Konsumform

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Luca_b35
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Konsumform

Beitrag von Luca_b35 »

Hallo, ich komme aus bayern und mir wurde jetzt bei kontrollen schon öfter gesagt das es strikt verboten is meine medizin als joint zu mir zu nehmen und das ich es nicht draussen sondern ausschlieslich daheim machen sollte. Natürlich habe ich in der öffentlichkeit immer darauf geachtet das möglichst wenig um mich herum los is da eben die anderen nicht wissen können das ich ein rezept besitzte. Nur habe ich eben hier im DHV gelesen das ich nur auf die nichtraucherschutzgesetzte achten müsste und eben nicht nur durch einen Vaporizer konsumieren muss.
Habe keinen führerschein falls das relevanz hat
Hätte da gern n bisschen mehr weit/einsicht in dieses thema
Vielen dank und alles gute im vorraus schonmal
moepens
Beiträge: 997
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Konsumform

Beitrag von moepens »

Bestimmungsgemäß ist, was als Einnahmeform auf dem Rezept festgehalten ist... Rauchen ist also nicht unbedingt missbräuchlich.
Ein purer Joint unterliegt afaik nicht unbedingt dem Nichtraucherschutz, die Regelungen im Umgang damit sind dabei wohl nicht einheitlich. Um sich Ärger zu ersparen sollte man sich aber entsprechend umsichtig verhalten.

Siehe auch:
https://hanfverband.de/faq/duerfen-cann ... is-rauchen
https://hanfverband.de/nachrichten/news ... ten-filzen
Freno
Beiträge: 758
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Konsumform

Beitrag von Freno »

Es gibt - soweit ich sehe - nirgendwo 1 Verbot, einen joint zu rauchen (vom "Nichtraucherschutz" abgesehen). Es gibt nur ein Verbot im BtMG, Cannabis zu besitzen. Von diesem Verbot gibt es wiederum die Ausnahmeregelung der ärztlichen Verschreibung. Wer Cannabis vom Arzt verschrieben bekommen hat, darf dieses auch in der Apotheke erwerben und besitzen und "konsumieren". Welche Einzelmengen - "Dosis" - und wie konsumiert werden soll, kann im Rezept des Arztes vorgeschrieben sein. In einem hier unter "Rechtsfragen" veröffentlichten Fall lautete die Verschreibung "0,3 g vor dem Schlafengehen". Wer bei einer solchen Verschreibung aus dem legal erworbenen Cannabis nach dem Frühstück einen "Guten-Morgen-joint" pafft, verlässt den Geltungsbereich der durch die Verschreibung eröffneten Ausnahmeregelung und handelt illegal. Ebenso handelt bei so einer Verschreibung illegal, wer vor dem Schlafengehen seinen (Bei-)Schlafpartner mitziehen lässt. Das gilt selbst dann, wenn der Partner ein gleichlautendes Rezept hat. Er/Sie/Es muß dann halt eben sein eigenes Teil rauchen, wenn er/sie/es auch im Bett total legal bleiben will.

Ich stehe mich da sehr leicht, weil meine Rezepte keine Anweisungen zur Einnahme enthalten. Mein Psychiater lässt mir insofern freie Hand. Ich kann also das legal erworbene Cannabis "konsumieren", wie und wann und wieviel ich will, solange ich nur die sonstigen Vorschriften - "Nichtraucherschutz", Führen von Kfz usw - einhalte und mit meinen 3 g / Quartal auskomme.

Viele Probleme kann man aber durch "diskret kiffen" vermeiden. Meine "sticks" sehen, wenn ich in der Öffentlichkeit kiffe, genauso aus, wie normale gedrehte Zigaretten. Bei meinen geringen Mengen möffelt es auch kaum. Den Pappfilter erkennen nur "fachkundige" Hingucker als Solchen. Nur das "bauen" ist insofern eine kritische Phase. In der Öffentlichkeit, wenn ich ohnehin auch auf "klaren Kopf" angewiesen bin, nehme ich mein Cannabis sowieso eher als alkoholische Tinktur - die Wirkung ist geringer, aber idR gut ausreichend, um die Zeit zu überstehen, bis eine Inhalation wieder möglich ist.
main.cpp
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Registriert: So 26. Sep 2021, 01:32

Re: Konsumform

Beitrag von main.cpp »

Guten Tag.

Ich habe diese Woche Cannabis verschrieben bekommen gegen meine Schlafstörungen. Der Arzt hat mich darüber aufgeklärt, dass das Rauchen schädlich ist und ich es eher inhalieren/dampfen soll. Eigentlich mag ich die Wirkung in Form von oraler Aufnahme durch Nahrung (wie Brownies oder Kekse) lieber, aber ich möchte es mal mit dem Dampfen versuchen, da ich auch gerade mit dem Rauchen von Nikotin aufhören möchte.

Jetzt meine Frage. Ich bin absolut neu in der Cannabis-Welt, auch wenn ich vor meiner Verschreibung schon Cannabis durch Joints geraucht habe, weiß ich absolut nicht, was man dafür machen muss um es richtig einzunehmen.

1. muss ich vorher, wenn ich mich für die Dampf-Variante entscheide, grinden?
2. was muss ich beim Backen mit Cannabis beachten?
3. gibt es besondere Seiten, die mich bei meinen Fragen unterstützen können?
4. ich habe mein Rezept noch nicht, aber stünde die Einnahmeweise auf dem Rezept?

Liebe Grüße
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Cookie
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Registriert: Sa 27. Aug 2016, 14:20

Re: Konsumform

Beitrag von Cookie »

Ich würde Dir auch den Vaporizer (Verdampfen) und anschließend die Reste essen / trinken empfehlen. Rauchen würde ich nicht, oder wenn, dann pur!
main.cpp hat geschrieben: So 26. Sep 2021, 16:10 1. muss ich vorher, wenn ich mich für die Dampf-Variante entscheide, grinden?
Ja.
main.cpp hat geschrieben: So 26. Sep 2021, 16:10 2. was muss ich beim Backen mit Cannabis beachten?
3. gibt es besondere Seiten, die mich bei meinen Fragen unterstützen können?
Sieh mal hier nach: viewtopic.php?f=11&t=9360

Es gibt sicher noch vieles mehr, aber das reicht eigentlich... es gibt wenig, das einfacher geht, vor allem wenn Du es vorher vaporisierst!
main.cpp hat geschrieben: So 26. Sep 2021, 16:10 4. ich habe mein Rezept noch nicht, aber stünde die Einnahmeweise auf dem Rezept?
Eigentlich schon, im Detail musst Du dafür aber die praktische Übung sammeln.
Zuletzt geändert von Cookie am So 26. Sep 2021, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
main.cpp
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Re: Konsumform

Beitrag von main.cpp »

Danke, Cookie! :)
Freno
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Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Konsumform

Beitrag von Freno »

Die konkrete Dosierung und Art der Einnahme braucht nicht auf dem Rezept zu stehen - auf meinem steht regelmässig nur die Sorte der Blüten und die Menge. Mein Psychiater lässt mir insofern freie Hand.

Da ich Tabak rauche und auch nicht vorhabe, damit aufzuhören, nehme ich auch mein medizinisches Cannabis in dieser Form zu mir. Es ist am einfachsten und man kann die Dosierung leicht an die konkreten Erfordernisse anpassen und die Wirkung setzt sofort ein.

Eine weitere Einnahmeform von mir ist die alkoholische Tinktur nach Kneipp. 2-3 g Cannabis werden mit 0,5 l Wodka mit 40% angesetzt. Nach 14 Tagen ist die Tinktur schon gut durchgezogen, die Extraktion hält jedoch etwa 3 Monate an. Zur Einnahme fülle ich sie in 50 ml - Tropffläschchen mit Pipette um, die Einzeldosis reicht von 3-10 Tropfen. Für geringe Dosierungen ist diese Einnahmeform sehr gut geeignet, zumal man "seine Tropfen" überall mit- und einnehmen kann, zB auch im Zug. Bei einer Anwendung gegen Schlafstörungen würde sich vielleicht ein Versuch lohnen ? Für einen Versuchs-Ansatz von 50 ml braucht man ja auch nur eine Messerspitze Cannabis. Der einzige Nachteil: die Wirkung setzt erst nach ca. 10 min ein. Auch die Tinktur kann sehr gut dosiert werden - bei Gebäck - den berühmten "Keksen" - ist es schon praktisch unmöglich, eine konkrete Dosierung vorzunehmen. Der eine enthält mehr, der andere weniger Cannabis und es wird mehr oder weniger gut resorbiert. Deswegen bin ich bei der medizinischen Anwendung kein Freund von Cannabis-Gebäck u.ä.

Die Einnahmeweise sollte aber stets mit dem Arzt abgesprochen sein !
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