Bundestagspetition: Nutzhanf raus aus dem BtMG!

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Martin Mainz
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Bundestagspetition: Nutzhanf raus aus dem BtMG!

Beitrag von Martin Mainz »

Die in den DHV News vorgestellte Petition von Hanf-Zeit an den Bundestag:
https://hanfverband.de/nachrichten/blog ... dem-btmg-0

Hier die Unterschriftenliste zum runterladen:
https://www.hanf-zeit.com/media/wysiwyg ... sliste.pdf
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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BUMMBUMM
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Re: Bundestagspetition: Nutzhanf raus aus dem BtMG!

Beitrag von BUMMBUMM »

Hier die Hintergrundgeschichte des Headshops:
Verkauf von CBD Blüten in Deutschland
URL-Edit wegen verschiebens in Jura-Dump

Im Prinzip der letzte größere verhandelte Low-Thc(Nutzhanf)-Verkaufs-Fall dessen Ausgang (in Bezug auf die Verkehrsfähigkeit von Blüten) noch offen ist, zumindest nach meinem Wissen.
Die prekäre Sache an dem Fall ist, dass die zugrundeliegende Entscheidung des Gerichts in erster Instanz einfach mal eine falsche Auslegung des BtmG ist, weswegen die (gegen das für den angeklagten positive Urteil in 2ter Instanz) von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision alternativ die grundsätzliche nichtverkehrsfähigkeit von Blüten anführt, obwohl dies das BtmG ebenfalls nicht hergibt.

Das deswegen zustandegekommene Aufhebungsurteil durch das OLG Hamm ist auch schwach argumentiert:
-bezieht sich unter anderem auf die schlicht falsche Auslegung des BtmG wie die der ersten Instanz
-Formfehler
-"Eine andere Auslegung dieser Ausnahmebestimmung würde dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes, nämlich die sozialschädlichen Wirkungen des illegalen Handels mit rauschfähigen Betäubungsmitteln einzudämmen, grundlegend zuwiderlaufen"
Man muss kein Legalisierungsaktivist sein um diese Aussage als Luftschloss zu erkennen, zumal in diesem Fall ja mit Hochdruck an dem Eindämmen von Legalem Handel von nicht-berauschenden Lebensmitteln gearbeitet wird.
Ausserdem bevor man sich anmaßt einen Zweck des BtmG zu titulieren, der im Gesetz übrigends nirgendwo vermerkt ist, sollte man auch 2-3 Gedanken an die Wirkmechanismen und die Auswirkungen des Gesetzes verschwenden.

Meiner Meinung nach, sollte der Fall doch endlich zuende geführt werden, wird das alles wie ein Kartenhaus zusammenfallen.
Darüber hinaus ist es keine bindende Rechtssprechung sondern lediglich ein mit Staatsanwaltschafts-sprech argumentiertes Aufhebungsurteil das eine Neuverhandlung erwirkt und letztlich nur Amtshilfe zwischen Staatsanwaltschaften (Paderborn - Hamm) ist.


Aber anscheinend weiss die Staatsanwaltschaft Braunschweig da schon mehr, zumindest hauen sie ganz schön auf die Pauke:
Hanfbar: Die Hintergründe und warum nun weitere Razzien drohen
...Letztlich sei es also nur die Hanfblüte, die bei einem Verkauf für Probleme sorgt. Daher sei durch die Stadt Braunschweig kürzlich auch nur ein Verkaufsverbot für eben jenen Tee ausgesprochen worden. Und die Hanfbar wird wohl kein Einzelfall bleiben. Nach Informationen von regionalHeute.de sollen schon bald weitere Tee-Läden untersucht werden. Hans Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, bestätigte gegenüber unserer Online-Zeitung, dass weitere Durchsuchungen „sehr wahrscheinlich“ seien. Wolters erinnerte daran, dass es schlicht verboten sei, solche Produkte zu verkaufen. Sollten diese nun jedoch auch bei anderen Geschäften in den Regalen zu finden sein und die Staatsanwaltschaft entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, werde auch hier ermittelt. Das Ziel sei es nicht einen Laden an den Pranger zu stellen, sondern die Produkte aus den Geschäften zu verbannen. „Man kann nicht drauf los verkaufen“, mahnt der Pressesprecher....

Hier noch mal der letzte Stand der Dinge, es ist auch das Aufhebungsurteil auf das sich die Stellungnahme auf hanfzeitcom und auf das sich die Petition bezieht:
Oberlandesgericht Hamm, 4 RVs 51/16

Tja also entweder hat die SA Braunschweig Insider Infos oder es sind die letzten Zuckungen des Repressions-Apperates.
So oder so, aufgrund der momentan drohenden Repression wäre eine deutlichere Abtrennung von Nutzhanfsorten sowie deren Produkte vom BtmG wünschenswert, für die gesamte Nutzhanfbranche und deren Kunden!
Petition hat geschrieben:Dies ist ein Wettbewerbsnachteil für Nutzhanfproduzenten in Deutschland. Es birgt auch die Gefahr, für etwas strafrechtlich verfolgt zu werden, das zwar gesetzlich nicht verboten ist, aber aus einem Widerspruch innerhalb des Gesetzes resultiert.

Eine Überarbeitung bzw. Korrektur des BtMG zwecks einer klaren Entscheidung zwischen industriellen Nutzhanfsorten und Betäubungsmitteln ist daher dringend erforderlich!
Zuletzt geändert von BUMMBUMM am Mo 3. Dez 2018, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
andisoima
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Re: Bundestagspetition: Nutzhanf raus aus dem BtMG!

Beitrag von andisoima »

Danke für die gute Zusammenfassung und deine Erläuterungen, BUMMBUMM 8-)

Leider hat das Organ der Rechtspflege seine Chance nicht genutzt und Rechtssicherheit für legal Handelnde UND wachsendeNachfrage/Bedürfnisse/Konsumenten zu schaffen gesucht.

Die Aussage des Herrn Pressesprechers erinnert mich an jene der fast damaligen und jetzt den hutnehmenden Beauftragten.
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