Rechtliche Frage zu Genuss-Hanf

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muellll
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Rechtliche Frage zu Genuss-Hanf

Beitrag von muellll »

Hallo,

als Strafmaß wird immer die Grammmenge vom Gras herangezogen. Wie sieht das aber aus, wenn man schon Joints (gemischt mit Tabak) gedreht oder etwas gebacken hat? Wird dann der Grasgehalt irgendwie ermittelt oder nur geschätzt?

Gruß
Florian Rister
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Re: Rechtliche Frage zu Genuss-Hanf

Beitrag von Florian Rister »

Wird brutto gewogen und dann steht da "X Gramm Cannabiszubereitung"

Zumindestens habe ich noch nie was anderes gehört. Ich weiß nicht ob es dazu spezielle juristische Regelungen gibt.
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Fabius
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Re: Rechtliche Frage zu Genuss-Hanf

Beitrag von Fabius »

Die Menge des THC Gehaltes ist auch Relevant. in Verbindung mit der Menge in Gr. oder Kg
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CosmicWizard
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Re: Rechtliche Frage zu Genuss-Hanf

Beitrag von CosmicWizard »

Ja, die wiegen das einfach.
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Fabius
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Re: Rechtliche Frage zu Genuss-Hanf

Beitrag von Fabius »

Nicht nur einfach wiegen. Es wird gewogen und zusätzlich wird der THC Gehalt ermittelt. Beides fließt in das Strafmass mit ein. Bei harten Drogen genau dasselbe.


Z.b.

Der "Tübinger Cannabis-Prozeß" hat seinen Anlaß im Rahmen von jahrelangen Vertreibungsbemühungen von MitbewohnerInnen von J. H. auf dem Wagenplatz "Kuntabunt":
Im Februar 2006 wurden während der Abwesenheit von J. H. innerhalb von 3 Tagen Anbauten am Bauwagen zerstört und versucht diesen zu entfernen. Letzteres wurde noch gestoppt durch hinzugerufene Polizei. Aus Frust über die gescheiterte Aktion übergaben dann Beteiligte den Beamten eine vorbereitete, angeblich im Anbau gefundene Tasche mit Hanfabfallblättern (ca. 1,2 kg mit 3,8gr THC-Gehalt) aus dem Bauwagen, wo sie diese deponiert hatten, da sie Zugang durch den gefundenen Zweitschlüssel hatten.
Die 2 Tage später stattgefundene Durchsuchung durch Kriminalpolizei ergab weitere Cannabis-/Haschischfunde (zus. ca. 80 gr mit ca. 6 gr THC-Gehalt).
Zwischen Februar 2006 und Januar 2007 wurden weitere denunzierende Aussagen gemacht und diese bei den Amts- und Landgerichtsverfahren (zwischen August und Dezember 2007) wiederholt. Der AG-Richter und die LG-Richterin verurteilten daraufhin J. H. wegen Besitz und Anbau (was teilweise eingestanden wurde, außer v.a. der Tascheninhalt - der eh nicht konsumierbar wäre) einer "nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln" (da über 7,5 gr THC-Gehalt zusammen) zu 15 Monate Haft auf 2 Jahre Bewährung plus 120 Stunden "gemeinnützige Arbeit", die J. H. später ablehnte. Das OLG Stuttgart bestätigte dies, bzw. lehnte den Revisionsantrag als "unbegründet" ab. Der Gang vor's Bundesverfassungsgericht war wegen Fristüberschreitung nicht mehr möglich.
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Florian Rister
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Re: Rechtliche Frage zu Genuss-Hanf

Beitrag von Florian Rister »

@Fabius:
Bei geringen Mengen, und insbesondere beim hier skizzierten Fall von vorgedrehten Joints, wird nicht standardmäßig eine Analyse durchgeführt. Dies findet imho nur dann statt, wenn es um die Frage der "nicht geringen Menge" geht (also ob 7.5g THC erreicht werden) ,oder wenn man selber eine Analyse beantragt.

Wobei das Vorgehen wahrscheinlich auch von der Polizeidienststelle abhängt...
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