Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Nabend zusammen.
Wie sieht das in so einem Fall aus? (Link unten)
Muss da nicht der Arzt entscheiden ob anderweitige Therapien nötig oder besser wären?
Oder entscheiden das die Gerichte?
http://besserlebenmitcannabis.de/sozial ... eoptionen/
Wie sieht das in so einem Fall aus? (Link unten)
Muss da nicht der Arzt entscheiden ob anderweitige Therapien nötig oder besser wären?
Oder entscheiden das die Gerichte?
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Der Arzt hätte in diesem Fall sagen müssen dass die von der Krankenkasse empfohlene Therapie nicht in Frage kommt und es begründen müssen. Das hat er anscheinend nicht und das Gericht urteilt halt anhand der Aktenlage. Hier hat der Arzt sich wohl zuvor nicht richtig informiert?!
Bei mir z.b. wurde eine Schweißdrüsen Entfernung als Option genannt, ich hatte aber ein Schreiben der Hautklinik Mannheim in dem dieses als schlecht und wirkungslos Attestiert wurde.
Bei mir z.b. wurde eine Schweißdrüsen Entfernung als Option genannt, ich hatte aber ein Schreiben der Hautklinik Mannheim in dem dieses als schlecht und wirkungslos Attestiert wurde.
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Neues von der Barmer. Habe in meinem Widerspruch angekündigt das ich vor das Sozialgericht ziehe, sollte die Genehmigungsfiktion nicht anerkannt werden. Jetzt kommen die mir mit §45. Wollte nur nett sein und der Barmer ein wenig Geld Sparen, aber Sie haben es ja Dicke.
Oh mann, schon krass das die echt denken Sie könnten mich so abspeisen. Glauben die wirklich ich ziehe den Schwanz ein oder sind die wirklich so unfähig und glauben Sie könnten die Genehmigungsfiktion aufheben?
Meinen Anwalt habe ich heute informiert. Anfang Januar geht es zu Ihm und dann werden wir das Sozialgericht einschalten. Zur NOZ (Zeitung) hat er gute Kontakte und meinte das es auf jedenfall Publik gemacht werden muss. Man muss die Krankenkassen einfach zurechtweisen und Deutschland wissen lassen wie die Barmer mit schwer kranken Menschen umgeht.
Wünsche allen schon mal ein Gesundes Fest und viel Spaß mit der Familie.
Vielen Dank nochmals an littleganja, my man of the year.
Oh mann, schon krass das die echt denken Sie könnten mich so abspeisen. Glauben die wirklich ich ziehe den Schwanz ein oder sind die wirklich so unfähig und glauben Sie könnten die Genehmigungsfiktion aufheben?
Meinen Anwalt habe ich heute informiert. Anfang Januar geht es zu Ihm und dann werden wir das Sozialgericht einschalten. Zur NOZ (Zeitung) hat er gute Kontakte und meinte das es auf jedenfall Publik gemacht werden muss. Man muss die Krankenkassen einfach zurechtweisen und Deutschland wissen lassen wie die Barmer mit schwer kranken Menschen umgeht.
Wünsche allen schon mal ein Gesundes Fest und viel Spaß mit der Familie.
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Wer bei der Bamer ist kann ja irgendwie froh sein, das gibt es die fiktion wohl garantiert.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ja die Barmer ist wohl Platz 1 bezüglich Genehmigungsfiktion gefolgt von der DAKDuck hat geschrieben:Wer bei der Bamer ist kann ja irgendwie froh sein, das gibt es die fiktion wohl garantiert.
Die AOK ist wohl noch die Humanste, zumindest ausgehend davon was ich bis dato so gesehen habe und das war einiges (Leider!).
Ich wünsche euch allen einen schönen Weihnachten und hoffe für euch alle das 2018 alles besser wird ......
@vaporo redhalo
Der Anwalt wird es richten, du bist auf dem richtigen Weg, TOP das du dir nichts gefallen lässt!
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Oha, da habe ich wohl meine Arzt nicht unkenntlich gemacht. Danke Martin.
