Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

joejac
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von joejac »

Cookie hat geschrieben:
Sagt GG Art. 25 etwa, dass kündbare internationale Verträge nicht gekündigt werden dürfen? Nein.

Informationsverschmutzung! Thema "Pacta sunt servanda" als allgemeine Regel des Völkerrechts hatten wir bereits ... allerdings schon zwei Wochen her.


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Cookie
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Cookie »

joejac hat geschrieben:Informationsverschmutzung! Thema "Pacta sunt servanda" als allgemeine Regel des Völkerrechts hatten wir bereits ... allerdings schon zwei Wochen her.
Und schon damals war ich anderer Meinung. Wenn ein Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit "mit Wirkung zum 1. Januar des Folge- oder Nachfolgejahres" einräumt (wie es das "Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel" explizit vorsieht), ist mit der Kündigung des Abkommens keine Vertragsverletzung verbunden.
joejac hat geschrieben:Don't Smoke & Post!
Fällt Dir eigentlich noch etwas anderes ein, wenn die Argumente fehlen?
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joejac
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von joejac »

Cookie hat geschrieben:
Wenn ein Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit "mit Wirkung zum 1. Januar des Folge- oder Nachfolgejahres" einräumt (wie es das "Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel" explizit vorsieht), ist mit der Kündigung des Abkommens keine Vertragsverletzung verbunden.

Volkommen richtig – eine ordnungsgemäße Kündigung unter Einhaltung der Frist beträfe aber ausschließlich die zweite der von mir oben aufgeführten Möglichkeiten ... nach einer negativen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [GG Art. 100 Abs. 2] zum "Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel" der UN als einzuhaltende "allgemeine Regel des Völkerrechts" – die auch ohne eine vorhergehende gesellschaftliche Veränderung im Umgang mit dem Thema Cannabis schon mal hätte eingeholt werden können, wenn's denn ernst gewesen wäre, allein schon deswegen, um das dem Missionieren hinderliche Contra der Rechtstaatler auszublenden: Shit is' pfui!

Sisyphus!

Aber wozu dies, wenn's nur ein unnötiger "Kropf" wär', es anders viel einfacher und schneller ginge und sogar mit Garantie – garantiert auch mit nicht unerheblichen Entschädigungszahlungen an staatliche Opfer und Rückgriffen [GG Art. 1 Abs. 3] auf die "Treter", "Schnüffler" und "Schlepper" der vergangenen 60 Jahre!


100% ... märchenhaft ... gibt's nicht mal in der Demokratischen Volksrepublik Korea! Was hattet Ihr mit Frau Mortler vor? Gehirnwäsche oder derweil im Keller einsperren?

Cookie hat geschrieben:
joejac hat geschrieben:Don't Smoke & Post!
Fällt Dir eigentlich noch etwas anderes ein, wenn die Argumente fehlen?

Ja, Fragen nach Sorte/n und Dosis: Liest sich echt lecker! Sinsemilla?
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bushdoctor
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von bushdoctor »

joejac hat geschrieben: Eine Änderung bzw. Aufhebung von GG Art. 25 funktioniert garantiert nicht mit dem Ziel, dadurch einen internationalen Vertrag zum Cannabisverbot kündigen zu können, der unter dem Schutz von diesem Artikel steht.
Lieber joejac, bitte reite nun nicht mehr auf dem Art. 25 GG herum... der hat - wie in diesem Beitrag schon "geklärt" nichts mit dem Cannabis-Verbot und dessen Verfassungsgemäßheit zu tun: viewtopic.php?f=57&t=3237&p=40453

zur Sicherheit kopiere ich den relavanten Teil nochmal hierher:
Das mit Art. 25 GG ist so eine Sache...

Werden dort wirklich alle bilateralen oder multilateralen Verträge der BRD (oder auch des "Reiches", siehe "Reichskonkordat von 1933") gemeint?

[...]

Zumindest die Anti-Reichsbürger-Seite "KRR-FAQ.net" argumentiert dahingehend, dass internationale Verträge und Abkommen nicht ÜBER dem Grundgesetz stehen, sondern darunter: http://www.krr-faq.net/art25.php

Mir ist dies insofern logisch, da bi- und mulitlaterale internationale Abkommen vom Bundestag nur ratifiziert werden dürfen, wenn und nur falls diese Grundgesetz-konform sind...

