Seite 15 von 37

Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 21:47
von apli
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 23:25
apli hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 22:42 Ok ich danke dir auf jeden Fall schon mal für deine Hilfe. Kannst du mir auch in etwa sagen, wie viele Urinproben ich ungefähr machen muss und in welchem Abstand die anstünden? Würde mich dann demnächst für die Abstinenznachweise anmelden. Hätte gerne möglichst schnell meinen Lappen wieder, falls es zur MPU kommt.

Und lohnt es sich, bei der Polizei nach den Werten zu fragen?
Die Dauer der nachzuweisenden Abstinenz beträgt minimum 6 Monate (4 Urintests), i.d.R. aber 12 Monate (6 Urintests).
Ob 6 Monate bei Dir reichen kann ich nicht sagen, das hängt von der sog "Problemtiefe" ab, wofür die Werte wohl ausschlaggebend sind.
Daher, ja es lohnt sich zu versuchen an die Werte zu kommen.
Vieleicht hast Du ja Glück gehabt und liegst unter 1ng....
Dann wird seitens der FeB gar nichts mehr kommen, denn dann hast Du ja Trennvermögen gezeigt....

Drück Dir die Daumen....
Ok vielen Dank für die lieben Antworten. Kannst du mir vielleicht sagen, wie lang die Haare für einen Haartest sein müssten und reicht dann ein Haartest oder wie läuft das ab? Oder kann ich das gar nicht in Anspruch nehmen? Soll ja billiger sein, hab ich gehört.

Unter 1ng sind leider niemals drinne, dafür hab ich zuviel geraucht und auch zu regelmäßig über einen langen Zeitraum. :/

Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 21:53
von HabAuchNeMeinung
apli hat geschrieben: Mi 30. Jan 2019, 21:47 Ok vielen Dank für die lieben Antworten. Kannst du mir vielleicht sagen, wie lang die Haare für einen Haartest sein müssten und reicht dann ein Haartest oder wie läuft das ab? Oder kann ich das gar nicht in Anspruch nehmen? Soll ja billiger sein, hab ich gehört.

Unter 1ng sind leider niemals drinne, dafür hab ich zuviel geraucht und auch zu regelmäßig über einen langen Zeitraum. :/
Haare fallen aus wenn Du lange und regelmäßig konsumiert hast und bald mit den AN anfangen willst.
Hast Du schonmal einen Urintest gemacht (CutOff 50ng oder 25ng)?

https://www.thc.guide/cannabis-ratgeber ... urin-blut/

Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Verfasst: Do 31. Jan 2019, 20:05
von apli
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Mi 30. Jan 2019, 21:53
apli hat geschrieben: Mi 30. Jan 2019, 21:47 Ok vielen Dank für die lieben Antworten. Kannst du mir vielleicht sagen, wie lang die Haare für einen Haartest sein müssten und reicht dann ein Haartest oder wie läuft das ab? Oder kann ich das gar nicht in Anspruch nehmen? Soll ja billiger sein, hab ich gehört.

Unter 1ng sind leider niemals drinne, dafür hab ich zuviel geraucht und auch zu regelmäßig über einen langen Zeitraum. :/
Haare fallen aus wenn Du lange und regelmäßig konsumiert hast und bald mit den AN anfangen willst.
Hast Du schonmal einen Urintest gemacht (CutOff 50ng oder 25ng)?

https://www.thc.guide/cannabis-ratgeber ... urin-blut/
Hm schade, aber gut, wenns nach dem Haartest ginge, wäre ich wohl auch noch nicht clean..

Ne, bisher noch keinen Test gemacht soweit, werde demnächst mal einen kaufen und wenn der ein negatives Ergebnis anzeigt, werd ich wohl anfangen, die ersten Urinproben zu sammeln.

Wie sieht das dann aus? Sagen wir, ich mache, bis die Führerscheinstelle sich meldet drei Tests, die negativ ausfallen, dann würden ja theoretisch noch drei fehlen. Wenn ich die dann innerhalb eines halben Jahres mache, kann ich dann direkt danach das psychologische Gespräch machen und meinen Lappen quasi wieder erhalten, oder muss ich trotzdem länger warten? Weil sonst brauch ich mich ja irgendwie doch nicht vorher testen lassen, oder?

Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Verfasst: Do 31. Jan 2019, 23:37
von HabAuchNeMeinung
apli hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 20:05 Hm schade, aber gut, wenns nach dem Haartest ginge, wäre ich wohl auch noch nicht clean..

Ne, bisher noch keinen Test gemacht soweit, werde demnächst mal einen kaufen und wenn der ein negatives Ergebnis anzeigt, werd ich wohl anfangen, die ersten Urinproben zu sammeln.

Wie sieht das dann aus? Sagen wir, ich mache, bis die Führerscheinstelle sich meldet drei Tests, die negativ ausfallen, dann würden ja theoretisch noch drei fehlen. Wenn ich die dann innerhalb eines halben Jahres mache, kann ich dann direkt danach das psychologische Gespräch machen und meinen Lappen quasi wieder erhalten, oder muss ich trotzdem länger warten? Weil sonst brauch ich mich ja irgendwie doch nicht vorher testen lassen, oder?
Fangen wir mal ganz vorne an :roll:

Theoretisch könntest Du auch bei fehlendem Trennvermögen deine FE behalten wenn Du glaubhaft "einmaligen Probierkonsum" belegen könntest. Bei 19g beschlagnamtem Cannabis wird das aber nix und zu behaupten das wäre gar nicht alles für dich gewesen, ist auch keine gute Idee.....
Also wird die FeB von gelegentlichem bzw. regelmäßigem Konsum ausgehen.
Daher wird sie die FE entziehen. Damit ist für die der Fall erstmal erledigt.

Wenn Du dann einen Antrag Wiedererteilung stellst, werden sie eine positive MPU von Dir fordern. Diese kannst Du aber nur bekommen wenn Du 1 Jahr Abstinenz nachweist.
Also angenommen die melden sich in 3 Monaten und entziehen Dir der FE, hast Du halt im besten Fall schon 3 Monate Abstineznachweise gesammelt und brauchst "nur noch 9 Monate warten" bis Du Dich bei der MPU vorstellen kannst.
Eine MPU ist aber nix was man mal so nebenbei besteht...
Wenn Du eine positive MPU hast, bekommst Du dann deine FE relativ kurzfristig wieder.

Schau dich mal hier
https://www.strafverteidiger-schueller.de/
um, da gibt es eigentlich alles zum lesen was Du "suchst".

Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 00:51
von apli
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 23:37 Fangen wir mal ganz vorne an :roll:
...

Schau dich mal hier
https://www.strafverteidiger-schueller.de/
um, da gibt es eigentlich alles zum lesen was Du "suchst".
Ok vielen Dank. Dann werd ich demnächst anfangen, die Abstinenznachweise zu sammeln, werde vorher eben einmal zu Hause testen, ob ich jetzt soweit clean bin, müsste aber theoretisch der Fall sein.

Ja, die MPU ist natürlich kein Zuckerschlecken, dessen bin ich mir bewusst.

Aber gut, dann weiß ich soweit Bescheid, danke dir/euch auf jeden Fall für die Mühen. :D

Vermisse das Autofahren jetzt schon. :/

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 20:11
von MTech
Guten Abend liebe Freunde,

Ich hatte vor einpaar Tagen eine Tauglichkeitsuntersuchung, wo mir Urin für einen Drogentest genommen wurde. Ich denke mal, dass das Urin im Labor untersucht wird - also mit einem GC/MS Verfahren.
Ich habe die letzten Tage vor der Prüfung viel Wasser getrunken, und mich selbst getestet - 20 ng Tester alle negativ (Kontrollline C war manchmal etwas heller, manchmal dunkler) meine Frage ist jetzt, ob jemand vielleicht weiß wo die Cut Off Grenze beim GC/MS Verfahren ist?

Zu meinem Konsumverhalten

Ich rauche jede 2-3 Monate mal 0,3 Gramm. Das letzte mal habe ich am 28.12.2018 geraucht - einen kleinen sticki.

Im Schreiben stand damals, dass ich ein drogenscreening machen muss. Gibt es denn einen Unterschied zwischen einem Drogentest und einem Drogenscreening?

Sorry für die blöde Frage, aber ich mache mir extreme Sorgen.

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 00:20
von HabAuchNeMeinung
MTech hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 20:11 ...
Zu meinem Konsumverhalten

Ich rauche jede 2-3 Monate mal 0,3 Gramm. Das letzte mal habe ich am 28.12.2018 geraucht - einen kleinen sticki.
Hallo und herzlich willkommen.....

Urinuntersuchungen: Wie lange können THC-Abbauprodukte im Urin nachgewiesen werden?
....
Bei vereinzeltem oder gelegentlichem Missbrauch ist die Ausscheidung im Urin nur selten kurz (einige Stunden), meist dauert sie 3-5 Tage. Aderjahn R. Toxikologischer Cannabisnachweis
http://cannabis-med.org/index.php?tpl=f ... 103&lng=de
THC im Blut: Wie lange können THC und seine Stoffwechselprodukte im Blut nachgewiesen werden?
....
Das Stoffwechselprodukt THC-COOH war für eine deutlich längere Zeit nachweisbar, für 3,5 Tage (Spanne: 2 - 7 Tage) nach der niedrigen Dosis und für 6,3 Tage (Spanne: 3 - 7 Tage) nach dem Rauchen der hoch dosierten Zigarette.
http://cannabis-med.org/index.php?tpl=f ... =95&lng=de

Also kein Grund zur Sorge....

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 22:11
von MTech
@HabAuchNeMeinung

Danke dir für die Antwort, mein Lieber.
Meinst du, dass die bei eine TU einen normalen Drogentest benutzen, oder eher einen aufwendigen?

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 22:16
von HabAuchNeMeinung
MTech hat geschrieben: Sa 2. Feb 2019, 22:11 @HabAuchNeMeinung

Danke dir für die Antwort, mein Lieber.
Meinst du, dass die bei eine TU einen normalen Drogentest benutzen, oder eher einen aufwendigen?
Das ist egal.
Falls deine Konsumangaben stimmen wird nichts mehr nachzuweisen sein.

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 22:20
von MTech
also ich könnte dir aufzählen, wie mein Konsumverhalten letztes Jahr aussah

Im Juli 2x mal geraucht

Im Oktober 1x mal geraucht

Im November 1x mal geraucht

Im Dezember 1x mal geraucht

Das war’s

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 22:53
von HabAuchNeMeinung
MTech hat geschrieben: Sa 2. Feb 2019, 22:20 also ich könnte dir aufzählen, wie mein Konsumverhalten letztes Jahr aussah
Im Juli 2x mal geraucht
Im Oktober 1x mal geraucht
Im November 1x mal geraucht
Im Dezember 1x mal geraucht
Das war’s
Damit baust Du keinen Puffer auf und bist spätestens nach ca. 7 Tagen wieder vollkommen clean...

https://www.thc.guide/cannabis-ratgeber ... urin-blut/

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: So 3. Feb 2019, 00:51
von HabAuchNeMeinung
Landkreis Bautzen: Anordnung eines ärztlichen Gutachtens wegen Besitz von 1,39 Gramm Cannabis rechtswidrig.

Bei der Anordnung von ärztlichen Gutachten wegen Klein- und Kleinstmengen von Cannabis schießen die Fahrerlaubnisbehörden oft über das Ziel hinaus...es lohnt sich, hier mal nachzuhaken.
Der Mandant war mit 1,39 Gramm und ein paar Utensilien erwischt worden. Der Landkreis Bautzen ordnete daraufhin ein ärztliches Gutachten an. Ich konnte klarstellen, dass das nicht rechtmäßig war
https://www.strafverteidiger-schueller. ... htswidrig/

