Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

HerrChaos
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von HerrChaos »

Aurora hat geschrieben:Okay, das mit dem Rezept heute bei der Ärztin abholen, war ein Mißverständnis, morgen ist Termin.

War danach aber noch mal in der Apotheke, um der Apothekerin für ihre ganzen Bemühungen und Geduld mit mir ;) einen kleinen Frühlingsblumenstrauß in die Hand zu drücken.

Sie hat am Nachmittag noch mal mit der/einer Apothekerkammer telefoniert und da kam die ganz klare Ansage :

egal ob Privat-oder Kassenrezept, egal ob Inhalation oder Teezubereitung, egal was der Arzt aufschreibt, die Blüten dürfen nur gemahlen und gesiebt über die Theke gehen. Ansonsten gibts Ärger für Apotheke, Patient und Arzt.

Sie ruft morgen nochmal bei der Bfarm an, das ist wohl die oberste Instanz.

Wie geil, das mit dem Blumenstrauß habe ich mir auch vorgenommen.
Ich habe auch zwei super tolle Apothekerinnen.


Die IOnfo bezüglich gemahlener Blüten kam bei mir auch von ziemlich weit oben. Von der stellvertretenden Pressesprecherin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
Bundesapothekerkammer

Hier auch noch ein Link, wo dies auch noch von Dr. Kiefer bestätigt wird
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68080

Ich zitiere "PZ: Werden Cannabisblüten bei einer entsprechenden Verordnung unverarbeitet abgegeben?



Kiefer: Cannabisblüten sind ein Rezepturausgangsstoff, aus dem die Apotheke ein Rezepturarzneimittel herstellt. Um eine definierte Dosis zu applizieren, muss man reproduzierbar portionieren. Dies ist nur mit ausreichend zerkleinerter Droge präzise genug möglich. Deshalb wird sie zunächst gemahlen und gesiebt. Das Verfahren ist in mehreren neuen NRF-Vorschriften beschrieben. Die zerkleinerten Blüten kann der Patient mit einem Messlöffel dosieren. Werden geringere oder andere Mengen als Einzeldosis benötigt, als mit dem Löffel abmessbar sind, muss die Apotheke diese einzeln in Pulverbriefchen abpacken.



PZ: Die Droge wird also nie ungemahlen abgegeben?



Kiefer: Doch, im Einzelfall ist auch das möglich. Das liegt in der Therapie­hoheit des Arztes. Er kann beispielsweise einem Patienten, der bisher Cannabisblüten mit einer Ausnahmegenehmigung erhalten und geraucht hat, weiter diese Anwendungsart verordnen und deshalb die Abgabe der unzerkleinerten Droge fordern. Das muss er aber dann in einer schriftlichen Gebrauchsanweisung festlegen, die der Apotheke auch vor­liegen muss – sonst ist die Verordnung nicht plausibel.
"


Ich habe wenig Sorge, dass meine Blüten zermahlen werden. Aber es ist schon klar, dass die Apotheken versuchen uns in dem Glauben zu lassen. Sind sie es doch die durch das zermahlen verdienen.

Ist denn das Gestz jetzt verkündet und ab morgen in Kraft?
Bei mir dauert es teils Wochen zu einem Termin.
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Cookie
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Cookie »

HerrChaos hat geschrieben:Ist denn das Gestz jetzt verkündet und ab morgen in Kraft?
Ja, heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und ab morgen gültig:
https://hanfverband.de/nachrichten/pres ... t-in-kraft
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Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Verkündet und ab morgen in Kraft :mrgreen:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 9078116483

Achso, Hanf-Schoki-Kekse für die Nerven waren auch noch dabei ;)
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M. Nice
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von M. Nice »

Bei den Weintrauben würde auch keiner auf die Idee kommen, die Stängel mit zu konsumieren !
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Weintrauben mit Staengel
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Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Duck
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Wartet mal ab was die vapo hersteller sagen.
Die shops haben sich schon tot gelacht bei den mengenangaben und fein gemahlen :lol:
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M. Nice
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von M. Nice »

Ja genau, mit meinem Verdampfer hätte ich Ruck Zuck eine Staublunge.
Es passiert jetzt schon, ohne mahlen und sieben (Pulver), daß das eine oder andere kleine Pflanzenteilchen in den Mund mit-inhaliert wird.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Tja wenn ich an die feinstaub Argumente bei den dampern denke :lol: :lol: :lol:
Und nun hier so ein blödsinn :roll:
Spätestens nächste woche meldet sich stolz und bickel bei mir ;)
Die dame vom fach hat urlaub evtl. Sagt aber die entwicklung schon vorher was :roll:
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Mr. Nice, bei den Grappa-Genießern schon ;)

https://de.wikipedia.org/wiki/Tresterbrand
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

"Vor diesem Hintergrund bekommt das Wort „Wiedergutmachung“ des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen), das er anlässlich der Sitzung des Bundestages am 19. Januar 2017 in seiner Rede gebrauchte, eine besondere Bedeutung. Wörtlich sagte er: „Wir sind den Betroffenen lange eine Lösung schuldig geblieben. […] Möge es [das neue Gesetz] zu einer Wiedergutmachung durch besonnene Anwendung in der Praxis beitragen.“"

http://blogs.taz.de/drogerie/2017/03/09 ... -in-kraft/
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