...wo liegt mein Denkfehler?
Und damit endlich "Ruhe" ist, zitiere ich gleich noch die "Rechtsgeleerten der BRD":
"Allgemein anerkannte Regeln des Völkerrechts wurden u.a. in folgenden Fällen angenommen: der wesentliche Kern eines fairen Gerichtsverfahrens (BVerfGE 63, 332, 338), keine Zwangsvollstreckung in hoheitlich genutztes Vermögen anderer Staaten und der für sie handelnden Organe hinsichtlich hoheitlicher Aktivitäten (BVerfGE 46, 342, 364) sowie keine Vornahme von Hoheitsakten auf dem Gebiet anderer Staaten ohne deren Zustimmung (BSGE 33, 280, 284).

Was jedoch viel interessanter ist als Einzelfälle, ist der Rang, den diese allgemeinen Regeln des Völkerrechts haben. Das wird vielen vielleicht gar nicht so klar.

Hier nochmal der Wortlaut der Artikel 25 GG:

Zitat:

"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."

Was sind Gesetze im Sinne des Artikels 25 GG?

Laut Kommentar einfaches Bundesrecht und das gesamte Landesrecht. Und jetzt kommt es: im Rang stehen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts damit unter dem Grundgesetz (BVerfGE 37, 271, 279 - "Solange I"; BFHE 157, 39/43)."

Der genannte Kommentar ist Jarass/Pieroth, 3. Auflage 1995, Rdnrn 1a ff. zu Art. 25 GG. Hier Scan 1 und Scan 2. Hier steht ausdrücklich, daß das Völkervertragsrecht nicht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts zählt und zwar unter Bezug auf das sog. "Konkordatsurteil", BVerfGE 6, 309, 363. Dort heißt es:

"Weder zugunsten von Verträgen, deren Gegenstand der Bundesgesetzgebung unterliegt, noch zugunsten von Landesverträgen, deren Gegenstand nach dem Grundgesetz der Landesgesetzgebung unterliegt, erachtet das Grundgesetz eine verfassungsrechtliche Bindung der Gesetzgebung an das Vertragsrecht für erforderlich. Das Grundgesetz überläßt die Erfüllung der bestehenden völkerrechtlichen Vertragspflichten der Verantwortung des zuständigen Gesetzgebers. Art. 25 GG räumt nur den "allgemeinen Regeln des Völkerrechts" den Charakter innerstaatlichen Rechts und den Vorrang vor den Gesetzen ein. Diese Bestimmung bewirkt, daß diese Regeln ohne ein Transformationsgesetz, also unmittelbar, Eingang in die deutsche Rechtsordnung finden und dem deutschen innerstaatlichen Recht - nicht dem Verfassungsrecht - im Range vorgehen."
Also bitte, joejac, keine "Änderung des Art. 25 GG" mehr...!

Nichtsdestotrotz mag ich Deine Posts ansonsten sehr... sie bringen hier immer ein bisschen "Pfeffer" rein!
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von joejac »

Lieber bushdoctor

Leider habe ich erhebliche Probleme mit dem Verstehen Deines Postings. Aber egal: Es ist wunderschön, dass wir – Du, Frau Mortler & die Bundesregierung, ich & mein Honigkuchenpferd – uns wenigstens in einer Sache einig sind: Der Grundsatz "Pacta sunt servanda" als Bestandteil von GG Art. 25 (das, was Du in Deiner Sicherheitskopie mit [...] vom relevanten Teil fortgelassen hattest).

Warum dann Deiner Meinung nach eine "Änderung des Art. 25 GG unter den Tisch fallen" sollte, wenn er mit obigem Grundsatz doch die div. "Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel" unkündbar macht, lässt mich rätseln!
Aaah – klick klick: Geschäftskonto bei deutsche Banco! Danco 50/50

:mrgreen: :D


Der letzte Teil Deines Postings betrifft sicherlich meine Ausführung zu GG Art. 25
joejac hat geschrieben:
[...] eine ordnungsgemäße Kündigung unter Einhaltung der Frist beträfe aber ausschließlich die zweite der von mir oben aufgeführten Möglichkeiten ... nach einer negativen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [GG Art. 100 Abs. 2] zum "Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel" der UN als einzuhaltende "allgemeine Regel des Völkerrechts" – die auch ohne eine vorhergehende gesellschaftliche Veränderung im Umgang mit dem Thema Cannabis schon mal hätte eingeholt werden können, wenn's denn ernst gewesen wäre, allein schon deswegen, um das dem Missionieren hinderliche Contra der Rechtsstaatler auszublenden [...]

