Cannabis und Arbeitsplatz

Papama
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Re: Cannabis und Arbeitsplatz

Beitrag von Papama »

Cookie hat geschrieben: Sa 19. Okt 2019, 12:29
Papama hat geschrieben: Sa 19. Okt 2019, 12:02 Seine Antwort :
Rauchen nein - Tropfen ja mein Arbeitgeber will das nicht !
Das heißt doch, dass auch "Vollspektrum-Extrakt" geht. Also von Tilray zum Beispiel. Top ;)! Deinen Arbeitgeber musst Du darüber nicht informieren.
Leider habe ich im Krankenhaus bei dem Vollspektrum Extrakt nicht so eine effektive schmerzlindernde Wirkung gehabt wie von den Blüten - doppelte Höchst Dosis plus paar Tropfen mehr - danach wurde ich wieder runter dosiert .. Wirkung war da ja aber wie beschrieben nicht so effektiv deshalb die Blüten ..
Aber es geht nicht darum sondern um den meine Meinung nach her die Ungerechtigkeit .. es wird wieder gegen die Blüten sich gestellt ..
wieso dürfen Mitarbeiter unter Einfluss von Opiatsaft wie Tramal arbeiten aber ich u her Einfluss Meiner Medizin nicht !?
Wo ist hier der Unterschied ? Ich soll auf 4g pro Tag eingestellt werden da innerliche Verwachsungen mit schmerzen ..
Ich kann arbeiten und möchte es auch aber darf es dann nicht mehr laut Aussage Schwerbehinderten Vertretung
Das ist ungerecht !
Papama
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Re: Cannabis und Arbeitsplatz

Beitrag von Papama »

Martin Mainz hat geschrieben: Sa 19. Okt 2019, 13:28
Papama hat geschrieben: Sa 19. Okt 2019, 12:02 Wäre nett wenn jemand eventuell einen Rat hat - danke
Den Arbeitgeber geht das gar nichts an, außer wenn Du ausfällst oder Deine Arbeit beeinträchtigt ist. Ich würde ihn nicht informieren.
Ich beaufsichtige die vollautomatische Betankung von LKW‘s mit Benzin in einer Raffinerie - mit wurde gesagt :

Ich muss den Betrieb darüber informieren ..??!!

Danke
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Cookie
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Re: Cannabis und Arbeitsplatz

Beitrag von Cookie »

Ja, das ist ungerecht, kann aber nur damit begründet werden, dass Du während des Jobs nicht "kiffen" - also rauchen - sollst. Und bei Deinem Job ist das auch okay, finde ich. Es gibt aber so viele Darreichungsformen, dass da auch was für Dich zu finden ist. Zum Beispiel "vaporisieren" oder essen... sprich nochmal mit dem "Schwerbehinderten Vertreter" und mach ihm das klar!

BTW, das sind auch meine bevorzugten Konsumformen :P.
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Papama
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Re: Cannabis und Arbeitsplatz

Beitrag von Papama »

Cookie hat geschrieben: Sa 19. Okt 2019, 15:45 Ja, das ist ungerecht, kann aber nur damit begründet werden, dass Du während des Jobs nicht "kiffen" - also rauchen - sollst. Und bei Deinem Job ist das auch okay, finde ich. Es gibt aber so viele Darreichungsformen, dass da auch was für Dich zu finden ist. Zum Beispiel "vaporisieren" oder essen... sprich nochmal mit dem "Schwerbehinderten Vertreter" und mach ihm das klar!
Wie geschrieben - mein Arbeitgeber will das nicht !
Ich darf nicht vor oder während der Arbeit inhalieren - ist’s im Blut / Urin darf ich das Werk nicht mehr betreten also meine Arbeitsstelle ..
Wenn ich aber auf Extrakt eingestellt wäre - dürfte ich dies !
Wo ist da jetzt bei der Medizin außer Blüten und Tropfen ein großartiger Unterschied??
Hier wird es blockiert ohne reale Abgabe von Gründen - und der Mitarbeiter also ich - wird unter Druck gesetzt in der Hoffnung das er nachgibt ..
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Re: Cannabis und Arbeitsplatz

Beitrag von Papama »

