CannKG 19.01.2017
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Juhuuu!
Das CannKG ist heute einstimmig durch den Bundestag gegangen. Ein Meilenstein! Ab März sollen dann die Krankenkassen die Kosten erstatten.
Das CannKG ist heute einstimmig durch den Bundestag gegangen. Ein Meilenstein! Ab März sollen dann die Krankenkassen die Kosten erstatten.
Re: CannKG 19.01.2017
Wäre interessant zu wissen was genau beschlossen wurde...
Re: CannKG 19.01.2017
Naja, das CannKG ist heute einstimmig im Bundestag genehmigt worden. Ab März wird medizinisches Cannabis von den Krankenkassen erstattet.
- bushdoctor
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Re: CannKG 19.01.2017
...schön wäre es!!!crappy hat geschrieben:Naja, das CannKG ist heute einstimmig im Bundestag genehmigt worden.
Heute wurde einem Gesetzentwurf "zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache 18/8965)" vom Bundestag zugestimmt. Meines Wissens muss diesem nun noch der Bundesrat ebenfalls zustimmen, damit es veröffentlicht und dann in Kraft treten kann...
Das "CannKG" ist ein Gesetzesentwurf der Grünen ("Cannabis Kontroll Gesetz"), das eine weitesgehende "Legalisierung" von Cannabis in der BRD zur Folge hätte. Dieses wird ganz sicher NICHT von DIESEM Bundestag jemals beschlossen werden!
https://www.bundestag.de/ausschuesse18/ ... alt/404366
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Re: CannKG 19.01.2017
Laut Phönix muss es nicht mehr durch den Bundesrat. Ich suche mal nach einer Quelle und Editir noch mal,
http://infused.sens-media.com/2017/01/1 ... izin-live/
Sitzungsprotokol in Wort
Phönix hat es zwar im TV gezeigt aber hier ist es noch nicht aktualisiert worden.
http://www.phoenix.de/content//895853
Man geht von März aus.
http://infused.sens-media.com/2017/01/1 ... izin-live/
Sitzungsprotokol in Wort
Phönix hat es zwar im TV gezeigt aber hier ist es noch nicht aktualisiert worden.
http://www.phoenix.de/content//895853
Man geht von März aus.
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Re: CannKG 19.01.2017
Und ich dachte da ändert sich mehr.
Dachte es wird jetzt auch einfacher vom Arzt Cannabis verschrieben zu bekommen. Bisher war das ja ein Unding...
Dachte es wird jetzt auch einfacher vom Arzt Cannabis verschrieben zu bekommen. Bisher war das ja ein Unding...
- bushdoctor
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Re: CannKG 19.01.2017
Du hast prinzipiell schon Recht: Cannabis-Blüten können dann von (fast) jedem Arzt auf BTM-Rezept verschrieben werden. Es hängt halt von dessen Praxisbudget ab, ob er es dann auch wirklich verschreiben kann!Fraagender hat geschrieben:Und ich dachte da ändert sich mehr.
Dachte es wird jetzt auch einfacher vom Arzt Cannabis verschrieben zu bekommen. Bisher war das ja ein Unding...
Das Gesetz, das nun "beschlossen" wurde, hat nur nichts (gar nichts!) mit dem CannKG-Vorschlag der Grünen zu tun, sondern stammt direkt von der Bundesregierung und gärt dort schon seit immerhin 3 Jahren vor sich hin...
Alle Informationen dazu, findet man hier: viewtopic.php?f=57&t=5123
...
Was lange (g/w)ä(h)rt, wird endlich gut ??? ... naja, wart mer´s mal ab!
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Re: CannKG 19.01.2017
Stimmt, es wurde tatsächlich auch ein kürzel genannt, Canamed oder so ähnlich, aber ist es nicht egal wie es heißt? Hauptsache diese Hürde ist gefallen.
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Re: CannKG 19.01.2017
Das Gesetz wurde von Gröhe eingebracht (CDU, Minister für Gesundheit). Die 2.+3. Lesung war ziemlich überflüssig, alle Parteien waren sich mal einig. Minimalkonsens der aber in meinen Augen schon ein ordentlicher Schritt ist. Jetzt folgt der Praxisangleich und der Anbau in Deutschland. Zeiten ändern sich
Aber der bushdoctor hat ja schon den Weg zur eigentlichen Disskussion gelinkt: viewtopic.php?f=57&t=5123
Ich würde den Strang dann hier absägen, wenns allen genehm ist und kein Widerspruch kommt.
Aber der bushdoctor hat ja schon den Weg zur eigentlichen Disskussion gelinkt: viewtopic.php?f=57&t=5123
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Re: CannKG 19.01.2017
Jo mach zu hier wenn du willst. Ich dachte wirklich es wäre das CannKG gewesen. Wäre ja auch zu schön gewesen um wahr zu sein. Aber immerhin ein Meilenstein in der Versorgung von Patienten. Jetzt müsste man nur noch wissen was "Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung" sind. Die 3 "Wenns" in §31 Absatz 6 muss man auch noch erfüllen.
Ich hoffe nur das Menschen mit einer Ausnahmegenehmigung nicht erneut durch den MDK geprüft werden bzügl. der Kostenübernahme.
Ich hoffe nur das Menschen mit einer Ausnahmegenehmigung nicht erneut durch den MDK geprüft werden bzügl. der Kostenübernahme.
- Martin Mainz
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Re: CannKG 19.01.2017
Die Fragen stellst Du dann am Besten nochmal im anderen Strang.
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CannKG und Steuern
Ich habe auf Twitter die Grünen schon gefragt aber keine antwort erhalten.
Auf Blüten sollen es 4€ bzw 5€ pro Gramm Steuern sein, wie viel würde das Gramm dann kosten, kann man das einigermaßen errechnen?
Auf Blüten sollen es 4€ bzw 5€ pro Gramm Steuern sein, wie viel würde das Gramm dann kosten, kann man das einigermaßen errechnen?
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Re: CannKG und Steuern
Das wird dir jetzt wohl schwer jemand beantworten können. Aber vermutlich wird sich der Preis nicht unter dem heutigen Apothekenpreis bewegen, eher höher. Kanada zeigt es, dort kaufen noch immer über 70% auf dem Schwarzmarkt, weil billiger.
- bushdoctor
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Re: CannKG und Steuern
Allgemeiner Konsens ist, dass der Preis für legales Cannabis nicht wesentlich höher sein darf als der Schwarzmarktpreis.
Wenn Apotheken-Preise verlangt würden (20 Euro/g), dann wäre damit niemandem gedient, ausser dem Schwarzmarkt...!
Ich gehe davon aus, dass sich das Preisniveau in den niederländischen Koffieshops auch in Deutschland etablieren würde, sofern man dies nur zuließe.
Wenn Apotheken-Preise verlangt würden (20 Euro/g), dann wäre damit niemandem gedient, ausser dem Schwarzmarkt...!
Ich gehe davon aus, dass sich das Preisniveau in den niederländischen Koffieshops auch in Deutschland etablieren würde, sofern man dies nur zuließe.