:lol:
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Habe gerade im Buch "Hanf als Medizin" von Herrn Grotenhermen gestöbert und zitiere mal folgende Passagen :

Seite 37 :
"THC ist in Wasser nahezu nicht löslich, jedoch in Alkohol und Fetten bzw. Ölen. Daher sollte einem Cannabistee etwas Sahne oder Milch beigegeben werden, damit die Cannabionide gut aufgenommen werden können. ... Allerdings erhöhte die Einnahme von THC zusammen mit Fett nicht in allen Untersuchungen die Bioverfügbarkeit und damit die Wirksamkeit."

Hm, da ich nicht weiss, auf welche Untersuchungen er sich bezieht, würde ich auf jedem Fall Fette dazu geben, um die Chance zu erhöhen. Schmeckt auch besser.


Seite 178 :
"In fein pulverisiertem Material werden die Cannabionide schneller abgebaut als in grob gerebelten. Dies wird bei fein pulverisiertem Material auf die Zerstörung der Drüsenkammern zurückgeführt, in denen sich die Cannabionide befinden und als natürlicher Schutz wirken. Als unversehrtes Kraut hält sich Cannabis sehr gut, da die Drüsenkammern noch intakt sind.

Cannabisprodukte in einem dicht verschlossenen Gefäß im Kühlschrank oder Gefrierfach aufbewahren. Haschisch sollte in Silberpapier/Alufolie eingewickelt werden, damit die Oberfläche von der Luft abgeschlossen ist und der THC-Abbau verlangsamt wird."


Alles klar!? 8-)

Werde damit heute zu der Apothekerin marschieren, weil sie beides in Frage gestellt hat.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Cookie »

Mal abgesehen davon, dass schon aus rein physikalischen Gründen gemahlenes Material durch die stark vergrößerte Oberfläche zwangsläufig schneller oxidiert... wie kann man das in Frage stellen? :)

Das mit den benötigten Fetten (oder Alkohol) ist doch ein alter Hut! Natürlich nur, wenn man sich mit dem Thema auch schon länger befasst hat... aus der Praxis kann ich das ebenfalls bestätigen.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Zu dem Unwissen und dem Infragestellen eigentlich einem Apotheker bekannter Tatsachen kommt die Riesenangst dazu, das, wenn falsch herausgegebene Drogen den übergeordneten Stellen bekannt werden, ihr die Approbation entzogen wird.

Diese Angst war ihr deutlich anzumerken.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Cookie »

Diese Angst ist grundsätzlich nachvollziehbar... aber wo liegt der qualitative Unterschied (rein aus Sicht der Drogen-Thematik) zum gemahlenen Material? Man hätte hier im Vorfeld wohl deutlich mehr Aufklärung für Ärzte und Apotheker machen müssen, jetzt müssen die Patienten die Pharmakologen aufklären?! Es scheint fast so ;).
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M. Nice
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von M. Nice »

Aurora hat geschrieben: Sie hat am Nachmittag noch mal mit der/einer Apothekerkammer telefoniert und da kam die ganz klare Ansage :

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Ganze Blüten - Es geht doch!
Ich hab meine Medizin Heute in der Apotheke geholt.
Ich bekam wie üblich ganze Blüten, bzw. bei Bedica das Granulat.
Meiner Apothekerin ist das auch so lieber. Wäre ihr zu viel Arbeit, wenn sie das ganze mahlen und sieben müßte.

Hab meinem Arzt, den Vaporizer gezeigt und das mit den Weintrauben-"Steckerln" als Beispiel erzählt. Würde keiner essen wollen. Beim Cannabis ist das ähnlich, die Stängel, die dann zerkleinert im APO-Pulver sind, mag ich weder rauchen, noch *verdampfen oder als **Tee-Zubereitung zu mir nehmen.

*Beim verdampfen würde man das APO-Pulver inhalieren, da der Vaporizer viel zu große "Ansauglöcher" hat.
Das ist bestimmt ungesund und das kann man keinem Patienten zumuten.

**Aus dem Tee kann man das APO-Pulver auch nicht kmpl. rausfiltern.


Mein Arzt hats jedenfalls kapiert, daß das APO-Pulver keine gute Idee ist. Ich häng das Rezept, mit Verordnung und Dosierungsanleitung mal an.

Gruß
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von M. Nice »

BTM Rezept Cannabis
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von M. Nice »

orig. Cannabis Verpackung
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von M. Nice »

Bedrocan, ganze Blüten
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von M. Nice »

Aurora hat geschrieben:Leider viel zu groß und daher nicht lesbar.
Kopier es halt, das müßte gehen.
Gruß
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Cookie »

Aurora hat geschrieben:Leider viel zu groß und daher nicht lesbar.
Klicke mit der rechten Maustaste auf das Bild, dann wähle "View Image" (bzw. die dt. Übersetzung), dann ist das besser zu sehen ;)!
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