Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Sabine
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Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

"Cannabis als Rezeptur: NRF veröffentlicht neue Monographien

Sobald Cannabis auf Rezept verordnungsfähig ist, können Apotheken die Blüten von Cannabis sativa sowie Cannabisextrakt auf Rezept abgeben. Um die Verordnung für die Ärzte und die Abgabe für die Apotheken zu erleichtern, hat das Neue Rezeptur-Formularium (DAC/NRF) sechs neue NRF-Rezepturvorschriften erstellt, die ab sofort allen DAC/NRF-Abonnenten zur Verfügung stehen. Als einfache Rezepturformel und jeweils mit einer Musterverordnung, die die Bundesapothekerkammer erarbeitet hat, werden diese Vorschriften sowie die bereits verschreibungsfähigen Rezepturarzneimittel mit Dronabinol und Cannabidiol auch Ärzten in einem speziellen Bereich der Website kennwortgeschützt bekannt gemacht. Auch dieser Bereich ist den DAC/NRF-Abonnenten zugänglich.
...
Die Art der Anwendung und die Gebrauchsanweisung kann der Arzt durch Verordnung der Nummer der NRF-Rezepturvorschrift bestimmen, muss aber selbstverständlich noch die individuelle Dosierung ergänzen.

Die Vorschrift NRF 22.11. beschreibt die Rezeptur einer öligen Cannabisölharz-Lösung 25 mg/ml Dronabinol. NRF 22.16. hilft bei der Herstellung einer ethanolischen Dronabinol-Lösung 10 mg/ml zur Inhalation. Weitere vier Monographien beschäftigen sich mit Cannabisblüten:
NRF 22.12 Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung; beigefügter 1-mL-Dosierlöffel vorzugsweise für Einzeldosen zu 0,1 g
NRF 22.13. Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung; Einzeldosen ab etwa 0,01 g bis etwa 0,1 g
NRF 22.14. Cannabisblüten zur Teezubereitung; beigefügter 1,7-mL-Dosierlöffel für Einzeldosis zu 0,25 g oder einem Vielfachen davon
NRF 22.15. Cannabisblüten in Einzeldosen zu 0,25 g / 0,5 g / 0,75 g /1 g zur Teezubereitung

Um Cannabisblüten ausreichend genau dosieren zu können, müssen sie zuvor in der Apotheke gemahlen, gesiebt und konfektioniert werden. So gelten sie als Rezepturarzneimittel und müssen entsprechend § 5 Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet werden."


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68014

# rezept cannabis inhalt
Duck
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Klar zermalt sie und siebt sie und am besten noch mit 300 Grad desinfizieren :lol:

Was ein bock misst und wenn die dose runterfällt is alles weg.
Sabine
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Super geeignet für Parkinson-Patienten ... :?
Duck
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Erstlos hirnrissig damit es als arzeneimittelmischung.... :lol: :oops:
Das zeug fällt noch durch diverse siebe oder du hast dann ne staublunge :lol:

Einzeldosis und die hälfte haftet an produziert müll....

Ich halts nicht mehr aus diesen schwachsinn, morgens tee mittags verdampfen und abends mal sehen, is wohl eher die Realität.
Sabine
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Mist, Mist, Mist, mir fällt gerade nicht der richtige Suchbegriff ein. :oops:

Vor einiger Zeit (1-2 Jahre) hat doch das Hanfjournal die Qualität von Apotheken-Cannabis/Bedrocan? untersucht und dort schon einiges zu beanstanden gehabt.
Solche minderwertige Qualität könnte durch das Zermahlen in der Apotheke gut kaschiert werden.
Duck
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Ich möchte das mahlwerk nicht sehen wo dann das hatz drann hängt.
Ich binn mehr als schockiert .
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bushdoctor
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von bushdoctor »

So ein Bullshit... "zermahlen"...? WTF?
Reichen die granulierten Blüten, wie sie z.B. Bedrocan anbietet, jetzt nicht mehr aus, um hinreichend genau zu dosieren?

...immer, wenn man denkt, es könne nicht mehr schlimmer kommen, kommt ein deutscher Bürokrat daher und beweist das Gegenteil! <würg>
Duck
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Wäre schön wenn der DHV da mal fragt was der misst soll.
crappy
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von crappy »

Ich bin froh das Bedrocan (die Sorte) als Blüten vorliegt. Bedica z.B. finde ich auch ganz in Ordnung von der Wirkung, liegt aber leider nur als Granulat vor. Da würde ich mir wünschen es auch als Blüten bekommen zu können und nicht dieses trockene Gebrösel. Zumal ich die Dosierung von Granulat wesentlich schwieriger finde. Aber auf Patienten hört man ja bekanntlich als letztes.

Da scheint sich wohl jemand besser auszukennen als die Patienten.
Duck
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Ja die haben sich intensiv beschäftigt :lol:
Nun noch ein genauso kundiger Apotheker und es ist nicht's mehr wert befürchte ich.