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Mo 11. Feb 2019, 23:03
von HabAuchNeMeinung
Hab im Verkehrsportal einen recht intressanten Fall gefunden, den ich gerne hier mal teilen möchte...
....
Nun zu meinem offensichtlichem Problem:
15.12.2016 Verkehrskontrolle mit anschließendem Bluttest und Hausdurchsuchung. Das Blut wies eine Konzentration von 0,49ng/ml THC auf. Bei der darauffolgenden Hausdurchsuchung kamen noch vier Pflanzen (lt. Labor 50g zu 1,3% THC) und ein knappes Gramm MDMA (72,8%) zum Vorschein. Der letzte Konsum von Gras war damals am 11.12.2016 Die anderen beiden Werte sind mir leider nicht bekannt, da ich keine Akteneinsicht verlangt habe.
Zu meinem damaligem Konsummuster: Da es schon etwas her ist kann ich dass leider nicht zu 100% getreu wiedergeben, aber es war irgendwas um 10g/Monat, und ist wohl mit intermittierend vergleichbar. Es waren also immer mal wieder Pausen unterschiedlicher Länge vorhanden, von ein bis zwei Wochen.
Es ist damals zu einer außergerichtlichgen Einigung mit Geldstrafe gekommen.
26.01.2017 Bzgl. meines Führerscheins wurde mit mitgeteilt, ich zitiere: (...) das gegen Sie wegen oben genannter Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitete Verkerhsordnungswidrigkeitsverfahren wird nach §36 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (...) eingestellt.
Ja wunderbar dacht ich mir "der Kas is bissn"
Pustekuchen wie sich am 11.10.2018 zeigte. Ein Schreiben vom LRA befand sich im Briefkasten, mit der Aufforderung zu beibringung eines ÄG bis 25.01.2091
Mein Diesjähriges Konsummuster unterschied sich leider deutlich von dem vor zwei Jahren. Das hat den einfachen Grund, dass mittlerweile ein Umzug stattgefunden hat, und ich ausschließlich zu Fuß oder mit den Öffentlichen unterwegs bin. KFZ besitze ich keines mehr, einfach weil ich hier keines benötige. Somit hat sich der Konsum hochgeschaukelt auf ca 20g/Monat.
Gut soviel dazu. Konsum wurde augenblicklich eingestellt mit Erhalt des Schreibens vom 11.10.2018
Fragestellung der Behörde: "Nimmt bzw. nahm "Guglhup" MDMA oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe im Sinne des StVG ein, die die Fahreignung nach NR. 9.1. der Anlage 4 FeV in Frage stellen?"
....
ich möchte bzgl. meines Beitrags und als eine Art Erfahrungsbericht diesen Thread hier abschließen.
Vor zwei Tagen kam das ÄG von der DEKRA mit einem Ergebnis welches ich niemals für möglich gehalten hätte.
Beide Urintests negativ, sowie in den ca 4cm langen Haaren wurden keinerlei Rückstände irgweder Substanzen gefunden.
Betrachtet man nun den Zeitraum von ca 12 Wochen Abstinenz, in Verbindung eines täglichen Konsumenten finde ich dies durchaus überraschend. Ich hätte wetten können das wenigstens in den Haaren etwas gefunden wird. Hier muss ich hinzufügen, dass nach ca. vier Wochen Abstinenz die Haare auf 1,5cm getrimmt wurden, um gerade so die 3cm bei der anstehenden Haaranalyse vorweisen zu können. Anscheinend wachsen meine Haare schneller, somit sind sie 4cm lang gewesen.
Etwas was vlt interessant sein könnte, sind die verwendeten wissenschaftlichen Grundlagen welche herbeigezogen wurden.
- Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, 3. Auflage 2013 DGVP/DGVM, Schubert, W. Dittmann, V. Brenner- Hartmann, J. Kirschbaum Verlag Bonn.
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung Stand 24.05.2018
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung Kommentar überarbeitete und erweiterte 3. Auflage Schubert, Huetten usw. Stand 2018
Die Urinproben wurden mit einem chromatographischen, identifizierenden Analyseverfahren (LC-MS/MS) untersucht. cut off <10ng/ml THC
Bei der Haaranalyse kam folgendes Werkzeug zum Einsatz: Flüssigkeitschromatographie/Massenspektrometrie bzw. LC-MS-Triple-TOF. cut off 0,02ng/mg THC
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... pic=125680

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Mo 11. Feb 2019, 23:15
von HabAuchNeMeinung
...
"Nach neuesten wissenschaftlichen Studienergebnissen (hört hört!) ist bereits bei einem THC COOH-Wert von > 67,8 ng/ml THC COOH von einem regelmäßigen Konsum auszugehen. Auch bei oraler Aufnahme."
Der Mandant hatte 120 ng/ml THC COOH im Blut. Direkt bei der Verkehrskontrolle wurde ihm das Blut abgenommen.
Natürlich werden die Studien nicht genannt. Und bis dato dachte ich eigentlich, dass 150 ng/ml THC COOH die Grenze sei zum regelmäßigen Konsum.
....
Aber davon will die PIMA Erfurt nichts wissen. Und deshalb gibt es von meiner Seite eine klare Warnung vor dem Laden. Die Expertise dort scheint unterirdisch zu sein. Also: Woanders probieren. Nicht beim TüV Süd, bitte.
https://www.strafverteidiger-schueller. ... te-meiden/