Klingt verrückt, ist aber so.Duck hat geschrieben:Wer bei der Bamer ist kann ja irgendwie froh sein, das gibt es die fiktion wohl garantiert.
Kampfmodus, wir Kämpfen ja nicht nur für unser Recht.littleganja hat geschrieben: @vaporo redhalo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Freaky Mittwoch. Eben hat die Rechtsabteilung der Barmer angerufen. Hier ein kleiner Auszug des Gespräches.
Ich hätte um Rückruf gebeten. Nein, habe ich nicht, aber gut. Können Sie mir trotzdem eine Frage beantworten? Wie kommen Sie in den Glauben, Befugt zu sein, eine Genehmigungsfiktion aufzuheben? Das haben wir ja geschrieben, §45 etc blabla... Unabhängig davon das Sie gar keine Befugnis haben eine Genehmigungsfiktion aufzuheben, wäre §47 nicht Sinnvoller gewesen? Sehr lange Pause....
Mit §45 machen Sie sich doch lächerlich, da Sie es mir ja im Umkehrschluss für 1 Jahr genehmigen. Also wir denken das §45 uns das Recht gibt. Aber Sie wissen schon das bereits mehrere Sozialgerichte entschieden haben das eine Krankenkasse nicht die Befugnis hat eine Genehmigugsfiktion aufzuheben? Das mag so sein, sagt Sie verzweifelt, aber aber aber ... Sozialgericht ist kein Bundesgericht. Also wissen Sie, das noch kein Bundesgericht so entschieden hat, oder Glauben Sie das? Stotter Stotter, denn ich habe da andere Informationen. Aber das müssten Sie doch wissen wenn es Ihr täglich Brot ist? Dazu möchte die Gute Dame plötzlich nichts mehr sagen.
Habe Ihr dann noch mitgeteilt das ich Anfang Januar meinen Anwalt treffe und wir das Sozialgericht einschalten. Ich wurde dann noch darauf hingewiesen das ich ja auch einfach einen Widerspruch schreiben könnte. Ja klar, und dann erkennt die Barmer plötzlich die Fiktion an? Sie wissen das ein Gericht zu meinen Gunsten entscheiden wird und Sie nehmen es trotzdem in Kauf sehr viel Geld vor dem Sozialgericht zu verbrennen? Darauf hin kam Ihr wohl eine Super Idee, Sie wollte es nochmals intern besprechen und sich dann Anfang Januar bei mir melden. Ich sagte Ihr das es nichts daran ändert das ich vors Sozialgericht gehe. Ich wünschte Ihr dann ein Gesundes neues Jahr und habe grinsend aufgelegt.
Die nette Dame kam mir sehr unvorbereitet vor. Kannte die Gesetze nicht, musste des öfteren nachlesen und war nicht sehr schlagfertig. Ich habe ja schon kaum Ahnung von dem ganzen, laber die einfach nur Dicht mit meinem Halbwissen. Aber es scheint wohl zu reichen um so eine Tante aus der Rechtsabteilung in die Enge zu treiben und zu verunsichern.
Also Jungs und Mädels, Kopf nicht in den Sand stecken und für unser Recht kämpfen. Nächstes Jahr wird Spannend, ick freu mir.
Ich hätte um Rückruf gebeten. Nein, habe ich nicht, aber gut. Können Sie mir trotzdem eine Frage beantworten? Wie kommen Sie in den Glauben, Befugt zu sein, eine Genehmigungsfiktion aufzuheben? Das haben wir ja geschrieben, §45 etc blabla... Unabhängig davon das Sie gar keine Befugnis haben eine Genehmigungsfiktion aufzuheben, wäre §47 nicht Sinnvoller gewesen? Sehr lange Pause....
Mit §45 machen Sie sich doch lächerlich, da Sie es mir ja im Umkehrschluss für 1 Jahr genehmigen. Also wir denken das §45 uns das Recht gibt. Aber Sie wissen schon das bereits mehrere Sozialgerichte entschieden haben das eine Krankenkasse nicht die Befugnis hat eine Genehmigugsfiktion aufzuheben? Das mag so sein, sagt Sie verzweifelt, aber aber aber ... Sozialgericht ist kein Bundesgericht. Also wissen Sie, das noch kein Bundesgericht so entschieden hat, oder Glauben Sie das? Stotter Stotter, denn ich habe da andere Informationen. Aber das müssten Sie doch wissen wenn es Ihr täglich Brot ist? Dazu möchte die Gute Dame plötzlich nichts mehr sagen.
