Das sehe ich tatsächlich als nicht so wahrscheinlich. Schon 94 war die Entscheidung nicht einstimmig, ich glaube sogar fast knapp.Ehrlicherweise glaube ich nicht, daß das BVerG Lust hat sich mit dem Thema nochmal zu beschäftigen.
Man läßt dass jetzt die maximal mögliche Zeit liegen und dann wird man es als unbegründet ablehnen, da man ja 1994 schonmal dazu geurteilt hat.
Es wurde weiterhin auferlegt, Entwicklungen in anderen Ländern und wissenschaftliche Erkenntnisse zu heranzuziehen, um festzustellen ob die Prohibition das geeignetste Mittel ist:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 04392.htmlAngesichts der dargestellten offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (vgl. oben I. 2. c) und 4.) hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluß der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen (vgl. BVerfGE 50, 290 <335>; 56, 54 <78>; 65, 1 <55 f.>; 88, 203 <309 f.>). Dabei wird er insbesondere einzuschätzen haben, ob und inwieweit die Freigabe von Cannabis zu einer Trennung der Drogenmärkte führen und damit zur Eindämmung des Betäubungsmittelkonsums insgesamt beitragen kann oder ob umgekehrt nur die strafbewehrte Gegenwehr gegen den Drogenmarkt insgesamt und die sie bestimmende organisierte Kriminalität hinreichenden Erfolg verspricht.
Diese Erfahrungen existieren heute, und da sie schon damals so entschieden haben halte ich es für durchaus vorstellbar dass sie da jetzt mal ein Machtwort reden.
Insbesondere "Die Trennung von Drogenmärkten" ist ein guter Punkt, denn wo Cannabis im legalen Handel erworben wird sinkt die Prävalenz anderer Drogen stark einfach weil die Verfügbarkeit sinkt wenn 4 mio Menschen keine Dealer mehr kennen müssen.
Auch dass damals noch mit "Einstiegsdroge" argumentiert wurde ist heute völlig unhaltbar.
Zwischen den Beschlüssen sind fast 30 jahre ins Land, Portugal hat entkriminalisiert, genau so halb Amerika.
Darum denke ich, dass das Verfassungsgericht sich auch weiterentwickelt hat und in der Lage ist einen zeitgemäßeren Beschluss zu fassen. Sicher keine volle Legalisierung, aber zumindest eine bundeseinheitliche geringe Menge unter der keine Verfahren aufgenommen werden sehe ich schon.