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Mo 11. Feb 2019, 23:22
von HabAuchNeMeinung
TüV Süd mit Entschuldigung. Oder: Das war einfach viel zu schwer
...
Nur soviel:
Hier ging es um die komplizierte Frage, wann ein regelmäßiger Konsum von Cannabis vorliegt. Die Gerichte sagen, dass das der Fall ist, wenn man täglich oder beinahe täglich konsumiert.
Vor diesem Hintergrund hatte der TüV Süd die komplizierte Frage zu klären, ob das vom Mandanten angegebene Konsummuster "alle drei Wochen rauche ich einen Joint" nun als täglicher oder beinahe täglicher Konsum anzusehen sei.
Wenig überraschend kam dann die Antwort, dass alle drei Wochen täglich oder beinahe täglich sei und deshalb ein regelmäßiger Konsum vorliege. Daraufhin wollte die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Schon abgefahren, welche krasse Nummern da ablaufen, wenn man nicht aufpasst.
Je größer der Träger der Begutachtungsstelle ist, desto heftiger ist das oft mit den Fehlern. Und oft sind die so heftig, dass ich nicht glauben kann, dass das ein Zufall ist.
Ich habe mich dann auch in Klausur zurückgezogen und habe dann -nach reiflicher Überlegung das gehabt, was auch bei Juristen vorkommt: Ein lucidum intervallum...einen lichten Moment also.
Auf einmal war alles ganz klar - die Schleier lichteten sich und ein Moment der Klarheit setzte ein. Alles wurde still. Die Zeit stoppte. Dann war die Erkenntnis da:
Wenn ich alle drei Wochen einen löte, löte ich damit nicht automatisch jeden Tag. Ich müsste jeden Tag löten, damit man sagen kann, ich löte jeden Tag.
....
https://www.strafverteidiger-schueller. ... u-schwer/

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Do 14. Feb 2019, 08:54
von hazadur
Hey Leute,

ich habe eine ziemlich individuelle Frage, die ich auch nirgendwo beantwortet gefunden habe, deswegen wende ich mich hier unter nem neuen Thema bei euch!

Mir wurde vor ca 2 Jahren mein Führerschein entzogen, habe ihn seit ca einem Jahr nach bestandender MPU wieder. Mittlerweile lebe ich dauerhaft in Neuseeland (die lächerlichen Drogenpolitik in Deutschland war ein Grund), bin also in Deutschland auch abgemeldet. Ich habe sowohl einen deutschen als auch einen neuseeländischen Führerschein.

Meine Frage ist jetzt folgende:
Was kann passieren, wenn ich zu Besuch in Deutschland bin und mit einem THC-Restwert im Blut erwischt werde? Kann mir der deutsche Führerschein wieder entogen werden, obwohl mein Wohnsitz nicht mehr in Deutschland ist? Bzw. muss ich überhaupt meinen deutschen Führerschein vorzeigen, der neuseeländische Führerschein ist ja grundsätzlich 6 Monate gültig in Deutschland?

Komm ich eventuell nur mit einer Geldstrafe und temporärem Führerscheinentzug davon? soweit ich richtig informiert bin, wird ja das Straßenverkehrsamt aktiv in dem Landkreis/Stadt in der man lebt, wie sieht das aus wenn man keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat?

Bin für jede Antwort dankbar, würde mir sehr helfen :)
Liebe Grüße

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Do 14. Feb 2019, 09:01
von ambong
hazadur hat geschrieben: Do 14. Feb 2019, 08:54 Hey Leute,

ich habe eine ziemlich individuelle Frage, die ich auch nirgendwo beantwortet gefunden habe, deswegen wende ich mich hier unter nem neuen Thema bei euch!
Mir wurde vor ca 2 Jahren mein Führerschein entzogen, habe ihn seit ca einem Jahr nach bestandender MPU wieder. Mittlerweile lebe ich dauerhaft in Neuseeland (die lächerlichen Drogenpolitik in Deutschland war ein Grund), bin also in Deutschland auch abgemeldet. Ich habe sowohl einen deutschen als auch einen neuseeländischen Führerschein. Meine Frage ist jetzt folgende:
Was kann passieren, wenn ich zu Besuch in Deutschland bin und mit einem THC-Restwert im Blut erwischt werde? Kann mir der deutsche Führerschein wieder entogen werden, obwohl mein Wohnsitz nicht mehr in Deutschland ist? Bzw. muss ich überhaupt meinen deutschen Führerschein vorzeigen, der neuseeländische Führerschein ist ja grundsätzlich 6 Monate gültig in Deutschland?
Komm ich eventuell nur mit einer Geldstrafe und temporärem Führerscheinentzug davon? soweit ich richtig informiert bin, wird ja das Straßenverkehrsamt aktiv in dem Landkreis/Stadt in der man lebt, wie sieht das aus wenn man keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat?
Bin für jede Antwort dankbar, würde mir sehr helfen :)
Liebe Grüße
Ich bin mir hier nicht sicher, habe es einmal in einer Dokumentation gesehen (das sind die besten Quellen :lol: ). Jedenfalls waren es Briten, dessen Fahrer vor einem Festival positiv getestet wurde. Er durfte dann nicht weiterfahren, es wurde ihm (direkt vor Ort, "wie praktisch" :cry: ) Blut abgenommen. Soweit ich mich erinnere musste er dann bezahlen, ich glaube auch mehr als ein deutscher, weil sie ihm den britischen Führerschein eben nicht wegnehmen konnten.