Habe Ihr dann noch mitgeteilt das ich Anfang Januar meinen Anwalt treffe und wir das Sozialgericht einschalten. Ich wurde dann noch darauf hingewiesen das ich ja auch einfach einen Widerspruch schreiben könnte. Ja klar, und dann erkennt die Barmer plötzlich die Fiktion an? Sie wissen das ein Gericht zu meinen Gunsten entscheiden wird und Sie nehmen es trotzdem in Kauf sehr viel Geld vor dem Sozialgericht zu verbrennen? Darauf hin kam Ihr wohl eine Super Idee, Sie wollte es nochmals intern besprechen und sich dann Anfang Januar bei mir melden. Ich sagte Ihr das es nichts daran ändert das ich vors Sozialgericht gehe. Ich wünschte Ihr dann ein Gesundes neues Jahr und habe grinsend aufgelegt.
Die nette Dame kam mir sehr unvorbereitet vor. Kannte die Gesetze nicht, musste des öfteren nachlesen und war nicht sehr schlagfertig. Ich habe ja schon kaum Ahnung von dem ganzen, laber die einfach nur Dicht mit meinem Halbwissen. Aber es scheint wohl zu reichen um so eine Tante aus der Rechtsabteilung in die Enge zu treiben und zu verunsichern.
Also Jungs und Mädels, Kopf nicht in den Sand stecken und für unser Recht kämpfen. Nächstes Jahr wird Spannend, ick freu mir.
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
@Vaporo
Das machst du gut so wie du dass machst, wenn jeder so wäre würden die das Spielchen nicht spielen.
TOP
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Muss ich den Antrag auf Kostenübernahme bei der krankenkasse zusammen mit meinem Arzt schreiben oder kann ich das auch selbst ausfüllen und wegschicken?
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Kannst den Antrag ganz normal selbst stellen, falls dir dann ein Fragebogen für den Arzt geschickt wird brauchst du spätestens den Arzt. Kostenübernahme Anträge sind aber eigentlich vom Versicherten zu stellen.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
so endlich hat sich bei mir auch was getan.
die tk erkennt eine genehmigungsfiktion an.
allerdings verwirrt mich das schreiben. seht selbst.
meine freundin meint : es werden nur die kosten vom 5.juni übernommen, keine kostenübernahme im allgemeinen.
ich behaupte : genehmigungsfiktion, kostenübernhame erfolgt nun aus diesem grund, allerdings erst ab dem 5.juni mein rezept vom april fällt nicht mit rein.
vielen dank im vorraus
und allen hier noch schöne weihnachten und ein guten rutsch ins neue jahr.
cheers trasher
die tk erkennt eine genehmigungsfiktion an.
allerdings verwirrt mich das schreiben. seht selbst.
meine freundin meint : es werden nur die kosten vom 5.juni übernommen, keine kostenübernahme im allgemeinen.
ich behaupte : genehmigungsfiktion, kostenübernhame erfolgt nun aus diesem grund, allerdings erst ab dem 5.juni mein rezept vom april fällt nicht mit rein.
vielen dank im vorraus
und allen hier noch schöne weihnachten und ein guten rutsch ins neue jahr.
cheers trasher
Zuletzt geändert von trasher am Sa 30. Dez 2017, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
- Martin Mainz
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Genehmigungsfiktion ist eingetreten und gilt auf unbestimmte Zeit. Damit übernimmt die KK die Behandlungskosten wie sie Dein Arzt vorsieht. Glückwunsch!
Bitte anonymisiere Dein Schreiben und lade es erneut hoch.
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Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Martin Mainz hat geschrieben:Genehmigungsfiktion ist eingetreten und gilt auf unbestimmte Zeit. Damit übernimmt die KK die Behandlungskosten wie sie Dein Arzt vorsieht. Glückwunsch!
