Andere opferlose Verbrechen

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Florian Rister
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Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von Florian Rister »

Fortführung der Diskussion von hier:
viewtopic.php?f=12&t=5189http://hanfver ... =12&t=5189
recker hat geschrieben:Angemerkt sei, dass der Eigenanbau das einzige opferlose Verbrechen ist.
Ein Meineid kann doch unter bestimmten Umständen auch ein "opferloses" Verbrechen sein, oder?

Endlich habe ich ein Beispiel gefunden, ich habe selbst lange überlegt, was für opferlose Straftatbestände es noch gibt, für die man in Deutschland ins Gefängnis kommen kann. Meineid... :)
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recker
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Re: Medizinalpatienten: Verfassungsbeschwerde gegen $29a BTM

Beitrag von recker »

Berechtiger Einwand, aber auch, wie du schon sagst, nur unter bestimmten Umständen. In vielen Fällen deckt der einen Meineid leistende wohl jemand anderen, der eine schwere Straftat begangen hat. Wie hier zB, wo jemand seinem Kumpel helfen wollte, der wegen schwerer Körperverletzung angeklagt war:

http://www.ksta.de/region/wegen-meineid ... 88510.html

Das Opfer ist auf einem Auge blind. Der Meineid dürfte ihm in diesem Fall einen weiteren Stich versetzt haben, weil sein Peiniger nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte.
crappy
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Re: Medizinalpatienten: Verfassungsbeschwerde gegen $29a BTM

Beitrag von crappy »

Wenn ich in Photoshop Dollars fälsche gibts auch kein Opfer. Ausser das vor dem Bildschirm :lol:
Florian Rister
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Re: Medizinalpatienten: Verfassungsbeschwerde gegen $29a BTM

Beitrag von Florian Rister »

crappy hat geschrieben:Wenn ich in Photoshop Dollars fälsche gibts auch kein Opfer. Ausser das vor dem Bildschirm :lol:
Solange du sie nicht druckst oder als digitale Vorlage in Umlauf bringst, dürfte es auch kein Verbrechen sein. Bin mir nicht ganz sicher. In jedem Fall wäre ein möglicher Empfänger von Falschgeld ein "Opfer", weil er ja womöglich einen finanziellen Schaden erleidet, den ihm keiner ersetzt.
recker hat geschrieben:Berechtiger Einwand, aber auch, wie du schon sagst, nur unter bestimmten Umständen. In vielen Fällen deckt der einen Meineid leistende wohl jemand anderen, der eine schwere Straftat begangen hat. Wie hier zB, wo jemand seinem Kumpel helfen wollte, der wegen schwerer Körperverletzung angeklagt war:

http://www.ksta.de/region/wegen-meineid ... 88510.html

Das Opfer ist auf einem Auge blind. Der Meineid dürfte ihm in diesem Fall einen weiteren Stich versetzt haben, weil sein Peiniger nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte.
Klar. Hängt vom Einzelfall ab. Ich finde es dennoch grade spannend, weil ich lange überlegt habe, welche opferlosen Verbrechen es noch gibt.
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Doc_A
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von Doc_A »

Es ist zwar recht nahe an den Drogen-"Verbrechen" dran, aber es gibt opferlose Verbrechen, wenn Dinge nur besessen werden (und natürlich sicher gelagert), die illegal sind oder eine nichtvorhandene Genehmigung benötigt wird. Gifte, Sprengstoffe, Waffen etc.