Ich habe meinerseits schon gesagt - da sich während der Arbeit darauf verzichte .. wegen des vermutlichen Geredes / Ärgers .. aber er verbietet es mir auch außerhalb der Arbeit mit der Begründung das es im Blut ist obwohl vom Arzt verordnet
Ich bin Autist - und kann sowas nicht mit Menschen reden es fällt Kur schwer verstehe vieles nicht .. es geht mir zu schnell .. ich komme mit Menschen nicht wirklich zurecht .. raste deshalb auch oft aus - sry - würde das gerne selber abstellen wollen.. unter Cannabis habe ich diese Ausbrüche nicht mehr - da geordneter Zugang zum Gehirn 🧠.. aber erkläre mal meinem Arbeitgeber dann noch chronischer Schmerz Patient ..

Also bin ich wenn ich ehrlich bin meinen Job los ??
Denn wenn die Firma es nicht will - ergo entsorgen die solche Mitarbeiter ... 🧐
Oder wie denkt ihr darüber ..??
Zuletzt geändert von Papama am Sa 19. Okt 2019, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Cookie
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Re: Cannabis und Arbeitsplatz

Beitrag von Cookie »

Das ist Schwachsinn bzw. da hat jemand keine Ahnung. Mit den Tropfen sieht es gleich aus, ist doch klar. Also das Rauchen - klar - aber sonst nichts. Rede mit ihm!!!
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Cookie
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Re: Cannabis und Arbeitsplatz

Beitrag von Cookie »

Papama hat geschrieben: Sa 19. Okt 2019, 15:52 Ich bin Autist - und kann sowas nicht mit Menschen reden es fällt Kur schwer verstehe vieles nicht
Dann schreibe ihm.
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Papama
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Re: Cannabis und Arbeitsplatz

Beitrag von Papama »

Cookie hat geschrieben: Sa 19. Okt 2019, 15:56 Das ist Schwachsinn bzw. da hat jemand keine Ahnung. Mit den Tropfen sieht es gleich aus, ist doch klar. Also das Rauchen - klar - aber sonst nichts. Rede mit ihm!!!
Na toll.. er hat mir klipp und klar gesagt das mein Arbeitgeber das nicht duldet!
Was soll ich da reden ?? Betriebsrat ?? Wenn es um sowas geht halten die alle zusammen !

Ich mache mir sehr viele Gedanken .. was ist wenn ich einen Hilfsposten bekomme mit viel viel weniger Geld ??
Gesundheit geht vor - ja - Lebensunterhalt bestreiten muss ich aber auch .. sowie für meine Kids aus 1. ehe
qestionmaster
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Re: Cannabis und Arbeitsplatz

Beitrag von qestionmaster »

Die Ratschläge sind hier echt unter aller Sau! Hier was du tun musst:

1) Du meldest zunächst nichts deinem Arbeitgeber (besonders nichts mit dem Wort Cannabis)!

2) Du gehst zu deinem Arzt und lässt dir ein Attest ausschreiben in welchem erwähnt wird 1. Das du Krank bist 2. Das du durch deine Krankheit eine Medikation benötigst 3. Das du trotz Krankheit und trotz Medikation voll Arbeitsfähig bist.

Schon bist du auf der Sicheren Seite egal ob du Beamter, Pilot, Kraftmaschienenfahrer ect. bist. Deine Krankheit und deine Medikation fällt unter die Ärztliche Schweigepflicht und hat deinen Arbeitgeber und auch sonst wen NICHT ZU INTERESSIEREN (da bist du gesetzlich abgesichert), solange du weiterhin wie immer Arbeitsfähig bist und du dir das von einem Arzt bestätigen lässt.
OpferDesSystems
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Drogenfahrt und Ärger mit Arbeitgeber

Beitrag von OpferDesSystems »

Hallo Liebe Cannabisfreunde,

Ich wurde am 6. Dezember auf dem Weg zur Arbeit bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Ich habe also keinerlei Fahrfehler oder sonstiges begangen. Meine letzte Tüte lag da etwa 7 Stunden vor dem ins Bett gehen zurück.

Ich habe leider beim Ablehnen des Urintests zugegeben dass ich mir nicht sicher sei da ich vor 2 Tagen was geraucht habe. Dummer Fehler ich weiß, es war erst 3:45 in der Frühe (muss sehr früh meine Schicht antreten). Ansonsten habe ich alle Aussagen verweigert.

Heute am 13.01. habe ich einen Anruf von meinem Chef erhalten, dass bei uns eine Anzeige wegen Missbrauch von Suchtmitteln vorliegt. Ich bin natürlich komplett aus den Wolken gefallen. Dadurch dass ich bei der Deutschen Bahn als Fahrdienstleiter (kein Lokführer) tätig bin wurde dies wohl dorthin gemeldet :(.
Habe 2 Jahre fast täglich konsumiert, war aber nach einem Cut-Off (50ng) Test aus Amazon schon nach knapp einem Monat überraschenderweise wieder negativ (zwischendurch hatte ich immer mal wieder einen gemacht). Ich war schon mal dran Cannabis als Rezept zu bekommen da ich als Kind schon die Diagnose ADHS bekommen habe und ich mich mit cannabis gut entspannen kann und wesentlich besser für mein Fernstudium (nebenbei zum Beruf) konzentrieren kann. Leider wird man da ja nur belächelt, daher hatte ich es vorerst aufgeschoben.

Nach dem negativen Urintest hab ich innerhalb von 3 Tagen ca. 1g geraucht um nochmal richtig für die 8 Klausuren zu lernen die ich in dieser Woche schreiben muss, aber seit Donnerstag (9.01.) wieder nichts mehr und werde dies auch so lassen.

Nun habe ich am 23.01. eine Untersuchung beim Betriebsarzt, bis dahin darf ich nicht arbeiten.

Ich war leider sehr dumm und habe wie oben beschrieben wieder was geraucht. Allerdings bin ich recht sportlich und trinke viel Wasser. Ich male mir also Chancen aus bis dahin wieder negativ zu sein, notfalls würde ich auf Hilfsmittel setzen die mich negativ ausfallen lassen werden (hoffentlich).

Hat einer diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht? Wie sollte ich mich am besten Verhalten?
Ich habe ein gutes Verhältnis zum Vorstand und generell sollte mein Arbeitgeber ein postives Bild von mir haben.

Welche Möglichkeiten habe ich vor Gericht? Meine Rechtsschutzversicherung wird ab Februar aktiv.

Ich hoffe sehr jemand kann sich dazu äußern und mir etwas Rat geben.

Grüße
OpferDesSystems
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Cookie
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Re: Drogenfahrt und Ärger mit Arbeitgeber

Beitrag von Cookie »

Ich habe Dich so verstanden, dass Du zwar "rauchst", aber vor / während der Fahrt nicht, also hast Du auch keine "Drogenfahrt" (was für ein Ausdruck!) gemacht.

Punkt 2, welche Chancen hast Du vor Gericht... eigentlich eine ganze Menge, denn das Gesetz ist schon verfassungswidrig (https://www.youtube.com/watch?v=JSnDMC5SyXk). Uneigentlich hängt es leider vom Gericht / Richter ab. Aber wenn Du "mutig" bist und nicht gleich klein beigibst, hast Du eine gute Chance!
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OpferDesSystems
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Re: Drogenfahrt und Ärger mit Arbeitgeber

Beitrag von OpferDesSystems »

Hallo Cookie,

erstmal danke für die schnelle Hilfe! Ich hab so beim Googeln öfter den Begriff Drogenfahrt gelesen und irgendwie einfach übernommen :-D.

Das hört sich schon mal gut an. Jedoch (falls ich richtig informiert bin) bleibt mir nur die Alternative es als einmaligen Probierkonsum darzustellen, richtig?

Und im Bezug auf den Arbeitgeber: ich sagte meinem Chef, dass ich persönlich sprechen werde sobald ich wieder Zuhause bin. Sollte ich lieber schweigen oder ehrlich sein? Sollte ich es zum Beispiel auf den Alkohol schieben? Das schlimme ist nicht der kram mit dem Führerschein, sondern dass ich gerne Arbeite und auf keinen Fall meinen zwar stressigen aber dennoch geliebten Arbeitsplatz verlieren möchte..

