Glück im Unglück

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Egnaro
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Glück im Unglück

Beitrag von Egnaro »

Servus,
ich hatte bisher nur eine Erfahrung mit der Polizei und die ging (jedenfalls für einen Teil unser Gruppe) eigentlich gut aus.

Wir waren zu fünft auf einem Fanta4 Konzert in Stuttgart. Dort auf dem Parkplatz haben wir paar Leute getroffen die gemütlich einen geraucht haben. War ne nette Runde und wir durften auch mitrauchen (hatten wegen der lange Autofahrt und Angst vor Kontrollen selber nichts dabei). Also alle haben geraucht außer unserem Fahrer, der hat sich (wenn auch nicht ganz freiwillig) zurückgehalten und nichts geraucht. Hat aber sonst auch geraucht, wie leider auch am Abend davor.
Auf der Fahrt nach Hause (ca. 10km vor Fahrtende) kamen wir in eine allgemeinen Verkehrskontrolle. Leider war unser Fahrer immer sehr nervös, was die Polizisten zu dem Entschluss brachte einen Drogentest zu machen.
Muss noch dazu sagen, dass wir hinten drin einige Bier getrunken hatten und der Boden "übersäht" war mit Bierflaschen^^

Kurzum Kumpel konnte nicht abpissen und wurde daher direkt mit ins Krankenhaus zum Bluttest genommen. Ergebnis: positiv auf THC (am Abend davor geraucht).

Uns andere 4 ließen die Polizisten alleine stehen und nahmen die Autoschlüssel mit. Es war mitten im Winter und arschkalt. Nach einer Stunde warten neben dem Auto ist einer von meinen Kumpels ausgerastet und hat die Polizei angerufen und zur Sau gemacht.
Nochmal 20 Minuten später kam wieder ein Streifenwagen und brachte die Schlüssel. Wir durften alle blasen (aufgrund des Bierkonsums) und dann bekam der mit dem wenigstens Alk(0.2 Promille) die Schlüssel und wir(4) durften weiterfahren.

Unser Fahrer durfte zur Nachschulung, MPU und musste 6 Monate jeden Monat einen Drogentest abgeben um seine Abstinenz nachzuweisen.
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Havald
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Re: Glück im Unglück

Beitrag von Havald »

Was für Werte hatte euer Fahrer denn bei dem Bluttest?
Wäre ganz interessant im Vergleich zu den 0,2Promille eures Ersatzfahrers.

LG Havald
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BenjaminDieter
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Registriert: Mo 13. Feb 2012, 13:48

Re: Glück im Unglück

Beitrag von BenjaminDieter »

Soweit ich informiert bin ist es sinnvoll, sowohl Urin- als auch Bluttest zu verweigern. Ohne richterlichen Beschluss geht da nichts, der Urintest ist ohnehin nicht repräsentativ und bereitet nicht selten Ärger (aufgrund fehlerhafter positiver Testergebnisse). Einen Bluttest ohne richterlichen Beschluss durchzuführen ist Körperverletzung durch den Arzt und Beihilfe zur Körperverletzung durch die Beamten. Korrigiert mich, falls ich da falsch liege.
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jimkn
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Registriert: Mi 14. Mär 2012, 01:12

Re: Glück im Unglück

Beitrag von jimkn »

Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt wird man zur Blutkontrolle durch die Beamten im Dienst "gebeten" :)
Wenn jemand mit 4 Promille bei 999km/h Schlangenlinien fährt, er dann angehalten wird, nicht mehr gerade stehen kann, das "Pusten" verweigert, dann liegt genauso ein begründeter Verdacht vor wie bei einer Person deren Pupillenreaktion, allg. Reaktion, Verhalten und sonst etwas "auffällig" ist. Das ist Situations und "Beamten" abhängig.

Als "rechtens" Beschuldigter (Blutabnahme = positiv) würde ich jetzt nicht aufmucken in Sachen Körperverletzung. Als fälschlich Verdächtiger (Blutabnahme = negativ) wäre es ärgerlich, aber mal ehrlich: "noch zu verkraften". Solange keine arbeitsbedingten terminlichen Geschichten betroffen wären, ist es doch in "Relation" nicht so schlimm. Im Normalfall (keine Panik vor Spritzen)
ist eine Blutentnahme keine große Sache. Es geht ja um einen belegbaren Nachweis des Konsums. Und das brauchen wir dann
doch bei den vielen alkoholisierten Autofahrern :).
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bushdoctor
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Re: Glück im Unglück

Beitrag von bushdoctor »

BenjaminDieter hat geschrieben:Soweit ich informiert bin ist es sinnvoll, sowohl Urin- als auch Bluttest zu verweigern. Ohne richterlichen Beschluss geht da nichts, der Urintest ist ohnehin nicht repräsentativ und bereitet nicht selten Ärger (aufgrund fehlerhafter positiver Testergebnisse). Einen Bluttest ohne richterlichen Beschluss durchzuführen ist Körperverletzung durch den Arzt und Beihilfe zur Körperverletzung durch die Beamten. Korrigiert mich, falls ich da falsch liege.
Richtig, und deshalb sollte man es auch niemals freiwillig machen. Es reicht, klar zu machen, dass man auf einen vom Richter persönlich unterschriebenen Beschluß haben möchte. Dann kann die Polzei einen mit zum Arzt nehmen und den zur Blutabnahme "nötigen". Dabei muss man aber selbst nicht aktiv mitmachen, denn es gilt immer noch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Damit das ganze aber nicht so einfach für die "Beamten" wird: erstmal hinsetzen, Embryonalstellung einnehmen und zum Arzt tragen lassen. Wichtig ist aber, selbst keine Gewalt auszuüben. Passiver Widerstand ist nicht strafbar.
Wenn man schon "untergeht", dann im "Ghandi-Stil". ;)
Beim Arzt müssen sie einen auf die Bahre schnallen oder festhalten, denn freiwillig, muss man keine Körperverletzung (Blutabnahme ist immer eine Körperverletzung!) über sich ergehen lassen.

Egal wie´s ausgeht, man kann erhobenen Hauptes aus der Sache rausgehen, denn das Ganze passierte nur aus dem freien Willen der Beamten heraus und dort darf man den "Schwarzen Peter" ruhig lassen, schließlich hat man ja nichts "böses" getan.
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