Sisyphus!

Du machst gegen mich bzw. meine v.g. Ausführungen geltend ...
bushdoctor hat geschrieben:
[...] Hier Scan 1 und Scan 2. Hier steht ausdrücklich, daß das Völkervertragsrecht nicht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts zählt und zwar unter Bezug auf das sog. "Konkordatsurteil", BVerfGE 6, 309, 363. [...]
... die Scans wurden von Dir trotz Ankündigung nicht beigegeben – aber egal, habe die Texte vollständig!

Bild

Bei dem als Rechtsquelle angeführten "Konkordatsurteil" von 1957 [BVerfGE 6, 309] handelt es sich um ein BVerfG-Urteil zu einem Streit zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen über die völker- bzw. verfassungsrechtliche Bedeutung des Konkordats von 1933 zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl (Vatikan, Rom).

Grundsätzlich ist bei derartigen Rechtsangelegenheiten anzumerken, dass die Integration von Völkerrecht über GG Art. 25 und Art. 59 Abs. 2 erfolgt. Soweit Verträge über GG Art. 59 Abs. 2 innerstaatliches Recht werden (bspw. auch Adolfs Opiumgesetz), kommt ihnen nur Gesetzesrang, nicht Verfassungsrang zu. Zu Maßstabsnormen für das Bundesverfassungsgericht werden sie erst, wenn sie den Rang von allgemeinen Regeln des Völkerrechts erreichen. Allgemeines Völkerrecht wird ohne Transformationsgesetz über GG Art. 25 wirksam und findet unmittelbaren Eingang in die deutsche Rechtsordnung.

Vor diesem Hintergrund sind auch die merkwürdigen Äußerungen bspw. der CDU zu verstehen ...

"Nein. Einstiegsdrogen wie Cannabis sind durch ihre hohen Wirkstoffanteile gefährlich und können zu einer schweren Abhängigkeit führen. Zum Schutz der Bürger ist es die Aufgabe des Staates, außerhalb medizinischer Anwendungen den Zugang zu ihnen zu erschweren."

... die sogar Phrasen aus der Präambel des "Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel" von 1961 ...

"In der Erkenntnis, dass die ärztliche Verwendung von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung weiterhin unerlässlich bleibt, und dass die als notwendig erachteten Massnahmen getroffen werden müssen, damit Betäubungsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen;

in der Erkenntnis, dass die Betäubungsmittelsucht für den Einzelnen ein Übel und für die Menschheit eine wirtschaftliche und soziale Gefahr darstellt;

im Bewusstsein der ihnen auferlegten Pflicht, dieses Übel zu verhüten und zu bekämpfen;"


... über das Grundgesetz und die darin unabänderlich (!) garantierten Menschenrechte stellt.

Zu dem zwar ohne Zweifel "völkerrechtlichen" (d.h. bilateralen) Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl hatte das BVerfG entschieden, dass dieser kein "allgemeines Völkerrecht" gem. GG Art. 25 darstellt. Die von Dir eingeworfene pauschale Behauptung, dass "das Völkervertragsrecht nicht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts" zählen würde, ist so nicht richtig, aus dem Zusammenhang gerissen!


Saludos
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overturn
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von overturn »

Die Idee, dass Verträge ungeachtet ihres genaueren Inhalts, ihrer Implikationen und ihrer Umsetzung bindend sein sollen, ist meines Erachtens recht offensichtlich und überaus fragwürdig.

Eine sog. "Drogenproblematik" ist kein primär juristisches Problem - das demzufolge bloß einer juristischen Lösung bedarf. Sehr wohl wären hier aber gewiss recht gewaltige Schritte möglich. Dennoch: dass (nicht nur) Politiker sich recht dogmatisch auf Schriften vergangener Zeiten berufen, die ihnen angeblich die Hände binden, ist weder eine völlig uneigennützige Behauptung noch die ganze Wahrheit. Siehe hierzu bspw. "Der nützliche Feind: die Drogenpolitik und ihre Nutzniesser" (1991) von Nils Christie und Kettil Bruun.