Bitte anonymisiere Dein Schreiben und lade es erneut hoch.
Ja Martin hat Recht, du hast somit die Kostenübernahme und alle Privatrezepte seit Antragstellung werden Rückerstattet, so steht es auch im Gesetz.
Von daher Glückwunsch wieder einer mehr, die Arbeit hier macht sich bezahlt.
Jetzt kannst du schön Silvester feiern, am Dienstag zum Arzt und Kassenrezept holen.
Peace
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
vielen dank martin, littleganja..!
das ging nichtmal vor gericht soweit ich weis. war bisher alles nur kommunikation mit anwalt und KK.
das ging nichtmal vor gericht soweit ich weis. war bisher alles nur kommunikation mit anwalt und KK.
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Kann mir jemand helfen? Bitte !?
Bei mir ist es zu einer Genehmigungsfiktion gekommen.
Allerdings steht in dem Schreiben :
Vor diesem Hintergrund übernehmen wir die Kosten für einen Behandlungsversuch mit medizinischen Cannabis in beantragten Umfang.
Was bedeutet das jetzt genau? Besonders dieser "Behandlungsversuch" irritiert mich.
Ich hoffe mich kann jemand aufklären
Bei mir ist es zu einer Genehmigungsfiktion gekommen.
Allerdings steht in dem Schreiben :
Vor diesem Hintergrund übernehmen wir die Kosten für einen Behandlungsversuch mit medizinischen Cannabis in beantragten Umfang.
Was bedeutet das jetzt genau? Besonders dieser "Behandlungsversuch" irritiert mich.
Ich hoffe mich kann jemand aufklären
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Behandlungsversuch da du oder die ja noch nicht wissen ob es hilft?! Ist nicht Negativ! Nur du kannst die Behandlung beenden oder dein Arzt, falls dein Arzt beendet kannst du dir ggf. ja nen neuen suchen.
Von daher auch dir Glückwunsch, damit kannst du dir jetzt beim Arzt ein Kassenrezept holen.
Von daher auch dir Glückwunsch, damit kannst du dir jetzt beim Arzt ein Kassenrezept holen.
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- Registriert: Sa 30. Dez 2017, 17:44
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Danke littleganjalittleganja hat geschrieben:Behandlungsversuch da du oder die ja noch nicht wissen ob es hilft?! Ist nicht Negativ! Nur du kannst die Behandlung beenden oder dein Arzt, falls dein Arzt beendet kannst du dir ggf. ja nen neuen suchen.
Von daher auch dir Glückwunsch, damit kannst du dir jetzt beim Arzt ein Kassenrezept holen.
Wie lange läuft so ein Versuch?
Hatte es auf Privatrezept und hatte dem MDK auch mitgeteilt dieses gut zu vertragen und das es mir hilft.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Die Genehmigungsfiktion ist auf Lebzeiten! Daher brauchst du dir jetzt keine Sorgen mehr machen
Wie gesagt nur du kannst die Behandlung beenden, die Krankenkasse hat ihr Mitspracherecht verpennt. Die bereits eingelösten Privatrezepte & Quittungen seit Antragstellung bei der Krankenkasse einreichen, müssen die dir Rückwirkend übernehmen!
Wie gesagt nur du kannst die Behandlung beenden, die Krankenkasse hat ihr Mitspracherecht verpennt. Die bereits eingelösten Privatrezepte & Quittungen seit Antragstellung bei der Krankenkasse einreichen, müssen die dir Rückwirkend übernehmen!
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
littleganja hat geschrieben:Kannst den Antrag ganz normal selbst stellen, falls dir dann ein Fragebogen für den Arzt geschickt wird brauchst du spätestens den Arzt. Kostenübernahme Anträge sind aber eigentlich vom Versicherten zu stellen.
Gibt es irgensein Format, das erfüllt werden muss?
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Was meinst du mit Format? Im Kostenübernahme Antrag sollte auf jeden Fall stehen dass es sich auch um einen Antrag handelt. Sonst kann der Antrag auch z.b. handschriftlich verfasst sein, sonstige Normen oder Anforderungen sind meines Wissens nicht vorhanden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen!