DHV-Justizkampagne / BVerfG (Start 2019)

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Martin Mainz
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Martin Mainz »

Immer mehr Gerichte zweifeln am Cannabisverbot

Nach den Amtsgerichten Bernau und Münster gibt es auch am Amtsgericht Pasewalk erhebliche Zweifel an der geltenden Rechtssprechung im Bereich Cannabis. Deshalb hat nunmehr das dritte deutsche Gericht ein Verfahren ausgesetzt und sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, wie dessen Pressestelle auf Anfrage des DHV bestätigte.
...
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 BvL 5/21 geführt und ist in Bearbeitung. Ein Entscheidungstermin ist, wie auch bei den anderen beiden Vorlagen aus Bernau und Münster, derzeit nicht absehbar.


Quelle: https://hanfverband.de/nachrichten/pres ... abisverbot
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Cookie »

Es werden mehr... fein!!
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AtzeTonfrei
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von AtzeTonfrei »

Wird das BVerfG jetzt trotzdem noch irgendwann urteilen und ist das überhaupt noch von Belang?
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von Cookie »

Tja, das hängt wohl davon ab, wie schnell sie das Gesetz dazu verabschieden und ob dann die Klagen zurückgezogen werden bzw. danach nichtig sind. Ich bin aber froh, dass die Verfahren dort anhängig sind, denn dann kann das ganze nicht in Vergessenheit geraten ;).
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Hans Dampf
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von Hans Dampf »

Ich habe eh den Eindruck, dass die Richter darauf gesetzt haben, dass eh legalisiert wird. Dann hätten die einen Fall weniger.
Ein Urteil würde ich trotzdem gerne sehen, um das den CxU-Kameraden unter ihre Nase zu reiben.
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bad guy
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von bad guy »

Ist auch wichtig falls man die Legalisierung wieder abschaffen will, oder die Ampel Legalisierung nicht klappt. Vielleicht springt auch was bzgl Eigenanbau dabei raus.
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von Cookie »

Da bin ich mal gespannt!
Buri_see_käo hat geschrieben:Gestern zum Geburtstag kam Post/'ne Mail, ab dem 23.02.2022 soll die Jahresübersicht 2022 des BVerfG veröffentlicht werden. Dann werden wir sehen, ob Entscheidungen bzgl. der 3 Normenkontrollanträge für dieses Jahr geplant sind.
https://hanfverband.de/comment/25130#comment-25130
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HabAuchNeMeinung
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Cookie hat geschrieben: So 9. Jan 2022, 15:00 Da bin ich mal gespannt!
....
Ich auch, allerdings glaube ich nicht daran weil die Anträge aus Bernau und Pasewalk erst 2021 als "Neuzugänge" erfasst wurden:

Pasewalk: 2BvL 5/21
Bernau: 2 BvL 7/21
Siehe auch: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... _2021.html

Berichterstatterin wird übrigens eine Richterin, die von der Union ans BVerfG berufen wurde...
https://de.wikipedia.org/wiki/Sibylle_Kessal-Wulf
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Das Verfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Cannabisverbot

Berichterstatterin: BVRin Dr. Kessal-Wulf
40. 2 BvL 3/20, 2 BvL 14/20, 2 BvL 5/21, 2 BvL 7/21 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse von vier Amtsgerichten, die Strafvorschiften des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig halten, soweit sie sich auf Cannabis-Produkte beziehen. Sie haben deshalb diese Normen dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Gerichte machen geltend, das strafbewehrte Cannabisverbot greife unverhältnismäßig in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit ein. Außerdem lasse sich die Strafbarkeit des Umgangs mit dem Rauschmittel Cannabis vor dem Hintergrund der Legalität des Rauschmittels Alkohol nicht rechtfertigen und verstoße daher gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... _node.html
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von Cookie »

Oh, das ist sehr schön!
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Hans Dampf
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von Hans Dampf »

Heißt „Beschäftigt sich mit“ dass die da auch zu einem Urteil finden müssen und wenn ja, gibt es dazu Fristen?


