Also ich bin da wirklich unvoreingenommen, obwohl man das Gegenteil glauben mag, aber dass ein Befangenheitsantrag - gegen den Richter - von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Verteidigung durchgeführt wird, ist sehr selten. Ich bezweifle daher, dass da etwas aufgebauscht wird und gehe auch von politischer Einflussnahme aus. Natürlich ist es das Recht eines jeden, gegen etwas und jemanden bspw. Befangenheitsanträge o. Ä. zu stellen, die Frage ist nur, ob man damit im Einzelfall nicht deutlich zu weit geht oder gar beeinflusst ist von Ideologien

. Und Letzteres kann man eher der Staatsanwaltschaft als Richter Müller unterstellen, der nichts anderes getan hat als seiner Pflicht als Richter zu folgen. Oder möchte hier irgendwer von Gesetzen verurteilt werden, die im Zweifel verfassungs- und damit rechtswidrig sind? (Hier bin ich eindeutig
voreingenommen!) Stichwort lautet das
Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Abgesehen davon halte ich es für geradezu zwingend, seine Meinung kund zu tun - aber selbstverständlich hat das im Rahmen von Grenzen stattzufinden. Wenn die gewahrt sind, verstehe ich nicht, wie man damit eine Befangenheit oder sonst was erklären soll. Und auch ein Richter hat eigene Meinungen und sie werden ihm nicht verwehrt - auch sie zu äußern. GsD.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa