist jemand nach seinem allerersten Joint 3 Tage lang berauscht?
Ist jemand der regelmäßig konsumiert und dann aufhört noch über Wochen hinweg berauscht?
Wenn du aus eigener Erfahrung dem zustimmst (denn du wirst keine wirkliche Quelle finden die das bestätigt) dann solltest du wirklich kein Cannabis konsumieren! (Und auch sonst keine anderen Drogen. Sorry)

Das ist doch wohl nicht dein ernst was du hier schreibst ? Der Körper gewöhnt sich sehr wohl daran. Das ist wie bei jeder anderen Droge auch. Die Dosis muss ganz klar gesteigert werden. Wo steht denn das man nachdem ersten Joint 3tage kein Auto fahren darf ? Wenn die Behörde das mitbekommt zweifelt diese sofort die Eignung an. Natürlich ist einer der seinen allersten Joint raucht nicht 3tage berauscht, aber dafür über stunden hinweg. Das hat man nachdem 100ten Joint nicht mehr. da ist man 20min berauscht und fertig und du sprichst hier von das der Körper sich an Cannabis nicht gewöhnen kann. Lass du mal lieber das Zeuch aus dem Kopf und komm mal runter Jung. Ich dachte ich könnte hier meine Erfahrung einbringen und euch wirklich erzählen wie es letztendlich bei den Behörden abgeht. Wie schlecht man mit Cannabiskonsumenten umgeht doch anscheinend Rede ich hier gegen eine Wand. Meine Erfahrungswerte finden hier keiner Beliebtheit.
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Vorarim
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Vorarim »

Leute, bitte.. Kommt mal wieder etwas runter.
Das das Thema viele Gemüter erhitzt ist durchaus nachvollziehbar, das aber ist mit ein Grund dafür, dass wir uns hier vor Ort nicht auch noch untereinander angurken sollten!
Hanfige Gruesse

Vorarim

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P.S. Habe ich einen Fehler gemacht? Dann schreibt mir einfache eine PN :)
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von CosmicWizard »

Vorarim hat geschrieben:Leute, bitte.. Kommt mal wieder etwas runter.
Das das Thema viele Gemüter erhitzt ist durchaus nachvollziehbar, das aber ist mit ein Grund dafür, dass wir uns hier vor Ort nicht auch noch untereinander angurken sollten!
Es ist vor allem sinnlos, da es an der Situation nichts ändert. Dass uns die Behörden kacke behandeln ist klar, aber daran ändert sich nichts, wenn wir hier darüber streiten, wie kacke die Behandlung ist.
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DrGonzo
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von DrGonzo »

noch eins zu dem thema, denn ich muss meine aussage richtigstellen; auch um fabius teilweise recht zu geben.

laut wikipedia entwickelt man gegenüber thc sehrwohl eine leichte toleranz, welche aber reversibel ist und somit irgendwann wieder verschwindet.
Nach einem einmaligen Joint darf man soweit ich weiss ca. 3 Tage lang kein Auto fahren bei Dauerkonsum ist die Zeit noch wesentlich länger.
diese aussage beruht auf den nachwieszeiten von cannabis im Blut.

ich freue mich über jeden mitstreiter der einen verantwortungsvollen und rationalen umgang mit cannabis befürwortet.
...aber bitte nenn mich nicht junge!
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

so, hatte heute endlich ( nach einem Jahr ) die Gerichtsverhandlung vor dem Verealtungsgericht. Habe meinen Führerschein wieder. Mir konnte kein gelegentlicher Konsum nachgewiesen werden. Da ich den Wert von 10,9 ng/l CooH in der Urinprobe beim ärztlichen Gutachten auch durch passivrauchen erreichen könnte reichte es für die Stadt Hannover nicht mir den Führerschein zu entziehen... Ende Gut, alles Gut.

Gruß

Iceman
Florian Rister
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Florian Rister »

Glückwunsch!

Das erscheint mir aber auch lokal unterschiedlich gehandhabt zu werden...
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IcemanJ24
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

Danke!

Leider ist das nicht nur lokal unterschiedlich sondern auch im selben Gericht von Richter zu Richter unterschiedlich.
Sobald mein Urteil schriftlich vorliegt werde ich es einscannen und uploaden. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen auch...
Florian Rister
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von Florian Rister »

IcemanJ24 hat geschrieben:Danke!

