"Drogenstraftaten und abstrakte Gefährdungsdelikte"

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bushdoctor
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"Drogenstraftaten und abstrakte Gefährdungsdelikte"

Beitrag von bushdoctor »

Bin auf eine interessante Dissertation zum Thema "Begründung der Strafbarkeit von Drogenbesitz/konsum" gestoßen:

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/m ... ltbd40.pdf

Seehhr lang, wie ich zugeben muss, aber vielleicht interessiert es den ein oder anderen.
Bin nurmal kurz übers Inhaltsverzeichnis drüber und werde mir das Teil mal bei Gelegenheit ganz "reinziehen".
Scheint aber aus juristischer Sicht das ein oder andere dabeizusein, was helfen könnte die "Gegenseite" zu verstehen.

Die Autorin schein auch nicht unbedingt völlig auf der prohibitionistischen Linie zu liegen...
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DrGonzo
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Re: "Drogenstraftaten und abstrakte Gefährdungsdelikte"

Beitrag von DrGonzo »

ich habe die arbeit auch nicht vollständig gelesen/verstanden. aber das was ich gelesen habe find ich schon krass.
die autorin (die wie ich finde eine handwerklich gute arbeit abgelegt hat) sagt, dass das btmg nicht der volksgesundheit dienen würde, sonst müssten tabak und alkohol auch darin stehen.
vielmehr ist das verbot "historisch soziokulturell" bedingt, weil cannabis in unserer gesellschaft nicht verwurzelt und nicht akzeptiert sei.
die gefählrlichkeit des stoffes ist zweitrangig.
(mit besonderer aufmerksamkeit sollte man die auszüge mit quellenangaben von täschner beachten.)

wenn das btmg auf traditionen basiert. "die deutschen haben schon immer gesoffen und geraucht - aber nie cannabis."
dann ist es m. e. antiquiert, verbohrt und rassistisch. es kann doch nicht ernsthaft sein, dass ein gesetzt darauf basiert "das haben wir schon immer so gemacht".
ich wäre dankbar wenn mir jemand, diese nicht einfach geschreibene arbeit, erklären könnte.

Mit anderne Worten wie legitimiert sich das Cannabisverbot im BtmG?

...und ich bin kein fan von verschwörungstheorien, es sei denn die laufen im fernsehen. :-)
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
CosmicWizard
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Re: "Drogenstraftaten und abstrakte Gefährdungsdelikte"

Beitrag von CosmicWizard »

wenn das btmg auf traditionen basiert. "die deutschen haben schon immer gesoffen und geraucht - aber nie cannabis."
dann ist es m. e. antiquiert, verbohrt und rassistisch. es kann doch nicht ernsthaft sein, dass ein gesetzt darauf basiert "das haben wir schon immer so gemacht".
ich wäre dankbar wenn mir jemand, diese nicht einfach geschreibene arbeit, erklären könnte.
Das ist der Punkt. Der Konservativismus kommt vom lateinischen Wort ''conservare'', was ''erhalten'' bedeutet, und mit das ist meiner Meinung nach, neben lobbyistischen Zwängen die Hauptmotivation der Union am Verbot von Cannabis festzuhalten. Das ''Konservieren'' bestimmter gesellschaftlicher oder gesetzlicher Praxis muss aber dabei keine rationalen Aspekt haben, siehe Cannabis-Verbot.
Ganz deutlich wird hier aber auch, dass die SPD mittlerweile auch von konservativen Kräften unterwandert scheint.
Philebos
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Re: "Drogenstraftaten und abstrakte Gefährdungsdelikte"

Beitrag von Philebos »

Homosexualität ist in unserer Gesellschaft auch nicht akzeptiert. Deshalb muss es verboten werden :roll:
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bushdoctor
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Re: "Drogenstraftaten und abstrakte Gefährdungsdelikte"

Beitrag von bushdoctor »

Philebos hat geschrieben:Homosexualität ist in unserer Gesellschaft auch nicht akzeptiert. Deshalb muss es verboten werden :roll:
...wieder verboten werden! ;)
Homosexuelle Handlungen unter Männern waren bis 1994 in der BRD strafbar ( §175 StGB )
Florian Rister
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Re: "Drogenstraftaten und abstrakte Gefährdungsdelikte"

Beitrag von Florian Rister »

Das stimmt so nicht ganz Bushdoctor:

"1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen bei 14 Jahren lag. Erst nach der Wiedervereinigung wurde 1994 § 175 auch für das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben."


Dennoch ist die Strafverfolgung von Homosexuellen ein sehr gutes Beispiel, um Leuten klarzumachen was es bedeutet wenn friedliche Menschen wegen ihren Neigungen kriminalisiert werden.

Und es ist auch ein sehr gutes Beispiel dafür, dass diese Kriminalisierung aufhören kann, wenn der gesellschaftliche Druck es fordert...
Legalisierungsbefürworter seit 2000
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Radulf
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Re: "Drogenstraftaten und abstrakte Gefährdungsdelikte"

Beitrag von Radulf »

groooveman85 hat geschrieben: Und es ist auch ein sehr gutes Beispiel dafür, dass diese Kriminalisierung aufhören kann, wenn der gesellschaftliche Druck es fordert...
Ich meine sogar es ist das beste Beispiel. Die Verfolgung der Homosexuellen basierte auch auf Vorurteilen, Schüren von irrationalen Befürchtungen und Verbreitung wissenschaftlicher Fehlinformationen (= Volksverdummung), genau wie die Cannabis-Prohibition.

Ein Vorwand für die Verfolgung homosexueller Männer war, dass Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffe geschützt werden müssen.

Aber hier ist es wie beim Cannabis, nur Aufkärung wirkt Präventiv, Tabuisierung schadet nur.
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