Gutachten nach Aktenlage und der Begriff "Drogenmissbrauch"

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PhilipH
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Gutachten nach Aktenlage und der Begriff "Drogenmissbrauch"

Beitrag von PhilipH »

Hallo,

ich habe im September letzten Jahres nach Aufforderung des JobCenters an einer Begutachtung des sozialmedizinischen Dienstes in Berlin teilgenommen. Vor kurzem habe ich eine Kopie des Gutachtens nach Aktenlage erhalten. Dabei handelt es sich um eine stark reduzierte Variante des Gutachtens des sozialmedizinischen Dienstes, das für den normalen Sachbearbeiter nicht einsehbar ist.

Unter "Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen" schreibt die Gutachterin der Agentur für Arbeit, Frau Langholz, folgendes:

- Psychische Minderbelastbarkeit
- Schädlicher Substanzgebrauch

Die "psychische Minderbelastbarkeit" ergibt sich aus einer depressiven Störung des Nervensystems. Der "schädliche Substanzgebrauch" ergibt sich aus... naja... dem Gebrauch an sich, was sonst?

Unter dem Punkt "Sozialmedizinische Beurteilung" jedoch heißt es plötzlich: "Dem Facharztgutachten zufolge steht bei Herrn H. eine anhaltende Minderung der seelischen Belastbarkeit im Beschwerdevordergrund. Darüber hinaus ist ein gelegentlicher Cannabismissbrauch zu verzeichnen."

Was denn nun? Missbrauch ist mit Kontrollverlust verbunden, der in meinem Fall nicht gegeben ist. Ich wurde sogar schon von meiner Neurologin gelobt, für meinen reflektierten Umgang mit der Droge.

Ich habe folgenden Verdacht: Was die Formulierung der integrationsrelevanten Funktionseinschränkungen angeht hat die Gutachterin keinen Ermessensspielraum. Es handelt sich um Schlüssel, bzw. Bausteine. Bei der Beurteilung kann sie jedoch den Tonfall nach gutdünken wählen.

Ich sehe in der Wortwahl eine ideologisch motivierte und sehr wohl beabsichtigte Beleidigung, mit dem Ziel meine Integrationschancen zu schmälern. Dies betrifft insbesondere meine Aussicht auf die Teilname an einer Reha.

An aller erster Stelle will ich, dass dieser Begriff aus dem Gutachten verschwindet. An zweiter Stelle will ich der Frau Langholz auf die Finger hauen, egal ob mit Verwaltungs- oder Strafrecht (oder mit einem langen Holz). Weiß jemand was genau ich tun kann?

Alles Liebe!
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bad guy
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Registriert: Di 21. Jul 2015, 10:27

Re: Gutachten nach Aktenlage und der Begriff "Drogenmissbrau

Beitrag von bad guy »

Wurde schon versucht Kontakt mit Frau Langholz aufzunehmen?

Ich würde sie fragen wieso der Begriff Missbrauch verwendet wird.
PhilipH
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Registriert: So 9. Jun 2013, 15:13
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Re: Gutachten nach Aktenlage und der Begriff "Drogenmissbrau

Beitrag von PhilipH »

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Zuletzt geändert von PhilipH am Do 7. Jun 2018, 18:12, insgesamt 1-mal geändert.
crappy
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Registriert: Fr 19. Sep 2014, 03:00

Re: Gutachten nach Aktenlage und der Begriff "Drogenmissbrau

Beitrag von crappy »

Lass das Gutachten doch nach BDSG § 35 sperren.
(4) Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt.
Bei solchen Gutachten sollte man sowieso aufpassen was man angibt. Besonders beim Jobcenter oder dessen Ä.D.
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