(Ob davon eine Gefahr für andere ausgeht, liegt ausschließlich in der Intention und der Handlung des Besitzenden. Um Gefährdungen auszuschließen, ist der Umgang mit solchen Geräten und Substanzen reguliert.)
:shock:
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Ganjadream
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von Ganjadream »

Für "psychisch Krank sein" kann man in dieser psychisch kranken Gesellschaft weg gesperrt werden, Gründe kann man sich genug auf das geduldige Papier schreiben. Scheint also auch ein Verbrechen zu sein, man selber ist jedoch das Opfer!
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein hat die Arroganz vergessen.
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von Don Quischotte »

Wer ist das Opfer beim " Vortäuschen einer Straftat?" ?
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von Don Quischotte »

Ganjadream hat geschrieben:Für "psychisch Krank sein" kann man in dieser psychisch kranken Gesellschaft weg gesperrt werden, Gründe kann man sich genug auf das geduldige Papier schreiben. Scheint also auch ein Verbrechen zu sein, man selber ist jedoch das Opfer!
Zwangsweise weggesperrt werden kann man nur, wenn erhebliche Gefahr für fremde und/oder die eigene Gesundheit besteht. Alles Andere sind Versuche den "psychisch Kranken" von der eigenen Situation zu überzeugen und Hilfe anzunehmen.
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Florian Rister
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von Florian Rister »

Don Quischotte hat geschrieben:Wer ist das Opfer beim " Vortäuschen einer Straftat?" ?
Da könnte man die Gesellschaft als Opfer nennen, die für die Kosten bei der Verfolgung von solchen vorgetäuschten Straftaten aufkommen muss.
Doc_A hat geschrieben:Es ist zwar recht nahe an den Drogen-"Verbrechen" dran, aber es gibt opferlose Verbrechen, wenn Dinge nur besessen werden (und natürlich sicher gelagert), die illegal sind oder eine nichtvorhandene Genehmigung benötigt wird. Gifte, Sprengstoffe, Waffen etc.

(Ob davon eine Gefahr für andere ausgeht, liegt ausschließlich in der Intention und der Handlung des Besitzenden. Um Gefährdungen auszuschließen, ist der Umgang mit solchen Geräten und Substanzen reguliert.)
Im Prinzip ist das natürlich ähnlich wie bei Drogen erstmal eine opferlose Straftat, die meisten Leute würden aber wohl lieber ein Cannabislager als ein Sprengstofflager in der Wohnung unter sich wissen :)
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GregMz
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von GregMz »

Ich habe eine gefunden: § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (Staatsbeleidigung).
crappy
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von crappy »

§ 166 und 167 StGb sind hier auch zu nennen.
Wer an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unfug bezeichnet:

Ungehörige Handlung, oft auch als umgangssprachliches Synonym für Unsinn
https://www.youtube.com/watch?v=2haQJ-dfNFE
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von Florian Rister »

crappy hat geschrieben:§ 166 und 167 StGb sind hier auch zu nennen.
Wer an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unfug bezeichnet:

Ungehörige Handlung, oft auch als umgangssprachliches Synonym für Unsinn
https://www.youtube.com/watch?v=2haQJ-dfNFE

Da würde ich jetzt wieder die Religionsgemeinschaft als "Opfer" betrachten, die den beschimpfenden Unfug ertragen muss. Man kann natürlich über das Strafmaß diskutieren, aber grundsätzlich würde ich das nicht als opferloses Verbrechen betrachten.
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von crappy »

Naja, es geht um den Ort. Da steht nichts davon das Personen anwesend sein müssen. Und der Ort kann ja wohl kaum das Opfer sein. Aber ist sicherlich alles Auslegungssache.
Thomas
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von Thomas »

Wenn ich scharfe Waffen Sammel, sie im Tresor aufbewahre und keine Munition besitze. Es gibt praktisch kein Opfer aber ich könnte dafür eine Strafe bekommen. Was ist damit?
Auch diese Waffen könnten in den Besitz von jemanden fallen, der damit etwas schreckliches anrichtet. Darunter zählen dann aber auch meine Messer in der Küche.
Don Quischotte
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Re: Andere opferlose Verbrechen

Beitrag von Don Quischotte »

genauso wie der Baseballschläger vom kleinen Steppke.

@Flo:


das ist imho bei jedem angezeigten Delikt der Fall
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