Beste Grüße!
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Martin Mainz
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Re: Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

Beitrag von Martin Mainz »

Habe die Themen getrennt, die allgemeine Diskussion um Presse und Gesetze hat ja nichts mit der Arztsuche in Bemen zu tun. Hoffe Joe bekommt deswegen keinen Tobsuchtsanfall, aber er war daran nicht unbeteiligt.
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bushdoctor
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Re: Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

Beitrag von bushdoctor »

Ich geb´s auf!

Zusammenfassend möchte ich aber nochmals meinen Standpunkt darlegen:

1.) Jeder völkerrechtliche Vertrag der BRD muss sich an das Grundgesetz halten und steht NICHT über dem Grundgesetz. Ein völkerrechtlicher Vertrag darf nur dann vom Parlament in nationales Gesetz gegossen werden, wenn die Bestimmungen des zu erlassenen Gesetzes auch grundgesetzkonform sind.

=> daraus folgt:
Sollte das BtmG in seinen Bestimmungen irgendwo grundgesetzwiedrig sein (quot esset demonstrandum), dann hat der - wie auch immer lautende - Vertragstext der Single Convention keinen Einfluss darauf.

=> weiterhin ist dazu KEINE Änderung des Art. 25 GG nötig! (<- und genau darauf wollte ich hinaus)

Die Single Convention und alle anderen völkerrechtlichen Verträge können auch gekündigt werden... immer! Auch wenn es keine speziellen Kündigungsregelungen in den Verträgen dafür gäbe... (die Single Convention hat aber eine solche Kündigungsregelung meines Wissens...)
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Re: Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

Beitrag von joejac »

Martin Mainz hat geschrieben:
Hoffe Joe bekommt deswegen keinen Tobsuchtsanfall, aber er war daran nicht unbeteiligt.

Nein, musste nur wieder weinen ... kommt öfters vor ... und das ganz ohne Bierchen!

Zusammen mit einem Journalisten in einem Thread: Sieht jetzt so aus, als ob wir Geiseln nehmen – wir nehmen aber grundsätzlich keine Geiseln!

Meine Idee war's nicht.
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joejac
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Neulich im DHV-Forum ...

Beitrag von joejac »

bushdoctor hat geschrieben:
=> weiterhin ist dazu KEINE Änderung des Art. 25 GG nötig! (<- und genau darauf wollte ich hinaus)

Zu der seit über 60 Jahren in der BRD überfälligen Freigabe von Cannabis, Koka-Blättern etc. für volljährige Deutsche zur persönlichen Verwendung wäre tatsächlich weder eine Änderung, noch eine Aufhebung von GG Art. 25 nötig, ganz zu schweigen von einer (dazu noch mutwillig vom Zaun gebrochenen) Anfrage beim BVerfG hinsichtlich rechtlicher Bedeutungen der div. "UN-Einheitsabkommen" ...

... auch wenn der Bürger ein Recht darauf hat, zu wissen, wofür man ihn für wie lange einsperren würde oder weshalb vermummte und bewaffnete Uniformierte (angeblich zu Recht!) seine Haustüre eingetreten, die Wohnung verwüstet und die Stofftiere der Kinder kaputtgemacht hatten – mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss ohne Mitwirkung eines Richters und ohne auch nur leiseste Anzeichen für die darin behauptete Straftat vorgefunden zu haben.

Hatte nicht umsonst Unsummen für Einschreiben mit Rückschein ausgegeben, warte eigentlich heute noch auf eine zivilisierte Antwort vom damaligen Justizminister Ulrich Goll [FDP] – und kein unbekleidetes Hinterteil wie bei diesen Diätenerschleichern üblich! Sicherlich: Er hatte die Zustände komplett von seinem Vorgänger (Innenminister/Justizminister) Thomas Schäuble [CDU] bekommen ... aber einfach faul übernommen!

Das "Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe" kennt keine Einmischung in die Hoheitsrechte der Unterzeichnerstaaten:

Artikel 36
Strafbestimmungen
(1) Jede Vertragspartei trifft im Rahmen ihrer Verfassungsordnung die erforderlichen Maßnahmen, um jedes gegen dieses Übereinkommen verstoßende Anbauen, Gewinnen, Herstellen, Ausziehen, Zubereiten, Besitzen, Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Kaufen, Verkaufen, Liefern — gleichviel zu welchen Bedingungen —, Vermitteln, Versenden — auch im Durchfuhrverkehr —, Befördern, Einführen und Ausführen von Suchtstoffen sowie jede nach Ansicht der betreffenden Vertragspartei gegen dieses Übereinkommen verstoßende sonstige Handlung, wenn vorsätzlich begangen, mit Strafe zu bedrohen sowie schwere Verstöße angemessen zu ahnden, insbesondere mit Gefängnis oder sonstigen Arten des Freiheitsentzugs.