Leider ist das nicht nur lokal unterschiedlich sondern auch im selben Gericht von Richter zu Richter unterschiedlich.
Sobald mein Urteil schriftlich vorliegt werde ich es einscannen und uploaden. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen auch...
Ja super!

Sowieso, danke dass du nach so langer Zeit den Thread nochmal rausgekramt hast und quasi vervollständigt hast.
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chiliheadz
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von chiliheadz »

IcemanJ24 hat geschrieben:Hallo!

Folgendes Problem.

Im April 2011 bin ich in einer Routinekontrolle angehalten worden. Am Abend vorher einen geraucht. Schnelltest verweigert, Blutuntersuchung ergab THC 5.6 ng, THC-COOH 52 ng... Also sofort aufgehört zu kiffen. 2 Monate später musste ich zu einem ärztlichen Gutachten zu dem ich auch selbstbewußt ging, habe ja 2 Monate nichts geraucht. Gutachten ergab "sauberen" Blutwert, nur im Urin wurden noch 10ng THC-COOH gefunden. Also war kein Hinweis auf gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum, allerding lassen sich die Werte nicht in "Einklang bringen". Also Führerschein sofort entzogen mit der Auflage 1 Jahr Abstinenz nachzuweisen und MPU zu machen.
Daraufhin gleich zum Anwalt. Beschwerde eingelegt - abgewiesen mit der Begründung "die Werte sind nicht plausibel in Einklang zu bringen". Allerdings steht in dem Gutachten auch "kein Verdacht auf regelmäßigen oder gelegentlichen Konsum", da geht das Gericht einfach drüber hinweg.
Jetzt ist demnächst Verhandlung beim Verwaltungsgericht, mein Anwalt macht sich allerdings sorgen um diesen einen Satz im Gutachten.
Ich habe in den 2 Monaten wirklich nichts geraucht, habe davor 2 Wochen regelmäßig geraucht (was ich natürlich nirgendwo gesagt habe, war ja schließlich offiziell Probierkonsum), wie kommt nun nach der langen Zeit (sollten ja eigentlich nach dem Konsum nur 6 Tage nach Daldrup sein) dieser THC-COOH-Wert zustande?
Gibt es da irgendwo Material anhand dessen man vor Gericht aufzeigen kann woran es liegt (Gewichtsabnahme oder ähnliches)? Ärzte die so etwas bestätigen?

Lass dich einmal von einem guten Anwalt beraten, der vom DHV empfohlen ist!
1. Du kannst auch "Hanfbrot", Hanfbier, Hanftee oder "in Hanföl" gebackene Reibekuchen etc. gegessen/getrunken haben und hast dann diese werte! Es muss nicht vom Kiffen kommen! Außerdem "Im ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN", es kann nach diesen Werten das Grundgutachten angezweifelt werden! Also weite "abstinent" sein, ein zweites Gutachten anfordern und nachfragen, ob denn überhaupt "aktives THC" festgestellt werden konnte. Dann auf die "andere Schiene" Gesundheit durch Hanf (Essen mit biologischem Nutzhanf..) umsteigen und die Ergebnisse insgesamt anzweifeln lassen. Wenn du "Förderer des DHV" bist ( keine 30€ im Jahr ), dann bekommst du hier weitreichende Unterstützung, anwaltliche Beratungsmöglichkeit und vieles mehr (wie du weißt hoffe ich!). Also: werde wie die meisten Member hier "Unterstützer" und komm in die "Family" der "Gerechten Biologen" GG. :lol: Greez, :mrgreen: Chiliheadz.
IcemanJ24
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von IcemanJ24 »