Da steht auch nur was von vaporizieren OK denn zahlt die kasse die geräte auch :lol: fällt ja durchs sieb in der pfeife :o
Und baut mal nen joint mit pulver ohne taback :lol:
Sabine
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

@Duck

Kosten der Vapos werden von den KK's übernommen, ob ganz oder anteilmäßig weiss ich jetzt nicht. Konnte letzte Woche in der Apotheke in einem Apothekerinformationsschreiben schon zwei empfohlene Geräte sehen : einmal den Vulcano und ein Kleingerät (auch von Storz und Bickel?).

Sehe auch die Gefahr, das durch das Zerkleinern in der Apotheke der Wirkstoffgehalt verringert wird. Kommt halt darauf an, wie stark zerkleinert/pulverisiert? wird. Aber damit man einen gestrichenen Dosierlöffel hinbekommt, scheint es wohl sehr fein zu sein.
Zudem kommt noch hinzu, wenn 5 Gramm auf einmal zerkleinert werden, Sauerstoff seine "Arbeit" erleichtert wird.

Auch wird der Kunde Patient so nicht mehr einen evtl. Blätternanteil erkennen können. Ich bin so mißtrauisch durch Lebensmittelmanipulationen geworden, sorry, "denen" traue ich alles zu.

"Welchen Lagerungsfaktoren beeinflussen den THC-Abbau?
...
Luft und UV-Licht fördern den Zerfall von THC zu wenig bzw. nicht psychoaktiven Stoffen. Temperaturen bis zu 20° Celsius haben nur einen geringen Einfluss auf die Haltbarkeit. Höhere Temperaturen beschleunigen den Abbau des enthaltenen THCs. Bei zu hoher Feuchtigkeit kann Schimmel entstehen. Um einen Abbau von THC und Geruchsstoffen sowie die Bildung von Schimmelsporen zu vermeiden, sollte Cannabis also trocken, kühl und dunkel gelagert werden."


https://hanfverband.de/faq/wie-lange-ka ... -thc-abbau

Lagerungsbedingungen wurden seltsamerweise bisher in den Apothekeninformationen nicht erwähnt.

Es hat wohl schon seinen Sinn, warum in "einschlägigen Kreisen" ;) portionsweise pro Joint/Pfeife etc. zerkleinert wird.

Und die Gefahr, das die Siebe verstopfen, sehe ich auch. Sind doch nur so Mini-Löchlein, zumindest bei den Vapos, die ich bis jetzt kennenlernen konnte.

Dieser Eiertanz um die "richtige" Dosierung zeigt mir, das das Denken, das dies eine mordsgefährliche Droge ist, noch nicht aus den Köpfen verschwunden ist.

Muss später noch in die Apotheke, werde mal nachfragen, ob man das Zerkleinern nicht weglassen kann. Und ob der Arzt das zwingend auf das Rezept mit draufschreiben muss.

Da wird immer vom mündigen Bürger gesprochen, aber wenn es drauf ankommt, Pustekuchen ...

Auf der anderen Seite verstehe ich die Sorge, das jetzt Patienten, die mit der Materie noch nie was zu tun hatten, am Anfang etwas überfordert sind.
Aber könnte man da nicht Einführungskurse seitens der Apotheken, Ortsgruppen, CSC's etc. anbieten?
Sabine
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

@crappy

Kann man das Granulat nicht nachträglich wieder befeuchten?

In etwa so, wie ich damals als Tabak-Selbstdreherin zu trockenen Tabak durch beigelegte Apfelschnitze im Beutel etwas feuchter und drehfähiger hin bekommen habe.
Sabine
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Leute festhalten, die Begründung hier muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen :

" Bundesapothekerkammer. Cannabis auf Rezept: Was Patienten wissen sollten
...
Eines ist klar: Niemand soll Cannabisblüten in einem Joint verbrennen, erläutert Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Dabei ist die Menge, die der Patient zu sich nimmt, nicht reproduzierbar.“

Die Blüten selbst lassen sich ohnehin nicht so genau abwiegen - sie werden daher vom Apotheker zermahlen. Der Patient erhält das Pulver vorportioniert oder mit einem Dosierlöffel. Er kann sich daraus entweder einen Tee kochen oder das Pulver auf einen elektrischen Verdampfer geben. "


http://www.ruhrnachrichten.de/nachricht ... 54,3230867

Dasist also nicht nur ein Anbauverhinderungsgesetz, sondern auch ein Joint-Bau-verhinderungsgesetz.

An welcher Stelle kann man gegen so eine Wertverminderung protestieren?!

Weitere Stilblüten, wo man merkt, der Mann ist vom Fach :

"Der in Cannabis enthaltene Wirkstoff Dronabinol, kurz THC, werde auch weiterhin in Form von Kapseln oder Tropfen abgegeben, ergänzt Kiefer.