Keineswegs merkwürdig (man könnte sogar sagen "typisch") ist, dass die beiden großen Parteien, die zum Zweck des Wählerfangs den Titel eines weltbekannten und hierzulande immer noch sehr häufig verehrten Heiligen in ihrem Namen führen – CDU & CSU – von der Grundlage ihrer angeblichen Religion nicht mal ansatzweise eine Ahnung haben, trotz Schulpflicht auch nicht von dem, was darüber im Unterricht durchgenommen wurde. Auch die Art und Weise, wie sie in Deutschland Gesetze zu erlassen hätten, war ihnen von Anfang an hinten vorbeigegangen.

1. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
2. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
3. Artikel 135 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, der eine ungestörte Religionsausübung durch die allgemeinen Staatsgesetze beschneiden würde, wurde aufgehoben.
4. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Es gibt in Deutschland kein gültiges Gesetz, das religiöse Rechte missachten oder andere Bürger davon ausschließen dürfte (ausgenommen das Schächten an einem bestimmten Tag im Jahr). Die Wahrnehmung der Grundrechte durch den Bürger bedarf seinerseits keiner Rechtfertigung. Diese "Garantie" war eine der einzuhaltenden Vorgaben für die neue Verfassung (Grundgesetz) in Westdeutschland gewesen.

Würde zu diesem Punkt die ursprüngliche der katholischen lateinischen Versionen empfehlen – klar, eine von oben zu einem bestimmten Zweck in Auftrag gegebene Fälschung ohne reale Vorlage, vom "Übersetzer" Hieronymus auch deutlich angeprangert; aber egal – die eine Verpflichtung zum Konsum der o.g. Pflanzen auch für die Haustiere (Piepmätze, Miezekatzen, Hunde & Pferde) kennt; eine nun ca. 1600 Jahre alte Kultur.


overturn hat geschrieben:
Die Idee, dass Verträge ungeachtet ihres genaueren Inhalts, ihrer Implikationen und ihrer Umsetzung bindend sein sollen, ist meines Erachtens recht offensichtlich und überaus fragwürdig.

Das ist richtig! GG Art. 25 mit seinem geheimnisvollen Inhalt muss dringlichst überarbeitet werden:

1. Der Bürger hat ein Recht zu erfahren, welche Rechte und Pflichten ihm damit konkret auferlegt wurden, bevor er diesbezüglich gerichtlich belangt werden würde.
2. Missbrauch durch Politiker wie Thomas Schäuble und seine Freunde bei Polizei und Gericht. Man glaubt es kaum, aber ausgerechnet in Bayern hatten sich einzelne Polizeibeamte dieser für sie "neuen" Doktrin der Staatsmacht widersetzt. Mei liaba!!

Das "Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe" kennt das Recht, sich über durch Gesetz garantierte Menschenrechte hinwegsetzen zu können – bspw. durch "bewaffneten bandenmäßigen Hausfriedensbruch mit gefälschtem richterlichen Durchsuchungsbeschluss" u.a.:

Artikel 39
Anwendung strengerer staatlicher Kontrollmaßnahmen als in diesem Übereinkommen vorgeschrieben
Es wird unterstellt, daß es einer Vertragspartei ungeachtet dieses Übereinkommens weder verwehrt ist noch als verwehrt gilt, strengere oder schärfere Kontrollmaßnahmen zu treffen als in diesem Übereinkommen vorgesehen sind, und insbesondere vorzuschreiben, daß für Zubereitungen des Anhangs III oder für Suchtstoffe des Anhangs II einzelne oder alle Kontrollmaßnahmen gelten, die auf Suchtstoffe des Anhangs I anzuwenden sind, soweit dies nach ihrer Ansicht zum Schutz der Volksgesundheit oder des öffentlichen Wohls notwendig oder wünschenswert ist.

