Gerichtsverfahren wegen 9Gramm
Gerichtsverfahren wegen 9Gramm
Guten Tag,
Erstmal ich bin neu hier und hoffentlich richtig. Person A hat große Angst. Vor 5 Wochen wurde Person A (17 Jahre alt) mit 4,5 Gramm Mariuhannaäste und 3,5 Gramm Blüten erwischt und zwar auf der Straße. Die Beamten suchten einen Einbrecher und dachten er sei es:.Folge war eine Durchsuchung wo Grinder etc gefunden wurde. Die Stängel waren in einer großen Verpackung und die Blüten in jeweils 5 Päkchen. Er gab aus nervösität an es bei einem Unbekannten in der Stadt zu kaufen, als Eigengebrauch. Nun kam vor wenigen Tagen Post das beantragt wird ein Hauptgerichtsverfahren zu eröffnen. Person A wohnt in NRW und hat sich gewundert da es ja noch eine geringe Menge ist und damit nicht gerechnet hat. Die Frage nun wie läuft so ein Verfahren ab und sollte Person A sich einen Anwalt holen? Eine weitere Frage ist wie es mit dem Führerschein aussieht. Soll Person A einen Konsum gestehen oder wird das garnicht erfragt. Kann so der Führerschein entzogen werden? Ein THC Test liegt nicht vor seitdem (5Wochen) nicht mehr geraucht.
Bitte um Hilfe!
MfG mcsheesh
Erstmal ich bin neu hier und hoffentlich richtig. Person A hat große Angst. Vor 5 Wochen wurde Person A (17 Jahre alt) mit 4,5 Gramm Mariuhannaäste und 3,5 Gramm Blüten erwischt und zwar auf der Straße. Die Beamten suchten einen Einbrecher und dachten er sei es:.Folge war eine Durchsuchung wo Grinder etc gefunden wurde. Die Stängel waren in einer großen Verpackung und die Blüten in jeweils 5 Päkchen. Er gab aus nervösität an es bei einem Unbekannten in der Stadt zu kaufen, als Eigengebrauch. Nun kam vor wenigen Tagen Post das beantragt wird ein Hauptgerichtsverfahren zu eröffnen. Person A wohnt in NRW und hat sich gewundert da es ja noch eine geringe Menge ist und damit nicht gerechnet hat. Die Frage nun wie läuft so ein Verfahren ab und sollte Person A sich einen Anwalt holen? Eine weitere Frage ist wie es mit dem Führerschein aussieht. Soll Person A einen Konsum gestehen oder wird das garnicht erfragt. Kann so der Führerschein entzogen werden? Ein THC Test liegt nicht vor seitdem (5Wochen) nicht mehr geraucht.
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MfG mcsheesh
- bushdoctor
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- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Gerichtsverfahren wegen 9Gramm
Zur Lage in NRW kann ich nichts sagen, aber in Bayern ist es z.B. üblich bei Jugendlichen unter 18 das Verfahren auch bei "geringen Mengen zum Eigengebrauch" generell NICHT EINZUSTELLEN... von daher wundert mich das erstmal nicht.
Was die Frage zu den evtl. "Angaben" und "Einlassungen" angeht:
"Sie haben das Recht zu schweigen! Machen Sie davon gebrauch!"
Was die Frage zu den evtl. "Angaben" und "Einlassungen" angeht:
"Sie haben das Recht zu schweigen! Machen Sie davon gebrauch!"
Re: Gerichtsverfahren wegen 9Gramm
Wie sieht es mit dem erweiterten Führungszeugnis aus, wird dort ein Eintrag erscheinen?
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- Beiträge: 247
- Registriert: Fr 19. Sep 2014, 00:13
Re: Gerichtsverfahren wegen 9Gramm
einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt es meiner Meinung nach nur, wenn es zu einer Verurteilung kommt.
If you see the Cops, warn a brother
Re: Gerichtsverfahren wegen 9Gramm
Ja gut, aber wenn Person A vor Gericht muss wird sie ja verurteilt. Also ist mit einem Eintrag zu rechnen?
Re: Gerichtsverfahren wegen 9Gramm
Hallo,
also die Person braucht sich keine Sorgen machen. Sie ist unter 18 Jahre und wird definitiv nach Jugendstrafrecht verurteilt! Im Führungszeugnis tauchen nur Jugendstrafen ohne Bewährung auf! Und um auf eine Jugendstrafe ohne Bewährung zu kommen, hätte er schon eher 9 Kg dabei haben müssen.
Am besten auch vor Gericht keine Angaben zum Konsum machen und die Aussage verweigern. Wenn er verurteilt wird, dann vll ein paar Sozialstunden - eventuell auch Einstellung oder Verwarnung. Wenn er ein Führerschein hat, kann es sein, dass die Führerscheinstelle sich meldet und Überprüfen möchte, ob er geeignet ist ein Fahrzeug zu führen. Deshalb am besten den Konsum vorübergehend einstellen.
also die Person braucht sich keine Sorgen machen. Sie ist unter 18 Jahre und wird definitiv nach Jugendstrafrecht verurteilt! Im Führungszeugnis tauchen nur Jugendstrafen ohne Bewährung auf! Und um auf eine Jugendstrafe ohne Bewährung zu kommen, hätte er schon eher 9 Kg dabei haben müssen.
Am besten auch vor Gericht keine Angaben zum Konsum machen und die Aussage verweigern. Wenn er verurteilt wird, dann vll ein paar Sozialstunden - eventuell auch Einstellung oder Verwarnung. Wenn er ein Führerschein hat, kann es sein, dass die Führerscheinstelle sich meldet und Überprüfen möchte, ob er geeignet ist ein Fahrzeug zu führen. Deshalb am besten den Konsum vorübergehend einstellen.
Re: Gerichtsverfahren wegen 9Gramm
Vielen Dank erstmal für die Antworten. Mit einem direkten Entzug der Fahrerlaubnis ist also nicht zu rechnen , richtig? Und wenn die Person vor Gericht die Aussage verweigert , wird die Strafe dann nicht höher?
Re: Gerichtsverfahren wegen 9Gramm
Richtig. Er ist ja nicht "bekifft" gefahren. Aber wie gesagt, es kann dazu kommen, dass er Post bekommt und zur Überprüfung ein Drogentest machen muss. Da er ja seit 5 Wochen nichts mehr geraucht hat, sollte er da aber entspannt hingehen.
Natürlich kann er "Reue" zeigen und den Besitz zugeben. Nur der Richter wird dann genau fragen, woher hatten Sie das Zeug, wie viel konsumieren Sie etc. Deshalb am besten einfach gar nicht äußern oder den Besitz zugeben und klar ausdrücken, dass es nicht zum Handel gedacht war und ansonsten die Aussage verweigern. Er ist 17 und wenn er strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten ist, ist hier nicht all zu viel zu befürchten. Wäre er über 18 hätte die Staatsanwaltschaft sehr wahrscheinlich direkt das Verfahren eingestellt. Ich kann mir vorstellen, dass er zu einer Verwarnung verurteilt wird mit der Auflage sich einmal mit der Drogenberatung zusammenzusetzen.
Natürlich kann er "Reue" zeigen und den Besitz zugeben. Nur der Richter wird dann genau fragen, woher hatten Sie das Zeug, wie viel konsumieren Sie etc. Deshalb am besten einfach gar nicht äußern oder den Besitz zugeben und klar ausdrücken, dass es nicht zum Handel gedacht war und ansonsten die Aussage verweigern. Er ist 17 und wenn er strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten ist, ist hier nicht all zu viel zu befürchten. Wäre er über 18 hätte die Staatsanwaltschaft sehr wahrscheinlich direkt das Verfahren eingestellt. Ich kann mir vorstellen, dass er zu einer Verwarnung verurteilt wird mit der Auflage sich einmal mit der Drogenberatung zusammenzusetzen.
Re: Gerichtsverfahren wegen 9Gramm
Hallo kurze Rückmeldung : beim Gerichtstermin wurde die Person zu 200€ Strafe verurteilt. Sie gab an 1-2 mal vorher auf Partys konsumiert zu haben. Kommt jetzt was vom Straßenverkehrsamt oder nicht? Es wurde nie gesagt das was gemeldet wurde zu dem Verkehrsamt. Woher weiß die Person nun ob was kommt oder nicht? Oder kann es sein , das wenn die Person den richtigen Führerschein ( momentan fahren ab 17) das Die den dann nicht rausgeben?
Das ganze ist ja immerhin fast 3 Monate her und es kam noch nix vom Straßenverkehrsamt
MfG mcsheesh
Das ganze ist ja immerhin fast 3 Monate her und es kam noch nix vom Straßenverkehrsamt
MfG mcsheesh