Aber spannend, ob die die Ampel rechts überholen :mrgreen:
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Naja, rechts wollen wir nicht hoffen ;-)
Fristen gibt es keine aber wenn es in der jahresvorschau steht, ist in diesem Jahr auch mit einer Entscheidung zu rechnen.
Die Politik wird insofern davon überholt werden, da soweit ich es vestanden habe zunächst bis Ende Juni das entsprechende UN Abkommen gekündigt werden, damit man ab 01.01.2023 theoretisch legalisieren könnte.
Insofern erwarte ich dass man beim Urteil wohlwollend zur Kenntnis nimmt das die Legalisierung "auf dem Weg ist" und man wird einfordern dass der Gesetzgeber kurzfirstig, nach fast 30 Jahren, eine bundeseinheitliche geringe Menge definiert bei der eingestellt werden kann/soll/muss, bis legalisiert ist...

HabAuchNeMeinung
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von Cookie »

"VerfassungsWEEDrig?" – Cannabis-Verbot dieses Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht

In diesem Jahr will sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Cannabis-Verbot beschäftigen. Wie der Jahresvorschau für 2022 des höchsten deutschen Gerichts zu entnehmen ist, wird sich der zweite Senat der Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse von vier Amtsgerichten annehmen. Sie machen geltend, dass die Strafvorschriften im Betäubungsmittelgesetz gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz verstießen.

Auf Twitter wird das groß gefeiert. Unter dem Hashtag #verfassungsWEEDrig freut sich die Pro-Cannabis-Community über die Neuigkeiten. Viele danken dem Berliner Jugendrichter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau.


https://politik.watson.de/deutschland/p ... is-verbots
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bad guy
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von bad guy »

Legalisierung ausgehend vom Bundesverfassungsgericht ist mir lieber als ein vierjähriges Testprojekt. Das lässt sich dann kaum rückgängig machen. Könnte auch bezüglich Eigenanbau vorteilhaft sein falls die Politik da nicht legalisiert.
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Re: DHV-Justizkampagne (Start 2019)

Beitrag von Cookie »

bad guy hat geschrieben: Do 24. Feb 2022, 09:09 Legalisierung ausgehend vom Bundesverfassungsgericht ist mir lieber als ein vierjähriges Testprojekt. Das lässt sich dann kaum rückgängig machen. Könnte auch bezüglich Eigenanbau vorteilhaft sein falls die Politik da nicht legalisiert.
Ja, das sehe ich auch so... zumindest was den "entkriminalisierten" Teil betrifft, und das schließt den privaten Anbau mit ein. Let's hope! Aber wie ich das BVerfG "kenne", werden sie die Vorgaben vermutlich entsprechend "entgegen kommend" gestalten für den Gesetzgeber. Dann könnten aber schon mal die Gegner im Bundesrat nichts mehr sagen - außer heftig zu nicken ;). Außerdem käme eine Sicherheit hinzu, die einem ein Gesetz alleine nicht geben kann - vollkommen richtig!
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von JoMedic 64658 »

Cookie hat geschrieben: Mi 18. Dez 2019, 15:12PS: Eher enttäuscht mich, dass kein User dazu in der Lage zu sein scheint, sich sein Recht zu holen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Du vorm Gericht nur sagen musst, dass Du das (Urteil) für verfassungswidrig hälst und daher den Richter bittest, es vor das BVerfG zu tragen, bzw. eine Instanz höher zu urteilen - und zur Begründung legst Du die Richtervorlage vor / liest sie vor oder lässt verlesen (durch Anwalt). Mir ist kein Verfahren bekannt, wo das bisher gemacht wurde. Aber auch das mag an der Unvernunft der Leute liegen, oder daran, dass das nicht öffentlich passiert (falls es doch schon mal gemacht wurde).

Ich habe mein Bedrocan Dübel bei der Ortsgruppen Kundgebung am Uniplatz abgenommen bekommen und man warf mir trotz Rezept vor, es Illegal besessen zu haben,
ich so daraufhin Dienstaufsichtsbeschwerde und Erstattung des BTM Medikamentes beantragt.
Der Heidelberger Staatsanwalt so, es wäre lebensfremd an zu nehmen das, des mein Legal verschriebenes Med. wäre, da Rezept zu alt, ich so.
Akteneinsicht gemacht, im Gerichtsgebäude DHV Flyer ausgelegt und Wiederspruch eingereicht mit angehängter Normenkontrollantrags Unterlage.
Seit dem nix mehr gehört !
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Martin Mainz
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Re: DHV-Justizkampagne / BVerfG (Start 2019)

Beitrag von Martin Mainz »

Leitet das Bundesverfassungsgericht die Cannabis-Legalisierung ein?