Gibt es irgendwelche Fristen die schwierig werden könnten im Bezug darauf, dass meine Rechtsschutzversicherung erst ab Februar aktiv wird?

Edit: da ich gerade 7 Stunden vor der Fahr geraucht habe und Dauerkonsument war, gehe ich stark davon aus erhöhte Werte im Blut gehabt zu haben.
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Hans Dampf
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Re: Drogenfahrt und Ärger mit Arbeitgeber

Beitrag von Hans Dampf »

Ein nicht ganz unwichtiger Punkt ist mMn nach dich jetzt aktiv auf die Suche nach einem Arzt zu machen.
Behandlung von ADHS mit C. wird zwar von den Leitlinien abgelehnt, aber es gibt viele Ärzte und noch mehr Patienten die merken dass ihnen C. hilft. Dir ebenfalls und deshalb betreibtest du unbewusst Selbstmedikation.
Ich erinnere mich düster, dass dies von einigen Richtern positiv gesehen wird.
Und wenn du nach langer Suche Glück hast und einen findest, darf das am Arbeitsplatz auch kein Thema mehr sein.

Und wenn du anfängst einen zu suchen, dann protokolliere alle Versuche mit.
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
OpferDesSystems
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Re: Drogenfahrt und Ärger mit Arbeitgeber

Beitrag von OpferDesSystems »

Hallo Hans Dampf,

Ich habe nächsten Montag einen Termin bei meinet ehemaligen Psychotherapeutin. Die wird mir die Diagnose und Behandlung bestätigen. Damit will ich dann zu einem Arzt von dem ich weiß, dass er schon Cannabis verschrieben hat.

Allerdings fürchte ich mich auch etwas davor, denn mein Arbeitgeber wurde ja nach der Kontrolle benachrichtigt. Ich gehe also stark davon aus da ich in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeite damit, dass ich dies auch meinem Arbeitgeber melden muss.
Naja ich werde es auf jeden Fall versuchen!
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Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!

Beitrag von 69Dirty69 »

Hoody liebe Hanffreunde,

seit einigen Wochen bekomme ich med. Cannabis verordnet, daraufhin hat mein Arbeitgeber ein Termin bei der Betriebsärztin vereinbart, um meine weitere Einsetzbarkeit am Arbeitsplatz zu überprüfen. Die Ärztin hatte keine Bedenken über meine Einsetzbarkeit durch die Verordnung von med. Cannabis, wies mich jedoch darauf hin, dass die Cannabis- blüten am Arbeitsplatz nicht als Joint, sonder ausschließlich mittels Vaporizer oder per Teezubereitung zusich genommen werden dürfen und gab mir diesbezüglich ein Artikel von Prof. Dr. med. Matthias Graw mit dem Titel:

Verordnung von Medizinalcannabis:
"Anmerkungen aus verkehrsmedizinischer Sicht”

THC ist nach Alkohol das im Straßenverkehr am häufigsten nachgewiesene ,,berauschende Mittel". Andererseits kann seit 2017 Cannabis zu Lasten der GKV verordnet werden. Verkehrsmedizinisch wie arztrechtlich ergeben sich hier problematische Fragestellungen. Für Betäubungsmittel ist darüber hinaus die Ultima-Ratio-Regel nach §13 Abs.1 BtMG zu berücksichtigen: ,,Die BTM-Anwendung ist nur begründet, wenn der beabsichtigte Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann".
Die Verordnung von Cannabisblüten muss gemäß DAC/NRF entweder die Teezubereitung oder die Vaporisation und lnhalation vorsehen; eine Aufnahme über “Joints” ist nicht vorgesehen und grundsätzlich wegen der unkalkulierbaren Wirkstoffaufnahme medizinisch kontraindiziert.
Ein Konsum per Joint ist entsprechend auch juristisch gesehen kein bestimmungsgemäßer Gebrauch (VGH München Beschluss v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482).
Wenn ein Arzt dem Patienten erklärt, dass er durchaus auch “per Joint inhalieren” dürfe, handelt der Patient zwar “verordnungsgemäß”, aber nicht “bestimmungsgemäß”.