Edit: Hier auch noch ein Artikel, da geht es um eine Österreicherin, die in Deutschland gefahren ist. Sie dürfe hier nicht mehr fahren, in Österreich aber schon: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/cann ... 30182.html Ist aber schon 4 Jahre alt.

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Do 14. Feb 2019, 13:35
von HabAuchNeMeinung
hazadur hat geschrieben: Do 14. Feb 2019, 08:54 ...
Ich habe sowohl einen deutschen als auch einen neuseeländischen Führerschein. Meine Frage ist jetzt folgende:
Was kann passieren, wenn ich zu Besuch in Deutschland bin und mit einem THC-Restwert im Blut erwischt werde? Kann mir der deutsche Führerschein wieder entogen werden, obwohl mein Wohnsitz nicht mehr in Deutschland ist? Bzw. muss ich überhaupt meinen deutschen Führerschein vorzeigen, der neuseeländische Führerschein ist ja grundsätzlich 6 Monate gültig in Deutschland?
Komm ich eventuell nur mit einer Geldstrafe und temporärem Führerscheinentzug davon? soweit ich richtig informiert bin, wird ja das Straßenverkehrsamt aktiv in dem Landkreis/Stadt in der man lebt, wie sieht das aus wenn man keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat?
Bin für jede Antwort dankbar, würde mir sehr helfen :)
Liebe Grüße
Hallo und herzlich willkommen.

Solange du einen deutschen Führerschein hast kann der Dir auch entzogen werden.
Zustäng wird wohl die FeB sein in der deine Akte liegt.

Inwieweit bei Abfragen deiner Daten herauskommt ob Du in Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis bist weiss ich nicht.
Wäre sie Dir entzogen worden würde es aber sicher herauskommen.

Somit kannst Du natürlich deinen neuseeländischen FS zeigen und dann schauen was passiert.
Im Falle eines verweigerten Urintests und folgender BE musst Du halt mind. 24h das Auto stehen lassen. Wie in dem Fall die Ordnugswidrigkeit gehandet wird, solange das Ergebnis der BE aussteht, kann ich Dir nicht sagen. Vermutlich wirst Du einen Sicherheitsleistung zahlen müssen, die Du in dem Fall das nichts gefunden wird bei der BE, zurückbekommst.

Den Deutschen Führerschein solltest Du am besten nicht "dabei" (aber durchaus mit in DE) haben. Fragen dazu ob du einen hast oder wo der ist, kannst Du natürlich verweigern zu beantworten.

HabAuchNeMeinung

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Do 14. Feb 2019, 18:11
von Crosser71
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Do 14. Feb 2019, 13:35 Im Falle eines verweigerten Urintests und folgender BE musst Du halt mind. 24h das Auto stehen lassen.
Wo steht das? Dann müssten sie schon den Führerschein einziehen, und den sollte man eh nicht dabei haben.

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Do 14. Feb 2019, 21:08
von HabAuchNeMeinung
Crosser71 hat geschrieben: Do 14. Feb 2019, 18:11 Wo steht das? Dann müssten sie schon den Führerschein einziehen, und den sollte man eh nicht dabei haben.
Das Stichwort das Du suchst heisst Gefahrenabwehr...
Die Polizei entzieht auch keine Führerscheine, die beschlagnamen den höchstens, aber nicht in diesem Fall... Die nehmen Dir einfach den Schlüssel weg, kannst Du dan 24h später abholen, oder Du kommst mit jemanden der clean ist und glaubhaft versichert das er fährt.
Lese einfach mal den Lokalteil einer beliebigen Regionalzeitung :o