Hallo,
wäre es legal, wenn sich Leute, die eine Anbaugenehmigung haben, treffen würden um Samen auszutauschen?
Falls ja, könnte man sich, zwecks Werbe- und sonstiger Umkostenfinanzierung, mal an bestimmte Vereine und Stiftungen wenden.
zB. https://saatgutbildung.org/saatgut_viel ... ut-teilen/
Mein Anliegen wäre besonders die Erhaltung, Weiterentwicklung und Archivierung alter Landrassen.
Will jemand seine Energie in dieser Sache bündeln?
Liebe Freundinnen und Freunde,
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum am 25.4.24 zeitweise nicht erreichbar sein.
Danke für euer Verständnis!
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Saat-Börse bei Anbaugenehmigung legal?
- polyneuropathie
- Beiträge: 45
- Registriert: Mo 20. Aug 2018, 20:57
Saat-Börse bei Anbaugenehmigung legal?
THC findet sich in jedem menschlichen Gehirn. Ist Denken eventuell strafbar?
https://www.southpark.de/alle-episoden/ ... versus-kfc
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- Martin Mainz
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- Beiträge: 4614
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Saat-Börse bei Anbaugenehmigung legal?
Was für eine Anbaugenehmigung soll das sein? Die vom BfarM sind (in der Regel) eingezogen worden und nicht mehr gültig. Oder meinst Du den Anbau von Nutzhanf?
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Saat-Börse bei Anbaugenehmigung legal?
Wurden die nicht alle eingezogen, ohne aussnahme.
von wissenschaftlichen oder gewerblichen unternehmungen mit ausnahme-genehmigung is mir nichts bekannt.
Einzelpersonen DÜRFEN keine solcher Aussnahmegenehmigungen der bfarm mehr halten. Zumindest gibt es das gesetz nicht (mehr) her.
Für den anbau von nutzhanf ist keine genehmigung per se nötig, nur die betriebsgröße-vorraussetzung und dann dürfen nur zertifizierte europäische Nutzhanfsorten angebaut werden.
Natürlich könnte man dafür ein verein gründen, und mit dem verein dann eine ausnahmegenehmigung beantragen. weil erhaltung der sortenvielfalt is ein anliegen im öffentlichen interesse.
Mit dieser Theoretischen Genehmigung könnte man diese alten sorten anbauen und selektieren und whatnot, hätte dann aber die auflage laut gesetz, dass nie etwas davon in privathand kommt, ausgenommen samen die nicht zum unerlaubten anbau bestimmt sind, sprich für andere Samen-Sammler zur Archivierung only.
von wissenschaftlichen oder gewerblichen unternehmungen mit ausnahme-genehmigung is mir nichts bekannt.
Einzelpersonen DÜRFEN keine solcher Aussnahmegenehmigungen der bfarm mehr halten. Zumindest gibt es das gesetz nicht (mehr) her.
Für den anbau von nutzhanf ist keine genehmigung per se nötig, nur die betriebsgröße-vorraussetzung und dann dürfen nur zertifizierte europäische Nutzhanfsorten angebaut werden.
Also Erhaltung - check, Archivierung - check, Weiterentwicklung - nopeBtMG Anlage I (zu § 1 Abs. 1) hat geschrieben:...Cannabis
(Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) -
- ausgenommen
a) deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist, ...
Natürlich könnte man dafür ein verein gründen, und mit dem verein dann eine ausnahmegenehmigung beantragen. weil erhaltung der sortenvielfalt is ein anliegen im öffentlichen interesse.
Mit dieser Theoretischen Genehmigung könnte man diese alten sorten anbauen und selektieren und whatnot, hätte dann aber die auflage laut gesetz, dass nie etwas davon in privathand kommt, ausgenommen samen die nicht zum unerlaubten anbau bestimmt sind, sprich für andere Samen-Sammler zur Archivierung only.