Die Problematik des Medikamentenprivilegs hinsichtlich § 24a StVG ist letztlich juristisch zu würdigen, ebenso ob nicht dieses Verhalten des Arztes einen missbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln induziert. Letzteres ist hinsichtlich einer Cannabisblütenverordnung naheliegend, wenn schon zuvor grundsätzlich cannabisaffine Personen bereits beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt THC-reiche Cannabisblüten (wie z. B. Bedrocan) verschrieben bekommen.

In den letzten 9 Monaten war ich auf fast jeder deutschen Website die sich mit medizinisches Cannabis auseinandersetzt, aber das erfuhr ich zum ersten mal von meiner Betriebsärztin während des Gesprächs.


Hier noch der Artikel:
Dateianhänge
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Zuletzt geändert von Martin Mainz am So 17. Mai 2020, 08:33, insgesamt 1-mal geändert.
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crappy
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Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!

Beitrag von crappy »

Hallo 69Dirty69,
69Dirty69 hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 21:20 Gemäß DAC/NRF
Das ist eine Online Zeitung! So wie die Zeitung mit den 4 Buchstaben.
Die Verordnung von Cannabisblüten muss gemäß DAC/NRF entweder die Teezubereitung oder die Vaporisation und lnhalation vorsehen; eine Aufnahme über “Joints” ist nicht vorgesehen.
Also gemäß dieser Zeitungsredaktion muss das so sein? Aha, gut zu wissen.

Man darf am Arbeitsplatz doch eh nicht rauchen wegen dem Nichtraucherschutzgesetz. Machs wie alle anderen Raucher auch und geh nach draußen. Da wo alle anderen auch ihre Zigarette rauchen.
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Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!

Beitrag von M. Nice »

Ich darf noch in der Arbeit rauchen, zumindest in meinem Büro.

Meistens verdampfe ich,
manchmal inhaliere ich auch mit Joint, wie verordnet. :mrgreen:


MfG
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Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!

Beitrag von Martin Mainz »

Kein Arzt wird dir raten einen Joint zu rauchen, selbst pur ist das nicht wirklich gesund. Vapen oder essen.
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Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!

Beitrag von M. Nice »

Ich rauche täglich eine Schachtel (ca. 20 Zigaretten). Der Tabak einer Zigarette wiegt ungefähr 0,7g. Das mal 20 = 14g Tabak/Tag. (Tabak ist schon eine geile Droge)

Da gehen <2g/Tag med. Cannabis, als Joints, nicht ins Gewicht!


Das hat auch mein verschreibender Arzt eingesehen, wobei er es natürlich wünschenswert sähe, wenn ich den Tabak weg lassen würde.


Keine Frage, egal was verbrannt wird, das ist schädlich! Verdampfen ist in jedem Fall gesünder.
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Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!

Beitrag von Drei »

69Dirty69 hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 21:20Die Problematik des Medikamentenprivilegs hinsichtlich § 24a StVG ist letztlich juristisch zu würdigen, ebenso ob nicht dieses Verhalten des Arztes einen missbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln induziert. Letzteres ist hinsichtlich einer Cannabisblütenverordnung naheliegend, wenn schon zuvor grundsätzlich cannabisaffine Personen bereits beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt THC-reiche Cannabisblüten (wie z. B. Bedrocan) verschrieben bekommen.
Zuerst THC-reiche Präparate einzusetzen ist gängige Praxis. Hier im z.B. eine Empfehlung von Dr. med. Franjo Grotenhermen (ja, die Quelle ist ein Wiki. Herr G. hat an dem Artikel aber selbst mitgewirkt):
Franjo Grotenhermen schlägt für die Einstellung in der ADHS-Therapie ein gemeinsam mit dem behandelnden Arzt abgestimmtes Titrationsverfahren mit zunächst THC-reichen Cannabis Flos (etwa Bedrocan) vor. In der Regel kann mit niedrigen Dosierungen des zu inhalierenden Präparats begonnen werden, beispielsweise mit einer viermaligen Einzeldosis von 50 mg Cannabisblüten bei einer Tageshöchstdosis nicht über 500 mg. In einem zweiten Schritt kann bei ADHS-Patienten ein Wechsel zu Präparaten mit ausgewogenem CBD-/THC-Gehalt versucht werden.
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