Bin wirklich gespannt, was dabei herauskommt!



Mal schau'n, ob unser "TAZ-Journalist Paul" Eier in der Hose hatte, ob er nur auf intime Details von CannabispatientInnen aus oder gar ein Polizist war ... was manchmal kein großer Unterschied wär'!

Saludos
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Re: Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

Beitrag von Ernst Berlin »

p_to hat geschrieben:Hallo ihr Lieben!

Das geht einem echt nah diese Geschichten zu lesen...

Ich habe selbst keine eigene Erfahrung zu berichten, würde aber gern auf andere Weise helfen. Ich bin Journalist bei der taz in Berlin und würde gerne eine längere Geschichte über die Probleme bei der Cannabis-Therapie schreiben - auch jetzt nach dem neuen Gesetz. Das Thema erfährt viel zu wenig Aufmerksamkeit.

Dazu würde ich gern mit jemandem von euch sprechen (natürlich anonym wenn gewünscht) und wenn möglich bei der Suche nach einem Arzt, der Cannabis verschreibt, begleiten.

Ich werde die Informationen natürlich vertraulich behandeln.

Bei Interesse schickt mir bitte eine PM.

Vielen Dank und alles Gute!


[Anmerkung Moderator Martin Mainz: Es werden weiter unten Bedenken wegen der Art der Kontaktaufnahme geäußert, bitte lesen. Eine Anonymität ist in Zuge einer Anfrage zur Strafverfolgung evt. nicht gegeben. Bisher liegen keine solchen Anfragen lt. DHV vor]
Hallo Zusammen, die Zeiten haben sich ja geändert und egal ob es hier nun wirklich ein Angebot ist oder nicht. Berlin ist fast schon normal mit nem Joint im Mund rum zu laufen. Von daher melde ich mich mal. Und @all, ich melde euch dann ob es nun real war oder fake. Ich bin Erlaubnis Inhaber und habe gerade mit der AOK zu kämpfen, in Berlin haben gerade viele Patienten zu kämpfen, von daher könnten wir Öffentlichkeit gebrauchen.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
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Re: Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

Beitrag von p_to »

Ich bin ja froh, dass ich hier so eine Diskussion anstoßen konnte und verstehe auch eure Zweifel.

"Recherche zu Schwierigkeiten mit medizinischem Cannabis" klingt vage und das ist sie im Moment auch. Ich versuche möglichst viele Aspekte bzw. Perspektiven zu beleuchten, die der Patienten, Ärzte, Krankenkasse usw. Deswegen würde ich das Thema ungern schon im Vorhinein eingrenzen. Im Endeffekt geht es auch darum zu zeigen, dass das neue Gesetz vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber längst nicht alle Probleme löst (oder überhaupt welche?), darin sind sich glaube ich Patienten und Ärzte einig.

Falls es wiegesagt jemanden aus der Umgebung Berlin gibt, der seine/ihre Erfahrungen teilen würde, würde ich mich über eine Nachricht freuen, auch gern eine Email an ptoetzke@taz.de, falls das vertrauenserweckender ist.

Danke!
joejac
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Re: Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

Beitrag von joejac »

p_to hat geschrieben:
[...] eine Email an ptoetzke@taz.de, falls das vertrauenserweckender ist.


Hi – nichts für ungut!

Find' ich klasse, dass Du Dich um die Menschen kümmern wolltest, die ärztliche Hilfe bzw. Medikamente brauchen aber sie nicht bekommen oder nur auf Dauer unbezahlbar zum doppelten Preis. Der ursprünglich versprochene Verkaufspreis wäre zwar schon hoch (gegenüber Eigenanbau), hielte sich aber aber immer noch im Rahmen: Auch in Amsterdam würde das Gramm Cannabis in medizinisch brauchbarer Potenz um die 12,50 € kosten. Die von Bedrocan verwendete Sorte "Jack Herer" gäb's dort schon für 6,50 € / Gramm.

Martin hatte meinen kurzen Willkommensgruß leider in die Witze-Ecke verschoben ... war sich anscheinend der wirklichen Situation hilfebedürftiger Menschen in Deutschland nicht bewusst? Trotz DHV-Forum!
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Martin Mainz
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Re: Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

Beitrag von Martin Mainz »

Für alle zur Info: JoeJac ist für einen Monat hier im Forum wegen Beleidigung gesperrt.
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