danke für deinen Kommentar. Wie du vielleicht in den letzten Posts gelesen hast ist die Verhandlung durch und ich habe meinen Führerschein wieder.
Laut der ( leider ) immernoch geltenden Lektüre von Daldrup aus dem Jahr 2003 auf die sich die Staatsmacht bezieht kann ein so hoher Wert aktives THC nur durch Konsum in engen Zusammenhang zur Fahrt kommen. Im Eilverfahren hatten wir unter anderem deinen Vorschlag mit eingebracht, wurde aber zurückgewiesen da dieser Wert zur Fahruntüchtigkeit ausreicht, egal woher er auch nun immer stammen mag.
In der Hauptverhandlung haben wir allerdings den netten Herren der Rechtsmedizin der dieses Gutachten erstellt hat eingeladen. Dieser sagte aus das er nicht mit 100%iger Sicherheit sagen kann das gelegentlicher Konsum nachgewiesen ist da der Wert von 10,9 ng/l CooH (welcher übrigens direkt überm Cut-off liegt) auch vom Passivrauchen oder anderen medizinischen Indikationen wie beispielsweise Nierenprobleme und Ernährung und Sport bei einem Erstkonsumenten nach Monaten Abstinenz festgestellt werden könne.
Somit war die Annahme der FS ich sei gelegentlicher Konsument hinfällig und mir wurde der Führerschein zurückgegeben.
Nebenbei waren sowohl die Richterin und die Beklagte der Ansicht das es im Verwaltungsrecht aufgrund der Beweisumkehrlast kein in dubio pro reo gibt. Verwaltungsrecht ist kein Strafrecht sondern eher dem Polizeirecht zuzurechnen sodass ein begründeter Verdacht ausreicht mir den Führerschein zu entziehen. Ob das so ist sei einmal dahingestellt. Aber wie sagte mein Anwalt so schön:" Eine Klage wegen Rechtsbeugung hätte wenig Sinn da 500 Richter vorher schon so entschieden haben. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."

P.S.: Entschuldigt mein Deutsch, es ist schon ziemlich spät und ich hatte einen langen Tag...
MaximilianPlenert
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von MaximilianPlenert »

IcemanJ24 hat geschrieben:Nebenbei waren sowohl die Richterin und die Beklagte der Ansicht das es im Verwaltungsrecht aufgrund der Beweisumkehrlast kein in dubio pro reo gibt. Verwaltungsrecht ist kein Strafrecht
so ist das leider auch - deswegen rät unser führerscheinpapst theo in der regel von klagen ab, weil es leider nichts bringt. hier ist die politik gefragt und da sie sich nicht freiwillig bewegt, sind wir gefragt
chiliheadz
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von chiliheadz »

MaximilianPlenert hat geschrieben:
IcemanJ24 hat geschrieben:Nebenbei waren sowohl die Richterin und die Beklagte der Ansicht das es im Verwaltungsrecht aufgrund der Beweisumkehrlast kein in dubio pro reo gibt. Verwaltungsrecht ist kein Strafrecht
so ist das leider auch - deswegen rät unser führerscheinpapst theo in der regel von klagen ab, weil es leider nichts bringt. hier ist die politik gefragt und da sie sich nicht freiwillig bewegt, sind wir gefragt
Dda hilft dann nur eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof. Dort gilt es ! Das stellt m.e. einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar. Es diskriminiert außerdem den Beschuldigten, der durch die "Beweisumkehrlast", die im GG NICHT vorgesehen ist, oft hilflos darsteht. Des weiteren ist zu prüfen, ob diese Rechtslage überhaupt noch Gültigkeit besitzt( siehe 1 u 2.Bereinigungsgesetz etc.).
MaximilianPlenert
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Re: Führerscheinentzug trotz negativem Befund ärzt. Gutachte

Beitrag von MaximilianPlenert »

chiliheadz hat geschrieben:
MaximilianPlenert hat geschrieben:
IcemanJ24 hat geschrieben:Nebenbei waren sowohl die Richterin und die Beklagte der Ansicht das es im Verwaltungsrecht aufgrund der Beweisumkehrlast kein in dubio pro reo gibt. Verwaltungsrecht ist kein Strafrecht
so ist das leider auch - deswegen rät unser führerscheinpapst theo in der regel von klagen ab, weil es leider nichts bringt. hier ist die politik gefragt und da sie sich nicht freiwillig bewegt, sind wir gefragt
Dda hilft dann nur eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof. Dort gilt es ! Das stellt m.e. einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar. Es diskriminiert außerdem den Beschuldigten, der durch die "Beweisumkehrlast", die im GG NICHT vorgesehen ist, oft hilflos darsteht. Des weiteren ist zu prüfen, ob diese Rechtslage überhaupt noch Gültigkeit besitzt( siehe 1 u 2.Bereinigungsgesetz etc.).
dat is verwaltungshandeln, es geht um das recht ein führerschein zu besitzen - nicht um strafrecht, also braucht dazu auch nix im GG zu stehen.

und zum thema Bereinigungsgesetz: du kannst gerne deine zeit mit so einem verschwörungsscheiß verschwenden...

PS: was da hilft ist politik machen und nicht auf richter hoffen...
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