Mit Spannung wird in den kommenden Wochen oder Monaten ein Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erwartet: Auf den ersten Blick steht die Frage im Raum, ob mehrere Paragraphen des Betäubungsmittelgesetz in Sachen Cannabis verfassungswidrig sind. Kurzum: Das BVerfG könnte Cannabis entkriminalisieren. Wenn man allerdings Professor Kai Ambos lauscht, kann die Tragweite der Entscheidung weit größer – und das Zünglein an der Waage – sein, um zu rechtfertigen, dass die Bundesregierung Cannabis als Genussmittel im Einklang mit internationalem und europäischem Recht als Genussmittel legalisiert.
...
Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgericht vorausgesetzt, dass die Kriminalisierung des Cannabis-Konsums als verfassungswidrig erklärt, könnte der Bundesregierung daher in die Karten spielen, um aus gesundheitspolitischen Gesichtspunkten auf internationaler und europäischer Ebene für eine komplette Legalisierung zu werben.


Quelle: https://krautinvest.de/leitet-das-bunde ... erung-ein/
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Re: DHV-Justizkampagne / BVerfG (Start 2019)

Beitrag von Freno »

Ich habe zwar bislang die Auffassung vertreten, daß das BVerfG die Vorlagebeschlüsse wegen Cannabis eher auf die lange Bank schieben würde, da die Überprüfung eines zur Aufhebung durch den Gesetzgeber anstehenden Gesetzes durch die Verfassungsgerichtsbarkeit überflüssige Arbeit und eine "Düpierung" des Gesetzgebers sein würde, die man "staatspolitisch" vermeiden will.

Es ist aber auch eine andere Interpretation denkbar, nämlich daß die Legalisierungs-Befürworter in der Koalition "verfassungsrechtlichen Rückenwind" aus Karlsruhe erhoffen, ihn geradezu abwarten und genau deswegen sehr zögerlich vorgehen.

Ein Grund dafür könnten die hier immer wieder in Rede gestellten völkerrechtlichen Verträge mit Verpflichtung der teilnehmenden Staaten zum Cannabis-Verbot aus den 1960er und 1970er Jahren sein, die natürlich Wasser auf den Mühlen der Legalisierungs-Gegnern sind. Diese Verträge sind mit Sicherheit auch in den Vorlagebeschlüssen thematisiert worden.
Meines Erachtens sind diese Vertrage nach dem völkerrechtlichen Grundsatz der "clausula rebus sic stantibus" nicht mehr beachtlich. Die "clausula rebus sic stantibus" bedeutet, daß ein Vertrag nur solange bindend sein soll, wie sich die für den Vertragsschluß maßgeblichen Umstände nicht (wesentlich) verändert haben. Auch wenn eine solche "clausula" in den Vertragstexten nicht enthalten ist, wird sie regelmässig als "stillschweigend vereinbart" angesehen. Vorliegend haben sich jedoch zwei wesentliche Umstände seit dem Abschluß dieser Verträge vor mehr als 1/2 Jahrhundert verändert: während seinerzeit Cannabis als "(Einstiegs-)Droge" allgemein gesellschaftlich abgelehnt und nur von einer sehr kleinen Minderheit konsumiert wurde, ist der Cannabis-Konsum heute nicht nur sehr weit verbreitet, sondern genießt auch eine immer weiter zunehmende allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz, von den Stammtischen über die Medien, die Wissenschaft, die Politik bis hin zu den für mich wichtigsten "Agenten", nämlich der Justiz und den Strafverfolgungsbehörden. Fast noch wesentlicher erscheint mir jedoch der zweite Umstand, der sich wesentlich verändert hat: die weitreichenden medizinischen Potentiale von Cannabis waren seinerzeit so gut wie völlig unbekannt: Cannabis ist keine "gesundheitsschädliche Droge"- sondern gesundheitsfördernd und heilkräftig !

Ein Indiz dafür, daß diese Verträge auch von den anderen Vertragsparteien (Staaten) nicht mehr für voll genommen, "derogiert" erscheinen, ist die bereits vor einigen Jahren erfolgte Legalisierung in Canada, das ebenfalls zu den vertragsschließenden Parteien gehörte. Diesen "eklatanten" Vertragsbruch hat man Canada jedoch nicht sehr übel genommen, wie es ausschaut.

