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definition von besitz

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sue jackson
Beiträge: 17
Registriert: Fr 18. Jan 2013, 13:49

definition von besitz

Beitrag von sue jackson »

mahlzeit
es heißt ja konsum von canabis ist nicht strafbar besitz dagegen schon und wer konsumiert besitzt auch. mir drängt sich aber in den letzten tagen die frage auf wenn ich in einem wald oder auf einem acker stehe gehört er mir dann? könnte man nicht eine person im ausland mit einem land wo canabis legal ist und die kein auslieferungabkommen mit deutschland oder der eu haben benennen die dann sagt alles canabis in deutschland ist mein besitz. somit würde der es besitzen und man könnte konsumieren ohne es zu besitzen.
crappy
Beiträge: 372
Registriert: Fr 19. Sep 2014, 03:00

Re: definition von besitz

Beitrag von crappy »

Du verwechselst Besitz und Eigentum.
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bushdoctor
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Wohnort: Region Ulm

Re: definition von besitz

Beitrag von bushdoctor »

Besitz ist die anerkannte tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854 ff. BGB) nicht zu verwechseln mit Eigentum.

Der Hund liegt in "Deinem" Fall in den Wörtchen "anerkannt" (durch wen?) und "tatsächlich" begraben.
wenn ich in einem wald oder auf einem acker stehe gehört er mir dann?
Wenn Du den Acker mit Waffengewalt "verteidigst" gegen den rechtmäßigen ("anerkannten") Besitzer, könnte man immerhin von "tatsächlicher Herrschaft(sgewalt)" sprechen... zum "rechtmäßigen Besitz" fehlt Dir dann aber immer noch die "Anerkennung"...

Klar geworden? ;)
sue jackson
Beiträge: 17
Registriert: Fr 18. Jan 2013, 13:49

Re: definition von besitz

Beitrag von sue jackson »

nich wirklich mir geht es jetzt darum das ich z.b. sage ich bin der besitzer von einer konsumeinheit die ich dir überlasse. es ist aber mein besitz.
HabAuchNeMeinung
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Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: definition von besitz

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

sue jackson hat geschrieben:nich wirklich mir geht es jetzt darum das ich z.b. sage ich bin der besitzer von einer konsumeinheit die ich dir überlasse .es ist aber mein besitz.
Nein wenn Du es mir überlässt bin ich "in Besitz", Du kannst hoechstens sagen es ist dein Eigentum.
Den Besitz (tatsächliche Herrschaft über eine Sache) hast Du mit der Überlassung an jemand anderen diesem "übergeben".
Wenn Du etwas im Supermarkt "mitgehen lässt" hast Du es auch in Besitz, aber kein Eigentum daran :?
Geregelt ist so was im BGB...
http://www.grundmann-norderstedt.de/uebw03.htm

Aber das ist ja der Sinn von "der Konsum ist nicht strafbar", denn den kann man nicht verbieten.
Man kann aber alle anderen damit zusamenhängenden Sachen verbieten. Damit hat man faktisch natürlich auch den Konsum "verboten", muss es aber nicht so sagen :P

MFG
HabAuchNeMeinung
Don Quischotte
Beiträge: 247
Registriert: Fr 19. Sep 2014, 00:13

Re: definition von besitz

Beitrag von Don Quischotte »

Um es mal mit den Worten von Richter Müller zu sagen " du kannst einen Affen haben, der dir den Joint gibt, du ihm dem Affen zurück gibst und der ihn dann an Dritte weiterreicht.( genauer Wortlaut war etwas anders, aber der Kern der Aussage bleibt)

Im übertragenen Sinne könnte man einen Aschenbecher in die Mitte vom Tisch stellen, auf dem der Joint nach jedem Zug abgelegt wird, und es von dem nächsten genauso gehandhabt wird,....

In dem Fall sollte es schwierig werden den eigentlichen Besitzer ausfindig zu machen.
If you see the Cops, warn a brother
crappy
Beiträge: 372
Registriert: Fr 19. Sep 2014, 03:00

Re: definition von besitz

Beitrag von crappy »

Ich kaufe mir also einen Affen der immer mein Gras in einer Beuteltasche trägt. Bin ich dann nicht trotzdem dran weil ich der Bezitzer des Affen bin? Kann auch ein Hund/Katze sein aber um mal bei dem Beispiel zu bleiben.
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
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Re: definition von besitz

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Don Quischotte hat geschrieben:Um es mal mit den Worten von Richter Müller zu sagen " du kannst einen Affen haben, der dir den Joint gibt, du ihm dem Affen zurück gibst und der ihn dann an Dritte weiterreicht.( genauer Wortlaut war etwas anders, aber der Kern der Aussage bleibt)

Im übertragenen Sinne könnte man einen Aschenbecher in die Mitte vom Tisch stellen, auf dem der Joint nach jedem Zug abgelegt wird, und es von dem nächsten genauso gehandhabt wird,....

In dem Fall sollte es schwierig werden den eigentlichen Besitzer ausfindig zu machen.
Hi,

Das stimmt solange alle behaupten der Affe war derjenige der nach §29 BTMG den Joint
".. unerlaubt anbaut, herstellt, ... ohne Handel .. abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft..." hat.
Und es den Damen und Herren nicht gelingt die "§ 31 BtMG - Strafmilderung oder Absehen von Strafe" Karte bei einem der Beteiligten zu "ziehen". Und da kann es sehr subtil zugehen hab ich mir sagen lassen....

Aber vieleicht hat der Affe ja wirklich das Ding mitgebracht , angezündet und erstmalig auf dem Aschenbecher abgelegt... :lol:

MFG
HabAuchNeMeinung
Zuletzt geändert von HabAuchNeMeinung am Fr 27. Mai 2016, 00:31, insgesamt 3-mal geändert.
HabAuchNeMeinung
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Re: definition von besitz

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

crappy hat geschrieben:Ich kaufe mir also einen Affen der immer mein Gras in einer Beuteltasche trägt. Bin ich dann nicht trotzdem dran weil ich der Bezitzer des Affen bin? Kann auch ein Hund/Katze sein aber um mal bei dem Beispiel zu bleiben.
HI Crappy,

sagen wir es so....
Wenn Du deinen Hund z.B. ausführst und er hat einen "Brustbeutel" wird es schwierig werden dem Polizisten / Staatsanwalt /Richter klar zu machen das er es auch "erworben" und in den "Brustbeutel" gesteckt hat...
Wird der Hund ohne Dich irgendwo mit einem "Brustbeutel" gefunden und der Hund kann Dir "zugeordnet" werden, sieht es schon anders aus, denke ich... :|

MFG
HabAuchNeMeinung
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