Ob das Cannabis als Kapsel, Tee oder Inhalation eingenommen werden soll, legt der Arzt fest - genauso wie die Dosierung. „Die Bandbreite ist viel größer als etwa bei Schmerzmitteln“, erklärt Kiefer. Bei gängigen Schmerzmitteln liege die Höchstdosis zum Beispiel bei dem 6-fachen einer einzelnen Tablette. „Bei Cannabisblüten ist es mehr als das 50-fache.“

Große Unterschiede gibt es auch bei den Blütensorten, sagt Kiefer. Erst die Zukunft werde zeigen, welche Sorte bei welchem Patienten besonders gut wirkt. "


http://www.ruhrnachrichten.de/nachricht ... 54,3230867



Sabine
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Hier haben wir es schwarz auf weiss :

"Der Arzt bestimmt unter anderem die Dosis und die Art der Anwendung. Cannabis kann in verschiedenen Formen verordnet werden, zum Beispiel als Blüten. Cannabisblüten sind in unverarbeitetem Zustand ungleichmäßig und nicht korrekt zu dosieren. Die Apotheken mahlen die unzerteilten Blüten unter definierten Bedingungen und geben sie als Rezepturarzneimittel an die Patienten ab. Der Patient kann die pulverisierten Blüten mit einem kleinen Dosierlöffel, den er von der Apotheke bekommt, genau abmessen. Für kleine Einzelgaben und den individuellen Bedarf können die Apotheken das Pulver in Papierkapseln abfüllen „Das Abmessen von Cannabisblüten ‚nach Gefühl‘ ist für eine medizinische Anwendung nicht zu verantworten, denn das führt zwangsläufig zu Über- oder Unterdosierungen“, sagt Kiefer, der auch Vorsitzender des Neuen Rezeptur-Formulariums (DAC/NRF) ist. Das DAC/NRF hat zu Cannabis mehrere Arbeitsanweisungen für Apotheken entwickelt.

Nicht nur über die Dosis, auch über die Anwendungsform entscheidet der Arzt. Apotheker geben ihren Patienten bei der Abgabe des Rezepturarzneimittels entsprechende Anweisungen mit. Kiefer: „Ein ‚Probieren geht über Studieren‘ hat in der rationalen Arzneimitteltherapie mit Cannabis keinen Platz. Deshalb haben wir Anleitungen für die Anwendung entwickelt, die für Patienten leicht umzusetzen sind und zu einheitlichen und wiederholbaren Ergebnissen führen.“ ... Kiefer: „Das Rauchen von Cannabis zusammen mit Tabak als ‚Joint‘, die Teezubereitung mit fetthaltigen Flüssigkeiten, wie Sahne, oder das Einbacken in Kekse sind für medizinische Zwecke völlig ungeeignet, da die Dosis nicht reproduzierbar wäre.“ Besser als mit Cannabisblüten kann dem individuellen Bedarf des Patienten entsprechend mit dem Cannabis-Hauptwirkstoff, dem Dronabinol oder kurz „THC“, behandelt werden."


https://www.abda.de/pressemitteilung/me ... n-sollten/
Duck
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Die frage ist wie ist der Partient :oops:
Dämliche deppen.
Hatte heute ein telefonat mit dem Hanf Jornal, die sollen mal was tun.

Die meinten das gemhlene zeug müsse ja dann nochmals analysiert werden thc, cbd gehalt.
Ham se recht also wird das dann der züchter machen müssen.


Wir sollten alle anbau anträge abschicken. :twisted:
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Cookie »

Aurora hat geschrieben:"Der in Cannabis enthaltene Wirkstoff Dronabinol, kurz THC...
Jau, das zeugt von Ahnung :lol: ! Du meine Güte.
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Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Das ist ungefähr auf dem Niveau eines Stadtkinds, welches behauptet, alle Kühe sind lila und heißen Milka.

Edit :

aber bei den Sorten soll sich Patient durchprobieren?!
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Cookie »

Vielleicht sollte der Hanfverband hier dringend mal etwas Aufklärung in direkter Ansprache betreiben!

Auch sollte den unerfahrenen Patienten erklärt werden, dass eine "Teezubereitung" nur dann funktioniert, wenn auch Fett (also Milch oder Butter) bzw. Alkohol (nicht empfehlenswert) dem Tee zugeführt wird. Wenn bei so einer schlechten "Aufklärung" jemand sagt, das Zeug wirke nicht, dann wissen wir vielleicht, warum.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Hier die FB-Links, falls jemand (bitte höflich) Widerspruch einlegen und Aufklärung betreiben möchte :

https://de-de.facebook.com/Pharmazeutis ... 6177216738

https://de-de.facebook.com/Pharmazeutis ... 66/?type=3
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