Ein Urteil des BVerfG, daß zum gleichen Ergebnis kommen würde: nämlich der Unbeachtlichkeit dieser verschimmelten Prohibitionsverabredungen, würde die Legalisierung durch den Gesetzgeber mit Sicherheit beträchtlich vereinfachen und den Legalisierungs-Gegnern viel Wind aus den Segeln nehmen.

Das BVerfG ist nur rechtlich unabhängig - praktisch sind die Verfassungsrichter auf "Tickets" von Bundestags-Parteien unterwegs, viele Verfassungsrichter waren zuvor auch Spitzenpolitiker gewesen. Sehr bekannt war Roman Herzog, ein hoch angesehener Staatsrechtslehrer, der Landesminister gewesen war und als Präsident des BVerfG sogar zum Bundespräsidenten gewählt worden war. Man kann also davon ausgehen, daß es "Verzahnungen" gibt, deren Auswirkungen jedoch der Öffentlichkeit weitgehend verborgen bleiben.

Nicht wenige Verfassungsrichter lösen sich aber auch von ihren politischen Wurzeln, nehmen als Verfassungsrichter ganz andere Positionen ein, als man von ihnen erwartet hätte. Roman Herzog war als Politiker "stramm rechts" gewesen - als Verfassungsrichter erwies er sich jedoch keineswegs der erwartete "hardliner", sondern schwamm in der liberalen Mitte seines Senats mit.
Noch bekannter ist Earl Warren, 1953-1969 "Chief Justice" des "Supreme Court" der USA. Als Staatsanwalt und (republikanischer) Gouverneur von Californien war er ebenfalls "stramm rechts" gewesen, der ebenfalls "rechte" Präsident Eisenhower hatte ihn ernannt und dies später bitter bereut, als Warren großen Anteil an der Emanzipation der Schwarzen in den USA nahm und die Bürgerrechtsbewegung beträchtlichen verfassungsrechtlichen Rückenwind gerade von Warren und dem von ihm geführten Supreme Cour erhielt - die von Warren maßgeblich geprägte, historische Entscheidung Brown ./. Bord of Education beendete die Rassentrennung an den Schulen.

Ich betreibe also jetzt bewußtes Lesen im Kaffeesatz, aber ich glaube, daß bei den vielen "Hintergrundgesprächen" auf Veranstaltungen von Parteien, in Kommissionen, bei Festakten oder schlicht: beim Feierabendbierchen jemand zu jemand anderem gesagt haben könnte: "Wir haben uns verschätzt, die Widerstände sind viel stärker, als erwartet und für etwas Hilfe aus Karlsruhe wären wir jetzt schon ganz dankbar."
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Grünzeugs
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Re: Sammlung Legalisierung in Deutschland

Beitrag von Grünzeugs »

Bundesverfassungsgericht
Übersicht für das Jahr 2023
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... _node.html
Zehn Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse von drei Amtsgerichten. Die Gerichte halten die Strafvorschiften des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig, soweit sie sich auf Cannabis-Produkte beziehen. Sie haben deshalb in inzwischen zehn Verfahren diese Normen dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Gerichte machen geltend, das strafbewehrte Cannabisverbot greife unverhältnismäßig in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit ein. Außerdem lasse sich die Strafbarkeit des Umgangs mit dem Rauschmittel Cannabis vor dem Hintergrund der Legalität des Rauschmittels Alkohol nicht rechtfertigen und verstoße daher gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Das war Anfang des Jahres in der Presse. Jetzt finde ich fast gar nichts mehr dazu. Es ist aber noch beim Bundesverfassungsgericht aufgeführt. Siehe oben. Weiß jemand näheres dazu? Das sollte doch eigentlich bis Frühsommer entschieden sein. Das ist in gut zwei Wochen.
Argumentationshilfen für eine Legalisierung von Cannabis
viewtopic.php?f=11&t=113&p=95634#p95634
HabAuchNeMeinung
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Re: DHV-Justizkampagne / BVerfG (Start 2019)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Karls­ruhe lässt gel­tendes Canna­bis­verbot unbe­an­standet
...
Und so blieb es bei dem, was das BVerfG eben 1994 sehr zum Missmut aller Cannabis-Liebhaber entschieden hatte: Das Cannabis-Verbot ist verfassungskonform (Beschl. v. 09.03.1994, Az. 2 BvL 43/92).
An dieser Meinung des Gerichts hat sich im Jahr 2023 nichts geändert.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... zulaessig/

:evil:
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